Sofern die im Vorfeld vereinbarten Kündigungsfristen eingehalten werden, können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis beenden. In diesem Fall handelt es sich um eine ordentliche Kündigung. Im Arbeitsrecht existieren allerdings spezielle Ausnahmefälle, welche die Möglichkeit einer Kündigung des Arbeitnehmers einschränken.
Häufig ist dabei die Rede von einer sogenannten Unkündbarkeit. Unkündbare Mitarbeiter können nicht mehr ordentlich entlassen werden, sondern nur noch fristlos und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 626 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Doch wie ist die Unkündbarkeit im Gesetz geregelt und ab wann ist man unkündbar in der Firma?
Kurz & knapp: Unkündbarkeit
Arbeitnehmer, die unkündbar sind, können nicht mehr ordentlich entlassen werden, sprich unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Sie können nur dann gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde (§ 626 Absatz 1 BGB).
Die Unkündbarkeit eines Arbeitsverhältnisses ist in der Regel in einem Tarifvertrag festgehalten. Arbeitnehmer sind in diesem Fall normalerweise entweder ab einer langen Betriebszugehörigkeit oder einem hohen Lebensalter nicht mehr ordentlich kündbar.
Normalerweise handelt es sich laut § 34 Abs. 2 Satz 1 TVöD bereits bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 15 Jahren um unkündbare Arbeitnehmer. Weiteren Vorschriften zufolge ist man auch mit 55 Jahren unkündbar, sofern man seit mindestens 20 Jahren im Unternehmen beschäftigt ist. Demzufolge kann man dann auch nach 20 Jahren nicht mehr ordentlich gekündigt werden, sondern nur noch fristlos.
Inhalt
Meist ist die Unkündbarkeit im TVöD geregelt
Ab wann ein Arbeitsverhältnis als unkündbar anzusehen ist, ergibt sich normalerweise aus tarifvertraglichen Vorschriften, genauer gesagt regelt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) die Unkündbarkeit. Als öffentlicher Dienst ist das Tätigkeitsfeld der Beamten und weiteren im öffentlichen Recht beschäftigten Personen anzusehen.
Allgemein definiert § 34 Absatz 2 Satz 1 TVöD, wann jemand unkündbar ist:
Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben […], können nach einer Beschäftigungszeit […] von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. […]“
Daraus ergibt sich: Eine Unkündbarkeit besteht nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit. Weiteren Vorschriften zufolge sind Beschäftigte ebenfalls unkündbar ab dem 55. Lebensjahr. Dazu müssen sie jedoch mindestens 20 Jahre im Unternehmen angestellt gewesen sein. Bedenken Sie jedoch: Eine Kündigung unkündbarer Mitarbeiter ist nicht automatisch unmöglich. Sie darf lediglich nicht mehr ordentlich erfolgen, sondern ausschließlich fristlos und aus wichtigem Grund.
Nicht nur öffentlicher Dienst: Unkündbar können auch andere Personen sein
Grundsätzlich ist nicht nur unkündbar, wer im öffentlichen Dienst tätig ist. Eine Unkündbarkeit kann mitunter ebenfalls bei den folgenden Personen vorliegen:
- Betriebsratsmitglieder
- Auszubildende
- Arbeitnehmer in der Elternzeit
- Mitarbeitervertretung
- Schwangere Arbeitnehmerinnen
- Schwerbehinderte Beschäftigte
B.M. meint
31. Mai 2024 at 15:41
Ihre Recherchen stimmen mit der Realität im öffentlichen Dienst nicht überein. Wer heute einen Arbeitnehmer kündigen will, der bekommt ihn ohne weiteres gekündigt auch unter schwierigen Bedingungen. Ich selbst wurde trotz Schwerbehinderung, 56 Jahre alt zum damaligen Zeitpunkt 2021 sowie in Ausbildung befindliche Kinder und einer 33 jährigen Zugehörigkeit bei einer Behörde ohne Abfindung mit Ablauf der Fristen gekündigt. Integrationsamt stimmte zu sowie Richter beim Arbeitsgericht trotz Zeugen usw.
Laut Gutachten zum damaligen Zeitpunkt voll arbeitsfähig usw. (spielt alles eine Rolle in Verbindung mit Kündigungen usw.)
Eine Abfindung wurde nicht gezahlt zumal diese nicht gefordert wurde. Vorranging war der Erhalt des Arbeitsplatzes, der verloren ging. Vorschlag des Richters an mein Arbeigeber Behörde als Entschädigung 5000 Euro zu bezahlen wurde abgelehnt, mit der Begründung, das Land hat kein Geld.
Selbstverständlich habe ich sämtliche Gerichtsbescheide, Unterlagen, Kündigungsinhalte, Zeugenaussagen und alles damit verbundene Schriftstücke, als unglaubliche Tatsache in meinen Unterlagen, die sämtliche Bestandteile der Tarifvertraglichen Inhalte widersprechen würden.
Wen ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer kündigen will egal wie lange er beschäftigt ist, dann ist diese Umsetzung kein Problem. Wer glaubt, so etwas ist nicht möglich, ist sehr naiv.
Sämtliche Personen mit Fachkenntnissen aus dem Bereich Personal usw. erklärten, diese Kündigung in meinem Fall geht nicht durch.
Das Integrationsamt ist keine Unterstützung was auch bei Gericht bekannt war. Die Realität sieht völlig anders aus, je nachdem bei welcher Behörde man angestellt ist.
Ara meint
30. Oktober 2023 at 8:41
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich, 49 Jahre alt, hatte einen Arbeitswegeunfall und bin jetzt gesundheitlich etwas eingeschränkt. Mit dieser Einschränkung kann ich leider meine bisherige Arbeit nicht mehr vollumfänglich erledigen.
Jetzt wird mir leider nach 26 Jahren Betriebszugehörigkeit mit Entlassung gedroht.
Welche Rechte habe ich?
kann man mich einfach so kündigen?
habe ich Anspruch auf Abfindung? Wenn ja, wie viel?
Auf eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Ara
Fr. meint
25. August 2022 at 9:19
22 Jahre in der Firma wegen Krankheit wurde ich ausgesteur jetzt bekommen ich arbeitlosgeld 2 Jahre lang aber die Firma hat mich immer noch nicht gekündigt.ist das normal bin 62 Jahre
Grund die Firma hat keine Arbeit für mich das ich meine alte Arbeit nicht mehr ausüben kann.
Sabina meint
13. Mai 2022 at 21:29
Ein 90% Schwerbehindeter, 47jährig, soll vom Prokuristen nach über 20 Jahren in dem Betrieb entlassen werden.
Ist das überhaupt rechtens?
Christian meint
31. August 2022 at 10:38
Schwerbehinderte
Mitarbeiter mit einem Grad der Behinderung von mehr als 50 sind nur kündbar, wenn der Arbeitgeber dafür die Zustimmung des Integrationsamtes erhält. Dies gilt für ordentliche und außerordentliche Kündigungen. Voraussetzung für die Unkündbarkeit ist eine Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten. Auch gleichgestellte Mitarbeiter mit einem Grad der Behinderung von 30 können von dem besonderen Kündigungsschutz profitieren
Lukas meint
30. März 2022 at 10:09
Ist man eigentlich unkündbar ab dem Zeitraum ab dem man selbst gekündigt hat?
Alina meint
6. Juli 2021 at 11:21
Meine Mutter hat einen Tarifvertrag aber ihr Chef will ihr trotz 23-jähriger Betriebszugehörigkeit kündigen. Gut zu wissen, dass man hier als Unkündbar gelten kann. Ich werde ihr raten, sich an ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.