Jeder Arbeitnehmer hat laut Arbeitsrecht Anspruch auf Urlaub, um sich von seiner Arbeit erholen zu können. Dies schreibt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vor.
Kurz & knapp: Urlaub
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts während des Urlaubs.
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) setzt in Bezug auf den Jahresurlaubsanspruch lediglich eine Mindestanzahl an Urlaubstagen fest. Bei einer Sechs-Tage-Woche wären dies 24 Werktage. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern jedoch vertraglich mehr Tage einräumen.
Wer ohne Genehmigung des Chefs seinen Urlaub antritt, riskiert eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.
Nein. Anders als beispielsweise in Spanien gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Menstruationsurlaub. Allerdings können sich Frauen, die unter starken Regelschmerzen leiden, krankmelden.
Inhalt
Spezifische Informationen zum Urlaubsrecht:
Welche Rechte Arbeitnehmer in Bezug auf Urlaub haben – und welche Pflichten – ist ihnen nicht immer bewusst.
In diesem Ratgeber beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um das Thema Urlaub: Besteht für jeden Arbeitnehmer ein gesetzlicher Urlaubsanspruch, wie werden Urlaubstage bezahlt, darf der Arbeitgeber den Urlaub einteilen uvm.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer: Gilt er für jeden?
Oft kommt die Frage auf, ob der Anspruch auf Urlaub für alle Arbeitnehmer besteht. Das Gesetz gibt darauf eine eindeutige Antwort, denn im § 1 BUrlG heißt es:
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“
Konkret bedeutet das, dass jedem, der in Deutschland einer Beschäftigung nachgeht, eine bestimmte Anzahl Urlaubstage im Jahr zusteht – egal, ob es sich dabei um eine Vollzeitstelle handelt, eine Teilzeitbeschäftigung, einen Minijob oder einen Ferienjob. Selbst ein Praktikant hat Anspruch auf Urlaub, sofern es sich nicht um ein Pflichtpraktikum handelt.
Wie viele Urlaubstage stehen einem Arbeitnehmer zu?
In Deutschland existiert ein Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer, das festlegt, wie viel Jahresurlaubsanspruch ihnen mindestens zusteht. Laut § 3 BUrlG beträgt dieser 24 Werktage.
Diese Aussage muss jedoch relativ betrachtet werden, denn das Gesetz geht bei der Berechnung des Mindesturlaubs von einer Arbeitswoche von 6 Werktagen aus. Nur wer wirklich so viele Tage pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf 24 Tage Mindesturlaub im Jahr.
Arbeitnehmer, die weniger arbeiten, haben entsprechend auch weniger gesetzliche Urlaubstage. Dies kann nach einer einfachen Formel berechnet werden:
(durchschnittliche) Anzahl der Arbeitstage pro Woche x 4 = gesetzliche Mindestanzahl an Urlaubstagen
So stehen z. B. einem Angestellten, der wöchentlich 5 Tage arbeitet, laut Gesetz mindestens 20 Tage Urlaub im Jahr zu. Dabei ist unerheblich, wie viele Arbeitsstunden er ableistet. Die Berechnung orientiert sich ausschließlich an den Arbeitstagen.
Auf diese Weise wird jedoch nur der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch festgelegt. Wird im Arbeitsvertrag mehr Urlaub vereinbart, steht dem Mitarbeiter die höhere Anzahl Urlaubstage zu.
Manche Arbeits- oder Tarifverträge legen einen höheren Urlaubsanspruch für ältere Arbeitnehmer oder für Angestellte mit einer längeren Betriebszugehörigkeit fest. Dies ist jedoch nicht immer zulässig, weil eine solche Regelung gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen kann. Darüber hat im Streitfall ein Gericht zu entscheiden.
Der Urlaubsanspruch bleibt auch bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer bestehen. Wird das Arbeitsverhältnis in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres, also nach dem 1. Juli, beendet, steht dem Arbeitnehmer sein gesamter noch verbleibender Jahresurlaub zu. Erfolgt die Kündigung in der ersten Jahreshälfte, hat er für jeden vollen Monat, den er in diesem Kalenderjahr bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitet, Anspruch auf ein Zwölftel seines Jahresurlaubs.
In der Regel muss der Arbeitnehmer diesen Urlaub vollständig nehmen, bevor seine Tätigkeit endet. Ist dies absolut nicht möglich, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Urlaubsabgeltung zu zahlen.
Krankheit im Urlaub: Werden die Krankheitstage angerechnet?
Wird ein Arbeitnehmer im Urlaub krank, werden die Krankheitstage nicht auf seinen Urlaub angerechnet. Um seine Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen zu können, benötigt er ab dem ersten Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt. Außerdem ist der Arbeitgeber umgehend zu informieren.
Welche Rechte hat der Chef in puncto Urlaub?
Sonderurlaub: Wann gibt es zusätzliche Urlaubstage?
Unter Umständen haben Arbeitnehmer laut § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anspruch auf zusätzlichen Urlaub, wenn ein besonderes Ereignis eintritt. Aus welchen konkreten Gründen ein solcher Sonderurlaub gewährt werden kann, ist im Gesetz jedoch nicht festgelegt.
Gibt es dazu auch keine entsprechende Klausel im Arbeits- oder Tarifvertrag, muss mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden, ob Sonderurlaub aufgrund eines bestimmten Ereignisses möglich ist und wie lange dieser dauert.
Fast immer wird Sonderurlaub bei einem Todesfall eines nahe stehenden Familienmitglieds gewährt. Aber auch die Geburt des eigenen Kindes oder die eigene Hochzeit können Sonderurlaub rechtfertigen. Dies liegt jedoch im Ermessen des Arbeitgebers, sofern keine vertragliche Vereinbarung zum Sonderurlaub vorliegt.
Vergütung im Urlaub: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld
Urlaub ist die Freistellung von der Arbeit und bedeutet demzufolge einen Arbeitsausfall für das Unternehmen. Trotzdem muss der Arbeitnehmer nicht auf sein Gehalt verzichten, denn das BUrlG legt fest, dass das Arbeitsentgelt während der Urlaubszeit weitergezahlt werden muss.
Dieses sog. Urlaubsentgelt muss in der Höhe dem Betrag entsprechen, den der Arbeitnehmer verdienen würde, wenn er arbeiten würde, statt Urlaub zu nehmen. Als Berechnungsgrundlage dient hierfür das durchschnittliche Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt verdient hat. Vom Urlaubsentgelt sind die normalen Abzüge für Lohnsteuer und Sozialversicherung abzuführen.
Das Urlaubsentgelt ist nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsgeld. Dabei handelt es sich um eine Zahlung, die der Arbeitgeber im Urlaub zusätzlich leistet. Im Gegensatz zum Urlaubsentgelt besteht auf Urlaubsgeld kein gesetzlicher Anspruch. Es muss deshalb nur dann gezahlt werden, wenn dies vertraglich festgelegt ist.
Informationen rund um die Themen Urlaub und Geld:
Die Urlaubsgenehmigung erfolgt durch den Arbeitgeber
Arbeitnehmer müssen ihren Urlaub beim Arbeitgeber beantragen. Nur wenn dieser den Urlaub genehmigt, darf er auch angetreten werden.
Der Chef kann den Urlaub verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen, die dem Urlaubswunsch des Arbeitnehmers entgegenstehen. In diesem Fall muss der Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt genehmigt werden.
Bevor Arbeitnehmer eine Reise planen, sollten sie deshalb unbedingt abwarten, ob ihr Urlaubsantrag auch tatsächlich bewilligt wird. Denn ein eigenmächtiger Urlaubsantritt stellt eine Verletzung ihrer arbeitsrechtlichen Pflichten darf und kann eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Urlaubsplanung: Wann dürfen Arbeitnehmer Urlaub nehmen?
§ 7 BUrlG legt fest, dass der Arbeitgeber die Urlaubswünsche seiner Angestellten zu berücksichtigen hat und sie nur aus bestimmten Gründen verwehren darf. Arbeitnehmer dürfen somit grundsätzlich selbst entscheiden, wann im Jahr sie ihren Urlaub antreten.
Ein möglicher Grund aber, weshalb der Urlaubsantrag abgelehnt werden kann, ist ein personeller Engpass. In manchen Arbeitsfeldern ist es wichtig, dass nicht alle Mitarbeiter gleichzeitig abwesend sind. Darum kann es erforderlich sein, die eigenen Urlaubswünsche mit denen der Kollegen abzustimmen.
Welche Rechte haben Arbeitnehmer beim Urlaub:
Urlaubsplanung durch den Arbeitgeber
Darf der Arbeitgeber seinen Angestellten Urlaub vorschreiben? Das Arbeitsrecht legt fest, das unter bestimmten Voraussetzungen Zwangsurlaub vom Chef angeordnet werden kann. Dies ist jedoch nur möglich, wenn dringende betriebliche Belange dies erfordern, wie z. B. unvorhergesehene betriebliche Krisen oder ein saisonbedingter Arbeitsausfall.
Wird das gesamte Unternehmen in den Urlaub geschickt, kann auch der Begriff Betriebsurlaub verwendet werden.
Zwar ist nicht gesetzlich festgelegt, wie viele Tage Urlaub ein Arbeitgeber maximal anordnen darf, jedoch ist sich die Rechtsprechung weitgehend einig, dass zumindest ein Teil des Urlaubs dem Arbeitnehmer zur freien Verfügung stehen muss. Zudem muss ein Zwangsurlaub mit genügend Vorlauf angekündigt werden, damit die Angestellten ausreichend Zeit haben, ihn bei ihrer Urlaubsplanung zu berücksichtigen.
Angelina meint
27. September 2022 at 8:00
Frage: Gibt es eine Regelung, wieviel Tage am Stück gewährt Werfen müssen?
JohnDoe meint
26. Mai 2022 at 11:51
Ein Bekannter hat eine schwerbehinderte erwachsene Tochter, diese geht auch in einer Einrichtung für Schwerbehinderte arbeiten und hat in den Sommerferien Urlaub. Der Chef meines Bekannten will ihm nun den Sommerurlaub in diesem Zeitraum seinen Urlaub verweigern. Darf er das? Die Mutter der Tochter hat keine Arbeit, da sie sich um das Kind kümmert.
Andrea meint
31. Januar 2022 at 14:42
Guten Tag
kann unsere Geschäftsleitung uns vorschreiben dass wir bis 31.03.22 7,5 Tage vom neuen Urlaub 2022 abzubauen haben ??
Danke
Kerstin meint
7. Januar 2022 at 13:49
Hallo ich arbeite im einzelhandel, habe 6 wochen urlaub möchte 3& 1 im stück mehmen & den rest auf einzeltage bzw wochenende fr& sa nehmen ,habe ich in der Vergangenheit die letzten 2/ 3jahre bekommen jetzt darf ich das nicht mehr
Helga meint
22. November 2021 at 17:31
hallo
ich würde gerne wissen ob der urlaubsanspruch;genommene tage und Resturlaub auf der Lohnabrechnung vermerkt sein müssen.
lg Helga
Lukosek meint
26. Mai 2021 at 21:45
kann arbeitsgeber mein urlaub weg nehmen wegen krankheit . Ich war 30 tage krank im ganzem jahr. Mein arbeitsgeber hat mir 2 tage urlaub weggenohmen . Ist das ok
Nicole meint
28. April 2021 at 22:47
Hallo ich habe eine Frage zum Thema Urlaub.
Ich arbeite in der Altenpflege und wir hatten unser Haus hat es erwischt, Senioren wie auch Mitarbeiter.
Aufgrund der derzeitigen Situation (corona) durfte ich meinen Urlaub nicht antreten.
Wie wird der Urlaub jetzt verrechnet? Bekomm ich die doppelte Anzahl an Tagen zurück oder wird mir der doppelte Lohn gezahlt? Ich kann leider nichts genaues im Internet finden.
Doro meint
18. April 2021 at 4:13
Ich arbeite in der Sicherheit und Vollzeit. Im Arbeitsvertrag steht Vollzeitbeschäftigte haben einen Anspruch auf eine monatliche Arbeitszeit von mindestens 173 Stunden.
Jetzt war ich 5 Tage im Urlaub und arbeite den Rest des Monats nur 144 Stunden.
Habe ich trotzdem ein Anrecht auf Bezahlung der 173 Stunden?
MfG
Valentine meint
2. März 2021 at 20:55
Hallo liebes Team von arbeitsrechte, interessiert las ich Ihre Seite über das Urlaubsrecht.
Darf der Arbeitgeber bei einem Tag Sonderurlaub ( Todesfall) diesen auf den Jahresurlaub anrechnen, so dass man dann einen Tag weniger Urlaub hat?
freundliche Grüße
Valentine