Jeder Arbeitnehmer hat laut Arbeitsrecht Anspruch auf Urlaub, um sich von seiner Arbeit erholen zu können. Dies schreibt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vor.
Kurz & knapp: Urlaub
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts während des Urlaubs.
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) setzt in Bezug auf den Jahresurlaubsanspruch lediglich eine Mindestanzahl an Urlaubstagen fest. Bei einer Sechs-Tage-Woche wären dies 24 Werktage. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern jedoch vertraglich mehr Tage einräumen.
Wer ohne Genehmigung des Chefs seinen Urlaub antritt, riskiert eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.
Nein. Anders als beispielsweise in Spanien gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Menstruationsurlaub. Allerdings können sich Frauen, die unter starken Regelschmerzen leiden, krankmelden.
Inhalt
Spezifische Informationen zum Urlaubsrecht:
Welche Rechte Arbeitnehmer in Bezug auf Urlaub haben – und welche Pflichten – ist ihnen nicht immer bewusst.
In diesem Ratgeber beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um das Thema Urlaub: Besteht für jeden Arbeitnehmer ein gesetzlicher Urlaubsanspruch, wie werden Urlaubstage bezahlt, darf der Arbeitgeber den Urlaub einteilen uvm.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer: Gilt er für jeden?
Oft kommt die Frage auf, ob der Anspruch auf Urlaub für alle Arbeitnehmer besteht. Das Gesetz gibt darauf eine eindeutige Antwort, denn im § 1 BUrlG heißt es:
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“
Konkret bedeutet das, dass jedem, der in Deutschland einer Beschäftigung nachgeht, eine bestimmte Anzahl Urlaubstage im Jahr zusteht – egal, ob es sich dabei um eine Vollzeitstelle handelt, eine Teilzeitbeschäftigung, einen Minijob oder einen Ferienjob. Selbst ein Praktikant hat Anspruch auf Urlaub, sofern es sich nicht um ein Pflichtpraktikum handelt.
Wie viele Urlaubstage stehen einem Arbeitnehmer zu?
In Deutschland existiert ein Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer, das festlegt, wie viel Jahresurlaubsanspruch ihnen mindestens zusteht. Laut § 3 BUrlG beträgt dieser 24 Werktage.
Diese Aussage muss jedoch relativ betrachtet werden, denn das Gesetz geht bei der Berechnung des Mindesturlaubs von einer Arbeitswoche von 6 Werktagen aus. Nur wer wirklich so viele Tage pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf 24 Tage Mindesturlaub im Jahr.
Arbeitnehmer, die weniger arbeiten, haben entsprechend auch weniger gesetzliche Urlaubstage. Dies kann nach einer einfachen Formel berechnet werden:
(durchschnittliche) Anzahl der Arbeitstage pro Woche x 4 = gesetzliche Mindestanzahl an Urlaubstagen
So stehen z. B. einem Angestellten, der wöchentlich 5 Tage arbeitet, laut Gesetz mindestens 20 Tage Urlaub im Jahr zu. Dabei ist unerheblich, wie viele Arbeitsstunden er ableistet. Die Berechnung orientiert sich ausschließlich an den Arbeitstagen.
Auf diese Weise wird jedoch nur der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch festgelegt. Wird im Arbeitsvertrag mehr Urlaub vereinbart, steht dem Mitarbeiter die höhere Anzahl Urlaubstage zu.
Manche Arbeits- oder Tarifverträge legen einen höheren Urlaubsanspruch für ältere Arbeitnehmer oder für Angestellte mit einer längeren Betriebszugehörigkeit fest. Dies ist jedoch nicht immer zulässig, weil eine solche Regelung gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen kann. Darüber hat im Streitfall ein Gericht zu entscheiden.
Der Urlaubsanspruch bleibt auch bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer bestehen. Wird das Arbeitsverhältnis in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres, also nach dem 1. Juli, beendet, steht dem Arbeitnehmer sein gesamter noch verbleibender Jahresurlaub zu. Erfolgt die Kündigung in der ersten Jahreshälfte, hat er für jeden vollen Monat, den er in diesem Kalenderjahr bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitet, Anspruch auf ein Zwölftel seines Jahresurlaubs.
In der Regel muss der Arbeitnehmer diesen Urlaub vollständig nehmen, bevor seine Tätigkeit endet. Ist dies absolut nicht möglich, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Urlaubsabgeltung zu zahlen.
Krankheit im Urlaub: Werden die Krankheitstage angerechnet?
Wird ein Arbeitnehmer im Urlaub krank, werden die Krankheitstage nicht auf seinen Urlaub angerechnet. Um seine Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen zu können, benötigt er ab dem ersten Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt. Außerdem ist der Arbeitgeber umgehend zu informieren.
Welche Rechte hat der Chef in puncto Urlaub?
Sonderurlaub: Wann gibt es zusätzliche Urlaubstage?
Unter Umständen haben Arbeitnehmer laut § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anspruch auf zusätzlichen Urlaub, wenn ein besonderes Ereignis eintritt. Aus welchen konkreten Gründen ein solcher Sonderurlaub gewährt werden kann, ist im Gesetz jedoch nicht festgelegt.
Gibt es dazu auch keine entsprechende Klausel im Arbeits- oder Tarifvertrag, muss mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden, ob Sonderurlaub aufgrund eines bestimmten Ereignisses möglich ist und wie lange dieser dauert.
Fast immer wird Sonderurlaub bei einem Todesfall eines nahe stehenden Familienmitglieds gewährt. Aber auch die Geburt des eigenen Kindes oder die eigene Hochzeit können Sonderurlaub rechtfertigen. Dies liegt jedoch im Ermessen des Arbeitgebers, sofern keine vertragliche Vereinbarung zum Sonderurlaub vorliegt.
Vergütung im Urlaub: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld
Urlaub ist die Freistellung von der Arbeit und bedeutet demzufolge einen Arbeitsausfall für das Unternehmen. Trotzdem muss der Arbeitnehmer nicht auf sein Gehalt verzichten, denn das BUrlG legt fest, dass das Arbeitsentgelt während der Urlaubszeit weitergezahlt werden muss.
Dieses sog. Urlaubsentgelt muss in der Höhe dem Betrag entsprechen, den der Arbeitnehmer verdienen würde, wenn er arbeiten würde, statt Urlaub zu nehmen. Als Berechnungsgrundlage dient hierfür das durchschnittliche Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt verdient hat. Vom Urlaubsentgelt sind die normalen Abzüge für Lohnsteuer und Sozialversicherung abzuführen.
Das Urlaubsentgelt ist nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsgeld. Dabei handelt es sich um eine Zahlung, die der Arbeitgeber im Urlaub zusätzlich leistet. Im Gegensatz zum Urlaubsentgelt besteht auf Urlaubsgeld kein gesetzlicher Anspruch. Es muss deshalb nur dann gezahlt werden, wenn dies vertraglich festgelegt ist.
Informationen rund um die Themen Urlaub und Geld:
Die Urlaubsgenehmigung erfolgt durch den Arbeitgeber
Arbeitnehmer müssen ihren Urlaub beim Arbeitgeber beantragen. Nur wenn dieser den Urlaub genehmigt, darf er auch angetreten werden.
Der Chef kann den Urlaub verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen, die dem Urlaubswunsch des Arbeitnehmers entgegenstehen. In diesem Fall muss der Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt genehmigt werden.
Bevor Arbeitnehmer eine Reise planen, sollten sie deshalb unbedingt abwarten, ob ihr Urlaubsantrag auch tatsächlich bewilligt wird. Denn ein eigenmächtiger Urlaubsantritt stellt eine Verletzung ihrer arbeitsrechtlichen Pflichten darf und kann eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Urlaubsplanung: Wann dürfen Arbeitnehmer Urlaub nehmen?
§ 7 BUrlG legt fest, dass der Arbeitgeber die Urlaubswünsche seiner Angestellten zu berücksichtigen hat und sie nur aus bestimmten Gründen verwehren darf. Arbeitnehmer dürfen somit grundsätzlich selbst entscheiden, wann im Jahr sie ihren Urlaub antreten.
Ein möglicher Grund aber, weshalb der Urlaubsantrag abgelehnt werden kann, ist ein personeller Engpass. In manchen Arbeitsfeldern ist es wichtig, dass nicht alle Mitarbeiter gleichzeitig abwesend sind. Darum kann es erforderlich sein, die eigenen Urlaubswünsche mit denen der Kollegen abzustimmen.
Welche Rechte haben Arbeitnehmer beim Urlaub:
Urlaubsplanung durch den Arbeitgeber
Darf der Arbeitgeber seinen Angestellten Urlaub vorschreiben? Das Arbeitsrecht legt fest, das unter bestimmten Voraussetzungen Zwangsurlaub vom Chef angeordnet werden kann. Dies ist jedoch nur möglich, wenn dringende betriebliche Belange dies erfordern, wie z. B. unvorhergesehene betriebliche Krisen oder ein saisonbedingter Arbeitsausfall.
Wird das gesamte Unternehmen in den Urlaub geschickt, kann auch der Begriff Betriebsurlaub verwendet werden.
Zwar ist nicht gesetzlich festgelegt, wie viele Tage Urlaub ein Arbeitgeber maximal anordnen darf, jedoch ist sich die Rechtsprechung weitgehend einig, dass zumindest ein Teil des Urlaubs dem Arbeitnehmer zur freien Verfügung stehen muss. Zudem muss ein Zwangsurlaub mit genügend Vorlauf angekündigt werden, damit die Angestellten ausreichend Zeit haben, ihn bei ihrer Urlaubsplanung zu berücksichtigen.
Michaela meint
4. Februar 2021 at 11:43
Hallo,
Darf ein Arbeitgeber zusätzliche Urlaubstage als „Belohnung“/Benefit/Zusatzleistung (die nicht im Vertrag festgelegt ist) verteilen? Zum Beispiel als Dank/Belohnung für eine herausragende Leistung. Und wenn ja, steht es ihm frei zu bestimmen wie viele?
Vielen Dank.
Heike meint
29. Januar 2021 at 10:46
Hallo,
ich befinde mich in Kurzarbeit, mein Urlaubsanspruch für 2020 ist abgefeiert.
Nun verlangt mein Arbeitgeber, dass ich für jeden Monat Kurzarbeit eine Woche von meinem neuen Urlaub für 2021 nehmen muss.
Das würde für mich bedeuten, dass ich meinen Urlaub für 2021 im Mai verbraucht habe und den Rest des Jahres keinen Urlaub mehr bekomme.
Darf der Arbeitgeber das verlangen?
Ps: Ich arbeite in einem Grenzhandel (Getränke), der geöffnet ist, aber zur Zeit sehr wenig Kunden hat.
Michael meint
23. Dezember 2020 at 14:14
Hallo,
wir diskutieren aktuell ob der Urlaubsantrag mit der Bezeichnung Urlaubstage oder Urlaubsstunden eingereicht werden kann/muss. Gibt es hier eine Regelung?
Viele Grüße
Michael
Simone meint
8. Dezember 2020 at 16:44
Hallo.
Mein Arbeitgeber hatte heute die Idee, mich beim heutigen Dienstantritt für den Rest dieses Monats in Urlaub zu schicken und auch damit gleich die angefallenen Überstunden (45 Stunden bei einer 40 Stundenwoche) abzufeiern.
Zur Info: Ich habe noch 7 Tage Resturlaub und fristgerecht einen Antrag auf Mitnahme in 2021 gestellt. Gleichzeitig habe ich einen Urlaubsantrag für diese restlichen Tage für Januar gestellt gehabt. Heute dann dieser plötzliche Versuch der Überrumpelung.
Darf mein Arbeitgeber das, obwohl unser Betrieb ganz normal trotz Corona ohne Einschränkung weiterarbeitet?
Ich habe mich dem heute verweigert, würde aber gerne wissen, wie genau das zu handhaben ist
H Fuchs meint
12. Mai 2020 at 15:32
Eine allgemeine, theoretischeFrage:
muss zu Jahresanfang geplanter Urlaub angetreten werden, wenn der Chef es will.
(Genehmigung durch Chef liegt noch nicht vor, Antrag wurde noch nicht gestellt)
Betriebliche Zwänge, diesen Tag zu nehmen würden in diesem Beispiel nicht vorliegen.
Muss der Tag nun ohne betriebliche Notwendigkeit angetreten werden?
Z.B. ein Brückentag, den man machen wollte aber nun doch nicht machen möchte bzw. sonstige Tage.
Vielleicht habt Ihr da eine Antwort
Daniel T. meint
3. März 2020 at 19:41
Guten Abend, mein Chef hat mir letztes Jahr 12-16 Arbeitstage zu viel Urlaub gegeben, obwohl ich davon nur 19 selbst beantragt hatte. Grund für den zuviel Urlaub war, da er den Betrieb zu machte wegen z.B. Brückentage und weil er selbst FREI haben wollte etc. Nun ist meine Frage, muß ich das nun ab arbeiten oder ähnliches, da dies beinahe 1 Monat an Arbeitstagen wäre?! Bitte um Info
MfG Daniel T.
Ursula meint
21. Januar 2020 at 19:22
Hallo,
am 15.01.2019 wude ich wegen eines Herzleidens vom Arzt krankgeschrieben und konnte meiner Arbeit als Reinigunskraft nicht mehr ausführen und bin bis Heute immer noch krankgeschrieben.
Zum 31.12.2019 wurde ich gekündigt was ich auch akzeptiert habe.
Meine Frage ist, was ist mit meinem Urlaub von 2019 den ich auf Grund meiner Krankschreibungen nicht
nehmen konnte.
Mit freundlichen Grüßen Ursula
Gerda meint
20. Januar 2020 at 18:18
Ich Arbeit eine 6 Tage Woche und bekomme 28 Tage Urlaub.
Kann Ich auf ein mal 24 Tage Urlaub nehmen und fahren wohin ich Wünsche?
MA_1 meint
6. Dezember 2019 at 8:30
Hallo Team Arbeitsrechte,
ich habe einen DEUTSCHEN Arbeitsvertrag und arbeite an einem deutschen Standort. Mein neuer Vorgesetzter sitzt in Asien und kennt sich mit den deutschen Regularien nicht aus. Der Vorgesetztenwechsel kam aus organisatorischen Gründen zustande.
Seit Anfang Nov. 2019 liegt ihm mein Urlaubsantrag schriftlich vor, für den er bisher KEINE Rückmeldung gab. Zweimal fragte ich bei ihm schriftlich nach, aber es kam seinerseits weiterhin nichts. Er befindet sich auch NICHT im Urlaub.
„Geplanter“ Urlaubsbeginn für mich ist Montag, 23.12.2019.
Hinzu kommt, dass bei uns Betriebsruhe zwischen Weihnachten 2019/Neujahr 2020 herrscht. D.h., das Unternehmen ist in der Zeit geschlossen. Nur mit Zustimmung des Betriebsrates darf gearbeitet werden. Hierzu muss der Vorgesetzte jedoch spätestens 1 Woche VOR der geplanten Arbeitsaufnahme (während der Betriebsruhe) den Antrag beim Betriebsrat eingereicht haben. Aber da mein Vorgesetzter KEINE Rückmeldung gibt, weiß ich nicht, was hinter seinem Schweigen steckt.
Ich habe gelesen, dass ich eine Abmahnung ODER eine Kündigung riskiere, wenn ich NICHT bei der Arbeit erscheine, falls mir mein Vorgesetzter KEINE offizielle Urlaubsgenehmigung erteilt hat. Angesichts der Betriebsruhe finde ich meine Situation schwierig, denn einerseits kann ich nicht zur Arbeit kommen OHNE Zustimmung des Betriebsrates. Andererseits ist das Unternehmen während der Betriebsruhe eben geschlossen.
Es handelt sich übrigens um Urlaub des Kalenderjahres 2019, der also zu nehmen ist.
Daher folgende Fragen an Sie:
-Ist der Rechtsweg meine einzige Absicherung, um KEINE Kündigung/Abmahnung zu riskieren?
-Darf er meinen Urlaub verwehren nach so viel Zeit? (Ihm liegt der Antrag seit 08.11.2019 vor)
-Falls er mir den Urlaub verwehrt, MUSS der Vorgesetzte das schriftlich tun ODER reicht eine mündliche Aussage von ihm?
Freundliche Grüße
Wuschel67 meint
24. November 2019 at 8:01
Ich habe einen 450 Euro Job…arbeite 5 Tage die Woche (2 Stunden) ..in meinen Arbeitsvertrag steht das ich 28 Tage Urlaub habe…ich habe am 06.06.angefangen und habe zum 06.12. gekündigt..also volle 6 Monate gearbeitet…würde bedeuten ich bekomme für 6 Monate 14 Tage Urlaub..5 Tage hatte ich und 9 Tage stehen mir noch zu …mein Arbeitgeber will mir aber für Juni und Dezember keinen Urlaub anrechnen…weil es keine vollen Monate gearbeitet habe..ist das Rechtens?
AIP meint
2. November 2019 at 14:20
Hallo,
allo. Ich habe momentan einen 80h Job
Geht das, dass wenn man mit den Urlaubstunden über die 80h Std. im Monat kommt im November vor der Gehaltsabrechnung die 2 Urlaubstage einfach streicht.
LG
AIP
Kanolife meint
27. Oktober 2019 at 16:33
Hallo. Ich habe momentan einen 30h Job und wollte mal fragen, mit wie viel Stunden ein Urlaubstag verrechnet werden muss? Sind es wie bei einem 40h Job auch 8 Stunden?
Löffler meint
3. Oktober 2019 at 9:54
Wie wird der Urlaub bei einem 450.00 Euro berechnet mit 4 oder 8 Stunden pro Tag
Kanolife meint
27. Oktober 2019 at 16:44
Hallo. Es geht um die gesetzlichen Feiertage. Die werden von meinem Arbeitgeber in keinster Weise berücksichtigt. Sie tun so, als würden diese 10 Feiertage im Jahr gar nicht existieren. Gesetzlich heißt doch eigentlich, dass mein AG dazu verpflichtet ist, die Feiertage zu implizieren. Achso, und wie viel Stunden wären ein Feiertag? 8 Stunden?
Norbert meint
27. August 2019 at 18:29
mein Arbeitgeber hat mich an einem Freitag Nachmittag bis abends und am Wochenende per tel. nicht mehr erreicht, ich habe aber in meinem Bereich als Aussendienstmitarbeiter mit home office bis Nachmittag gearbeitet, nun will er mir für die nicht Erreichbarkeit einen Tag Urlaub abziehen.
Ist das rechtlich i.O. ?
Isa meint
25. August 2019 at 1:37
Guten Tag,
Muss man sämtliche Urlaubstage zu Beginn des Jahres schon festlegen?
Burt meint
4. Juli 2019 at 17:08
Hallo,
ich arbeite im Verkehrssektor, das heißt auch Feiertage, Wochenende usw. Bis jetzt (die letzten kanpp 20 Jahre) hatten wir die 5-Tage-Woche (laut Arbeitsvertrag), nun hat aber unsere Firma eine Woche vorm Monatswechsel ein neues Programm zur Arbeitszeiterfassung eingeführt und zugleich von allen Kollegen im Schichtdienst die „7-Tage-Woche“. Das heißt, die 40h Wochenarbeitszeit wird jetzt durch 7 geteilt (tägl. Soll-Arbeitsz.) und unser Urleub wurde auch dementsprechend hochgerechnet (von 31 auf über 40 Tage). Ist das gesetzlich erlaubt am Sonntag einen Urlaubstag zu berechnen (§3 BUrlG)? Feiertage werden nämlich nicht berechnet. Es erfolgte auch keine weitere Information sowie Änderung des Arbeitsvertrages
Florian meint
26. Juni 2019 at 0:31
Bis wann muss ein Arbeitgeber den Urlaub bewilligen oder ablehen ?
Als Beispiel, ich habe im Jannuar bereits Urlaub für August eingereicht und mein Arbeitgeber hat mir bisher nur eine mündliche Randmitteilung zukommen lassen „das sollte kein Problem sein“ auch auf mehrmaliges nachfragen hinn keine feste zusage, wie soll man so Urlaub buchen oder planen wenn der Arbeitgeber kurz vorher noch sagen kann ne gibts nicht.
Sandra meint
21. Mai 2019 at 16:37
In meinem Arbeitsvertrag steht bei einer 5Tage Woche habe ich 32Urlaubstage Urlaub.Ich arbeite an einem Tag aber nur 4Stunden .Jetzt meint meine Kollegin das ich tatsächlich nur 29Tage Urlaub habe es aber auf das gleiche rauskommt.Ich werde aber dann doch um 3tage beschissen oder denke ich falsch .Danke für ihre Mühe
Mit freundlichen Grüßen Sandra
arbeitsrechte.de meint
27. Mai 2019 at 16:29
Hallo Sandra,
wie viele Tage Urlaubsanspruch einem Arbeitnehmer zustehen, ist normalerweise im Arbeitsvertrag geregelt. Der Anspruch wird gewöhnlich tageweise und nicht stundenweise gewährt. Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt, da wir keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andreas meint
15. Mai 2019 at 14:45
Ich arbeite vollzeit und mache nebenher eine Ausbildung schulisch. Darf ich Urlaub nehmen und dennoch die Schule besuchen?
Es heißt ja man darf im Urlaub keine Erwerbstätigkeit ausführen…..gilt das auch für Schulbesuche?
Danke 🙂
Anja meint
3. Mai 2019 at 18:19
Hallo,
Ich habe einen neuen Job angefangen und im Arbeitsvertrag steht, dass ab dem ersten Krankheitstag ein Urlaubstage gestrichen wird. Ist das erlaubt.
Würde mich sehr über eine Antwort freuen
LG
Aaron meint
11. April 2019 at 16:38
Hallo,
Mein Arbeitgeber hat mir bereits schriftlich meinen Urlaub für dieses Jahr gewährt. Jetzt habe ich gekündigt und innerhalb meiner Kündigungsfrist noch Urlaub, den mir mein Arbeitgeber nun wieder strechen will, da er meinen Urlaubsanspruch für die erste Jahreshälfte (Kündigung zum 15.05.) übersteigt.
Ist das rechtens oder kann ich auf den einmal genehmigten Urlaub bestehen?
LG
Veronica meint
23. März 2019 at 20:37
Hallo. In meinem zu unterzeichnenden Arbeitsvertrag steht im Passus Urlaub: der AN erhält einen Jahresurlaub von 20 Werktagen. Bei unterjährigem Beginn oder Aussscheiden ist der Anspruch nur anteilig zu je 1/12. Zusätzliche erhält der AN einen Zusatzurlaub von bis zu 10 Werktagen. Bei unterjährigem Beginn oder Aussscheiden ist der Anspruch nur anteilig zu je 1/12. Meine Frage: Kann der AG den Zusatzurlaub wirklich derart variabel gestalten und dann z.B. wegen wirtschaftlicher Lage kurzfristig kürzen oder sogar ganz streichen?
Mailin G. meint
13. März 2019 at 10:22
Hallo,
Ich mache zurzeit eine Ausbildung beim Anwalt und habe am Anfang des Jahres meinen Urlaub eingereicht für die Herbstferien. Der mir aber jetzt nicht genehmigt wurde weil meine Kollegin mit kind dort auch angeblich Urlaub braucht. Jetzt stellt sich mir die Frage, haben Auszubildende nicht vorrang außer er geht um die Sommerferien. Ich habe jetzt schon viel versucht darüber herauszufinden aber werde nicht wirklich schlauer. Ich habe es nur mal so gehört das Angestellte mit kind nur in dem Sommerferien vorrang haben. Bitte dringend um Antwort, Danke.
arbeitsrechte.de meint
15. März 2019 at 11:51
Hallo Mailin,
der Arbeitgeber hat für eine gerechte Urlaubsverteilung zu sorgen. So haben Eltern zwar in der Regel Vorrang, aber deswegen können nicht durchgängig alle Mitarbeiter benachteiligt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lester meint
12. März 2019 at 8:19
Hallo,
ich habe zum 14. des Monats gekündigt. Steht mir für diesen nicht ganz halben Monat antielig Urlaub zu?
Beste Grüße
Lester
Gieslinde meint
9. August 2019 at 14:50
Hallo Lester
Ich hätte die selbe Frage wie du eben auch ab für 14 Tage Urlaub bis zum 14. eines Monats nicht einen Tag Urlaub entschädigt werden muss
Hast du mittlerweile woanders eine Antwort auf diese Frage gefunden?
Knut meint
11. März 2019 at 15:04
Hallo,
ich habe zum 14. des Monats gekündigt. Steht mir für diesen Zeitraum ein Urlaubstag zu, bei insgesamt 30 Urlaubstagen im Jahr?