Kurz & knapp: Gesetzlicher Urlaubsanspruch
Alles rund um den Anspruch auf Urlaub ist in Deutschland im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) festgehalten.
Das Bundesurlaubsgesetz sieht bei einer Sechs-Tage-Woche einen Jahresurlaubsanspruch von mindestens 24 Tagen vor. Eine Übersicht zum gesetzlichen Anspruch nach Arbeitstagen finden Sie hier in der Tabelle.
In der Regel haben Beschäftigte bis zum 31. März des Folgejahres Zeit, um ihren Resturlaub zu nehmen. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen zum Urlaubsanspruch finden Sie in unserer Grafik.
Inhalt
Literatur zum Thema Urlaubsrecht
Spezifische Informationen zum Urlaubsanspruch:
Was ist das Urlaubsrecht?

Wer freut sich nicht auf den wohl verdienten Jahresurlaub oder auf ein paar Urlaubstage, an denen der Stress des Arbeitsalltags für kurze Zeit vergessen zu sein scheint. Doch geht es um den Urlaubsanspruch, gibt es viele offene Fragen. Wie und wo ist der Urlaub generell im Arbeitsrecht geregelt? Welche speziellen Urlaubsrechte hat der Arbeitnehmer? Was passiert bei Krankheit im Urlaub? Ein gesetzlicher Urlaubsanspruch besteht auf jeden Fall, doch wie dieser im Detail aussieht und wie der Urlaub im Gesetz verankert ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Die Grundlage für die gesetzliche Urlaubsregelung bildet das sogenannte Bundesurlaubsgesetz – kurz: BUrlG. Dort finden Sie alle Regelungen bezüglich des Erholungsurlaubs in Deutschland.
Das Urlaubsgesetzt ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes. Neben den bundesweit gültigen Gesetzt, existiert eine Vielzahl an Regelungen in unterschiedlichen Tarifverträgen. So kann es in den einzelnen Branchen und auch in den Bundesländern verschiedenen Vorgaben geben.
Das BUrlG definiert dabei jedoch die Mindestbestimmungen, die für den gesetzlichen Urlaubsanspruch gelten. Nach § 1 BUrlG gilt: Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf „bezahlten Erholungsurlaub.“
Dieser gesetzliche Urlaubsanspruch gilt für folgende Personengruppen (laut § 2):
- Arbeiter
- Angestellte
- Auszubildende
- arbeitnehmerähnliche Personen
Daneben existieren Sonderregelungen bezüglich dem Urlaubsanspruch, die gesetzlich festgehalten wurden. Das betrifft unter anderem: Jugendliche unter 18 Jahren, die vom Jugendarbeitsschutzgesetz (JArschG) erfasst werden sowie gehandicapte Menschen, deren gesetzlicher Urlaubsanspruch im Sozialgesetzbuch IX (§ 125) geregelt ist.

Ebenso gibt es einzelne Bestimmungen für Zivildienstleistende, Beschäftigte in der Heimarbeit und für Seeleute.
Andere Branchen haben Zusatzregelungen, die, wie bereits erwähnt, in den Tarifverträgen vereinbart sind und nicht im Urlaubsgesetz. Im Baugewerbe finden sich unter anderem spezielle Urlaubskassen.
Schließlich regelt das Urlaubsgesetz nicht nur die Mindestanzahl der Tage im Jahr, die dem Arbeitnehmer laut Gesetz an Urlaub zustehen, sondern auch, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Bezahlung in dieser Zeit fortzusetzen. Davon ist der sogenannte unbezahlte Urlaub abzugrenzen.
Weiterführende Ratgeber: Welche Rechte hat der Chef in puncto Urlaub?
Urlaubsanspruch: Was ist gesetzlich bezüglich der Urlaubstage festgelegt?

Ähnlich wie die Arbeitspausen dient der Urlaub der Erholung. Umso wichtiger ist es, über die genauen Modalitäten im Urlaubsrecht zum Urlaubsanspruch Bescheid zu wissen.
Auch hierzu finden sich entsprechende Regelungen im Bundesurlaubsgesetz. So sind unter anderem die Mindestansprüche der Arbeitnehmer festgehalten und somit gesetzlich definiert.
In § 3 BUrlG folgende Angaben gemacht:
- Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
- Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“
Bei der Verabschiedung des Gesetzes ist der Gesetzgeber jedoch noch von sechs Tagen ausgegangen. Für die meisten Arbeitnehmer gilt jedoch eine fünftägige Arbeitswoche. Um dem gerecht zu werden und die Regelungen den geltenden Gegebenheiten anzupassen, muss eine rechnerische Relation hergestellt werden.
(vereinbarte Werktage / 6) * Wochenarbeitstage = Urlaubsanspruch
Werden nun die gesetzlichen Mindestanforderungen zugrunde gelegt, ergibt sich folgende Rechnung: (24 / 6) * 5 = 20
Somit stehen Arbeitnehmern bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Urlaubstage zu. Das heißt, im Jahr können Sie vier Wochen Urlaub nehmen.
Mit derselben Rechnung können Sie vorgehen, wenn Sie weniger arbeiten. Dabei ist zu bedenken, dass der Mindesturlaub sich in jedem Falle auf vier Wochen im Jahr beläuft. Für eine regelmäßige Zwei-Tage-Woche ergibt sich beispielsweise laut Arbeitsrecht ein Urlaub von acht Tagen aber eben auch einer von vier Wochen.
Bei der Berechnung spielt die Arbeitszeit zunächst keine Rolle. Denn auch diejenigen, die nur halbtags arbeiten, haben einen vollen Urlaubsanspruch. Andernfalls staffelt sich der Anspruch wie folgt::
Arbeitstage / Woche | Urlaubstage / Jahr |
---|---|
6 | 24 |
5 | 20 |
4 | 26 |
3 | 12 |
2 | 8 |
1 | 4 |
Halbe Urlaubstage sind aufzurunden. Alles, was unterhalb dieser Grenze liegt, ist im entsprechenden Umfang zu gewähren, zum Beispiel kann ein Drittel eines Urlaubstages angerechnet werden.
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Informationen rund um die Themen Urlaub und Geld:
Gesetzlicher Urlaub für Jugendliche unter 18 Jahren
Wie bereits darauf hingewiesen, gibt es für Beschäftigte, die unter 18 Jahre alt sind Sonderreglungen für die Urlaubstage, die gesetzlich im Jugendarbeitsschutzgesetz verankert sind.
Dabei erfolgt eine Staffelung entsprechend dem Alter. Für Beschäftigte, die noch nicht:
- 16 Jahre alt sind, gelten mindestens 30 Werktage
- 17 Jahre alt sind, gelten mindestens 27 Werktage
- 18 Jahre alt sind, gelten 25 Werktage
als gesetzlich vorgeschriebener Urlaub.
Besonderheiten zum Zeitpunkt für Urlaub

Laut Arbeitsrecht sind die Urlaubstage erst nach mindestens sechs Monaten voll umfänglich zu gewähren.
Dieser Zeitraum wird auch als Wartezeit bezeichnet und ist in § 4 des Bundesurlaubsgesetzes verankert. Der volle Urlaubsanspruch besteht also erst nach dieser Zeit.
Aber auch vor Ablauf dieser Zeit ist ein gesetzlicher Urlaubsanspruch gegeben. Es gilt 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat Betriebszugehörigkeit.
Diese Regelung finden Sie im Urlaubsgesetz ausführlich in § 5 unter dem Titel „Teilurlaub“:
Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehend des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
- für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
- wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
- wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.“
Die zeitliche Festlegung vom Urlaub laut geltendem Recht

Der Arbeitgeber bestimmt den Urlaub seiner Mitarbeiter. Dabei sind die Wünsche eines jeden Arbeitnehmers auf jeden Fall zu berücksichtigen. Wichtig ist, dass der Urlaubsanspruch geltend gemacht wird. Wann eine Entscheidung über den Urlaubsantrag getroffen sein muss, ist gesetzlich nicht geregelt. Laut Arbeitsrecht ist die Urlaubsplanung durch ein paar Ausnahmen reglementiert.
Zwar kann ein Arbeitnehmer seine Erwartungen und Wünsche äußern, aber dringende betriebliche Belange und die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer können dem entgegenstehen. Bei der Berücksichtigung von Kollegen müssen soziale Gesichtspunkte Vorrang haben in der Beurteilung, wer zu welchem Zeitpunkt Urlaub nehmen darf.
Das Urlaubsrecht für Arbeitnehmer mit Kindern ist hier zu bevorzugen. Vor allem wenn es um die großen Sommerferien geht, ist dies zu berücksichtigen. Bei einem Anspruch auf Urlaub über schulpflichtige Kinder ist eine Altersgrenze definiert. Das gesonderte Urlaubsrecht mit Kindern greift bei Mitarbeitern, deren Kinder unter 14 Jahre alt oder generell schulpflichtig sind.
Außerdem ist zu beachten, dass der Urlaub zusammenhängend gewährt werden sollte. Hierbei gelten die oben genannten Ausnahmen. Wenn gesetzlich gestatteter Urlaub geteilt werden muss, sind jedoch mindestens 12 Tage zusammenhängend dem Arbeitnehmer zuzubilligen.
Sollte der Arbeitnehmer mit dem erteilten Urlaub nicht einverstanden sein oder wurde ihm gar kein Urlaub zugesprochen, darf er nicht eigenmächtig den Urlaub antreten. In einem solchen Fall sollten Sie eher den Weg zum Arbeitsgericht bevorzugen und auf Urlaubserteilung klagen.
Übertragbarkeit laut Urlaubsrecht für den Arbeitnehmer
Jeder Mitarbeiter ist angehalten im laufenden Kalenderjahr seinen Urlaubsanspruch geltend zu machen. Gleiches gilt seitens des Arbeitgebers. Dieser muss innerhalb des Jahres den Urlaub gemäß der Urlaubsregelung gewähren.
Auch hier können betriebliche oder persönliche Bedingungen herrschen, die dieser Regelung entgegenstehen. Daraus ergibt sich wiederum eine Ausnahme. Der Jahresurlaub ist bis zum spätestens Ende März des Folgejahres in Anspruch zu nehmen.
Wichtig! Kann dem Arbeitsgesetz entsprechend der Urlaub nicht mehr aufgrund einer vorzeitigen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gewährt werden, ist der Urlaub abzugelten. In allen anderen Fällen darf ein gesetzlicher Urlaubsanspruch nicht abgegolten werden.
Krankheit im Urlaub: Was passiert mit dem Urlaubsanspruch?
Gemäß Urlaubsgesetz (§ 9 BUrlG) gilt bei Krankheit Folgendes:
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.

Das bedeutet, erkranken Arbeitnehmer im Urlaub, dürfen diese Krankheitstage nicht auf diesen angerechnet werden. Es muss die Möglichkeit gewährt werden, diese Tage später nachzuholen.
Damit Arbeitnehmer dies wahrnehmen können, muss an dem ersten Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorliegen. Darüber hinaus ist auch umgehend der der Arbeitgeber zu unterrichten.
Welche Rechte haben Arbeitnehmer beim Urlaub:
Last but not least: Wichtige Fakten zum Schluss
- Laut Urlaubsrecht dürfen Sie während dieser Erholungszeit arbeiten. Sie darf dem ursprünglichen Zweck aber nicht widersprechen.
- Sollten Sie während des Urlaubs erkranken, dürfen diese Tage nicht auf den zu gewährenden Gesamturlaub angerechnet werden. Die Krankheit sollte dabei durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.
- Das Urlaubsrecht bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist eindeutig.
- Ein gesetzlicher Urlaubsanspruch besteht nämlich weiter.
- Die Urlaubstage sind vom Kündigungstermin abhängig.
- In der zweiten Hälfte des Jahres hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
- Erfolgt die Beendigung in der ersten Jahreshälfte ist der Urlaubsanspruch nach der Kündigung gemäß einer mathematischen Formel zu errechnen. Dabei ist geht es um die Frage, wie viel Prozent des Jahres bis zum Kündigungstermin vergangen sind.
- Sollten Sie als Arbeitnehmer keine Möglichkeit haben, diesen Urlaub zu nehmen, kann er auch ausbezahlt werden.
Zusammenfassung zum Urlaubsanspruch
Unsere folgende Grafik fasst die einzelnen Vorschriften zum Urlaubsanspruch noch einmal genau zusammen:
Weiterführende Literatur zum Thema Urlaubsrecht
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Urlaubsrecht:
- Keller, Tanja(Autor)
- Girstmair, Juliane(Autor)
- Recht, G.(Autor)
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W.P. meint
23. September 2023 at 11:32
Ich arbeite als Beteuungsassistentin lt. Vertrag 4 Stunden täglich, 7 Tage die Woche. In Ihren Ausführungen ist nichts darüber zu finden, ob der Jahresurlaubsanspruch sich dadurch von 24 Tagen auf 28 Tage erhöht, da grundsätzlich die 7- Tagewoche arbeitsrechtlich nicht erlaubt ist?
Gerne sehe ich Ihrer baldmöglichen Antwort entgegen, um ggfs. den erhöhten Urlaubsansoruch – lt. Vertrag 24 Tage – durchzusetzen.
LG W. P.
Silvio meint
23. Februar 2023 at 2:38
Hallo,
Ich habe im Oktober 2016 in einer Firma angefangen auf 450€ Basis und 20 Tage Urlaub bekommen. Im Februar 2017 wurde mein Bertrag mündlich geändert in Vollzeit und mein Urlaub blieb gleich. Alle meine Kollegen haben mindestens 24 Tage Urlaub.
Ich habe mehrfach versucht, meinen Arbeitsvertrag schriftlich festzuhalten erneut, ohne Erfolg. Auch blieb es bei den 20 Tagen Mindesturlaub.
Auch werden mir von den 20 Tagen Urlaub immer noch Tage gekürzt oder die verschwinden einfach. Kann es ja anhand der Urlaubszettel und Nachweiss belegen.
Kann ich mir nun rückwirkend ab 2017 bis jetzt zusätzlich die 6 Tage mehr einfordern, da ich vorrangig 6 Tage die Woche arbeiten gehe? Ich hab es auch nicht gewusst und erst jetzt erfahren durch eine Beratung?
Und ich möchte den Urlaub gern freizeitmässig ableisten und nicht ausbezahlt bekommen, weil ich dadurch ja steuerlich benachteiligt werde.
Ich bin eben auch jetzt 49 Jahre und merke selbst, dass ich mehr Tage zur Regeneration brauche.
Bodo meint
6. Februar 2023 at 17:38
Wir haben ein Problem, wir haben eine Wochenarbeitszeit von 40 h und arbeiten am Wochende 12 h. Nun möchte der AG uns am Wochenende für diese 24 h 3 Urlaubstage berechnen, und wir sind der Meinung, ein Urlaubstag ist ein Urlaubstag, unabhängig von der Stundenzahl. gibt es dazu irgendwo eine richterliche Aussage? Oder eine gesetzliche Grundlage?
A. meint
25. Januar 2023 at 13:13
Hallo,
Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitnehmer, z.B. eine Mindestanzahl von Urlaubstagen im Jahr zu nehmen? Ich sehe nur, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss.
Mit freundlichen Grüßen,
A. meint
25. Januar 2023 at 13:11
Hello,
Is there any requirement by law for employees to take for example a minimum number of annual leave days in the year? All I can see is that leave should be taken in the current calendar year.
Best wishes,
A.
Melinda meint
28. Juli 2022 at 9:26
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Fragen und würden dazu Ihre Unterstützung benötigen.
Unser Wirtschaftsjahr beginnt im April und endet im März.
Ist erlaubt das Urlaubsjahr auf Wirtschaftsjahr umzustellen? Welche Regelung müssen wir für die Umstellung beachten?
Bitte um kurze Rückmeldung.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Melinda
Michael meint
20. April 2022 at 13:51
Hallo,
mir wurde während der Probezeit zum 28.4. gekündigt.
Da der Monat noch nicht zu Ende ist habe ich keinen Urlaubsanspruch für den April.
Ist das gesetzlich in Ordnung?
Viele Grüße
Lili meint
19. Januar 2022 at 22:30
Hallo, wie ist es mit Schulpflichtigen Kindern und Urlaub.
Stehen einem 2 Wochen Urlaub in den Sommerferien zu ? Oder kann sich der Arbeitgeber die Ferien aussuchen also zb. Herbst Winter Ferien usw.
LG
Suse meint
12. Januar 2022 at 11:19
Hallo,
Ich möchte ab 23.5.2022 eine Woche Urlaub nehmen. Am Do der 26.5. ist aber ein Feiertag an dem ich normalerweise auch arbeiten muss. Vertraglich ist diesbezüglich nichts festgelegt. Meine Fragen dazu..
1. muss ich an dem Feiertag Urlaub nehmen?
2. muss der Feiertag generell auch bezahlt werden, wenn ich an den Tagen arbeiten müsste?
Vielen Dank!
Fräsdorf meint
18. Dezember 2021 at 21:47
Hallo,
Ich habe mal eine aktuelle Frage in Sachen beantragter Urlaub fällt in behördlich angeordnete Quarantäne nach bestätigter COVID-Erkrankung.
Laut meinem Arbeitgeber fehlt die gesetzliche Grundlage zur Gutschrift der nicht angetretenen Urlaubstage .
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen. Danke
Anonym meint
6. September 2021 at 6:38
Guten Morgen,
Ich hoffe sie können mir helfen!
Meine Frage lautet:
Ich arbeite 30 Stunden im Monat.
Eine Woche habe ich eine sechs Tage Woche und die nächste Woche sind es wieder fünf , dass ergibt sich daraus das ich in der langen Woche mehr Stunden arbeite und dafür die Woche drauf ein Tag mehr frei habe.
Aber zu meiner Frage muss ich in meiner kurzen Woche auch 5tage Urlaub nehmen oder reichen 4 Tagen?
Vielen Dank
Schäfer meint
21. Juli 2021 at 20:32
Hallo,
besteht ein urlaubsrecht für saisonarbeiter, wenn sie insgesamt ca 7 monate arbeiten, aber nie langer als 2-3 monate am stück.? und wen ja wieviel urlaubstage
Mfg
Steffen meint
10. Juni 2021 at 8:42
Hallo,
ist es dem Arbeitgeber(Frau (Selbständig)/Mann(Angestellter bei seiner Frau)) gestattet, seinen Urlaub auf alle Ferien (z.B. Winter, Herbst, Sommer (4von6Wochen) zu legen und den Arbeitnehmern es so, fast unmöglich zu machen, in den Ferien Urlaub zu erhalten?
Wieviel Urlaub kann ein Arbeitgeber (Mann) maximal haben?
Vielen Dank
Anonym meint
28. Dezember 2020 at 12:51
Hallo alle zusammen,
ich habe eine Frage, wenn ich in der zweiten Hälfte ausscheide z.B. 02.07.2021 hätte ich dann genauso einen Anspruch auf den Mindesturlaubsanspruch von 20 Tage (bei einer 5Tage Woche)? Oder sollte es mindestens ein voller Monat sein, also 31.07.2021 (ggfs. reicht auch ein halber Monat)?
Vorab vielen Dank für die Bemühungen, über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.