In Deutschland haben sowohl Mütter als auch Väter die Möglichkeit, sich in den ersten Lebensjahren des Kindes unbezahlt von der Arbeit freistellen zu lassen und somit ihre sogenannte Elternzeit wahrzunehmen. Während dieser Zeit können sie sich ganz der Erziehung und Betreuung des Nachwuchses widmen. Bei Männern wird dieser Zeitspanne umgangssprachlich nicht selten als „Vaterschaftsurlaub“ bezeichnet.
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Doch was geschieht eigentlich mit dem Urlaubsanspruch während der Elternzeit als Vater? Bleibt er in vollem Umfang erhalten oder können Urlaubstage abgezogen werden? Und wie verhält sich das Ganze, wenn Väter vor der Elternzeit noch Resturlaub hatten? Verfallen diese Tage? Im Ratgeber finden Sie Antworten auf diese Fragen.
Kurz & knapp: Urlaubsanspruch in der Elternzeit als Vater
Für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit als Vater kann Ihnen der Arbeitgeber ein Zwölftel Ihres Jahresurlaubs abziehen. Dazu ist er jedoch nicht verpflichtet.
Nein, wenn Sie Ihre Urlaubstage vor dem Beginn der Elternzeit als Vater nicht vollständig nehmen konnten, muss der Chef Ihnen den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Jahr gewähren (§ 17 Absatz 2 BEEG).
Arbeiten Sie als Vater während der Elternzeit in Teilzeit, darf Ihr Urlaubsanspruch in der Regel nicht gekürzt werden. Dies funktioniert normalerweise nur, wenn Sie an weniger Tagen in der Woche arbeiten als sonst. Bei einem Jahresurlaub von 24 Tagen bei einer 5-Tage-Woche hätten Sie also z. B. bei einer 2-Tage-Woche noch einen Anspruch auf 9,6 (aufgerundet 10) Urlaubstage im Jahr.
Inhalt
Elternzeit als Vater: Der Urlaub kann gekürzt werden
Die Vorschriften zur Elternzeit befinden sich im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), wobei der Urlaubsanspruch während der Elternzeit als Vater in § 17 thematisiert wird. Im ersten Absatz dieses Paragraphen heißt es:
Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. […]“
Demzufolge ist eine Kürzung in puncto Urlaub während der Elternzeit als Vater durchaus möglich. Wie die Berechnung in einem solchen Fall vonstattengeht, zeigt Ihnen das folgende Beispiel:
- Sie haben grundsätzlich 24 Urlaubstage im Jahr.
- Wie viele Väter beschließen auch Sie, 2 Monate in Elternzeit zu gehen.
- Beträgt die Elternzeit als Vater 2 Monate, werden vom Urlaubsanspruch im Jahr entsprechend zwei Zwölftel abgezogen.
- Teilen Sie Ihre gesamten Urlaubstage im Jahr durch 12, erhalten Sie die Tage, die Ihnen pro Monat an Urlaub zustehen. Dies wären in diesem Fall 2.
- Da Sie 2 Monate in Elternzeit gehen, müssen Sie also 4 Tage von Ihrem Jahresurlaub abziehen.
- Daraus ergibt sich ein Urlaubsanspruch von 20 Tagen im Jahr.
Bedenken Sie: Der Chef hat zwar das Recht dazu, Ihren Urlaubanspruch während der Elternzeit als Vater zu kürzen, verpflichtet ist er dazu allerdings nicht. Er kann sich also auch kulant zeigen und darauf verzichten, Ihnen Urlaubstage abzuziehen, während Sie unbezahlt freigestellt sind.
Was passiert mit dem Resturlaub während der Elternzeit?
Hatten Sie noch Resturlaubstage übrig, bevor Sie als Vater in Elternzeit gegangen sind, verfallen diese nicht. Gemäß § 17 Absatz 2 BEEG dürfen Sie diesen restlichen Urlaubsanspruch nach der Elternzeit als Vater entweder im laufenden oder im nächsten Jahr noch wahrnehmen.
Wladi meint
25. März 2024 at 9:57
Guten Tag,
ich möchte in Elternzeit von 18.04.2024- 17.06.2024 gehen. Mein Arbeitgeber möchte mir für diese Zeit 2/12 Jahresurlaub abziehen. Ich meine, daß ich nur einen vollen Monat nicht im Betrieb bin und deswegen darf er mir nur 1/12 Jahresurlaub abziehen. Was ist jetzt richtig?
Gaby meint
29. Juli 2021 at 14:19
Guten Tag, vielen herzlichen Dank für Ihre tolle Seite und die vielen Informationen. Unser Mitarbeiter hat vom 23.3. bis 28.Mai Elternzeit genommen. Da er nun gekündigt hat, wollten wir den Urlaubsanspruch berechnen. Er bezieht sich auf den Hinweis des VOLLEN KALENDERMONATS und sagt damit, er habe ja nur einen vollen Monat (nämlich den April) gefehlt.
Für unsere Begriffe ist vom 23.3. bis 23.4. ein Monat.
Wie sehen Sie das?
Michaela W. meint
28. März 2023 at 12:42
Ich sehe das genauso, und wurde darüber auch so informiert von anderen Ratgebern.
Wenn ein Arbeitnehmer 2 Monate Elternzeit nimmt, würde der Jahresurlaubsanspruch NUR DANN um 2/12 gekürzt werden, wenn es z.b. von 01.03.-30.04. ginge.
Beginnt die Elternzeit im Laufe eines Monats und dauert 2 Monate, so fehlt der AN nur 1 vollen Kalendermonat und der Urlaubsanspruch wird um 1/12 gekürzt.