Im Arbeitsrecht kursieren unzählige Gerüchte – manche entsprechen der Wahrheit, bei anderen handelt es sich schlichtweg um Ammenmärchen. Auch der (nicht vorhandene) Urlaubsanspruch bei Teilzeit steht immer wieder in der Diskussion. Arbeitnehmer in Teilzeit brauchen schließlich keine Erholung in dem Maße, wie es bei Vollzeitbeschäftigten der Fall ist. Doch bedeutet dies automatisch, dass ihnen gar kein Urlaub vom Arbeitgeber genehmigt werden muss?
Nutzen Sie den kostenlosen Teilzeitrechner
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) besagt in § 1, dass jeder Arbeitnehmer pro Kalenderjahr einen Anspruch darauf hat, bezahlten Urlaub zu erhalten. Aber findet das Gesetz auch bei Arbeitsverhältnissen in Teilzeit Anwendung oder bezieht es sich ausschließlich auf Beschäftigte in Vollzeit?
Kurz & knapp: Urlaubsanspruch bei Teilzeit
Ja, der Urlaubsanspruch für Teilzeitkräfte unterscheidet sich grundsätzlich nicht von dem für Mitarbeiter, die in Vollzeit tätig sind.
Die Höhe des Urlaubsanspruchs bemisst sich an den Arbeitstagen in der Woche. Die Stundenanzahl spielt keine Rolle. Nur wenn an weniger Tagen gearbeitet wird, verringert sich dementsprechend der Urlaubsanspruch bei einer Teilzeitbeschäftigung.
Zur Berechnung der Urlaubstage bei Teilzeit können Sie folgende Formel verwenden: Urlaubstage pro Jahr / Wochenarbeitstage x tatsächliche Arbeitstage in der Woche = Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit.
Unser Ratgeber informiert Sie darüber, ob auch bei Teilzeit ein Urlaubsanspruch existiert. Zusätzlich erfahren Sie, wie Sie berechnen können, wie viel Urlaub Ihnen bei Teilzeit normalerweise zusteht.
Inhalt
Literatur zum Thema Urlaubsgesetz
Was besagt das Bundesurlaubsgesetz bei Teilzeit?
Das Wichtigste vorneweg: Das BUrlG unterscheidet nicht zwischen Arbeitsverhältnissen in Voll- oder Teilzeit, sondern bezieht sich grundsätzlich auf Arbeitnehmer.
Daher gelten in Bezug auf den Urlaubsanspruch bei Teilzeit die gleichen Voraussetzungen sowie der gleiche Umfang, wie es bei Vollzeit der Fall ist. Die zu leistende Arbeitszeit spielt also zunächst einmal keine Rolle. Sie gewinnt erst dann an Bedeutung, wenn festgelegt werden soll, wie viele Urlaubstage bei Teilzeit gewährt werden müssen.
Denn dem BUrlG zufolge richtet sich die Höhe des Anspruchs auf Urlaub nach den Tagen, an denen in der Woche gearbeitet wird. Es geht von einer Sechs-Tage-Woche aus und sieht dabei einen jährlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen vor (§ 3 Absatz 1 BUrlG). Bei fünf Arbeitstagen würde er entsprechend 20 Tage Urlaub betragen.
Für den Urlaubsanspruch bei Teilzeit bedeutet dies: Arbeiten Sie zum Beispiel an fünf Tagen in der Woche, dafür aber weniger Stunden, stehen Ihnen auch als Arbeitnehmer in Teilzeit die gleichen Urlaubstage zu, wie es bei einem Vollzeitmitarbeiter der Fall wäre. Die letztendlich geleisteten Stunden sind unerheblich – es geht lediglich um die Tage, an denen gearbeitet wird.
So funktioniert die Urlaubsberechnung bei Teilzeit
Die Berechnung vom Urlaubsanspruch bei Teilzeit kann anhand einer einfachen Formel durchgeführt werden. Diese lautet wie folgt:
Zur Verdeutlichung:
- Bei einer Fünf-Tage-Woche steht Ihnen ein gesetzlicher Mindesturlaub von 20 Tagen im Jahr zu.
- Sie arbeiten jedoch nicht fünf, sondern lediglich drei Tage in der Woche.
- Die Urlaubstage berechnen Sie bei Teilzeit wie folgt: 20 Urlaubstage pro Jahr / 5 Wochenarbeitstage x 3 tatsächliche Arbeitstage = 12 gesetzliche Urlaubstage bei Teilzeit
Weiterführende Literatur zum Thema Urlaubgesetz
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema:
- Keller, Tanja (Autor)
- Girstmair, Juliane (Autor)
- Recht, G. (Autor)
Letzte Aktualisierung am 2024-11-21 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API
Dieter meint
3. September 2018 at 20:11
Hallo,
ich habe einen Vertrag, Teilteit, 60 Stunden/Monat – wobei es zu sehr unterschiedlichen Einsätzen kommt.
Keine Regelmäßigen Arbeitstage – mal sind es in einem Monat nur 30 Stunden und im nächsten Monat 90 Stunden. Arbeitseinsatz kommt auch mal am Samstag vor.
Persönlich würde ich von folgendem ausgehen – Urlaubsanspruch besteht in etwa von 60 Stunden (4 Wochen, 20/25 Arbeitstagen, oder es werden pro Urlaubstag in etwa 3 Arbeitstunden anerkannt).
Sehe ich das richtig?
Daneben würde ich vermuten, das pro gesetzlichem Feiertag eine Arbeitsleistung von 3 Stunden anerkannt werden.
Sehe ich das richtig so?
Daneben würde ich vermuten, das je Krankheitstag eine Arbeitsleistung von 3 Stunden angerechnet werden.
Sehe ich das richtig so?
OK, das es im Durchschnitt 21 Arbeitstage/Monat sind und die 3 Stunden dann nicht ganz genau sind, schenke ich mir jetzt mal. (60h/20d versus 60h/21d).
Eine kurze Rückmeldung würde mir helfen meine Position aufrecht halten zu können.
Wahrscheinlich werden verschiedene Gesetze berührt (Bundesurlaubsgestz, Lohnfortzahllung im Krankheitsfall, Feiertage – weiß nicht wo das geregelt ist).
Vielen Dank & Viele Grüße
Anja meint
3. September 2018 at 15:52
Hallo!
Ich bekomme 24 Tage Urlaub u. gehe 5Tage,aber auch mal 6 Tage arbeiten. Meistens 6h oder auch mal 10h. Mir wird aber der Urlaub statt mit 6h,nur mit 5h berechnet.Ist das rechtens?
arbeitsrechte.de meint
28. September 2018 at 12:24
Hallo Anja,
nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist Urlaub gewöhnlich tageweise und nicht stundenweise zu gewähren. Zur Frage der Rechtmäßigkeit fragen Sie bitte ggf. einen Anwalt. Wir bieten diese Rechtsberatung nicht an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Miljan meint
1. September 2018 at 2:11
Hallo ich habe folgende Frage, ich habe im Juli Urlaub genommen, da ich in Teilzeit arbeite, 3 Tage die Woche. Obwohl ich eigentlich 4,5,6 tage in der Woche arbeite. Meine Frage ist , ich habe meinen Chef gegeben mir 11 Tage von 6.7.18-16.7.18 Urlaub zu geben. Er hat sich erstmal 2 ein halb Monate Zeit gelassen, mir den Urlaub zu geben. Und dann erst, am 4.7 oder 5.7 meinem Urlaub per sms bestätigt. Schriftlich oder E-Mail habe ich nichts bekommen. Erst nach mehrfachen Anfragen. Erst per SMS, die Bestätigung bekommen! Ich habe dann meinen Urlaub bekomm war im Urlaub. Monats Ende, habe ich meinen Stunden zettel abgegeben. Mit meinen 11 Urlaubs Tagen. Dann 2 tage später bekam ich einen Anruf vom Chef der meinte ich würde nur 6 Tage vom Urlaub ausgezahlt bekommen da ich ja nur 3 Tage in der woche arbeite laut Arbeits Vertrag. Aber ich arbeite ja 4-5 bis 6 Tage die Woche! Meine Frage ist darf der das? Einfach nur 6 Tage auszahlen obwohl ich 11 Tage im Urlaub war? Meine Urlaubs Tage sind weg. Und 5 Tage weniger bezahlt bekommen, darf mein Chef das? Der wollte auch das ich einen neuen Stunden zettel schreibe, weil es ja seines Erachtens falsch von mir geschrieben war, wegen dem Urlaub. Sollte ich nur 6 Tage Urlaub eintragen. Können sie mir da weiter helfen wäre super. Danke
arbeitsrechte.de meint
28. September 2018 at 11:51
Hallo Miljan,
bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stefan S. meint
27. August 2018 at 15:11
Habe jetzt einen Mann angestellt, der an 3 Tagen die Woche nur jeweils 3 Stunden arbeitet. Insgesammt wird Er vermutlich maximal 10 Stunden pro Woche arbeiten.
Von März bis Ende September haben wir eine 6 Tage Arbeitswoche, wobei am sechsten Tag generell nur 3 Stunden gearbeitet wird.
Von Oktober bis Ende Februar haben wir eine 5 Tage Woche.
Ich unterliege keiner tarifvereinbarung.
Wieviel Urlaub muß ich diesem Mann gewähren ?
arbeitsrechte.de meint
17. September 2018 at 11:27
Hallo Stefan,
der gesetzliche Mindesturlaub sieht 24 Tage Urlaub bei 6 Tagen Arbeit in der Woche vor. Sie können sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um Ihre Situation beurteilen zu lassen. Eine Einzelvereinbarung dazu kann die Frage einvernehmlich klären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
H. meint
22. August 2018 at 15:25
Wir beschäftigen in unserem Verein nur zwei Personen, die sich einen Arbeitsplatz in Job-Sharing Teilzeit teilen. Jede Person erhält 250 Euro. Unser Verein hat 2 mal die Woche je 2,5 Std. Büroöffnungszeit. Jede Person muss wöchentlich einen dieser Öffnungszeittermine wahrnehmen. Da in dieser Zeit die anfallende Arbeit nicht erledigt werden kann, muss darüber hinaus nach freier Zeiteinteilung gearbeitet werden. Der Arbeitsanfall ist schwankend; z. B. im Sommer weniger als im Winter (schon wegen des Jahresabschlusses mehr).
Die Formulierung im Arbeitsvertrag zur Arbeitszeit lautet: „Die feste wöchentliche Arbeitszeit entspricht den jeweiligen Öffnungszeiten des Büros. Diese sind zur Zeit am Dienstag von 14:30 bis 17 Uhr und am Donnerstag von 8:30 bis 11 Uhr. Die restliche notwendige Arbeitszeit zur zeitgerechten Erledigung aller anfallenden Arbeiten ist für den Arbeitnehmer frei einteilbar.“
Jede Person soll einen Urlaubsanspruch von 6 Wochen haben. Wie kann das im Arbeitsvertrag korrekt formuliert werden?
arbeitsrechte.de meint
12. September 2018 at 8:17
Hallo H.,
bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rändel meint
22. August 2018 at 13:09
Hallo ich habe 30 Tage Urlaub im Jahr und arbeite seit 1.6. in Teilzeit 3 Tage die Woche. Ich habe schon 18 Tage genommen. 15 im februar und 3 im Juni wie viel urlaubsanspruch habe ich noch?
arbeitsrechte.de meint
10. September 2018 at 12:35
Hallo Rändel,
bitte wenden Sie sich diesbezüglich an einen Anwalt. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Leonie meint
22. August 2018 at 9:27
Hallo,
ich arbeite Montag bis Donnerstag den ganzen Tag, Freitags aber nur bis Mittag (also einen halben Tag).
Mein Arbeitgeber sagt, wenn ich Freitags Urlaub nehme ist das genauso ein ganzer Urlaubstag wie Montags – Donnerstags. Ist das richtig?
Aus meiner Sicht ist das total ungerecht.
Danke und viele Grüße
arbeitsrechte.de meint
10. September 2018 at 15:49
Hallo Leonie,
wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, kostet auch ein Urlaubstag am Freitag einen vollen Urlaubstag.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Olga meint
21. August 2018 at 15:19
Guten Tag,
ich arbeite Teilzeit in der Gastronomie. Laut Arbeitsvertrag habe ich 25 Tage Urlaub, 5-Tage Woche, 20 Stunden pro Woche. Freie Tage sind nicht festgelegt. An manchen Wochen arbeite ich 25 Stunden, also 5 Tage je 5 Stunde mit und ohne Urlaubs-und Krankheitsvertretung. Von Woche zu Woche unterschiedlich. Wie ist die Anzahl der Gewährte Urlaubstage richtig zu zählen? Meine Chefin trägt die Urlaubstage von Mo bis Sa ein (5 Tage), bezahlt bekomme ich 4 Tage. Aber alle 5 Tage werden als Urlaubstage gezählt? Ist das so richtig?
Ich würde mich auf Ihre Rückmeldung sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Olga M.
arbeitsrechte.de meint
10. September 2018 at 15:30
Hallo Olga,
in der Regel werden bei einer vertraglich vereinbarten 4-Tage-Woche auch nur 4 Tage notwendig, um eine Woche Urlaub zu haben. (Es werden trotzdem nur 4 Tage bezahlt) Deswegen werden manchmal in solchen Verträgen Musterrechnungen zur Orientierung eingefügt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Franz meint
10. August 2018 at 8:28
Hallo
Ich arbeite auf 450 Euro Basis, 30 Stunden im Monat und habe einen halb Jahresvertrag.
Habe ich hierfür Urlaubsanspruch
arbeitsrechte.de meint
23. August 2018 at 14:41
Hallo Franz,
auch Minijobber und Geringverdiener haben in der Regel einen Anspruch auf Urlaub.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mika meint
8. August 2018 at 21:31
Hallo,
Ich arbeite 20 Stunden pro Woche.(vertraglich vereinbart)
1 Woche 2 Tage-feste Tage (Mi+Do.)
2 Woche 3 Tage -feste Tage (Mi.-Fr)
3 Woche wie Woche 1
4 Woche wie Woche 2
Wie sieht es hier mit Urlaubsanspruch aus?Wird der Urlaub nur an den Tagen,an denen gearbeitet wird genommen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
Mika
arbeitsrechte.de meint
23. August 2018 at 13:40
Hallo Mika,
in der Regel enthält der jeweilige Arbeitsvertrag eine Vereinbarung zur Höhe des Urlaubsanspruchs. Sie können auch den Teilzeitrechner in unserem Ratgeber zum Urlaubsanspruch in der Teilzeit nutzen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dirk meint
7. August 2018 at 21:00
Hallo.
Arbeite Nebenberuflich als Teilzeit, 60 Stunden im Monat.
Arbeite aber an unterschiedlichen Tage. Im Monat.
Dh. In der ersten Woche mittwochs, Samstag und Sonntag.
In der 2 Woche nur mittwochs
Immer im Wechsel.
Wieviel Tage Urlaub steht mir zu.
Lg
arbeitsrechte.de meint
20. August 2018 at 11:42
Hallo Dirk,
der Urlaubsanspruch ergibt sich aus den vertraglich vereinbarten Arbeitstagen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Otto meint
4. August 2018 at 17:41
Hallo und guten Tag. Meine Frage ist : Ich habe eine 5 Tage Woche und arbeite 33 Stunden die Woche .Ich bekomme 25Tage Urlaub. Ist das O.K.? Für eine info besten Dank.
arbeitsrechte.de meint
17. August 2018 at 8:36
Hallo Otto,
bei einer Fünf-Tage-Woche sieht das Bundesurlaubsgesetz einen Mindesturlaub von 20 Tagen im Jahr vor. Dementsprechend gewährt Ihnen Ihr Arbeitgeber sogar mehr Urlaub, als er gesetzlich dazu verpflichtet wäre.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
curious meint
4. August 2018 at 14:32
Hallo, ich arbeite an 3 Tagen 24 Std. pro Woche. Das Unternehmen geht von einer 6-Tage-Woche aus. Kann der AG pro Urlaubstag jetzt einfach 24/6 machen und mir somit nur 4 Std pro Urlaubstag anrechnen? Das kann doch nicht sein, oder? Somit hätte ich ja geldliche Nachteile während des Urlaubs.
arbeitsrechte.de meint
20. August 2018 at 9:06
Hallo curious,
wie viele Tage Urlaub für eine freie Woche aufgewendet werden müssen, richtet sich danach, wie viele Arbeitstage pro Woche im Arbeitsvertrag vereinbart sind.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
M. Klein meint
2. August 2018 at 9:59
Hallo
Ich arbeite von Montag bis Freitag in einem Büro mit 6,5 Stunden täglich.
In meinem Arbeitsvertrag stehen 24 Tage Urlaub drin. Begründung „Sie arbeiten ja nur 32,5 Stunden in der Woche“
Wenn ich das alles jetzt so richtig gelesen habe, stehen mir eigentlich 30 Tage zu? Weil ich 5 Tage in der Woche arbeiten gehe?
arbeitsrechte.de meint
16. August 2018 at 17:09
Hallo M. Klein,
uns ist nicht ersichtlich, wie Sie auf 30 Tage kommen. Wie oben im Ratgeber erläutert, steht einem Arbeitnehmer bei einer 5-Tage-Woche ein gesetzlicher Mindesturlaub von 20 Tagen zu.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
A. Schnack meint
1. August 2018 at 14:19
Hallo , arbeite 36 Std , 4 Tage /Wo. bei 28 Tage Urlaub pro Jahr
Bin ich eine Teilzeitkraft?
Oder bin ich eine Vollkraft ?
Habe Kollegen die 38-40 Std , 4 Tage als Vollzeit arbeiten
(Praxis ist Mo-Do nur offen , ab Oktober wird Fr 1/2 Tag geöffnet wo ich aber nicht betroffen bin )
Vielen Dank für die Hilfe
LG. Fr. Schnack
arbeitsrechte.de meint
16. August 2018 at 16:06
Hallo Fr. Schnack,
welche Stundenanzahl bei einer Vollzeitbeschäftigung geleistet werden muss, kann jeder Betrieb selbst bestimmen. Jeder Arbeitnehmer der weniger Arbeitszeit leistet, gilt in diesem Unternehmen als Teilzeitkraft.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Nadine Sch. meint
26. Juli 2018 at 7:52
Ich arbeite im öffentlichen Dienst (Krankenhaus) mit 27 Stunden in einer 5-Tage-Woche mit 30 Tagen Urlaub.
Meine Kollegin arbeitet 31 Stunden an vier Tagen/Woche mit ebenfalls 30 Urlaubstagen.
Wenn sie Urlaub nimmt, berechnet sie nur die vier Tage, die sie eigentlich arbeiten würde – ist das korrekt? So hat sie ja praktisch mehr Urlaub.
arbeitsrechte.de meint
13. August 2018 at 8:06
Hallo Nadine,
wer nur eine 4-Tage-Woche arbeitet, muss auch nur 4 Tage Urlaub pro Woche beantragen. Mehr Urlaub hat Ihre Kollegin auch nicht, da ihr der fünfte Tag nicht bezahlt wird.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Khony meint
16. Oktober 2018 at 12:15
Das sieht für mich anders aus: Nadine beantragt 4 Urlaubstage und bekommt Urlaubsentelt in der Höhe von 4 x 5,4h (27/5*4) und arbeitet am Freitag 5,4h. Die Kollegin nimmt 4 Urlaubstage, hat eine ganze Woche frei und bekommt für 31h Urlaubsentgelt.
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 11:03
Hallo Khony,
auch bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs von Teilzeitbeschäftigten werden deren wöchentlichen Arbeitstage und nicht die täglichen Arbeitsstunden zugrunde gelegt. In der Regel berechnet sich dieser Anspruch bei Teilzeit wie folgt:
Nominale Anzahl der Urlaubstage : Arbeitstage pro Woche x tatsächliche Arbeitstage pro Woche
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kristin S. meint
24. Juli 2018 at 9:32
Hallo,
ich arbeite 60 Std/Monat im Einzelhandel, habe aber keine festen Tage.
D.h. mal arbeite ich an drei Tagen die Woche gemischt, d.h. halbe und ganze Tage, dann mal nur zwei ganze Tage, wieder ein anderes Mal vier halbe Tage. Komplett unterschiedlich.
Im Vertrag steht ein Urlaubsanspruch von 60 Arbeitsstunden/Jahr, bzw. vier Wochen/Jahr.
Mir ist trotzdem nicht klar, wie der Urlaub berechnet wird. Mein Chef meint nur, er verrechnet es mit meinen Stunden. Aber wie? Zudem ich auch immer wieder Überstunden habe, die auf ein Zeitkonto fließen.
Es wäre super lieb, wenn mir jemand darüber Klarheit verschaffen könnte.
Vielen Dank.
arbeitsrechte.de meint
10. August 2018 at 16:31
Hallo Kristin,
wir können die Berechnung Ihres Arbeitgebers nicht nachvollziehen. Wir empfehlen Ihnen, sich die exakte Berechnung von Ihrer Personalabteilung aufschlüsseln zu lassen, und ggf. einen Anwalt Ihren Arbeitsvertrag prüfen zu lassen.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Angelika meint
20. Juli 2018 at 18:11
Ich bin Schulbussfahrerin in Teilzeit unser Chef zahlt keine Feiertage ( Da wir ja da nicht Fahren, sagt Er ) Er zahlt auch nicht bei den Ferien. Also Winter, Ostern,Pfingsten und und und…. bekomme ich nicht bezahlt !!!
Ist das rechtens ? Jetzt kommen die Sommerferien 6 Wochen ohne Bezahlung ?
LG
arbeitsrechte.de meint
30. Juli 2018 at 10:35
Hallo Angelika,
ob das Vorgehen Ihres Arbeitgebers rechten sist, kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beantworten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Big-T meint
9. Juli 2018 at 9:28
Hallo. Ich habe laut Arbeitsvertrag eine 25 Std. Woche mit mind. 4 Arbeitstagen und 24 Urlaubstagen. Daher bin ich auch nur 4 Tage im Büro. Nun habe ich 2 Wochen beantragt und vom Lohnbüro die Notiz bekommen, ich hätte nur 20 Urlaubstage. Können die das verkürzen? Zudem hatten meine Vorgängerinnen 30 Tage Urlaub bei nur 20 Std. Teilzeit (Industrie) wie kann das sein?
Danke im Voraus.
arbeitsrechte.de meint
16. Juli 2018 at 9:10
Hallo Big-T,
ein abweichen von den vertraglich vereinbarten Urlaubszeiten ist in der Regel nicht zulässig. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um Ihren Fall genau beurteilen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mamala meint
8. Juli 2018 at 18:31
Ich arbeite in der Elternzeit 13 Wochenstunden verteilt auf 5 Tage von April bis September diesen Jahres (Rest des Jahres Elternzeit, 0 Stunden). Eigentlich müsste ich also vom vollen Urlaubsanspruch die Hälfte haben. Allerdings steht in meinem Zusatz zum Arbeitsvertrag, der die Teilzeit regelt, dass der Urlaubsanspruch aus der Stundenanzahl berechnet wird. Dementsprechend habe ich nur ein Drittel dieser Urlaubstage bekommen. Ist das zulässig?
arbeitsrechte.de meint
16. Juli 2018 at 9:04
Hallo Mamala,
um die Rechtmäßigkeit Ihres Arbeitsvertrages zu überprüfen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
A.Krogh meint
2. Juli 2018 at 18:31
Meine Perle arbeitet 2 Tage Monat.
Wieviel Urlaub muss ich lhr mondestens geben?
arbeitsrechte.de meint
4. Juli 2018 at 14:12
Hallo A.Krogh,
da es sich dabei um einen sehr speziellen Fall handelt und uns die nötigen Informationen fehlen, um die Lage einschätzen zu können, würden wir Ihnen empfehlen, das Ganze von einem Anwalt abklären zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ulrike K. meint
25. Juni 2018 at 10:41
Hallo,
ich arbeite 30 Stunden die Woche, im Friseurhandwerk. Als meine Chefin Urlaub machte habe ich auch 2 volle Samstage gearbeitet, wo ich sonst frei habe. Am Samstag ist die Öffnungszeit von 9-13 Uhr, also 4 Stunden. Jetzt meine Frage, rechne ich einen Tag als Freizeitausgleich oder die tatsächlichen Stunden?
arbeitsrechte.de meint
2. Juli 2018 at 8:22
Hallo Ulrike,
mit wie viel Freizeitausgleich Ihre Mehrarbeit vergütet wird, kann Ihnen Ihre Chefin mitteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tietze meint
12. Juni 2018 at 13:55
Hallo.
Ich habe eine Frage.
Meine Kollegin arbeitet 25h die Woche.
Normalerweise müsste sie 5 Tage die Woche arbeiten kommen. Sie arbeitet aber an vier Tagen die Woche immer 30h und mehr, damit sie den 5. Tag der Woche abfeiern kann. Hat sie da Anspruch auf den vollen Urlaub oder nur für die 4 Tage in der Woche?
arbeitsrechte.de meint
18. Juni 2018 at 14:40
Hallo Tietze,
sieht der Arbeitsvertrag eine Arbeitszeit von 4 Tagen in der Woche vor, hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf den kompletten Urlaub. Bezieht sich die Urlaubsvereinbarung hingegen auf eine 5-Tage-Woche, wird der Anspruch entsprechend verringert. Hier ist die Urlaubsklausel im Arbeitsvertrag entscheidend.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Franziska meint
7. Juni 2018 at 16:15
Liebe Experten
Ich arbeite seit 3 Jahren im selben Geschäft auf 450€ Basis, wurde jetzt gültig ab 1. Juni auf Teilzeit aufgestuft und habe im Schnitt knapp 3 Schichten pro Woche (13,85 Wochenstunden bei Schichten von 5,75h Frühschicht bzw 5,0h Spätschicht) die pro Monat flexibel eingeteilt werden. Sprich in manchen Wochen arbeite ich nut an einem oder zwei Tagen, in anderen 4 oder in ganz seltenen „Extremfällen“ 5 Tage innerhalb einer Woche. Da vertraglich keine Regelung festgelegt ist bin ich mir unsicher wie mein Urlaubsanspruch ausfällt.
Bisher wurde das so geregelt, dass meine Chefin den Dienstplan immer in Rücksprache erstellt hat und wir die Möglichkeit hatten bestimmte Termine anzugeben zu denen wir nicht konnten, ohne Angabe von Gründen und ohne dass mitgezählt wurde, da wir nach Anwesenheit bezahlt wurden. Laut meinem neuen Arbeitsvertrag habe ich jetzt ein Festgehalt und werde mit Plus- bzw Minusstunden abgerechnet. Die Gestaltung des Dienstplans bleibt die gleiche. Sprich ich habe eine bedtimmte Anzahl an Stunden die ich ableisten muss aber keine festen Tage an denen das geschieht. Außerdem ist vielleicht noch von Belang dass wir außer in Ausnahmesituationen wie Weihnachtsgeschäft grundsätzlich alleine arbeiten.
Meine Frage lautet also: wie viel Urlaubstage stehen mir generell zu, wie viele in diesem Jahr und wie werden diese verrechnet bzw was muss ich beachten wenn ich Urlaub beantragen möchte.
arbeitsrechte.de meint
14. Juni 2018 at 10:11
Hallo Franziska,
gewöhnlich enthält der Arbeitsvertrag Regelungen dazu, wie hoch der Jahresurlaub ist und wie dieser beim Arbeitgeber zu beantragen ist. Bei Unklarheiten sollte daher zuerst der Arbeitgeber gefragt werden. Des Weiteren ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zu beachten. Gemäß § 3 BUrlG beträgt der Jahresurlaub mindestens 24 Werktage (bei einer 6-Tage-Woche – entsprechend 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche).
Ein geringerer Urlaubsanspruch ergibt sich bei Teilzeitkräften in der Regel nur, wenn diese ihrer Tätigkeit an weniger Tagen pro Woche nachgehen. Dann sind die Urlaubstage entsprechend der Arbeitstage zu reduzieren. Wie diese Berechnung funktioniert, können Sie in unserem Ratgeber nachlesen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christin meint
7. Juni 2018 at 12:47
Liebes Team von Arbeitsrecht.de
auch ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch.
Ich habe laut meinen Arbeitsvertrag 30 Tage Urlaub bei einer 40h Woche à 5 Arbeitstage.
Ich habe meine Wochenarbeitszeit auf 36h pro Woche reduziert.
Ich arbeite nun im Wechsel 2 Wochen 40h à 5 Tage und 2 Wochen 32h à 4 Tage.
Meine Personalabteilung sagt, dass sich dadurch mein Urlaubsanspruch auch um 3 Tage reduziert. Das sind genau 10% Reduzierung parallel zur Wochenarbeitszeitreduzierung.
Ist dies so korrekt?
Vielen Dank für eine kurze Klarstellung
arbeitsrechte.de meint
14. Juni 2018 at 9:55
Hallo Christin,
wie die Berechnung von Teilzeiturlaub funktioniert, können Sie in unserem Ratgeber nachlesen. Ob die Berechnung durch die Personabteilung in Ihrem Fall korrekt war, kann und darf Ihnen nur ein Anwalt beantworten. Wir bieten diese Rechtsberatung nicht an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de