Im Arbeitsrecht kursieren unzählige Gerüchte – manche entsprechen der Wahrheit, bei anderen handelt es sich schlichtweg um Ammenmärchen. Auch der (nicht vorhandene) Urlaubsanspruch bei Teilzeit steht immer wieder in der Diskussion. Arbeitnehmer in Teilzeit brauchen schließlich keine Erholung in dem Maße, wie es bei Vollzeitbeschäftigten der Fall ist. Doch bedeutet dies automatisch, dass ihnen gar kein Urlaub vom Arbeitgeber genehmigt werden muss?
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Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) besagt in § 1, dass jeder Arbeitnehmer pro Kalenderjahr einen Anspruch darauf hat, bezahlten Urlaub zu erhalten. Aber findet das Gesetz auch bei Arbeitsverhältnissen in Teilzeit Anwendung oder bezieht es sich ausschließlich auf Beschäftigte in Vollzeit?
Kurz & knapp: Urlaubsanspruch bei Teilzeit
Ja, der Urlaubsanspruch für Teilzeitkräfte unterscheidet sich grundsätzlich nicht von dem für Mitarbeiter, die in Vollzeit tätig sind.
Die Höhe des Urlaubsanspruchs bemisst sich an den Arbeitstagen in der Woche. Die Stundenanzahl spielt keine Rolle. Nur wenn an weniger Tagen gearbeitet wird, verringert sich dementsprechend der Urlaubsanspruch bei einer Teilzeitbeschäftigung.
Zur Berechnung der Urlaubstage bei Teilzeit können Sie folgende Formel verwenden: Urlaubstage pro Jahr / Wochenarbeitstage x tatsächliche Arbeitstage in der Woche = Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit.
Unser Ratgeber informiert Sie darüber, ob auch bei Teilzeit ein Urlaubsanspruch existiert. Zusätzlich erfahren Sie, wie Sie berechnen können, wie viel Urlaub Ihnen bei Teilzeit normalerweise zusteht.
Inhalt
Literatur zum Thema Urlaubsgesetz
Was besagt das Bundesurlaubsgesetz bei Teilzeit?
Das Wichtigste vorneweg: Das BUrlG unterscheidet nicht zwischen Arbeitsverhältnissen in Voll- oder Teilzeit, sondern bezieht sich grundsätzlich auf Arbeitnehmer.
Daher gelten in Bezug auf den Urlaubsanspruch bei Teilzeit die gleichen Voraussetzungen sowie der gleiche Umfang, wie es bei Vollzeit der Fall ist. Die zu leistende Arbeitszeit spielt also zunächst einmal keine Rolle. Sie gewinnt erst dann an Bedeutung, wenn festgelegt werden soll, wie viele Urlaubstage bei Teilzeit gewährt werden müssen.
Denn dem BUrlG zufolge richtet sich die Höhe des Anspruchs auf Urlaub nach den Tagen, an denen in der Woche gearbeitet wird. Es geht von einer Sechs-Tage-Woche aus und sieht dabei einen jährlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen vor (§ 3 Absatz 1 BUrlG). Bei fünf Arbeitstagen würde er entsprechend 20 Tage Urlaub betragen.
Für den Urlaubsanspruch bei Teilzeit bedeutet dies: Arbeiten Sie zum Beispiel an fünf Tagen in der Woche, dafür aber weniger Stunden, stehen Ihnen auch als Arbeitnehmer in Teilzeit die gleichen Urlaubstage zu, wie es bei einem Vollzeitmitarbeiter der Fall wäre. Die letztendlich geleisteten Stunden sind unerheblich – es geht lediglich um die Tage, an denen gearbeitet wird.
So funktioniert die Urlaubsberechnung bei Teilzeit
Die Berechnung vom Urlaubsanspruch bei Teilzeit kann anhand einer einfachen Formel durchgeführt werden. Diese lautet wie folgt:
Zur Verdeutlichung:
- Bei einer Fünf-Tage-Woche steht Ihnen ein gesetzlicher Mindesturlaub von 20 Tagen im Jahr zu.
- Sie arbeiten jedoch nicht fünf, sondern lediglich drei Tage in der Woche.
- Die Urlaubstage berechnen Sie bei Teilzeit wie folgt: 20 Urlaubstage pro Jahr / 5 Wochenarbeitstage x 3 tatsächliche Arbeitstage = 12 gesetzliche Urlaubstage bei Teilzeit
Weiterführende Literatur zum Thema Urlaubgesetz
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema:
- Keller, Tanja (Autor)
- Girstmair, Juliane (Autor)
- Recht, G. (Autor)
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Sabrina meint
15. November 2018 at 20:25
Guten Abend! Ich habe eine komplizierte Frage wegen des Urlaubsanspruches . Ich hatte einen Jahresvertrag mit ausgerechneten 38 Stunden in der Woche da ich monatlich einen Samstag frei hatte und bekam 27 Tage Urlaub bei einer sonst 5 Tage Woche! Nun soll ich einem neuen Jahresvertrag bekommen zu anderen Arbeitsbedingungen. Und zwar soll ich von Januar bis einschließlich April ebenso wie von September bis einschließlich Dezember 2 Samstage im Monat frei bekommen jedoch von Mai bis einschließlich August weiterhin nur einen Samstag. Ausgerechnete Stunden aufs Jahr in der Woche 36. Nun soll ich nur noch 23 Tage Urlaub bekommen was mir jedoch etwas wenig vorkommt. Ich jedoch verzweifle und nicht weiß wie ich es errechnen soll. Ich wäre um Hilfe sehr sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Sabrina
arbeitsrechte.de meint
21. November 2018 at 8:37
Hallo Sabrina,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und daher den Ihnen zustehenden Urlaubsanspruch nicht berechnen können. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gerold meint
14. November 2018 at 19:41
Hallo,
Ich arbeite 2 ganze und einen 1/2 Tag in der Woche.
Wie viele Urlaubstage benötige je Urlaubswoche?
arbeitsrechte.de meint
16. November 2018 at 15:36
Hallo Gerold,
das Bundesurlaubsgesetz kennt keine halben Urlaubstage. Daher müssten Sie normalerweise 3 Tage freinehmen, um eine Woche frei zu haben. Häufig kommen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern jedoch entgegen und akzeptieren in einem solchen Fall auch nur 2 1/2 Urlaubstage. Wie sich das Ganze in Ihrem Unternehmen verhält, sollten Sie also mit Ihrem Chef besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marcel Sch. meint
9. November 2018 at 17:08
Hallo
Ich arbeite jetzt 5 Tage Woche 40h bei 24 Urlaubstage.
Ich möchte 4 Tage Woche 32h beantragen.
Wieviel Urlaubstage stehen mir zu?
Ich bedanke mich im voraus bei Ihnen für eine Antwort.
Mfg Marcel Schilke
arbeitsrechte.de meint
12. November 2018 at 8:50
Hallo Marcel,
bei einer 4-Tage-Woche reduziert sich der gesetzliche Anspruch von den 20 Tagen einer 5-Tage-Woche auf 16 Tage.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jackie meint
1. November 2018 at 16:38
ich arbeite 30 Stunden pro Woche, Montag bis Freitag. Habe 30 Tage Urlaub im Jahr. Heiligabend und Silvester wird nur halbtags gearbeitet. Muss ich als Teilzeitkraft für diese 2 Tage je einen ganztägigen Urlaub beantragen?
arbeitsrechte.de meint
6. November 2018 at 17:25
Hallo Jackie,
wird an diesen Tagen ohnehin nur halbtags gearbeitet, sollten Sie auch nur jeweils einen halben Urlaubstag nehmen müssen. Dies sollten Sie jedoch mit Ihrem Chef bzw. der Personalabteilung abklären, um sicherzugehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Habakuk meint
30. Oktober 2018 at 18:53
Ich habe mal eine Frage zu meiner Teilzeitarbeit. Arbeite seit Juli in einer Arztpraxis, zuerst mit 20h/Woche, seit 13.08. 15h/Woche an 3 Tagen.
25 Tage stehen für Vollzeitkräfte im Jahr als Urlaub an. Da ich mitten im Jahr angefangen habe, habe ich die 3 Tage mit 5 (Arbeitstagen) berechnet, als 15 Tage Urlaub.
Urlaub muss genommen werden, wenn der Arzt selbst Urlaub hat. Da wir andere Zeiten möchten, als z.B. nicht in der Hochsaison, muss der Urlaub dann raus gearbeitet werden.
Jetzt wurde eine Berechnung angestellt, z.B. nehme ich 1 Tag Urlaub, wird die Stundenzahl auf die ganze Woche gerechnet – also 5 Tage á 3 h – würde ich 3 Stunden Urlaub nehmen und sollte noch 12 Stunden arbeiten für die Woche. Jetzt habe ich aber schon in den Kommentaren gelesen, dass dem nicht so ist. Also wenn ich einen Tag nehme, muss ich noch 2 arbeiten und nicht noch 12 Stunden. Danke für die Antwort schon mal im Voraus.
arbeitsrechte.de meint
5. November 2018 at 9:32
Hallo Habakuk,
bei einer 3-Tage-Woche sind auch die täglichen Arbeitsstunden nur für 3 Tage pro Woche zu berechnen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Heinrich meint
28. Oktober 2018 at 13:51
Ich soll als Minijobber für 2 Monate angestellt werden.
In diesem Zeitraum sollen definierte Monatageleistungen erbracht werden, die einen Stundenlohn ergeben, der wesentlich über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn liegen.
Die Einteilung meiner Arbeitszeit (ob 1 Stunde oder 5 Stunden täglich oder auch mal 3 Tage keine Arbeitsleistun) bzw. meiner Arbeitstage (an welchen Tagen ich arbeite) liegt voll bei mir. Es muss allerdings innerhalb der 2 Kalender-Monaten die Arbeit erledigt sein. Ich könnte natürlich das Vertrauen meines Arbeitgebers ausnützen und die maximale Entlohnung als Minijobber (450,00 € monatlich) ausnützen und die Stundenanzahl darauf ausrichten. Will dies aber nicht tun, sondern fair abrechnen.
Es ergibt sich für mich daher nur die Frage, ob und wie hier Urlaubstage angerechnet werden können bzw. müssen?
Monika meint
28. Oktober 2018 at 13:49
Hallo!
Ich habe von März bis Juli auf 450€ Basis gearbeitet und zum 01. 08. beim selben Arbeitgeber nahtlos in eine Vollzeit-Anstellung gewechselt. Von einem Urlaubsanspruch während des Minijobs war nie die Rede, kann ich diesen – mir gesetzmäßig zustehenden Urlaub – geltend machen und in mein Festangestelltenverhältnis übernehmen?
André meint
21. Oktober 2018 at 17:41
Hallo,
ich hätte da mal eine Frage zur Urlaubsberechnung bei Teilzeit im Einzelhandel.
Gearbeitet wird
Montags, Mittwochs und Freitag jeweils den ganzen Tag
Donnerstags einen halben Tag
Und Samstags alle 14-Tage einen halben Tag (wobei dieser halbe Tag den Öffnungszeiten entsprechend der ganze Samstag, also ein voller Arbeitstag ist)
Ich komme da jetzt auf 3,5 AT bei einer 6-Tage Woche, da der Samstag ja nur 14-tägig anfällt und immer wieder in der darauf folgenden Woche durch Freizeit ausgeglichen wird.
Somit komme ich auf (24 / 6 x 4 =) 16 Tage Urlaub im Jahr.
Frank W. meint
18. Oktober 2018 at 22:26
Guten Tag,
habe am 11.04.2018 meinen neuen Arbeitsplatz begonnen.
Arbeite in Teilzeit 30,0 h die Woche. Laut Vertrag 5 Tage in der Woche.
Steht mir für den April 2018 der Urlaub von 2 Tagen zu??
Meine Chefin sagt nein.
Für April bekomme ich nur einen Tag Urlaub.
Ist das richtig???
Danke
Vossibaer
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 11:31
Hallo Vossibaer,
wie viel Urlaubsanspruch in Ihrem konkreten Fall zusteht, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht klären.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Marion meint
16. Oktober 2018 at 15:14
Hallo ich arbeite in einer Bäckerei. Ich mache in der Woche 34 Stunden. Manchmal muss ich auch sonntags. Einen Tag in der Woche hab ich immer frei und halt den Sonntag ist dann ab und an frei. Wenn ich Urlaub mache bekomme ich immer 6 Tage berechnet für eine Woche. Meine Frage ist, ist das so rechtens?
Jürgen meint
15. Oktober 2018 at 16:04
Meine Frau arbeitet seit 18 Jahren im Supermarkt 20 Wochenstunden. Bisher immer 3 Tage die Woche, aber keine bestimmten Wochentage. Bisher hat sie immer 32 Tage Urlaub bekommen. Jetzt zum ersten Mal folgender Fall: Sie hat für Donnerstag, Freitag und Samstag 3 Urlaubstage eingereicht und soll jetzt ihre 20 Wochenstunden am Montag, Dienstag und Mittwoch vorarbeiten. Begründung: Sie hat keine 3 festen Wochentage vertraglich festgelegt. Das klingt für mich nicht richtig. Damit wären die 3 Urlaubstage verschenkt. Darf das so sein?
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 10:18
Hallo Jürgen,
da wir keine Rechtsberatung leisten dürfen, können wir Ihnen nur raten, den Fall von einem Anwalt prüfen zu lassen.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Tina meint
14. Oktober 2018 at 10:33
Arbeite 25 Stunden pro Woche ca. 108 Stunden im Monat immer das gleiche Gehalt pro Monat. Wie ist das bei Urlaub bei 5 Tage Woche -Urlaub lt.Vertrag 24 Werktage.
Arbeit von Donnerstag bis Montag , wird dann der Sonntag auch als Urlaubstag gerechnet?
im Monat September hatte ich 9 Tage alten Urlaub genommen, und ca 90 Stunden gearbeitet, jetzt sagt chefin ich habe im September Minusstunden, wie verhält sich das.
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 9:52
Hallo Tina,
da Ihre Urlaubstage vertraglich geregelt sind, können wir dazu keine Aussage treffen. Wir empfehlen Ihnen, den Vertrag von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Petra meint
11. Oktober 2018 at 22:17
Ich arbeite in Teilzeit 35 Std./ Woche. Mo bis Mi 8 Std. , Do. 6 und Fr. 5 Std. Bisher gab es keine Probleme mit Urlaubstagen und Überstunden, da es sich im Jahr ja irgendwie alles ausgleicht. Im Juli habe ich bei Urlaubsvertretung 6 Überstunden gemacht. diese hat man nun mit meinen Urlaubstagen „verrechnet“, da angeblich meine 5 Tage Woche „gefünftelt“ wird = pro Urlaubstag werden bei einer 5 Tage Woche 7 Std. Berechnet. Kann das rechtens sein? Das hieße ja z. B. Dieses Jahr Weihnachten: Heiligabend (Tag geschenkt vom AG) am Montag, Weihnachten Di. und Mi. = 24 Stunden. Ich würde ja normal am darauffolgenden Do. und Fr. (6+5 Stunden) 11 Stunden arbeiten, habe ich dann also „durch nix“ 3 Minusstunden? Danke im Voraus für Ihre Hilfe!
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 9:59
Hallo Petra,
Urlaub wird in Urlaubstagen und nicht in Stunden gewährt. Der gesetzliche Mindestanspruch liegt im Falle einer 6-Tage-Woche bei jährlich mindestens 24 Werktagen. Teilzeitkräften steht ein anteiliger Urlaub zu. Auch dieser berechnet sich gewöhnlich in Tagen und nicht in Stunden.
Für Einzelfragen wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marie meint
8. Oktober 2018 at 23:54
Hallo,
Ich arbeite als Krankenschwester in Teilzeit mit 40% im Monat. Ich bin nicht als Dauernachtwache direkt eingestellt, mache aber seit mind. 1 Jahr nur Nachtdienste – mal 3 und dann nach 2 Wochen nochmal 4 +/- natürlich. Desweiteren gibt es alle 1 /2 Monate evtl einen Einspring-Spätdienst, der schon für einen best. Tag eingeplant ist und man erst 12Uhr erfährt, ob man Spätdienst hat. Falls mal Not ist springe ich auch mal im Spätdienst so ein, aber eher selten ( alle 3-4 Monate).
Jetzt zu meiner Frage:
Bei der anderen, aber direkt als Dauernachtwache angestellten Pflegekraft werden die Urlaubstage mit 9,5Std. eingetragen. Dies entspricht der Zeit des Nachtdienstes. Bei mir aber nur die normalen 7,5Std.. D.h. bei 5 eingetragenen Urlaubstagen sind das schon 10Stunden, die nicht eingerechnet werden. Gibt es da eine rechtliche Möglichkeit dies zu ändern?
Vielen Dank
Ralf meint
7. Oktober 2018 at 17:01
Moin, meine kollegen und ich haben jewils einen vertrag über 108,25 std im monat.wir sind in zwei schichten eingeteilt und leisten die stunden in zwei wochen jeweils von 7uhr bis 17uhr, von montag bis freitag selbst ein feiertag wird als normaler arbeitstag abgetan. Meine frage nun, wieviel urlaub steht mir bzw meinen kollegen zu?
arbeitsrechte.de meint
22. Oktober 2018 at 9:59
Hallo Ralf,
der Mindesturlaubsanspruch ergibt sich aus den im Vertrag vereinbarten Arbeitstagen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sonne meint
4. Oktober 2018 at 15:53
Hallo, ich habe folgende Frage: ich habe aus dem Vorjahr noch Urlaub über. Ich habe in Teilzeit gearbeitet, aber 5-Tage-Woche, nur die Stunden pro Tag wurden weniger. Nun bin ich auch Teilzeit, habe aber weiter reduziert, mache nur noch eine 3-Tage-Woche. Mein Resturlaub aus dem Vorjahr wurde eingekürzt. Aber ich verstehe nicht wieso. Wenn ich hier alles richtig verstanden habe ist das nicht rechtens. Oder gilt das nur wenn man von Vollzeit auf Teilzeit wechselt?
Danke und viele Grüße
arbeitsrechte.de meint
22. Oktober 2018 at 9:02
Hallo Sonne,
in der Regel kann bereits erworbener Anspruch nicht im Nachhinein gekürzt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sonnenschein meint
28. September 2018 at 11:27
Bin im ÖD beschäftigt und arbeite bei einer 5-Tage-Woche in Teilzeit (50%). Mein Urlaubsanspruch beträgt ganz normale 30 Tage pro Jahr. Ich darf Resturlaub ins Folgejahr übertragen, muss ihn dann bis 30.09. nehmen.
Frage: Wie würde so ein Resturlaub verrechnet werden, wenn ich im Folgejahr in Vollzeit (100%) arbeite? Bleibt der Anspruch in Urlaubstagen bestehen oder erfolgt eine Umrechnung nach Dreisatz, sodass der Anspruch in meinem Fall halbiert werden würde?
arbeitsrechte.de meint
18. Oktober 2018 at 15:40
Hallo Sonnenschein,
da Ihr Urlaub vertraglich geregelt ist, können wir dazu keine Aussage treffen. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Arbeitgeber.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Silvia meint
24. September 2018 at 11:01
Hallo,
Ich habe meinen Arbeitsvertrag vorliegen und noch nicht unterschrieben. Fange auf Teilzeit 30 Stunden als Servicekraft an und lt. Arbeitsvertrag habe ich eine 4 Tage Woche und 12 Tage Urlaub im Jahr. Ist der gesetzliche Mindesturlaub nicht 4 Wochen! Hoffe sie können mir weiterhelfen
arbeitsrechte.de meint
8. Oktober 2018 at 15:25
Hallo Silvia,
bei einer Vier-Tage-Woche liegt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch pro Jahr bei 16 Tagen. 20 Urlaubstage wären es bei einer Fünf-Tage-Woche.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Justine meint
21. September 2018 at 15:20
Hallo mal eine Frage drum geht es ich bin in Teilzeit auf 120 Std in Monat… habe 27 Urlaubs Tage…. meine Kollegin meinten das wäre zu viel…. Ich arbeite mal 3 Tage mal 5tage und mal 6 Tage …. in der Woche jewals 6,5 und mal 7,5std am Tag…. komme aber oft über meine 120 Std auch wenn ich nur in der Woche mal weniger als 5 Tage arbeite…. ist das den rechtens das mir die 27 Tage Urlaub zu stehen… andre sagen ja andre sagen Nein….
arbeitsrechte.de meint
15. Oktober 2018 at 15:05
Hallo Justine,
gesetzlich stehen Arbeitnehmern bei einer 5-Tage-Woche mindestens 20 Tage Urlaub im Jahr zu. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber nach eigenem Ermessen mehr Urlaub vereinbaren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Vera meint
18. September 2018 at 17:10
Hallo,
ich arbeite derzeit 5 Tage die Woche (insgesamt 20 Stunden) in Teilzeit in einem Kindergarten. Der Teilzeit-Vertrag ist befristet (17.09.-31.10.) und wird danach in einen Vollzeitvertrag bis zum 15.02.2019 umgewandelt.
Da es nun darum geht, die Urlaubszeiten der Kollegen festzulegen, lautet meine Frage: wie viele Urlaubstage stehen mir während meines befristeten Vertrages zu (wenn es überhaupt welche sind) bzw. lassen diese sich direkt mit der Vollzeit-Beschäftigung verrechnen?
In meinem Vertrag steht leider nur, dass sich die Urlaubstage entsprechend dem TvöD-AT (VKA) ergeben.
Kurz gesagt bin ich vom 17.09.-15.02. in diesem Kindergarten angestellt und arbeite die gesamte Zeit 5 Tage die Woche. Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch?
Heike meint
13. September 2018 at 9:40
Hallo,
ich arbeite Teilzeit 120 Stunden im Monat bei einer 6-Tage Woche. Ich habe keine festen Tage und es variiert von Woche zu Woche. Ich habe 24 Tage Urlaub. Wieviel Stunden kann ich für 1 Tag Urlaub abrechnen? Gibt es hierfür eine Formel? Eine Kollegin arbeitet 100 Stunden und gibt für 1 Tag Urlaub 4 Stunden an. Kann ich dann 4,8 (20% mehr) Stunden abrechnen?
arbeitsrechte.de meint
9. Oktober 2018 at 14:11
Hallo Heike,
Urlaub wird in der Regel tageweise und nicht stundenweise gewährt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nicole meint
11. September 2018 at 15:21
Hallo!Ich arbeite in einem Seniorenheim.Ich arbeite jedes 2. Wochenende und eigentlich eine Woche im Monat.Im Vertrag sind weder Arbeitstage noch Urlaub aufgeführt,falls sich etwas an den Stunden ändert.Ich habe für dieses Jahr 10 Urlaubstage bekommen obwohl ich fast jeden Monat durchgearbeitet habe.Mir wurde gesagt das ich die Mehrtage freiwillig gearbeitet habe und deshalb nicht mehr Urlaub bekomme.Ich wurde aber ohne zu fragen in den Dienstplan eingetragen.Mal als Urlaubsvertretung,mal als Krankheitsvertretung.Steht mir wirklich nicht mehr Urlaub zu?
arbeitsrechte.de meint
4. Oktober 2018 at 11:52
Hallo Nicole,
wie viel Urlaub einem Beschäftigten zusteht, richtet sich nach der Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder – sofern eine solche fehlt – nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
Ihre konkrete Frage fällt in den Bereich der Rechtsberatung, welche wir nicht anbieten. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Miljan meint
10. September 2018 at 12:51
Hallo ich habe folgende Frage, ich habe im Juli Urlaub genommen, da ich in Teilzeit arbeite, 3 Tage die Woche. Obwohl ich eigentlich 4,5,6 tage in der Woche arbeite. Meine Frage ist , ich habe meinen Chef gegeben mir 11 Tage von 6.7.18-16.7.18 Urlaub zu geben. Er hat sich erstmal 2 ein halb Monate Zeit gelassen, mir den Urlaub zu geben. Und dann erst, am 4.7 oder 5.7 meinem Urlaub per sms bestätigt. Schriftlich oder E-Mail habe ich nichts bekommen. Erst nach mehrfachen Anfragen. Erst per SMS, die Bestätigung bekommen! Ich habe dann meinen Urlaub bekomm war im Urlaub. Monats Ende, habe ich meinen Stunden zettel abgegeben. Mit meinen 11 Urlaubs Tagen. Dann 2 tage später bekam ich einen Anruf vom Chef der meinte ich würde nur 6 Tage vom Urlaub ausgezahlt bekommen da ich ja nur 3 Tage in der woche arbeite laut Arbeits Vertrag. Aber ich arbeite ja 4-5 bis 6 Tage die Woche! Meine Frage ist darf der das? Einfach nur 6 Tage auszahlen obwohl ich 11 Tage im Urlaub war? Meine Urlaubs Tage sind weg. Und 5 Tage weniger bezahlt bekommen, darf mein Chef das? Der wollte auch das ich einen neuen Stunden zettel schreibe, weil es ja seines Erachtens falsch von mir geschrieben war, wegen dem Urlaub. Sollte ich nur 6 Tage Urlaub eintragen. Können sie mir da weiter helfen wäre super. Danke
Kann mir bitte jemand ne Antwort dazu geben? Wäre hilfreich für mich LG
Gabriele F. meint
4. September 2018 at 21:32
Hallo
Ich hätte eine Frage, und zwar
Arbeite ich 25 Std Woche also im Monat 107.5 mein Arbeitgeber meinte aber ich müsste 112 arbeiten.
Habe 20 Tage Urlaub im Jahr,
aber auf meiner Lohnabrechnung wird mein Urlaub nicht mit 100% berechnet woran kann das liegen
Also statt 8 Std Urlaub z.B. nur 5 Std, wie kann so was sein
Liebe Grüße Gabi
arbeitsrechte.de meint
1. Oktober 2018 at 8:55
Hallo Gabriele,
25 Stunden bei 5 Tagen bedeutet 5 Stunden pro Tag, diese werden bei Ihrem Urlaub scheinbar so gerechnet. Für eine differenzierte Untersuchung Ihres Arbeitsvertrages wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kimi meint
3. September 2018 at 20:47
Ich habe noch 5 Urlaubstage aus meiner 40 Stunden Woche.
Jetzt reduziere ich auch 29 Wochenstunden. Ich arbeite weiterhin 5 Tage die Woche allerdings nur noch 6 Stunden bzw an einem Tag 5 Stunden.
Habe ich dann Anspruch auf 5 Tage oder auf 6 Tage Urlaub?
Weil mein alter Urlaub ist ja eigentlich 5 x 8 Stunden frei…