Im Arbeitsrecht kursieren unzählige Gerüchte – manche entsprechen der Wahrheit, bei anderen handelt es sich schlichtweg um Ammenmärchen. Auch der (nicht vorhandene) Urlaubsanspruch bei Teilzeit steht immer wieder in der Diskussion. Arbeitnehmer in Teilzeit brauchen schließlich keine Erholung in dem Maße, wie es bei Vollzeitbeschäftigten der Fall ist. Doch bedeutet dies automatisch, dass ihnen gar kein Urlaub vom Arbeitgeber genehmigt werden muss?
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Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) besagt in § 1, dass jeder Arbeitnehmer pro Kalenderjahr einen Anspruch darauf hat, bezahlten Urlaub zu erhalten. Aber findet das Gesetz auch bei Arbeitsverhältnissen in Teilzeit Anwendung oder bezieht es sich ausschließlich auf Beschäftigte in Vollzeit?
Kurz & knapp: Urlaubsanspruch bei Teilzeit
Ja, der Urlaubsanspruch für Teilzeitkräfte unterscheidet sich grundsätzlich nicht von dem für Mitarbeiter, die in Vollzeit tätig sind.
Die Höhe des Urlaubsanspruchs bemisst sich an den Arbeitstagen in der Woche. Die Stundenanzahl spielt keine Rolle. Nur wenn an weniger Tagen gearbeitet wird, verringert sich dementsprechend der Urlaubsanspruch bei einer Teilzeitbeschäftigung.
Zur Berechnung der Urlaubstage bei Teilzeit können Sie folgende Formel verwenden: Urlaubstage pro Jahr / Wochenarbeitstage x tatsächliche Arbeitstage in der Woche = Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit.
Unser Ratgeber informiert Sie darüber, ob auch bei Teilzeit ein Urlaubsanspruch existiert. Zusätzlich erfahren Sie, wie Sie berechnen können, wie viel Urlaub Ihnen bei Teilzeit normalerweise zusteht.
Inhalt
Literatur zum Thema Urlaubsgesetz
Was besagt das Bundesurlaubsgesetz bei Teilzeit?
Das Wichtigste vorneweg: Das BUrlG unterscheidet nicht zwischen Arbeitsverhältnissen in Voll- oder Teilzeit, sondern bezieht sich grundsätzlich auf Arbeitnehmer.
Daher gelten in Bezug auf den Urlaubsanspruch bei Teilzeit die gleichen Voraussetzungen sowie der gleiche Umfang, wie es bei Vollzeit der Fall ist. Die zu leistende Arbeitszeit spielt also zunächst einmal keine Rolle. Sie gewinnt erst dann an Bedeutung, wenn festgelegt werden soll, wie viele Urlaubstage bei Teilzeit gewährt werden müssen.
Denn dem BUrlG zufolge richtet sich die Höhe des Anspruchs auf Urlaub nach den Tagen, an denen in der Woche gearbeitet wird. Es geht von einer Sechs-Tage-Woche aus und sieht dabei einen jährlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen vor (§ 3 Absatz 1 BUrlG). Bei fünf Arbeitstagen würde er entsprechend 20 Tage Urlaub betragen.
Für den Urlaubsanspruch bei Teilzeit bedeutet dies: Arbeiten Sie zum Beispiel an fünf Tagen in der Woche, dafür aber weniger Stunden, stehen Ihnen auch als Arbeitnehmer in Teilzeit die gleichen Urlaubstage zu, wie es bei einem Vollzeitmitarbeiter der Fall wäre. Die letztendlich geleisteten Stunden sind unerheblich – es geht lediglich um die Tage, an denen gearbeitet wird.
So funktioniert die Urlaubsberechnung bei Teilzeit
Die Berechnung vom Urlaubsanspruch bei Teilzeit kann anhand einer einfachen Formel durchgeführt werden. Diese lautet wie folgt:
Zur Verdeutlichung:
- Bei einer Fünf-Tage-Woche steht Ihnen ein gesetzlicher Mindesturlaub von 20 Tagen im Jahr zu.
- Sie arbeiten jedoch nicht fünf, sondern lediglich drei Tage in der Woche.
- Die Urlaubstage berechnen Sie bei Teilzeit wie folgt: 20 Urlaubstage pro Jahr / 5 Wochenarbeitstage x 3 tatsächliche Arbeitstage = 12 gesetzliche Urlaubstage bei Teilzeit
Weiterführende Literatur zum Thema Urlaubgesetz
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema:
- Keller, Tanja (Autor)
- Girstmair, Juliane (Autor)
- Recht, G. (Autor)
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Birgit K. meint
11. März 2019 at 13:51
Hallo,
ich arbeite 20 Stunden pro Woche für ein Unternehmen. Nach Absprache mit meinem Chef haben wir diese Stunden auf 3 Tage in der Woche verteilt, im Prinzip Mo, Di, Mi, da der Weg zur Arbeit sehr lang ist. Allerdings wurde dabei beiderseitige Flexibilität vereinbart, falls dies betrieblich erforderlich ist oder falls ich meinerseits die Zeiten ändern muss.
Seit Januar arbeite ich im Home-Office und bekomme nun, beim Einreichen meines Urlaubsantrags die Mitteilung, mir stünden, da ich nur an 3 Tagen arbeite, nur die Hälfte der Urlaubstage zu – also nicht die vertraglich vereinbarten 24 Tage sondern nur 12. Meiner Auffassung nach müsste gelten, was im Vertrag steht, oder?
Außerdem gibt es Unklarheit darüber, ob für mich bei der Mo-Di-Mi-Arbeitszeitregelung ein im Urlaub liegender Feiertag abgezogen werden kann oder nicht.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
15. März 2019 at 8:37
Hallo Birgit,
wenn Sie für Ihre Arbeitstage Urlaub einreichen und darin ein Feiertag liegt, wird dieser nicht auf den Urlaub gerechnet. Der Urlaubsanspruch ist vertraglich vereinbart und entsteht dem Wortlaut des Vertrages entsprechend.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Corinna meint
6. März 2019 at 7:42
Hallo
Ich arbeite 17 Stunden die Woche das sind 2 Tage à 8.5 Stunden
Jetzt zu meiner Situation:
Laut meinem vertrage habe ich keine festen Arbeitstage jetzt wollte mein Arbeitgeber aber wissen welche Tage ich im Jahr am meisten arbeite und das ist Dienstags und Donnerstags…
Jetzt wenn ich Urlaub nehme wie in der oster Woche wo Montag der Feiertag ist soll ich 6 Urlaubstage statt 5 nehmen da der Montag nicht mein Arbeitstag ist…
Bei uns wird mit einer 6 Tage Woche gerechnet…
Ist das so richtig ?
arbeitsrechte.de meint
6. März 2019 at 9:27
Hallo Corinna,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher keine einzelfallbezogenen Rechtsfragen beantworten dürfen. Sie können hierzu einen Anwalt befragen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kerstin B. meint
23. Februar 2019 at 9:30
Hallo,
Ich hätte folgende Frage zu meiner Teilzeitarbeit. Ich arbeite 4 Tage in der Woche an meiner Arbeitsstelle und zusätzlich noch 4 bis 5 Stunden Home Office. Vom Arbeitgeber erhalte ich 16 Tage Urlaub für das (Schul)Jahr. Ich arbeite in der Betreuung von Grundschulkindern. Das ist ja glaub soweit okay. Allerdings soll mir der ganze Urlaub, der mir zusteht im Monat August ausbezahlt werden, egal, ob ich ihn genommen habe oder nicht. In dem jeweiligen Monat, in dem ich den Urlaub in Anspruch nehme, bekomme ich keine Bezahlung für diese Zeit. Ist dies eine gesetzlich erlaubte Regelung? Und wie möchte der Arbeitgeber das Urlaubsgeld dann berechnen? Denn ich arbeite jeden Tag andere Stunden, von 2h bis 5h. Irgendwie ist das für mich zu schwammig. Ist diese Regelung so überhaupt rechtskräftig?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Bitte antworten Sie mir per Email.
Liebe Grüße
Kerstin
arbeitsrechte.de meint
25. Februar 2019 at 9:01
Hallo Kerstin,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um Ihren Fall prüfen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Angela meint
17. Februar 2019 at 16:15
Hallo,
ich arbeite 24 Stunde (Teilzeit 60%) pro Woche in 5,5 Arbeitstage. Die Kollegen haben in Vollzeit 30 Tage Urlaub.
Mein Arbeitgeber hat 22 Urlaubstage ausgerchnet!
Laut Arbeitsgesetzt stimmt das nicht, oder ich mache einen Denkfehler.
Bitte, können Sie mir sagen, wie viele Urlaubstage habe ich anspruch?
Ich danke um Ihre Antwort.
arbeitsrechte.de meint
18. Februar 2019 at 9:13
Hallo Angela,
der gesetzliche Mindesturlaub bei sechs Arbeitstagen beträgt 24 Tage pro Jahr. Bei weniger Arbeitstagen sinkt er anteilig.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marlis meint
15. Februar 2019 at 13:28
Hallo, ich habe auch eine Frage.
Ich arbeite in einer Senioreneinrichtung und mache nur Nachtdienste. Auf meinem Arbeitsvertrag stehen 15 Nachtdienste im Monat und 24 Urlaubstage im Jahr. Der Dienstplan ist sehr unregelmäßig, mal sind es nur 3 Tage hintereinander, dann wieder mal 6 oder 7. Aber ich arbeite immer von 22 bis 6 Uhr, also 8 Stunden.
Mein Chef meinte nun, mein Urlaubstag würde nun nur 5,5 Stunden zählen. Also wenn ich in einem Monat 15 Tage Urlaub nehmen würde, wären das ja in dem Monat nur 55 Stunden und ich wäre mit 65 Stunden im Minus. Ist das wirklich so?
Ich sage schon mal Danke für Ihre Antwort und sende viele Grüße.
arbeitsrechte.de meint
18. Februar 2019 at 8:34
Hallo Marlis,
zur Berechnung des Urlaubs werden im Arbeitsvertrag die Wochenarbeitstage vereinbart die die Grundlage für den Urlaub sind und festlegen mit wie vielen Urlaubstagen der Arbeitnehmer eine Woche frei hat (bezahlt werden aber nur die ordentlichen Urlaubstage) und wie viele er insgesamt bekommt. Urlaubstage decken in der Regel auch einen ganzen Arbeitstag ab und nicht nur Stunden. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um eine individuelle Beurteilung ihrer Situation und Möglichkeiten zu bekommen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Felix meint
13. Februar 2019 at 13:07
Hallo,
Ich arbeite in Teilzeit im Schichtsystem im Nachtdienst laut Vertrag 15 h pro Woche. Bei der Berechnung meiner Urlaubstage wollte man meine Arbeitstage pro Woche wissen. Dies kommt darauf an welchen Dienst ich abbekomme. Unter der Woche ergeben sich mit der anteiligen Berechnung durch Nachtzeit zwischen 0 und 6 Uhr bei einem Dienst von 21.30 bis 08.30 nur 6.5 h. An einem Wochenenddienst auch mehr Stunden. Somit muss ich im Grunde immer mehr als zwei Tage die Woche arbeiten, um auf meine Stunden zu kommen.
Wie kann man hier also den genauen Urlaubsanspruch berechnen?
Weiterhin würde mich meine Soll-Arbeitszeit im Monat interessieren. Da unsere jetzige zeiterfassung mit 3 stunden an fünf Tagen rechnet und bei zwei Tagen Urlaub pro Woche 9 Minusstunden entstehen. Deshalb würde ich gern meine sollmonatsarbeitszeit erfassen.
Über Ihre Antwort freue ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
18. Februar 2019 at 7:52
Hallo Felix,
bei Arbeitszeiten, die an unterschiedlich vielen Tagen erbracht werden, einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel auf den durchschnittlichen Wert. Auch wenn dieser nicht immer eingehalten wird, kann er doch als Grundlage für die Berechnung des Urlaubsanspruchs dient.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bianca Sch. meint
12. Februar 2019 at 19:51
Hallo, ich habe meine Stundenanzahl pro Woche seit Dezember erhöht. Bis dahin musste ich pro Woche 4 halbe Tage Urlaub nehmen. Ab Dezember 5. Jetzt habe ich noch 13 halbe Tage Resturlaub. Das wären ja vorher mehr als 3 Wochen gewesen. Jetzt aber nur 2,5. Ist das so richtig ?
RainerNeugier meint
29. Januar 2019 at 19:19
Guten Abend,
ich arbeite 28 Stunden pro Woche, verteilt auf 4 Tage, also 7 Stunden pro Tag. Andere Kollegen arbeiten 40h/Woche und haben einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Diesen habe ich auch, natürlich nur anteilsmäßig.
Berechnet sich mein Urlaubsanspruch demnach wie folgt:
(30 Urlaubstage pro Jahr : 5 Wochenarbeitstage) x 4 tatsächliche Arbeitstage = 24 Urlaubstage
Oder muss ich hier mit 3,5 statt mit vier rechnen, da ich keine 8h/ Tage arbeite und ich mit meinen 28 Stunden quasi drei volle und einen halben Tag abdecke?
(30:5)x4 = 21
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Ralf meint
29. Januar 2019 at 10:48
Hallo,
ich habe eine volle Stelle und denke darüber nach, die Arbeitszeit auf 90% zu reduzieren. Ist es möglich, die wöchentliche Arbeitszeit beizubehalten, dafür aber mehr Urlaubstage zu erhalten? Bei 10 % weniger wären das 25 zusätzliche Tage (bei 250 Arbeitstagen im Jahr)?
Gibt es dazu rechtliche Grundlagen oder Präzedenzfälle?
Vielen Dank!
arbeitsrechte.de meint
4. Februar 2019 at 8:30
Hallo Ralf,
dies sollten Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Steven meint
27. Januar 2019 at 15:18
Guten Tag,
ich bin doch etwas verwirrt was den Urlaubsanspruch und die Berechnung bzw. die Aussagen meines Arbeitgebers angeht.
Ich arbeite als Lagerist in einer Baufirma.
Anfangs (01.07.2013-30.09.2015) war dies ein zweiter Minijob, der dann als Teilzeitjob versteuert wurde. Nachdem ich mein Lagerkollege gekündigt hatte, habe ich meinen ersten Minijob gekündigt und dieser „zweite Minijob“ wurde ab 01.10.2015 zur ganz normalen Teilzeitstelle mit vereinbarten 20 Stunden/Woche (~80 Stunden/Monat mit 4 offiziellen Tagen/Woche), mehr wollte ich eigentlich auch nicht da ich noch ein Nebengewerbe besitze.
Da jedoch glücklicherweise eigentlich immer genug Arbeit vorhanden ist und mein Arbeitgeber niemanden weiteren findet, der diese Arbeit machen möchte. Habe ich nach und nach je nach Bedarf (~5-6 Tage/Woche) freiwillig meine Arbeitszeit auf 110 Stunden/Monat erhöht.
Offiziell arbeite ich meine 4 Tage die Woche. Da ich jedoch bei meiner Arbeitszeit nahezu freie Hand habe, werden es eben auch mal 5 oder 6 Tage. Je nachdem was anliegt.
Bisher kannte ich es so, das man am Anfang des Jahres eine gewisse Anzahl Urlaubstage hatte, die verplant werden konnten.
Hier ist es nun erstmalig so das ich mir meinen Urlaub erst „erarbeiten“ muß, was das ganze doch etwas umständlich und verwirrend gestaltet.
Ich erarbeite mir mit meiner Teilzeitstelle (offiziell 80Std./Monat) nun 2,5 Tage pro Monat, also 30 Tage/Jahr.
Da mein Chef nun nach den Urlaubswünschen gefragt hat, wobei ich hier als einziger Lagerist, aus der Reihe falle, kam ich nun doch etwas durcheinander.
Die Tage kam nun die Lohnsteuerbescheinigung sowie ein Urlaubsnachweis, nachdem ich noch 16 Tage Urlaubsanschpruch hätte. Auf meiner letzten Abrechnung vom Sept. 2018 hatte ich noch 15 Tage verfügbarer Resturlaub.
Im Oktober habe ich 11 Tage gearbeitet (1.Wo 4 Tage, 2. Wo. 5 Tage, 3. Wo. 2 Tage) danach war ich bedingt durch einen Arbeitsunfall krank geschrieben und wurde im direkten Anschluß operiert (hing nicht mit dem Arbeitsunfall zusammen!). Ich leider noch immer, also bis ins neue Jahr krank geschrieben.
Das bedeutet, da ich nicht weiter arbeiten war, konnte ich mir auch keinen weiteren Urlaub erarbeiten und mir wurde für die 11 Arbeitstage im Oktober wohl 1 Urlaubstag gut geschrieben, so daß ich nun die 16 Tage Resturlaub habe.
Meine Fragen wären nun:
– ist es heutzutage normal das man sich den Urlaub erst erarbeiten muß ?
– damit verbunden, kann kein Urlaubanspruch bei Krankheit entstehen ?
– Ich arbeite ausschließlich in einem anderen Landkreis, in dem z.B. der 15.08. ein Feiertag ist. Am Firmenstandort ist die jedoch kein Feiertag. Dennoch wird mir hier für diesen Tag ein Tag Urlaub abgezogen, ist das zulässig ?
Beste Grüße
Steven
Amy meint
24. Januar 2019 at 22:48
Ich arbeite seit 6 Monaten in Teilzeit (max. 24 Stunden die Woche) in einem Pflegeheim. Mein Chef erklärte mir, dass wir den genommenen Urlaub auf der nächsten Abrechnung bezahlt bekommen würden.
Im Dezember hätte ich also den genommenen Urlaub aus November, abgerechnet bekommen. Doch auf der Abrechnung war nichts. Also fragte ich bei der Personalabteilung nach, woraufhin man mir sagte, dass noch nie in der Firma Urlaubsgeld gezahlt worden wäre! Unsere Steuerberaterin war auch sehr erstaunt über diese Aussage. Im Arbeitsvertrag konnte ich nichts dazu finden. Steht mir generell bezahlter Urlaub zu und kann ich das nachfordern oder kann jeder Arbeitgeber selber über bezahlten Urlaub frei bestimmen?
Finde das schon etwas dreist, denn somit würde ich quasi Urlaub wie freie Tage nutzen, nämlich nicht bezahlt!!!
Petra meint
23. Januar 2019 at 16:10
Hallo!
Ich bin 51 Jahre alt, weiblich und arbeite an drei Tagen in der Woche als Bürokraft und Beraterin = je Woche 15 Std.
Dafür erhalte ich : 790.- Euro brutto inkl. 200.- Euro Übungsleiterpauschale.
Wieviel Tage Urlaubsanspruch habe ich pro Jahr?
Petra
arbeitsrechte.de meint
29. Januar 2019 at 17:28
Hallo Petra,
bei einer 3-Tage-Woche sieht der Gesetzgeber einen Jahresurlaub von mindestens 12 Tagen vor.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anja meint
22. Januar 2019 at 9:16
Ich arbeite an zwei Tagen die Woche. Dabei ändern sich die Wochentage an denen ich arbeiten muss jede Woche. Mal do, fr. Die nächste Woche Mo,di. Ich habe 8 Tage urlaub. Muss ich die ganze Woche frei nehmen, da ich ja nicht weiß an welchen zwei Tagen ich arbeiten müsste? Gruß Anja
Christian meint
8. Januar 2019 at 10:34
Hallo,
ich arbeitete bisher 5 Tage die Woche zu je 8h pro Tag. Urlaubsanspruch 28 Tage.
Nun habe ich auf 4 Tage pro Woche zu je 9h pro Tag verkürzt. Wie viel Urlaubsanspruch habe ich nun?
Sandra meint
7. Januar 2019 at 14:23
Guten Tag
Ich bin 49 Jahre und arbeite 32 Stunden, 4Tage als Arzthelferin und habe einen Mantel Tarifvertrag
Der Arbeitgeber schreibt mir 24 Tage vor, wieviel Urlaub steht mir insgesamt zu und wieviel steht mir zu meiner freien Verfügung?
Vielen Dank für Rückantwort
Sandra
arbeitsrechte.de meint
14. Januar 2019 at 12:00
Hallo Sandra,
da uns dieser Mantel-Tarifvertrag nicht vorliegt, können wir Ihnen dazu leider keine Auskunft geben. Ohnehin ist uns die Auslegung von Verträgen leider nicht erlaubt. Sie können sich diesbezüglich jedoch an einen Anwalt wenden. Grundsätzlich gibt der Gesetzgeber nicht konkret vor, wie viele Urlaubstage der Arbeitgeber verplanen darf; es dürfen allerdings nicht alle sein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Berit meint
4. Januar 2019 at 9:12
Hallo,
mein Freund arbeitet im Einzelhandel Mo bis Sa, wobei das Geschäft montags und samstags nur halbtags geöffnet ist. Sein Urlaubsanspruch beträgt 28 Tage.
Wenn er eine Woche Urlaub nimmt, werden ihm 6 Tage abgezogen.
Ist das richtig, auch wenn er Mo und Sa gar nicht länger arbeiten könnte aufgrund der Öffnungszeiten?
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
Berit
Claudia meint
2. Januar 2019 at 7:22
Liebes Arbeitsrechte-Team,
eine Frage: Ich arbeite 24 Stunden in der Woche (6-Tage-Woche), die auf drei variable Tage verteilt werden. Kann also in einer Woche mal Dienstag, Mittwoch und Samstag sein, oder jede beliebige andere Verteilung. Wenn in einer Woche ein Feiertag auf einen Wochentag fällt, ist das schon schwierig, weil der Arbeitgeber mich dann trotzdem immer 3 Tage einteilt. In diesen Wochen habe ich dann „zufällig“ nie an einem Donnerstag meinen Arbeitstag, wenn der Donnerstag ein Feiertag ist. Meiner Meinung nach sollte das im Mittel unter der Belegschaft gerecht verteilt werden. Auch wenn mich Eure Meinung dazu interessiert, ist die Frage folgende: Diese Woche war Montag Silvester und Dienstag Neujahr. Der ganze Betrieb musste für Heiligabend und Silvester zusammen einen Tag Urlaub nehmen und das Geschäft blieb geschlossen. Trotz der Tatsache, dass in dieser Woche nun ein Feiertag und ein verpflichtender Urlaubstag waren, hat mein Chef mich für 3 Tage zur Arbeit eingeteilt. Ist das rechtens? Wie ist es grundsätzlich, wenn ich in so einer Konstellation einzelne Urlaubstage in einer Woche nehme?
Vielen Dank für die Auskunft im Voraus!
Viele Grüße
Claudia
Beate meint
25. Dezember 2018 at 8:46
Guten Morgen
In unserer Abteilung haben die Vollzeitkräfte 30 Tage Urlaub bei einer 5 – Tage Woche.
Ich arbeite im Wechsel 3 Tage und in der kommenden Woche 2 Tage. Wobei die Tage auf Montag bis Freitag verteilt sind.
Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch bei einer Schwerbehinderung mit GdB von 50?
Sind 18 Tage korrekt?
Verändert sich der Urlaubsanspruch, wenn ich plötzlich an mehr Wochentagen eingesetzt werde, weil ein Kollege erkrankt oder ich in Rufdiensten ( die ja lt Gesetz als Freizeit gelten) zur Arbeit gerufen werde und damit ein Arbeitstag entsteht.
Freue mich über Antworten und bedanke mich im Voraus.
Oni meint
21. Dezember 2018 at 21:49
Hallo, ich arbeite im Monat 80 Stunden, also wöchentlich 20 Stunden. Allerdings ändert sich immer wieder die Anzahl der Tage wöchentlich. Mal arbeite ich 5 Tage die Woche, mal nur 3 etc. Die tägliche Arbeitszeit wird so angepasst, das ich pro Woche aber immer auf die 20 Stunden Arbeitszeit komme. Wie rechne ich nun meinen Urlaubsanspruch aus für nächstes Jahr aus? Da ich erst seit zwei Wochen in der Firma arbeite, können die ja schlecht nen durchschnitt von den letzten Wochen für das nächste Jahr nehmen oder?
Ich habe es mir jetzt so errechnet: Vollzeit mit 152h/Monat=24 Urlaubstage/Jahr somit habe ich mit 80h/Monat=12,6 Urlaubstage/Jahr.
Liege ich richtig?
Danke für die Hilfe und frohe Weihnachten 🙂
Steffeb meint
20. Dezember 2018 at 20:47
Hallo ich arbeite Vollzeit und habe 30 Tage Urlaub… nur arbeite ich an den 6 wochentage nicht immer 8 Stunden, wie viele Stunden stehen mir dann an einem Urlaubstag zu???
Unser Buchhalter in der Firma sagt mir würde nur der Durchschnitt der geleisteten Stunden der letzten 13 Wochen zu stehen
Sabine meint
17. Dezember 2018 at 6:06
Hallo,
ich habe meine Arbeitszeit im September diesen Jahres von einer 5 auf eine 4 Tage Woche geändert.
Mein Jahresurlaub beträgt 30 Tage. Bei einer Neuberechnung meines Urlaubsanspruchs wären es also 30 Tage/12 Monate * 8 Monate = 20 Tage
24 Tage /12 Monate * 4 Monate = 8 Tage insgesamt 28 Tage für das gesamte Jahr.
Da ich keine Möglichkeit hatte meinen Urlaubsanspruch während meiner 5 Tage Woche geltend zu machen und ich jetzt ja nur noch 4 Tage pro Urlaubswoche nehmen muss, ergeben sich ja jetzt 7 statt der ursprünglich angedachten 6 Wochen. Mein AG will es einfach bei 30 Tagen Jahresurlaub belassen und mir dafür 5 Tage pro Woche abziehen, ist das rechtens?
Vielen Dank im Voraus.
Sirin meint
7. Dezember 2018 at 8:26
Hola,
ich habe ein kleines Problem da ich online dazu kaum etwas finde…
Ich war bis zum 31.06.2018 noch ein Azubi und hatte 24 Tage Urlaub im Jahr.
Nun bin ich in der selben Firma als Teilzeit eingestellt Beginn war 01.07.2018.
Die frage die sich mir nun stellt ist was steht mir an Urlaub zu ?
Formel:
24 Urlaubstage / 5 Werktage * 3 Arbeitstag = 14,4
ABER:
Im Vertrag sind keine Festen Tage angegeben sondern nur eine Stundenwoche von 20 Stunden die ich meistens in 3 tage oder 4-5 tagen (betriebliche Notwendigkeit) abarbeite.
nun…
Heißt es nicht was auch in Vertrag festgelegt wurde auch FIX ist ?
schließlich habe ich mit meinem Chef verhandelt was die Werktage angeht und das ich nicht am Wochenende arbeite weswegen wir von 30 auf 24 Tage Urlaub gehandelt haben und es so im Vertrag festgelegt haben.
Ich bedanke mich im voraus für die Hilfe und Antwort 😀
Michaela meint
6. Dezember 2018 at 10:00
Hallo
Ich arbeite in der Altenpflege , bin in Elternzeit und hab 30 Std. Im Monat die sich aufs Wochenende verteilen, das heißt, alle 14 Tage arbeite ich ein Wochenende. (Sa,So)
Mein Urlaub wird mit 1,8 Std gerechnet 30 Tage im Jahr.
Und ich soll meinen Urlaub in den Tagen verplanen wo ich eh Frei hätte. Also darf ich von meinem Arbeitgeber nicht über ein Arbeitswochende Urlaub machen.
Ist das rechtens?
Eigentlich sollte man ja Urlaub nehmen dürfen wo man ja eh gearbeitet hätte.Oder?
Stefan meint
5. Dezember 2018 at 19:07
Ich arbeite an 5 Tagen die Woche Teilzeit, dabei 2 Tage nur Nachmittags 3 Stunden und an 3 Tag Vormittags – und Nachmittags 7,5 Stunden.
Bei Anwendung der Urlaubsregel (Vollzeit 30 Tage Urlaub) hätte ich auch 30 Tage Urlaub. Um ein Gleichgewicht zwischen 1/2 und ganzen Arbeitstagen zu schaffen, gewährt der AG nur 24 Tage Urlaub, rechnet für die 1/2 Tage aber auch nur 1/2 Tag Urlaub ab. Ist das so rechtens ? Muss die Berücksichtigung der 1/2 Urlaubstage im Arbeitsvertrag vermerkt werden ?
arbeitsrechte.de meint
10. Dezember 2018 at 10:22
Hallo Stefan,
da es sich dabei um einen sehr speziellen Fall handelt und wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen, würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lisa meint
23. November 2018 at 9:33
Guten Morgen,
wir haben eine 5 Tage Woche mit 28 Urlaubstagen im Jahr. Ich selbst arbeite in TZ 20h/Woche verteilt von Dienstag bis Freitag, wobei ich Donnerstag nur 3 Stunden arbeite und Freitag einen ganzen Tag.
Sagen wir mal, ich nehme mir Dienstag und Mittwoch Urlaub, dann muss ich Donnerstag doch nichts „nacharbeiten“ oder? Da kann ich doch dann wie gewohnt nach 3 Stunden Feierabend machen oder sehe ich das falsch?
arbeitsrechte.de meint
3. Dezember 2018 at 9:37
Hallo Lisa,
dazu sollten sich normalerweise Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag befinden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de