Im Arbeitsrecht kursieren unzählige Gerüchte – manche entsprechen der Wahrheit, bei anderen handelt es sich schlichtweg um Ammenmärchen. Auch der (nicht vorhandene) Urlaubsanspruch bei Teilzeit steht immer wieder in der Diskussion. Arbeitnehmer in Teilzeit brauchen schließlich keine Erholung in dem Maße, wie es bei Vollzeitbeschäftigten der Fall ist. Doch bedeutet dies automatisch, dass ihnen gar kein Urlaub vom Arbeitgeber genehmigt werden muss?
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Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) besagt in § 1, dass jeder Arbeitnehmer pro Kalenderjahr einen Anspruch darauf hat, bezahlten Urlaub zu erhalten. Aber findet das Gesetz auch bei Arbeitsverhältnissen in Teilzeit Anwendung oder bezieht es sich ausschließlich auf Beschäftigte in Vollzeit?
Kurz & knapp: Urlaubsanspruch bei Teilzeit
Ja, der Urlaubsanspruch für Teilzeitkräfte unterscheidet sich grundsätzlich nicht von dem für Mitarbeiter, die in Vollzeit tätig sind.
Die Höhe des Urlaubsanspruchs bemisst sich an den Arbeitstagen in der Woche. Die Stundenanzahl spielt keine Rolle. Nur wenn an weniger Tagen gearbeitet wird, verringert sich dementsprechend der Urlaubsanspruch bei einer Teilzeitbeschäftigung.
Zur Berechnung der Urlaubstage bei Teilzeit können Sie folgende Formel verwenden: Urlaubstage pro Jahr / Wochenarbeitstage x tatsächliche Arbeitstage in der Woche = Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit.
Unser Ratgeber informiert Sie darüber, ob auch bei Teilzeit ein Urlaubsanspruch existiert. Zusätzlich erfahren Sie, wie Sie berechnen können, wie viel Urlaub Ihnen bei Teilzeit normalerweise zusteht.
Inhalt
Literatur zum Thema Urlaubsgesetz
Was besagt das Bundesurlaubsgesetz bei Teilzeit?
Das Wichtigste vorneweg: Das BUrlG unterscheidet nicht zwischen Arbeitsverhältnissen in Voll- oder Teilzeit, sondern bezieht sich grundsätzlich auf Arbeitnehmer.
Daher gelten in Bezug auf den Urlaubsanspruch bei Teilzeit die gleichen Voraussetzungen sowie der gleiche Umfang, wie es bei Vollzeit der Fall ist. Die zu leistende Arbeitszeit spielt also zunächst einmal keine Rolle. Sie gewinnt erst dann an Bedeutung, wenn festgelegt werden soll, wie viele Urlaubstage bei Teilzeit gewährt werden müssen.
Denn dem BUrlG zufolge richtet sich die Höhe des Anspruchs auf Urlaub nach den Tagen, an denen in der Woche gearbeitet wird. Es geht von einer Sechs-Tage-Woche aus und sieht dabei einen jährlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen vor (§ 3 Absatz 1 BUrlG). Bei fünf Arbeitstagen würde er entsprechend 20 Tage Urlaub betragen.
Für den Urlaubsanspruch bei Teilzeit bedeutet dies: Arbeiten Sie zum Beispiel an fünf Tagen in der Woche, dafür aber weniger Stunden, stehen Ihnen auch als Arbeitnehmer in Teilzeit die gleichen Urlaubstage zu, wie es bei einem Vollzeitmitarbeiter der Fall wäre. Die letztendlich geleisteten Stunden sind unerheblich – es geht lediglich um die Tage, an denen gearbeitet wird.
So funktioniert die Urlaubsberechnung bei Teilzeit
Die Berechnung vom Urlaubsanspruch bei Teilzeit kann anhand einer einfachen Formel durchgeführt werden. Diese lautet wie folgt:
Zur Verdeutlichung:
- Bei einer Fünf-Tage-Woche steht Ihnen ein gesetzlicher Mindesturlaub von 20 Tagen im Jahr zu.
- Sie arbeiten jedoch nicht fünf, sondern lediglich drei Tage in der Woche.
- Die Urlaubstage berechnen Sie bei Teilzeit wie folgt: 20 Urlaubstage pro Jahr / 5 Wochenarbeitstage x 3 tatsächliche Arbeitstage = 12 gesetzliche Urlaubstage bei Teilzeit
Weiterführende Literatur zum Thema Urlaubgesetz
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema:
- Keller, Tanja (Autor)
- Girstmair, Juliane (Autor)
- Recht, G. (Autor)
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H. meint
19. September 2022 at 13:49
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin zur Zeit in der REHA und werde sie voraussichtlich an einem Mittwoch beenden.
Ich arbeite an zwei Wochentagen. Muss ich in der Entlassungswoche die zwei Tage noch arbeiten oder sind die mit den drei REHA Tagen abgegolten oder muss ich die zwei Tage noch arbeiten?
Im Voraus vielen Dank für ihre Antwort
MjG H.
Annabell meint
26. August 2022 at 17:41
Habe 1 Woche Urlaub habe eine 25 St.Woche da ist doch das Wochende frei da ich von Mo. – Fr. meinen Urlaub eingetragen habe wir werden aber dann am Wochenende nach dem Urlaub zum arbeiten eingetragen das ist doch nicht richtig
Sabrina meint
1. Februar 2022 at 8:54
Ich arbeite 13 jahr zimmermädchen gestern habe ich erfahren das ich kein vertrag habe und das ich kein urlaubsanspruch habe .Ich bin Jeden woche 4 mal in woche und 3 wochenende voll das habe mir so geschockt.Und ich frage mich habe ich etwas recht in diesem sintuacao?Ich bin total traurig.
Dieter meint
1. Juli 2022 at 19:55
Das Bundesurlaubsgesetzt gilt in Deutschland unabhängig von dem Vorhandensein eines Arbeitsvertrags. Entscheidend ist allein, dass gearbeitet wird. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht automatisch durch die Bereitstellung der Arbeitsleistung und die Annahme der Arbeitsleistung zu Beginn des ersten Arbeitstages in einer Firma.
Bei Vollzeit (also 40 Std. pro Woche – also 5 Arbeitstagen – oder 173,33 Std. durchschnittlich im Monat) hat man mindestens 24 Tage im Jahr bezahlten Urlaub – das sind 4,8 Wochen also fast 5 Wochen.
Christian meint
27. Mai 2021 at 23:52
Das ist so ein schwachsinniges Gesetz und Bedarf mMn dringend einer Änderung.
Wieso hat eine Teilzeitangestellte die 5 Tage die Woche arbeitet einen gleich hohen Anspruch an Urlaubstagen, wie jemand der Vollzeit arbeitet?! Irgendwie ist das nicht logisch, weil, wie in dem Text zu Anfang ja auch steht, der Erholungsbedarf des Vollzeitbeschäftigten wesentlich höher ist.
Das ist bei uns im Betrieb genauso. Ich (Vollzeit 45-50 Stunden Woche,5 Tage Woche) habe gerade mal 24 Urlaubstage im Jahr. Eine Arbeitskollegin (Teilzeit 25 Stunden, 5 Tage Woche) hat genauso viel Urlaub.
Also ehrlich, dieses Gesetz entzieht sich jeder Logik und ist äusserst ungerecht und sollte dringend überarbeitet und gerecht angepasst werden.
Petra meint
11. Februar 2022 at 10:03
Die Denkweise ist doch totaler Quatsch. Ein Urlaubstag ist ein bezahlter Tag frei. Als TZ-Angestellte – nehmen wir 50% – bekomme ich ja auch nur 50% Gehalt. Dementsprechend ist der bezahlte Tag ja auch „nur“ 50% zu werten. Ob ein TZ-Angestellter mehr Erholung braucht als ein VZ-Angestellter können Sie doch gar nicht beurteilen.
K.M meint
5. Mai 2021 at 8:32
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich arbeite über 50 Stunden in der Woche und monatlich über 200 Stunden. Der Arbeitgeber hat mir einem Teilzeit Arbeitsvertrag mit 25 Stunden gegeben. Der Arbeitgeber hat mir am September 2020 eingestellt und ich habe im Februar 2021 30 stunden Urlaub bekommen.
Jetzt im 01.05.2021 ich habe den Arbeit gekündigt und bis 25.05.2021 ich bin im Arbeit.
Ich habe die Firma für meine Reste Urlaubstage gefragt. Ich möchte den Urlaubstage bevor meine letzte Arbeit Tag haben.
Der Firma sagt wegen Kündigung ich habe keine Anspruch für Urlaub. Weil ich aufhören möchte wird alles Abgeltung berechnet nicht Urlaub. Und immer die Firma hat halbes Krankengeld bezahlt.
Ich möchte für meine rechte und pflichte informiert werden. Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
K.M
Artopiadis meint
13. April 2021 at 17:25
Hallo
ab 1 April arbeite ich halbtags,aber so ein Modell 2 volle Woche und dann 2Wochen frei.Ich arbeite 5Tage Woche.Früher bei vollem Job hatte ich 30Tagen Urlaub.
Wieviele Tage habe ich jetzt?
Danke,mfg Artopiadis.
Conni meint
2. April 2021 at 23:51
Wie sieht es mit der Urlaubsnerechnung aus, wenn man 3 Wocen arbeitet und eine frei hat.
In den 3 Wochen arbeite ich nur 4 Tage.
Gisela meint
19. Dezember 2020 at 3:12
Hallo, eine allgemeine Frage:
wenn man als Teilzeit Max 20 Stunden die Woche und nur 3 Tage arbeitet (nicht vertraglich geregelt). Wie legt man den Urlaub dann für die Woche? Muss man alle 5 Tage als Urlaub angeben, auch wenn man bspw. von Mo-Mi nicht arbeitet und Do-Sa Urlaub haben möchte – oder sind es doch nur 3 Tage die als Urlaub gelten. Und wenn ja welcher Paragraph sagt diesem zu?
Amelie meint
20. März 2020 at 15:56
Guten Tag,
Sind die Arbeitstage (und nicht die Arbeitsstunden) auch die Basis fur die Berechnung des Urlaubsanspruch, falls die tagliche Arbeitsstunden mehrs als 8 Stunden sind?
Mein vorheriger Vertag war : 39,5 Arbeitsstunden pro Woche, 5 Arbeitstage pro Woche und 30 Urlaubstage.
Jetzt im Teilzeit, mein neuer Vertrag ist: 27,5 Arbeitsstunden pro Woche = 70%, 3 Arbeitstage pro Woche. Aber mein Arbeitgeber will nur 60% meines Urlaubs geben (3 Arbeitstage anstatt 5 Arbeitstage) obwohl ich 70% der Arbeitsstunden arbeite. Es ist eigentlich richtig unfair…
Gibt es eine Losung oder spezifische Regelung in diesem Fall?
Danke im Voraus
Bella meint
18. März 2020 at 16:05
Hallo zusammen,
ich habe meine Arbeitszeit auf 75% reduziert. Das bedeutet für mich eine Woche frei im Monat. Ich
arbeite somit weiterhin 5Tage/Woche. Wie sieht es hier mit dem Urlaubstageanspruch aus?
Weiterhin 30Tage, da ich 5Tage die Woche arbeite oder wird der Urlaub trotzdem reduziert?
Liebe Grüße
K. meint
12. März 2020 at 20:34
Hey,mal ne Frage ,ich arbeite von Montag bis Freitag ,sieben Stunden der Woche ,20Urlaubstage stehen mir zu ,meine Frage ist es richtig das Urlaub Samstag geschrieben wird ,wobei ich da nicht arbeite ?
Ellen meint
9. März 2020 at 18:29
Hallo,
ich habe folgende Frage: Ich arbeite Teilzeit 50 % verteilt auf 3 Tage, die ich beantragen mussste. Vollzeitkräften stehen 30 Tage bzw. 6 Wochen Urlaub zu. Bisher hatte ich 18 Tage Urlaub, also 3 Tage x 6 (um ebenfalls auf 6 Wochen zu kommen)
Ab April darf ich auf 60 % aufstocken, aufgeteilt auf 5 Arbeitstage. Demnach stehen mir 30 Tage zur Verfügung. Ich habe dieses Jahr noch keinen Urlaub genommen. Arbeitgeber sagt : 27 Tage. (Rechnung : 18 Tage: 12 x 3 Monate = 4,5 Tage und 30 Tage : 12 x 9 Tage = 22,5 Tage ) . 27 Tage sind aber keine 6 Wochen, die ich vorher ohne die Aufstockung gehabt hätte. Ich habe noch keinen neuen Urlaub für dieses Jahr genommen. Wie sieht das aus?
ilona B. meint
29. Februar 2020 at 11:52
ilona: ich arbeite mit einem 75%job in einem Seniorenheim,2 wochenende müssen wir arbeiten und 2 haben wir frei.Seit neusten müssen wir Wochenenden nach arbeiten wenn wir 1 woche urlaub haben und dieses auf auf das Arbeits Wochenende fällt.Darf man das von uns verlangen? Auserdem kann das freie Wochenende verschoben werden wenn Kollegen krank sind oder Urlaubszeit ist s odas wir nicht immer in dem gleichen Rhytmus sind Lg ilona B.
Gudrun meint
16. Oktober 2019 at 10:26
Hallo,
ich arbeite im Öffentlichen Dienst ( Saisonarbeit ) von Mai bis 31.10.2019,25 Stunden in der Woche,
6 Tage in der Woche.Wieviel Urlaubstage stehen mir zu, und wieviel Urlaubstage extra bei 50 % Schwerbehinderung ( normal ja 5 Tage ) ?
WaLDT meint
10. Oktober 2019 at 20:23
Sascha . Hallo , ich arbeite als geringfügig Beschäftiger an 3 tagen 11 stunden, im Monat sind es 44 stunden und ich habe ein Behinderte Ausweis. Wie viel Urlaubstage stehen mir zu?
edith meint
2. Oktober 2019 at 8:16
ich arbeite an 3 tagen 8,5 std. und am freitag nur 4 st. muß ich für den freitag immer einen ganzen tag Urlaub nehmen, oder einen halben
Woschalik meint
1. August 2019 at 13:15
Hallo,
ich habe von 5 Tagen auf 4 Tage reduziert, mein arbeitsfreier Tag ist Mittwochs. Wenn ich jetzt Urlaub haben möchte von Montag bis Freitag muss ich 5 Tage Urlaub einreichen, also auch für den sowieso arbeitsfreien Mittwoch. Geht das so?
ILONA R. meint
1. November 2020 at 16:11
Nein, wenn man keinen Arbeitstag hat brauch man auch keinen Urlaub nehmen. Du brauchst nur 4 Tage Urlaub zu beantragen.
Andrea meint
14. Juni 2019 at 4:44
Ich arbeite in einem Hotel nur Nachtschicht 4 Tage Woche ( 32 Stunden ). In der Regel arbeite ich 4 Tage dann bekomme ich 3 Tage am Stück frei.
So nun meine Frage ist es rechtens wenn ich eine Woche Urlaub nehme in der der Donnerstag ein Feiertag ist, das der Dienstplan so gestaltet wird das ich von Montag – Mittwoch Urlaub habe Donnerstag( Feiertag ) FREI , Freitag wieder Urlaub und Samstag / Sonntag wieder frei. So wird mir für die Woche trotz Feiertag 4 Tage Urlaub berechnet.
Vielen Dank für Eure Antworten
Susanne meint
7. Juni 2019 at 15:55
Hallo,
ich arbeite 37,5 Stunden in der Woche, aber an nur 4 Tagen. Ich bekomme 24Urlaubstage.
Die Mitarbeiter die nur 30 Stunden pro Woche arbeiten, aber an 5Tagen bekommen 30 Urlaubstage.
Wenn ich das richtig verstehe ist das auch so in Ordnung?
Danke
Tom N. meint
5. Juni 2019 at 12:24
Hallo,
ich bin in einem 21h Teilzeitverhältnis. Mir stellt sich die Frage wie es mit der Bezahlung an den Urlaubstagen aussieht.? Mein Chef sagt, ich habe erst den Anspruch auf Urlaub wenn ich meine Stunden geleistet habe. Nur dann ist das ja kein bezahlter Urlaub sondern nur meine freien Tage, die ich ja sowieso schon habe oder?
Ich arbeite 3 Tage die Woche (2x8h und 1x5h) Wenn ich praktisch alle 12 Urlaubstage auf einmal nehmen würde, müsste ich laut seiner Aussage ja die komplette Arbeitszeit aus dem Monat nacharbeiten.
Ihr würdet mir sehr weiterhelfen wenn ihr mir geltendes Recht verständlich darlegen könntet.
Beste Grüße
Tom
Pauline meint
23. Mai 2019 at 11:43
Hallo,
ich habe von April bis September letzten Jahres an 3 Arbeitstagen gearbeitet –> allerdings an zwei Tagen je 8 Stunden und an einem Tag lediglich 4 Stunden (50% Stelle). Für eine volle Arbeitsstelle (100%, 5 Arbeitstage) hätte ich 26 Tage Urlaub. In meinem Vertrag steht, dass ich bei 50% 13 Arbeitstage habe_ laut der Berechnung oben müssten dies doch 16 Urlaubstage (26:5×3=15,6) sein oder? Ich bin mir nicht sicher, wie es in meinem Fall ist, da ich ja an einem Tag lediglich 4 Stunden arbeite. Wieviel Urlaubstage stehen mir hier zur Verfügung?
Zusätzliche Schwierigkeit: ab Oktober bis Dezember habe ich dann nur noch 1 Tag die Woche gearbeitet (reduziert).
über eine Rückantwort würde ich mich sehr freuen,
mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
28. Mai 2019 at 8:09
Hallo Pauline,
da wir keine Rechtsberatung anbieten, können wir auch keine individuellen Urlaubsansprüche berechnen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder im Streitfall an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Monique meint
20. November 2022 at 19:32
Hallo, wie wäre das, wenn man einen Vollzeitvertrag hat (40h), diese 40h aber auf 4 Tage a 10h verteilt und einen Tag pro Woche frei macht? Hat man dann auch weniger Urlaub, weil man nur 4 Tage pro Woche arbeitet?
Ulla meint
22. Mai 2019 at 20:30
Guten Tag, meine Frage ist, ich arbeite als MfA 18,5 Stunden pro Woche an 3 Tagen, ergibt 18 Urlaubstage und 111 Urlaubsstunden.
Es wird bei uns in Urlaubsstunden gerechnet,
Eine Kollegin arbeitet auch 18,5 Stunden pro Woche an 4 Tagen, hat 24 Urlaubstage und ebenfalls 111 Urlaubsstunden.
Ist es erlaubt in Urlaubsstunden zu rechnen?
arbeitsrechte.de meint
28. Mai 2019 at 7:53
Hallo Ulla,
nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) wird Urlaub normalerweise tageweise gewährt. Ob die für Sie geltende vertragliche Regelung rechtmäßig ist, besprechen Sie bitt ggf. mit einem Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Paula meint
13. Mai 2019 at 20:13
Hallo,
ich arbeite an 4 Tagen die Woche je 5 Stunden täglich, einen Tag habe ich frei, den kann ich mir so legen wie ich will. Was ist wenn ein Feiertag auf einen Wochentag fällt? Stehen mir dann zwei freie Tage in dieser Woche zu?
Günther meint
7. Mai 2019 at 17:25
Hallo,
ich habe meine Arbeitszeit von 5 Arbeitstagen pro Woche vertraglich auf 4 Tage pro Woche reduziert.
Im Gespräch diesbezüglich mit meinem Vorgesetzten haben wir vergessen das Thema Urlaubsanspruch zu behandeln. In meinem neuen Arbeitsvertrag ist die neue Arbeitszeit enthalten und der Satz „Die übrigen Bestimmungen des Anstellungsvertrags gelten unverändert fort“
Meine ursprünglicher Urlaubsanspruch war 30 Tage pro Jahr.
Bei Durchsicht meines Urlaubskontos habe ich gesehen, dass ich nun 24 Urlaubstage pro Jahr habe.
Ist das rechtlich so korrekt?
Die Änderung meines Arbeitsvertrags war schon am 01.02.2019, habe ich ggf. damit eine Einspruchsfrist verstreichen lassen?
Viele Grüße und vielen Dank im Voraus.
arbeitsrechte.de meint
8. Mai 2019 at 10:12
Hallo Günther,
bitten wenden Sie sich diesbezüglich an einen Anwalt. Wir sind zu einer Rechtsberatung nicht befugt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mone meint
17. April 2019 at 9:04
Hallo,
ich bin vor einem Monat nach meiner Elternzeit wieder angefangen zu arbeiten. Ich bin jetzt von einer Vollzeitstelle in die Teilzeitarbeit an 2 Arbeitstagen gegangen. Vor zwei Jahren bin ich aus dem Mutterschutz direkt in die Elternzeit gegangen, sodass aus dem Mutterschutz (14 Wochen) ein Urlaubsanspruch entstand. Bei einer Vollzeitstelle mit 5 Arbeitstagen gibt es Anspruch von 30 Tagen Urlaub bei uns, so dass sich nach meinen Berechnungen noch 9 Tage Urlaub aus der Mutterschutzzeit ergeben. Mein Arbeitgeber hat diese 9 Tage jetzt runtergerechnet auf den Teilzeitanspruch. Meiner Meinung nach ist der Anspruch in der Mutterschutzzeit noch während der Vollzeitbeschäftigung entstanden, ist es also korrekt, dass die Resturlaubstage runtergerechnet werden dürfen?
Viele Grüße
arbeitsrechte.de meint
26. April 2019 at 12:29
Hallo Mone,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine rechtliche Einschätzung von Einzelfällen vornehmen dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de