Jeder Arbeitnehmer hat gemäß Arbeitsrecht einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub: eine bestimmte Anzahl Tage im Jahr, an denen er nicht arbeiten muss.
Damit ein Angestellter für die Zeit seines Urlaubs keinen Gehaltsausfall befürchten muss, steht ihm Urlaubsentgelt von seinem Arbeitgeber zu.
Kurz & knapp: Urlaubsentgelt
Urlaubsentgelt steht jedem Arbeitnehmer während seines Urlaubs zu. Dies gilt auch für Teilzeitarbeiter oder geringfügig Beschäftigte.
Das Urlaubsentgelt entspricht normalerweise der Vergütung, die der Arbeitnehmer während seiner Urlaubszeit verdienen würde. Bei einem Stundenlohn und einer variablen Anzahl an Arbeitsstunden im Monat wird als Berechnungsgrundlage der Gesamtverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt herangezogen.
Kann der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr oder nicht vollständig genommen werden, wird statt Urlaubsentgelt eine Urlaubsabgeltung gezahlt.
In diesem Ratgeber beantworten wir häufig gestellte Fragen zur Entgeltfortzahlung im Urlaub: Wann wird Urlaubsentgelt gezahlt, welches Gesetz regelt den Urlaubsentgeltanspruch, wie berechnet sich beim Urlaubsentgelt die Höhe uvm.
Inhalt
Was ist Urlaubsentgelt? Eine Definition
Den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern bzw. wie viele Tage oder Wochen im Jahr sie Urlaub nehmen dürfen, regelt ihr Arbeitsvertrag oder das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Letzteres legt zudem fest, dass den Arbeitnehmern während ihres Urlaubs die Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts zusteht, obwohl sie in dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbringen. Mit anderen Worten: Urlaub ist gesetzlich vorgeschriebene Freizeit, die vom Arbeitgeber bezahlt werden muss.
Die Gehaltsfortzahlung im Urlaub wird als Urlaubsentgelt bezeichnet. § 11 BUrlG legt die gesetzlichen Bestimmung zum Urlaubsentgelt fest: Die Auszahlung muss vor Urlaubsantritt erfolgen und die Höhe bemisst sich danach, was der Arbeitnehmer erhalten würde, wenn er normal gearbeitet hätte. Genauere Informationen zur Berechnung des Urlaubsentgelts finden Sie weiter unten in diesem Ratgeber.
Der Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt
Die Begriffe Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld werden gerne miteinander verwechselt oder synonym gebraucht. Tatsächlich handelt es sich hierbei aber um zwei völlig unterschiedliche Zahlungen. Denn während das Urlaubsentgelt gesetzlich vorgeschrieben ist und in seiner Höhe dem normalen Arbeitsentgelt entspricht, handelt es sich beim Urlaubsgeld um eine zusätzliche Zahlung, die vom Arbeitgeber anlässlich des Urlaubs ausgezahlt wird.
Somit besteht auf Urlaubsgeld kein gesetzlicher Anspruch. Arbeitnehmern steht Urlaubsgeld nur dann zu, wenn dies im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Das Urlaubsgeld ist ein Teil des Arbeitslohns und unterliegt daher dem Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen.
Wann besteht Anspruch auf Urlaubsentgelt?
Die Zahlung von Urlaubsentgelt ist eine Pflicht jedes Arbeitgebers, die das Bundesurlaubsgesetz auferlegt. Somit steht ausnahmslos jedem Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung während seines Urlaubs zu – ungeachtet der Art der Beschäftigung, der Höhe der Vergütung oder der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden.
Das bedeutet, dass Urlaubsentgelt auch im Minijob oder bei Teilzeitarbeit gezahlt werden muss.
Urlaubsentgelt bei Kündigung: Das ist zu beachten
Arbeitnehmern steht pro Jahr eine bestimmte Anzahl Urlaubstage zu. Endet das Arbeitsverhältnis aber mitten im Kalenderjahr, weil z. B. ein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen ist oder weil eine der Parteien das Arbeitsverhältnis gekündigt hat, kommt es häufig vor, dass der Arbeitnehmer noch Urlaubstage übrig hat.
Da er einen gesetzlichen Anspruch auf den Urlaub hat, kann er prinzipiell die ihm zustehende Freizeit bis zum Beschäftigungsende einfordern. In der Praxis ist dies jedoch nicht immer machbar. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn zwischen der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses weniger Arbeitstage liegen, als dem Arbeitnehmer noch an Urlaubstagen zustehen. Oder wenn der Chef aus dringenden betriebsbedingten Gründen den Urlaub während dieser letzten Arbeitswochen nicht gewähren kann.
So funktioniert die Urlaubsentgeltberechnung
Im Hinblick auf das Urlaubsentgelt gilt das Lohnausfallprinzip. Das bedeutet, dass dem Arbeitnehmer durch den Urlaub kein unmittelbarer finanzieller Nachteil entstehen darf. Um dies zu gewährleisten, soll das Urlaubsentgelt so hoch ausfallen wie das Arbeitsentgelt, das er erhalten würde, wenn er normal zur Arbeit erscheinen würde, statt Urlaub zu nehmen.
Da sich die Urlaubszeit in Tagen bemisst, wird auch das Urlaubsentgelt tageweise berechnet. Als Grundlage dient hier das durchschnittliche Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer innerhalb der 13 Wochen unmittelbar vor Urlaubsantritt verdient hat.
Das tägliche Urlaubsentgelt wird nach folgender Formel berechnet:
Gesamtarbeitsverdienst der letzten 13 Wochen / Anzahl der Arbeitstage in diesen 13 Wochen = tägliches Urlaubsentgelt
Multipliziert mit der Anzahl der Urlaubstage ergibt sich das gesamte Urlaubsentgelt:
tägliches Urlaubsentgelt x Anzahl der Urlaubstage = Urlaubsentgelt gesamt
Ebenso werden Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit oder andere Zulagen wie z.B. Erschwernis- oder Funktionszulagen bei der Berechnung berücksichtigt.
Die Urlaubsentgeltberechnung bei Teilzeit
Die Berechnung vom Urlaubsentgelt bei Teilzeit unterscheidet sich nicht von der Rechnung bei einer Vollzeitbeschäftigung. Es macht somit keinen Unterschied, ob ein Arbeitnehmer 10, 20 oder 40 Stunden in der Woche arbeitet: Als Berechnungsgrundlage dient nach wie vor das Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt.
Denn auch die Anzahl der Urlaubstage wird vom Gesetzgeber unabhängig von den geleisteten Arbeitsstunden festgelegt. Wie viel Jahresurlaubsanspruch ein Arbeitnehmer mindestens hat, richtet sich nämlich ausschließlich nach der Zahl seiner Arbeitstage, nicht seiner Arbeitsstunden.
Fließen bei der Berechnung vom Urlaubsentgelt auch Überstunden mit ein?
Oft streiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber darüber, ob auch regelmäßige Überstunden beim Urlaubsentgelt zu berücksichtigen sind. Prinzipiell ja, denn ausschlaggebend ist hier die tatsächlich geleistete regelmäßige Arbeitszeit, nicht die, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Hier ist allerdings zu prüfen, ob die Überstunden tatsächlich regelmäßig geleistet werden oder ob es sich um unregelmäßige Schwankungen der Arbeitszeit handelt. Letztere müssen bei der Urlaubsentgeltberechnung nicht einkalkuliert werden.
Hanjo meint
8. Juni 2021 at 15:49
Meine Frage ist wie folgt :
Ich wurde zum 31.07. gekündigt.
Habe noch den vollen Urlaubsanspruch für das laufende Jahr.
Bin aber seit Februar krankgeschrieben und kann den Urlaub bis zum Ausscheiden aus dem Betrieb nicht mehr nehmen.
Wie berechnet sich das Urlaubsausfallgeld, da die Krankheit über 13 Wochen Bestand hat ?
Vielen Dank im Voraus !
Agnes meint
6. Mai 2021 at 10:09
Hallo,
Ich hätte mal eine Frage. Vor 3 Monaten kam mein Sohn zur Welt. Davor war ich im Angestelltenverhältnis. Ich hätte einen unbefristeten Teilzeitvertrag (24 Stunden pro Woche). Nach dem Mutterschutz habe ich mit meinem Arbeitgeber vereinbart, dass ich wieder 11 Stunden pro Woche arbeite und das Elterngeldplus beantrage. Mein Arbeitgeber hat sich nur darauf eingelassen, wenn ich einen Stundenvertrag unterschreibe. Er meint auch es steht mir weder Urlaub noch Entgeltfortzahlung mehr zu. Dass ich nur das verdiene was ich auch tatsächlich arbeite. Sobald ich frei haben möchte oder krank werde, bekomme ich kein Geld. Stimmt das? Oder steht mir doch Urlaub und Entgeltfortzahlung zu? Wenn ich wöchentlich 11 Stunden arbeite komme ich auf ein Bruttogehalt von 950 Euro. Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße
Cornelia meint
16. Dezember 2020 at 13:39
Icch arbeite in Teilzeit unregelmässig insgesamt über´s Jahr 50%.
Mein Urlaubsentgelt lasse ich mir ausbezahlen.
Mein Urlaubsentgelt berechnet sich daher anteilig der Stunden, die ich über das Jahr geleistet habe.
Jahresurlaub Vollzeit: 24 Tage
Meine Frage:
Wird nun mein Urlaubsentgelt für das vergangene Jahr lediglich anhand der wirklich geleisteten Stunden berechnet, oder werden schliesslich auch die Stunden in die Jahresstundenleistung zur Berechnung miteinbezogen, die auf die anteiligen auszuzahlenden Urlaubsstunden entfallen?
MirjanaR. meint
2. Dezember 2020 at 22:03
Frage zum gesetzlichen Urlaubsanspruch
Da meine Abteilung an einen Dienstleister abgegeben wurde( alle Konditionen aus Arbeitsvertrag wurden 1 zu 1 übernommen Jahresurlaub 28 Tg./ Gesetzlicher Mindesturlaub 20) Aufgrund der ab da beginnenden Spät-Nachtschichten habe ich mit einer Kollegin die Woche geteiltMo-Di-Mi und sie Mi-Do-Fr ( statt eine geregelte 4-Tage-Woche.
Plötzlich wurde aus einer regelmäßigen 3-Tage-Woche eine 3-und 2-Tage-Woche angeordnet.
Seit März (Grund Corona)müssen ,meine Kollegin und ich ,im wöchentlichen Wechsel arbeiten. Urlaub standen mir immer(7Jahre lang) 5 Wochen/Jahr zu.Plötzlich wurde es auf 2 Wochen und einen Tag( 11 Tage) reduziert. Begründung: Bei Stundenlohnempfängern ist es so.
Ist das so richtig?
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Berd L. meint
30. Oktober 2020 at 0:02
Frage zum urlaubsentgelt
Also es wird das netto Gehalt der letzten 13 Wochen genommen, richtig?
(aber man zahlt trotzdem voll Steuern auf die endsumme?)
Das heißt 13 Wochen =3.25 Monate
(nicht 3 Monate, das wären 12 Wochen)
Also 3, 25 × netto Gehalt
Durch Arbeitstage in den letzten 13 Wochen × den Urlaubs Tagen
Ist gleich das urlaubsentgelt
Wie werden die Arbeitstage berechnet wenn nur ein fester Stunden Satz angegeben ist aber keine festen Arbeits Tage ( zb 120 h Vertrag)?
Olli.B meint
3. März 2020 at 17:10
habe eine Frage zur Berechnung des Urlaubsentgeldes. Fließen Gesetzliche Feiertage und Krankheitstage wo der Durchschnitt der letzten drei Monate gezahlt wurde mit in die Urlaubsentgeldberechnung ein?
Oder beschränkt sich die Berechnung auf nur tatsächlich gearbeitete Tage und die Durchschnitt-Tage fallen unter den Tisch?
Bsb. 1. bis 6. Woche ganz normal gearbeitet (314 Std. geteilt durch 31 Tage = 10,13 Std.)
7. bis 13. Woche krank (Arbeitsunfall bezahlter Durchschniit 10,75 Std./Tag)
Firkert meint
16. Januar 2020 at 10:04
Unsere Monteure haben einen festen Stundenlohn. Im Januar 2020 wurde dieser tariflich bedingt erhöht. Im Januar hatten aber alle Monteure bis 3.1.2020 Urlaub. Wenn Monteure eine vergütete Bereitschaft leisten, ist diese im Brutto-Entgelt enthalten, ihr Durchschnittslohn höher und sie bekommen für die Urlaubsstunden diesen höheren Lohn verrechnet. Wie errechne ich den Durchschnittlohn für die Urlaubstage im Januar 2020, der unter dem neuen Stundenlohn liegt?
Alexander meint
15. Januar 2020 at 11:09
Hallo zusammen.
Folgende Frage…
Ich bekomme monatliches Festgehalt, es existieren keine weiteren Tarifverträge außer den gesetzlichen Bestimmungen.
Ist das Urlaubsentgelt pro Urlaubstag mit dem Festgehalt abgegolten?
Mit freundlichen Grüßen
Alex
Ivy meint
10. August 2021 at 8:07
Hat man Anspruch auf Urlaubsentgelt, wenn Bildungsurlaub genommen wurde?
Mien meint
7. Januar 2020 at 10:10
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung. Wie sieht es aber mit dem Urlaubsentgeld aus, wenn ein Arbeitnehmer vor dem Urlaub z.B. 9 oder 10 Monate krankgeschrieben war und Krankengeld erhalten hat.Wie wird dann das Urlaubsentgeld berechnet? Steht dem Arbeitnehmer das Urlaubsentgeld überhaupt zu?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Luise meint
27. August 2019 at 14:35
Hallo zusammen,
Folgendes Thema:
Ich hatte einen 450 Euro Job, ca. 10 Monate.
Die letzen 13 Wochen wären daher 1350€ geteilt durch die Arbeitstage der letzten 13 Wochen… wenn ich 3 Tage gearbeitet hätte wären es 1350/39 (3*13=39)=34,6
wenn ich 4 Tage gearbeitet hätte, dann wären es 1350/52 (4*13=52)=25,9
Warum wird das weniger wenn man mehr Tage in der Woche arbeitet?
Wenn man dann Beispielerweiße einen Anspruch von 12 Tagen Urlaub hat, dann bekommt man ja weinger Geld wenn man mehr Tage in der Woche gearbeitet hat. Warum ist das so?
Oder habe ich da jetzt etwas falsch verstanden?
MfG Luise
Boris meint
25. Oktober 2019 at 19:32
Hallo Lusie,
ich bin kein Anwalt, und auch ich bitte keine Rechtsberatung an, aber deine Rechnung ist falsch.
Es kommt darauf an, wieviel Tage Du pro Jahr arbeiten must, um einen Urlaubsanspruch von 12 Tagen zu bekommen.
Die Formel lautet bei einer 6 Tage Woche: 24 Urlaubstage pro Jahr / 12 Monate = 0,3333 Urlaubstage je Arbeitstag
bei einer 3 Tage Woche sind das dann genau die Hälfte also 12 Urlaubstage, aber auch 0,3333 Urlaubstage je Arbeitstag. Bei einer 4 Tage Woche hast Du automatisch mehr Urlaubstage nämlich 16 Urlaubstage.
Die Berechnung des Urlaubsentgelts wird aber anders berechnet.
Man nimmt den Durchschnittsverdienst von drei Monaten und teil diesen durch die Anzahl der gearbeiteten Tage in diesen 3 Monaten oder eben 13 Wochen.
Bei 3 Tagen die Woche 450×3 Monate (=13 Wochen) = 1350 Euro geteilt durch 39 Soll-Arbeitstage = 34,60 EUR/Urlaubstag. D.h. Du bekommst dann 34,62 x 12 Urlaubstage = 415,38 EUR Urlaubsentgelt.
Bei einer Arbeitszeit von 4 Tagen die Woche sind es dann wie Du richtig gerechnet hast 25,90 EUR aber eben nicht 12, sondern 16 Urlaubstage. D.h. 25,96 x 16 Urlaubstage = 415,38 EUR
In beiden Fallen, bekommst Du also das gleiche Urlaubsentgelt.
Ich hoffe es ich nicht zu verwirrend.
LG
Boris
Julia meint
8. November 2020 at 20:09
Hallo Boris,
hierzu hätte ich eine Nachfrage: werden die 3 Monate durch die Anzahl der tatsächlich gearbeiteten Tage dividiert oder dividiert man 3 Monate nicht automatisch durch 65 Tage um die Höhe des Urlaubsentgeltes für einen Urlaubstag zu berechnen? (also 21,66 Tage je Monat), dann müsste man doch auch die durschnittliche Anzahl von Arbeitstagen je Monat heranziehen?
Jemand hat innerhalb von 3 Monaten tatsächlich an 50 Tagen gearbeitet.
Gesamtverdienst dieser 3 Monate: 3893 €.
Wenn man den Verdienst anhand dem Durschnitt der letzten 13 Wochen berechnet, also durch 65 dividiert sind das je Urlaubstag: 59,89 €.
Wenn man den Verdienst aber durch die tatsächlich gearbeiten Tage dividiert wären es je Urlaubstag: 77,86 €.
Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Elke meint
24. Juli 2019 at 15:46
Hallo, meine Frage ist die. Es geht um die Auszahlung meines Urlaubsgeldes. Ich bin seit 18.3.19 krank geschrieben und bin bei meinen Arbeitgeber mit einen befristeten Arbeitsvertrag zum 31.08.19 beschäftigt. Dieser wird nun zwecks meiner Krankheit leider nicht verlängert. Nun möchte ich gern wissen nach welcher Grundlage das Auszahlen des Urlaubsgeldes genommen wird. Sozusagen bin ich ja nun schon insgesamt 18 Wochen krank. Wie hoch berechnet wird dies jetzt. Kann ich es in der Höhe meines Lohnes erhalten oder in Höhe von meinem Krankengeld.
Angelika meint
1. Juni 2019 at 9:13
Hallo Arbeite jeden Tag konstant 8 Stunden in der Regel 22-23 Arbeitstage pro Monat.
Im Arbeitsvertrag steht eine 6 Tage Woche . Aus diesem Grunde zahlt der Arbeitgeber pro Urlaubstag nur 6,4 Std. Nach der +3 Wochen Regel hätte ich aber 8 Std zu Gute.
Wer hat jetzt recht der Arbeitgeber oder ich ?
Vielen Dank für eine Antwort
PS Nach der13 Wochen Regel hatte ich 57 Arbeitstage a 8 Std in dieser Zeit vor meinem Urlaub
Der Brutto Arbeitsverdienst betrug 4 810,80 € ohne Sonderleistungen.
Angelika meint
1. Juni 2019 at 9:18
Sorry soll natürlich 13 Wochen Regel und nicht +3 Regel heissen
arbeitsrechte.de meint
3. Juni 2019 at 9:06
Hallo Angelika,
Sie können hierzu gern einen Anwalt befragen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Horst meint
20. Mai 2019 at 20:30
Finde in euren Beiträgen kein Eintrag zum Thema wie alter Urlaub vom Vorjahr nach einer Lohnerhöhung bezahlt werden muß. Wäre für einen Tip dankbar wo ich es zu dem Thema finden kann.
arbeitsrechte.de meint
27. Mai 2019 at 16:24
Hallo Horst,
bitte besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, wie dies in Ihrem Unternehmen gehandhabt wird. Im Streitfall können Sie sich auch an einen Anwalt wenden, wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine W. meint
14. Mai 2019 at 18:49
Hallo,
ich arbeite fast jeden Monat über 170 Stunden.Mein Stundenlohn beträgt 10,50 Euro brutto.
Im Durschnitt arbeite ich 5Tage die Woche je 9,5Stunden.
Mein Urlaub wird aber nach dem Durschnitt(13 Wochen) berechnet.Ich bekomme dann aber nur 5,66Stunden pro Tag????
Jetzt habe ich gehört das dies nicht zulässig ist und ein Tag minimum 7Stunden pro Tag berechnen werden müssen!?!?
arbeitsrechte.de meint
16. Mai 2019 at 11:20
Hallo Sabine W.,
hier kommt es auch darauf an, was im Arbeitsvertrag geregelt ist. Wir raten Ihnen daher, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden und sich von diesem individuell beraten zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Block meint
2. Mai 2019 at 14:22
Ich bin Rentner und habe einen Vertrag für 40 Stunden im Monat , steht mir da bezahlter Urlaub zu.
K. meint
26. April 2019 at 14:08
Hi,
W. ich kann dir nicht alles beantworten, aber vielleicht ein, zwei Tipps geben die zu mehr Klarheit führen.
„Frage 1.)
Kann der Chef mich in der AU-Zeit kündigen? Spielt möglicherweise die Unternehmensgröße eine Rolle?“
Es besteht kein Kündigungsschutz bei einer Krankheit, anders sieht es bei Schwangerschaft o.ä. aus. Schau in deinen Arbeitsvertrag, ob es einen Tarif gibt, nach dem du dich orientieren kannst.
Die Unzernehmensgöße macht nichts aus, die Finanzen deines EX-Chefs schon eher.
Bei einer fristgerechten Kündigung muss auch kein Grund genannt werden, soweit ich weiß.
Frage 2:
Oft steht auf der Abrechnung dein übriger Jahresurlaub. Dh. je nach Vertrag, etwa 2, 2,5 usw. Tage pro Monat. Wenn du im März gekündigt wurdest, wären das demnach mindesten zwei volle Monate, also 4 Tage nicht genommenen UB.
Also ja, die Zahl kann sich ändern.
3. Ich hab die Frage entweder nicht verstanden, oder es gab ein Missverständnis.
Lohnfortzahlung ist für Kranke, die arbeitsunfähig sind. Der Lohn wird 6 Wochen von dem Arbeitgeber gezahlt und ab da von der Krankenkasse. Diese berechnet im Normalfall entweder ca. 70% vom letzten Bruttogehalt oder ca. 90% vom Nettogehalt.
Dein Arbeitgeber muss einen Nachweis über deinen Verdienst der letzten Monate zur KK schicken. So kannst du auch nach deinem Arbeitsverhältnis auf Krankengeld zählen und bist nicht arbeitslos sondern krank.
Ab da ist auch die KK für dich zuständig und bekommt deiner Krankmeldungen usw..
Und die tatsächlichen Arbeitstage müssen mit der Abrechnung übereinstimmen. ( Wie meinst du das sonst?)
Silvester und Heiligabend sind halbe Feiertage. Je nach Arbeitszeit wird dementsprechend abgerechnet.
Alle angeben ohne Gewähr!
MW meint
26. Juli 2020 at 3:52
Falsch. Heiligabend und Silvester sind gesetzlich keine Feiertage, sondern Werktage, es sei denn, sie fallen auf einen Sonntag. Als feiertage werden nur der 24./25.12. und der 01.01. gerechnet.
W. meint
23. März 2019 at 11:50
Moin zusammen.
Zuerst ein paar Zahlen:
1ter Arbeitstag 01.06.2018
als Kraftfahrer
monatliches Brutto 1.993,41 €
AU geschrieben seit 18.01.19. (vom Chef angezweifelt, Termin beim MDK gehabt)
Arb.–verhältnis durch Chef gekündigt am 14.02., zum 15.03.19
Frage 1.)
Kann der Chef mich in der AU-Zeit kündigen? Spielt möglicherweise die Unternehmensgröße eine Rolle?
Laut Abrechnung für März habe ich noch 34 Tage Resturlaub.
Frage 2.)
Ändert sich die Zahl aus irgendwelchen Gründen?
die letzten 13 Wochen:
Wenn ich vom 15.03.19. zurück rechne komme ich bis zum 24.12.18..
Frage 3.)
Zählt zum Verdienst auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Werden nur die tatsächlichen Arbeitstage angerechnet, oder die abgerechneten Tage/ Stunden? Zählen der 24ste und der 31ste Dezember als halbe Arbeitstage?
MfG, W.
arbeitsrechte.de meint
25. März 2019 at 10:03
Hallo W.,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich mit Ihrem Anliegen an einen Rechtsanwalt wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Frank Sch. meint
9. Februar 2019 at 19:36
Hallo !
Ich habe eine Frage des Urlaubsentgeldes . Ich habe im Dezember 9 Tage Urlaub gehabt . Bei der Durchschnittsberechnung waren im November Stunden vom Stundenkonto dabei gewesen die ich mir auszahlen lassen habe da ich diese jeden Monat angesammelt hatte . Meine Frage : Diese 20 Stunden werden mit einbezogen oder nicht ?
Danke für eine Antwort Frank
Lucy meint
13. Januar 2019 at 17:11
Ich habe einen Arbeitsvertrag mit 35,5 Std. pro Woche. Das heißt, 2 x 5 h und 3 x 8,5 h. Nun wurde mir mitgeteilt, dass bei Urlaub nur 8 h für die drei Tage berechnet werden, weil es gesetzlich so festgelegt ist. Soweit es mir bekannt ist, werden unregelmäßige Überstunden, die über 8 h liegen, abgezogen, aber nicht, wenn es die regelmäßige Arbeitszeit betrifft. Wie sind hier die gesetzlichen Regelungen?
Dietz meint
5. Dezember 2018 at 12:45
Ich war vor dem Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig erkrankt. Meinen Resturlaub von 11 Tagen plus aufgelaufenen 21 Überstunden konte ich daher nicht in Anspruch nehmen bzw. „abfeiern“. Der errechnete Entgeltbetrag dafür wurde mit Lohnsteuerklasse 6 (extrem hohe Abzüge) ausbezahlt. Ist das rechtens?
arbeitsrechte.de meint
10. Dezember 2018 at 9:35
Hallo Dietz,
mit dieser Frage sollten Sie sich an einen Anwalt oder einen Steuerfachmann wenden. Uns ist es leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Claudia Sch. meint
4. Dezember 2018 at 20:15
Hallo,
Es hat sich bei einer Rentenprüfung herausgestellt, dass unser Arbeitgeber bei der Urlaubsentgeldberechnung nie die Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit berücksichtigt hat.
Wie lange kann ich diese fehlende Differenz des Urlaubsentgeldes nachfordern ?
Mit freundlichen Grüßen
CS
arbeitsrechte.de meint
10. Dezember 2018 at 9:25
Hallo CS,
um Ihre Ansprüche beurteilen zu lassen, wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andreas G meint
28. November 2018 at 17:06
Hallo ich leiste täglich 12 bis 14 Stunden 5 tage die Woche
Mein Arbeitgeber zahlt mir 8 Stunden und 3 Überstunden also jeden tag 11 Stunden die restlichen stunden gehen auf ein Zeitkonto .Urlaubsendgeld bekomme ich nur 8 Stunden müßten das nicht auch 11 Stunden sein da dieses regelmäßig jjeden Monat so ist
Danke für eine Antwort
arbeitsrechte.de meint
5. Dezember 2018 at 15:39
Hallo Andreas,
der Anspruch auf Lohn im Urlaub ergibt sich aus den vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden pro Tag. Wird aber konstant die vereinbarte Arbeitszeit überschritten, sollte der Arbeitsvertrag angepasst werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tina H. meint
11. November 2018 at 9:29
Ich habe am 15.10.2018 für eine Zeitarbeitsfirma angefangen (Vollzeit) und scheide jetzt nach 4 Wochen wieder aus. Gilt auch die Zeit von Monatsmitte bis Mitte des folgenden Monats als „voller Monat“ und habe ich Anspruch auf 1,66 Urlaubstage?
Im Voraus Danke für eine schlüssige Antwort.
arbeitsrechte.de meint
12. November 2018 at 9:12
Hallo Tina,
wann es sich im Einzelfall um einen vollen Monat handelt, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht zuverlässig bewerten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
D.G. meint
1. November 2018 at 20:35
Was ist, wenn in den 13 Wochen vor dem Urlaub der Arbeitnehmer im Urlaub war. In diesem Urlaub bekam er ja auch Urlaubsentgelt. Diese Tage waren jedoch Urlaubstage, keine Arbeitstage. Werden diese Tage in die Kalkulation des „neuen“ Urlaubsentgelt miteinbezogen? Also Geld im Urlaub für Geld im Urlaub davor?
Ost meint
22. Januar 2019 at 16:43
das ist mir auch nicht bekannt. Würde gern ebenfalls eine Antwort darauf bekommen.
Konny meint
19. August 2018 at 11:02
Wie so kann eine Firma in Deutschland ein Hinterstübchen finden das sie dazu berechtigt ihren Mitarbeitern keinen Urlaub zu Bezahlen und bekommen auch noch vor gericht recht das ihre Mitarbeiter keine Lohnfortzahlung bekommen wenn sie Urlaub machen wollen,,,
J.B. meint
3. Februar 2022 at 0:14
Guten Tag, ich würde gerne erfahren in welchem Gesetz oder gesetzlichem Schreiben man einsehen kann, dass für die Berechnung des Urlaubentgelts der 13 Wochen man die Anzahl der Arbeitstage (65Tage) nimmt und nicht die Anzahl der Kalendertage (90Tage)? Vielen Dank für die Antwort