Viele Arbeitnehmer sind bei der Arbeit motiviert und wollen respektable Leistungen zeigen. Doch auch die eifrigsten Beschäftigten müssen irgendwann die Akkus wieder aufladen und Urlaub nehmen. Dabei ist es nicht zuletzt auch entscheidend, dass diese Erholungszeit finanziell bewältigt werden kann.
Da kommt es Arbeitnehmern gelegen, wenn deren Vorgesetzte neben der Zahlung der arbeitsvertraglich geregelten Vergütung auf Urlaubsgeld setzen. Doch besteht überhaupt ein gesetzlicher Urlaubsgeldanspruch? Bringt öffentlicher Dienst diese Sonderzahlung mit sich? Und gibt es beim Urlaubsgeld eine feste Höhe?
Kurz & knapp: Urlaubsgeld
Urlaubsgeld ist eine Bonuszahlung, die vom Gesetzgeber nicht vorgegeben wird. Besteht keine Klausel im Arbeitsvertrag dazu, muss der Arbeitgeber also nicht zahlen.
Es besteht ein klarer Unterschied zum Urlaubsentgelt. Dieses bezeichnet die Lohnfortzahlung während der Urlaubstage.
Antworten auf die obig genannten Fragen liefert der folgende Ratgeber. Dazu erfahren Sie, wann im Kündigungsfall ein Anspruch darauf besteht, Urlaubsgeld einzufordern, was bei Krankheit zu beachten ist und was der Unterschied zum Urlaubsentgelt ist.
Spezifische Informationen zum Urlaubsgeld:
Inhalt
Was ist Urlaubsgeld?
Tatsächlich handelt es sich bei Urlaubsgeld um eine gesetzlich nicht vorgeschriebene Bonuszahlung, die Arbeitgeber nach eigenem Ermessen ihren Beschäftigten zahlen können. Die Zahlung erfolgt also freiwillig, wodurch Arbeitnehmer von Vornherein keinen Anspruch darauf besitzen. Das ändert sich jedoch dann, wenn die Finanzstütze zum jährlichen Urlaub im Arbeitsvertrag versichert wird.
Liegt so ein Fall vor, fragen sich Arbeitnehmer nicht selten: „Wie viel Urlaubsgeld steht mir zu?“ Die Antwort auf diese Frage ist mitunter von der jeweiligen Branche abhängig, in welcher Betroffene beschäftigt sind. Nicht zuletzt ist auch entscheidend, wie hoch diese für ihre Arbeit vergütet werden. So gibt es tatsächlich keine grundlegende Formel, um Urlaubsgeld zu berechnen.
Bei einer Anstellung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist Urlaubsgeld ebenfalls nicht garantiert. Kommt es zu keiner einzelnen Zahlung, gibt es dafür oft eine sogenannte Jahressonderzahlung. Diese entspricht dann einer Kombination aus Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Und wie sieht es beim 520-Euro-Job aus?
- Ob beim Minijob Urlaubsgeld gezahlt wird, liegt wie beim Vollzeitjob im Ermessen des Arbeitgebers.
- Es gilt jedoch der Grundsatz der Gleichbehandlung. Demnach muss einem Minijobber ebenfalls eine Zahlung zum Urlaub gewährt werden, wenn dies im selben Unternehmen bei den vollbeschäftigten Arbeitnehmern der Fall ist.
Der Unterschied zum Anspruch auf Urlaubsentgelt
Geht es um die Auszahlung von Urlaubsgeld, kann es durchaus zur Verwechslung mit dem Urlaubsentgelt kommen. Letzteres hat jedoch wenig mit der Bonuszahlung zu tun, auf die nur in seltenen Fällen Anspruch besteht. Denn Urlaubsentgelt zahlt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern in jedem Fall.
Dieser Begriff bezieht sich auf die Lohnfortzahlung, die Beschäftigte während genehmigten Urlaubstagen erhalten. Viele, denen monatlich ein festes Gehalt zukommt, merken von dieser Zahlung nicht einmal etwas. Finanziell verhält es sich dann, als ob an den jeweiligen Urlaubstagen ganz normal gearbeitet wurde. Ansonsten ist das Durchschnittsgehalt der letzten Wochen entscheidend.
Zahlung von Urlaubsgeld: Auch bei Krankheit
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Urlaubsgeld vertraglich zusichern, können sich bei Arbeitsunfähigkeit schon einmal fragen, ob sie von den Sonderzahlungen nicht absehen können. Geltendes Arbeitsrecht besagt:
Krankheitsfälle rechtfertigen nicht, dass zugesicherte Urlaubsgelder einbehalten werden. Das ergibt sich aus vergangenen Urteilen einiger Arbeitsgerichte.
Die generelle Begründung hinter dieser Rechtsprechung besagt, dass die Erkrankung eines Beschäftigten den Urlaubsgeldanspruch nicht beeinträchtigen könne. Schließlich wird auch gesunden Mitarbeitern nicht vorgeschrieben, tatsächlich im Urlaub wegzufahren. Dieser kann genauso gut in den eigenen vier Wänden verbracht werden.
Doch selbst in diesem Fall dürfen Arbeitgeber die Bonuszahlung nur vorübergehend für sich behalten. Erholt sich der betroffene Mitarbeiter wieder, kann er nachträglich auf einen entsprechenden Ausgleich bestehen.
Urlaubsgeld bei einer Kündigung zurückfordern
Kommt es zu einer Kündigung, stehen oft Ansprüche in Frage, die mit dem Urlaub zusammenhängen. Folglich sind Betroffene immer wieder unsicher, was die Zahlung von Urlaubsgeld betrifft. Auch in diesem Fall kommt es wieder stark auf den Einzelfall an. Entscheidend ist folglich, ob ein fester Urlaubsgeldanspruch im Arbeitsvertrag verankert ist oder nicht. Bei Verträgen, die feste Zugeständnisse machen, sind nämlich oft auch Rückzahlungsklauseln enthalten.
Arbeitgeber können sich auf diese berufen, wenn Sie im Falle einer Kündigung gezahlte Urlaubsgelder zurückfordern. Es gilt jedoch auch im Arbeitsvertrag zu definieren, ob Urlaubsgeld freiwillig gezahlt wird oder ein fester Rechtsanspruch besteht.
Ist letzteres der Fall und wurde die Anspruchsvoraussetzung erfüllt, helfen auch keine Rückzahlungsklauseln. Denn in dieser Situation müssen Zahlungen nicht rückerstattet werden.
Im Falle von Rückzahlungsforderungen gilt es zudem, die Grundsätze in Bezug auf Gratifikationen zu beachten, welche die Richter vom Bundesarbeitsgericht aufgestellt haben. Diese ermöglichen beispielsweise auch eine Forderung nach anteiliger Rückzahlung: Dafür muss das Urlaubsgeld jedoch an einem Stichtag als freiwillige einmalige Sonderzahlung für Betriebstreue gezahlt worden sein.
Lydia meint
27. Juli 2022 at 14:32
Hallo, ich arbeite seit 8 Jahren in einem Betrieb, hier wird freiwillig Urlaubsgeld bezahlt.
Nun gehe ich zum 30.Juli in Altersrente und bekomme kein Urlaubsgeld weil ich nicht mehr das ganze Jahr arbeite. Meine Arbeitskollegen haben ihr Urlaubsgel schon bekommen.
Ist das rechtlich zulässig?
Anne08 meint
19. Januar 2022 at 12:47
Hallo liebes Arbeitsrechte Team,
in meinem Unternehmen wird einigen Mitarbeitern Urlaubsgeld bezahlt anderen nicht. Ist das im Zuge des Gleichheitsgrundsatzes zulässig?
Weiterhin erhalten viele entweder Tankgutscheine oder Zuzahlung zu vermögenswirksamen Leistungen. Ich erhalte nichts von beidem.
Der neuste Ärger ist dass mein Weihnachtsgeld (einzige Sonderzahlung die ich erhalte) im Vergleich zum Vorjahr gekürzt wurde, bei meinen Kollegen die ich fragte jedoch nicht. Ich war weder länger krank noch habe ich die Leistung nicht erbracht. Ich bin lediglich im Homeoffice.
Mich würde interessieren ob das im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes ist oder nicht. In jedem Fall fühlt es sich für mich abwertend an. Danke schon mal und viele Grüße!
A. Rüdiger meint
5. Dezember 2019 at 9:40
Einen schönen Guten Morgen,
wie ist es im meinem Fall ?
Ich arbeite Umsatzbeteiligt inklusive dem festgelegtem Grundgehalt.
Jedoch wird während meines Urlaubs logischer weise nichts verkauft.
Also entgeht mir hier auf jeden fall die Provision und somit fällt der verdienst !!!
Wie muss der AG dies ausgleichen !
Geht es hier eventuell nach der Durschnitts-Provision der letzten Monate ???
Raman meint
1. August 2019 at 13:12
Hallo, ich bin ein Student und habe im Teilzeit bei [edit. v. d. Red.] gearbeitet (Teilzeit 20, d.h 20 Stunde Pro Woche und 80 stunden pro Monat). Auf mein Vertrag steht das ich im erste Jahr 25 Tage Urlaub kriege (Zweite Jahr wird es mehr). Ich habe seit 01.09.2018 angefangen und 30.04.2019 gekündigt. Bis diese Zeitraum habe ich nur 8 Tage (8 * 4stunden) Urlaub gekriegt. Ich habe mein Arbeitgeber gefragt für Rest Urlaubstage von Jan bis April (8 Tage) aber er sagt ich kriege keins weil ich habe nicht den ganzen Jahr gearbeitet. Stimmt das oder kann ich zur Anwalt gehen.
Ralf meint
30. Juli 2019 at 17:08
Hallo , ich bin in einem Unternehmen seit 5 Jahren , vom ersten Jahr habe ich immer Urlaubsgeld sowie Weihnachtsgeld erhalten .
Heute sah ich auf mein Konto und musste feststellen , das Urlaubsgeld fehlt .
habe ich da trotzdem Anspruch drauf ???
Laura meint
28. Juni 2019 at 10:32
Hallo.
Ich habe gearbeitet bei eine Firma wobei ich Urlaubsgeld habe bekommen. (War in Vertrag festgelegt).
Das erste Urlaubsgeld was naturlich noch nicht für ein volles Jahr, da ich in August angefangen war. Ich habe 2,5 Jahre gearbeitet und habe in April gekündigt. In das Vertrag steht das ich in der Ausbezahlungsmonat bei der Firma arbeiten soll um Urlaubsgeld zu bekommen. So das bedeutet das ich über die Monate Januar, Februar, Marz und April kein Urlaubsgeld ausbezahlt bekomme.
Genau so für die Jaährliche Bonus.
Können die das einfeich so machen? Gibt es kein Gesetz?
Bella meint
11. April 2019 at 18:10
Hallo,
ich habe bei meiner Firma im Februar 2018 angefangen in Teilzeit und 4 Monate später bekam ich einen neuen, um ab Juni 2018 in Vollzeit zu arbeiten. Das Problem ist nun, dass nach 1 Jahr Betriebsangehörigkeit ich eine Lohnerhöhung bekommen sollte, vertraglich geregelt sowohl als Teilzeit wie auch als Vollzeitkraft.
Mein Arbeitgeber schrieb mir nun im 14. Monat nach meiner Anfrage, dass ich keine Lohnerhöhung bekomme, da mein Vertrag zum Juni 2018 zur Vollzeit geändert wurde und ich somit erst ab Juni 2019 mehr Lohn bekommen soll. Was zählt nun, der Stichtag des Firmeneintritts, egal ob Teil- oder Vollzeit, oder der Tag zur Vertragsänderung ?
Oder soll ich froh sein, dass die Vertragsänderung nicht nach 11 Monate erst kam und ich somit 2 Jahre auf eine Lohnerhöhung warten müsste. Irgendwas stimmt doch da nicht, oder?
Frank Sch. meint
9. Februar 2019 at 14:27
Wenn ich Urlaubsentgeld bekomme werden die letzten 13 Wochen Lohn berechnet . Dabei werden Spritkosten und auch das Weihnachtsgeld abgezogen . Wie verhält es sich wenn man in den 13 Wochen auch 20 Stunden vom Stundenkonto verrechnet bekommen hat ? Werden diese dann auch von dem Abgezogen oder werden die für die Berechnung des Urlaubsentgeldes mit einbezogen .
Danke für eine Antwort sagt Frank
arbeitsrechte.de meint
11. Februar 2019 at 10:07
Hallo Frank,
Umstände und Bedingungen der Berechnung sollten im Arbeitsvertrag festgelegt sein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andy meint
22. Januar 2019 at 19:10
wenn im Manteltarifvertrag steht das in meinem Job 11€ pro Urlaubstag zusätzlich zu der normalen lohnfortzahlung zu entrichten sind vom arbeitgeber … ist dies dann für diesen bindend?
Milanka meint
25. September 2018 at 21:16
Hallo, ich hätte gern wissen wie viel Urlaubstage steht mir zu. Ich habe gearbeitet ab 08.01. bis 15.06. In mein Arbeitsvertrag steht nichts über Urlaubstage. Das war so wieso komisches Vertrag, nur ein Blatt dass ich eine Kollegien vertrete. Ich bin 58 Jahre alt und habe gearbeitet 20 Stunde/Woche.
Vielen Dank! Gruß
Milanka
arbeitsrechte.de meint
8. Oktober 2018 at 8:59
Hallo Milanka,
steht im Arbeitsvertrag nichts zum Thema Urlaub, gelten normalerweise die gesetzlichen Vorschriften. Bei einer Fünf-Tage-Woche sollten Ihnen beispielsweise 20 Urlaubstage im Jahr zustehen. Arbeiten Sie an weniger Tagen in der Woche, verringert sich die Anzahl der Urlaubstage entsprechend. Der gesamte Urlaubsanspruch wird allerdings erst erworben, nachdem Sie mindestens sechs Monate im Unternehmen tätig sind. Ansonsten haben Sie in der Regel Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem gearbeitetem Monat.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Al Calpone meint
4. September 2018 at 22:44
Hallo, ich habe zum 15.9.18 mein Arbeitsvertrag gekündigt. Jetzt habe ich heute Lohn bekommen und die haben mir das ganze Urlaubsgeld abgezogen. Im Arbeitsvertrag steht was von 3 Monaten danach darf man das Geld behalten. Hab im Mai und Juni Urlaubsgeld bekommen. Musste mir anhören von meinem Chef man hätte mich ja 2 mal aus der Gosse geholt usw. Ich finde sowas sehr traurig. Aussagen wie man hätte mit mir sowieso kein Geld verdient und ich wäre ja viel krank gewesen durfte ich mir ebenfalls anhören. Ich war 1 Jahr jetzt da. Vorher war ich 2 Jahre woanders und davor schon fast 4 Jahre mal da. Sowas macht man nicht mit seinen Mitarbeitern. Bitte um Rat.
arbeitsrechte.de meint
25. September 2018 at 15:22
Hallo Al Calpone,
einen professionellen Rat erhalten Sie von einem Anwalt für Arbeitsrecht. Uns ist es leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Erdnuckel meint
19. Juni 2018 at 14:49
Hallo, ich bin Auszubildende und in meinem Arbeitsvetrag steht nicht, dass ich Urlaubsgeld erhalten muss. Letztes Jahr habe ich welches erhalten, dieses Jahr nicht. Alle anderen Angestellten wie auch Auszubildende haben Urlaubsgeld erhalten. Auf Anfrage nach den Gründen der nicht-Zahlung des Urlaubsgeldes wurde mir gesagt, es wäre eine individuelle freiwillige Leistung und sie hätten sich entschieden, mir kein Urlaubsgeld zu zahlen.
arbeitsrechte.de meint
25. Juni 2018 at 11:40
Hallo Erdnuckel,
erkundigen Sie sich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht, ob in dieser Situation der Gleichbehandlungsgrundsatz greift. Demnach müssen alle Angestellten in einer vergleichbaren Position gleich berücksichtigt werden. Ob das bei Ihnen der Fall ist, können wir so nicht beantworten, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marjatta R. meint
11. Mai 2018 at 12:33
Sehr geehrte Damen und Herren,
bin Rentnerin 71 Jahre alt und arbeite als Filialverkäuferin/Einzelhandel, befristet, Teilzeit-geringfügig Beschäftigte.
Mein Urlaubsanspruch ist 30 Tage, in meinen Stundenplan, wie werden die Urlaubsstunden berechnet? Mit 8 Stunden? Meine Sollstunden im Monat sind 38 Stunden , Wochenstunden 10,39 – total 397,80€ im Monat.
Kann ich privat um meine Rente zu erhöhen einzahlen?
Vielen Dank
hellevi
arbeitsrechte.de meint
14. Mai 2018 at 13:43
Hallo Marjatta,
welche Möglichkeiten einer privaten Rente Sie haben, kann Ihnen eine Versicherungsgesellschaft oder ein Versicherungsmakler darlegen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
G. Gerke meint
13. Februar 2018 at 19:47
Meine Tochter hat ihr Arbeitsverhältnis zum 10.03.18 gekündigt. Steht Ihr für den März auch anteilig Urlaub zu und wenn wieviel. Für das Jahr hatte sie 26 Urlaubstage zur Verfügung, also 2,17 Urlaubstage im Monat.
Gibt es hierfür eine Berechnungsgrundlage?
arbeitsrechte.de meint
12. März 2018 at 8:11
Hallo G. Gerke,
in der Regel kann Resturlaub noch bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
eva meint
6. September 2018 at 9:54
nein für März steht ihr kein Urlaub zu, sie hätte zum 16.03. kündigen müssen
shane meint
18. Juli 2019 at 3:32
Nein, nur die vollen gearbeiteten Monate hatSie anspruch auf Urlaub.
26 Urlaubstage/Jahr : 12 Monate x 2 Mon (Jan+Feb) = 4 Urlaubstage
Westbrink meint
8. November 2017 at 19:39
Mein Kollege war über den Zeitraum der Lohnfortzahlung erkrankt .Nachdem er wieder gearbeitet hat schrieb ihm der Arbeitgeber Minusstunden für 2 Wochen krank bei vorlage gelber Schein auf.Meines Erachtens ist das Betrug am Arbeitnehmer,den wenn man nicht arbeiten kann und krank ist kann man doch keine Minusstunden aufschreiben !Der Arbeitgeber meint er ist im Recht.Gibt es ein Schriftstück woraus hervorgeht das soetwas nicht korrekt ist?
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 11:38
Hallo Westbrink,
meist kann ein Anwalt dabei helfen rechtliche Ansprüche durchzusetzen oder verständlich zu formulieren. Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine ungerechte Behandlung stattfindet, können Sie sich auch jederzeit an das Arbeitsamt wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de