Kurz & knapp: Urlaubsgeld berechnen
Da die Gewährung von Urlaubsgeld ist nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und es sich um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers handelt, hängt die Höhe der Auszahlung von den jeweiligen Festlegungen im Tarifvertrag ab, und kann somit je nach Branche erheblich variieren. Laut Erhebungen von Statista belief sich das tarifliche Urlaubsgeld, das Angestellte der Holz- und Kunststoff verarbeitenden Industrie erhalten, im Jahr 2023 auf 2.686 Euro (West) bzw. 1.650 Euro (Ost), während Beschäftige im Hotel- und Gaststättengewerbe 240 Euro (West) bzw. 195 Euro erhielten.
Die Berechnung beim Urlaubsgeld kann je nach Unternehmen und tarifvertraglichen Vereinbarungen auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Die Art der Urlaubsgeld-Berechnung ist vertraglich festgesetzt. In der Praxis sie oft entweder auf Basis eines Prozentsatz des Gehalts, eines Festbetrags pro Urlaubstag, der Anzahl der Urlaubstage oder das Urlaubsgeld wird als Pauschalbetrag ausgezahlt. Beispiele für eine mögliche Berechnung von Urlaubsgeld bei Stundenlohn sowie für eine Anstellung in Vollzeit und Teilzeit finden Sie an dieser Stelle.
Nein. Bei Urlaubsgeld handelt es sich um eine Sondervergütung mit Entgeltcharakter, daher wird es – zusammen mit dem regulären Gehalt – als steuerpflichtiges Einkommen gewertet, die Zahlung unterliegt dementsprechend dem jeweiligen Steuersatz eines Arbeitnehmers.
Inhalt
Wie berechnet man Urlaubsgeld?
Die Berechnung von Urlaubsgeld hängt von den jeweils getroffenen tarifvertraglichen Vereinbarungen ab und unterscheidet sich deshalb je nach Unternehmen bzw. je nach Branche; unabhängig davon, ob Arbeitgeber das Urlaubsgeld für Vollzeitangestellte, einen Azubi oder Teilzeitbeschäftige berechnen.
Um Urlaubsgeld zu berechnen, sind in der Praxis folgenden Methoden üblich:
- Berechnung gemäß Prozentsatz des Gehalts: Das Urlaubsgeld kann im prozentualen Verhältnis zum monatlichen Gehalt stehen. Der Prozentsatz ist dabei stets vertraglich festgelegt, beispielsweise kann er 50 Prozent betragen.
- Berechnung gemäß Festbetrag: In einigen fällen erfolgt die Urlaubsgeld-Berechnung in Form eines festen Betrags pro Urlaubstag.
- Berechnung gemäß Anzahl der Urlaubstage: Manchmal wird die Anzahl der genommenen Urlaubstage als Berechnungsgrundlage verwendet. In diesem Fall erhalten Beschäftigte pro genommenen Urlaubstag einen bestimmten Betrag. Wenn Arbeitgeber das Urlaubsgeld pro Tag berechnen, wirkt sich folglich der individuelle Jahresurlaubsanspruch auf die Höhe des Urlaubsgeldes aus.
- Pauschalzahlungen: In einigen Fällen wird das Urlaubsgeld als Pauschaule ausbezahlt, die unabhängig vom Gehalt des Beschäftigten oder der Anzahl der Urlaubstage festgelegt wird. In aller Regel wird die vorab festgesetzte Pauschale allen berechtigten Angestellten gewährt.
Urlaubsgeld berechnen: Ist der ausgezahlte Betrag steuerfrei?
Urlaubsgelt gilt als Sondervergütung mit Entgeltcharakter und stellt dementsprechend ein steuerpflichtiges Einkommen dar. Somit führen Arbeitgeber im Rahmen der Lohnabrechnung die Einkommenssteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge auf das Urlaubsgeld ab; dadurch erhalten Arbeitnehmer am Ende eine Netto-Summe.
Erhalten Beschäftige Urlaubsgeld in gleichen Teilen über zwölf Monate, wird es als normales Entgelt versteuert. Erfolgt die Zahlung in Form einer einmaligen Sonderzahlung, erstellt der Arbeitgeber eine andere Lohnsteuerabrechnung.
Dabei wird die Lohnsteuer zuerst anhand des voraussichtlichen Jahresgehalts ohne und anschließend mit eingerechnetem Urlaubsgeld ermittelt. Die Differenz zwischen diesen beiden Beträgen bestimmt die Höhe der Lohnsteuer, die auf das Urlaubsgeld entfällt.
Gut zu wissen: Wird Urlaubsgeld als Sonderzahlung betrachtet, beeinflusst es die Steuerprogression. Das heißt, dass der Steueranteil für das Urlaubsgeld in diesem Fall für gewöhnlich höher ausfällt als beim regulären Gehalt.
Urlaubgeld berechnen: Formel Berechnung bei unterschiedlichen Anstellungsverhältnissen
Nachfolgend erhalten Sie Beispiele dafür, wie die Berechnung von Urlaubsgeld für Arbeitsverhältnisse in Vollzeit (bei Monatgeahlt) , Teilzeit und nach Stundenlohn erfolgen kann. Die reine Urlaubsgelds-Berechnung richtet sich stets nach dem Bruttolohn.
Berechnung von Urlaubsgeld bei Monatsgehalt (6-Tagewoche)
Zur Ermittlung des Urlaubsgeld muss das Monatsgehalt zunächst auf die pro Kalendermonat anfallenden Arbeitstage verteilt werden. In der Praxis wird bei wöchentlich sechs Arbeitstagen – ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Anzahl an Arbeitstagen – pauschal mit 26 Arbeitstagen (= Werktage) pro Monat gerechnet. Erhält ein Beschäftigter einen Monatsgehalt von 3.500 Euro und nimmt den vollen gesetzlichen Urlaub von 24 Werktagen, ergibt sich folgende Rechnung:
3.500 € (Monatsgehalt) ÷ 26 (Arbeitstage) × 24 (Urlaubstage) = 3.230,77 € (Urlaubsgeld)
Berechnung von Urlaubsgeld bei Monatsgehalt (5-Tagewoche)
Bei einer Woche von fünf Arbeitstagen wird üblicherweise pauschal mit 22 Arbeitstagen pro Monat gerechnet. Erhält ein Angestellter monatlich 3.500 Euro und nimmt den gesetzlichen Urlaub von 24 Werktagen, was nach Umrechnung auf Arbeitstage 20 Urlaubstage entspricht, führt dies zu folgender Berechnung:
3.500 € (Monatsgehalt) ÷ 22 × 20 (Urlaubstage) = 3.181,82 € (Urlaubsgeld)
Urlaubsgeld berechnen bei Teilzeit
Hat ein Beschäftigter, der an 3 Tagen arbeitet, in den letzten 13 Wochen vor dem Urlaub insgesamt 4.000 € verdient, und will den gesamten Jahresurlaub nehmen, muss zunächst sein jährlicher Gesamturlaubsanspruch ermittelt werden.
Der Urlaubsanspruch eines Teilzeitbeschäftigten kann auf folgende Art und Weise ermittelt werden, wenn der Jahresurlaubsanspruch bei Vollzeitbeschäftigung 30 Werktage beträgt:
30 (Werktage Jahresurlaubsanspruch) ÷ 5 (Wochenarbeitstage) × 3 (Wochenarbeitstage bei Teilzeit) = 18 Tage (Urlaubsanspruch)
Werden die 18 Tage Urlaubsanspruch auf drei Tage (pro Woche) verteilt, ergibt sich ein Urlaubanspruch von sechs Wochen. Damit kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld bei Teilzeit folgendermaßen berechnen:
4.000 € (Entgelt) ÷ 39 (Arbeitstage) [13 (Wochen) × 3 individuelle Arbeitstage pro Woche] = 102,56 €(durchschnittliches Tagesentgelt)
18 (Tage Urlaubsanspruch) × 102,56 € (durchschnittliches Tagesentgelt) = 1.846,08 EUR (Urlaubsgeld)
Urlaubsgeld bei Stundenlohn berechnen
Hat ein Beschäftigter in den letzten 13 Wochen vor seinem Urlaub bei wöchentlich fünf Arbeitstagen insgesamt 4.000 Euro erhalten, ergibt sich folgende Berechnung für sein Urlaubsgeld, wenn der Jahresurlaubsanspruch 30 Tage beträgt:
4.000 € ÷ 65 (Arbeitstage) [13 Wochen x 5 Tage] = 61,53 € (durchschnittlicher Tagesverdienst)
30 (Urlaubstage) × 61,53 € (durchschnittlicher Tagesverdienst) = 1.845,90 EUR (Urlaubsgeld)
Können auch Angestellte mit Minijob Urlaubsgeld berechnen?
Für Minijobber gelten dieselben Grundsätze wie für reguläre Arbeitnehmer; die Art und Weise der Berechnung ist stets vertraglich festgelegt. Grundsätzlich müssen Beschäftigte mit einem Minijob, die ihr Urlaubsgeld berechnen wollen, müssen zunächst den Ihnen zustehenden Urlaubsanspruch ermitteln.
Da Minijobber normalerweise weniger als sechs Tagen in der Woche arbeiten, berechnen Arbeitgeber den jährlichen Urlaubsanspruch anteilig nach folgender Formel:
Individuelle Arbeitstage pro Woche x 24 ÷ 6
Hieraus ergibt sich für Minijobber folgender Urlaubsanspruch:
- 1 Arbeitstag (pro Woche): 4 Tage Urlaubsanspruch (im Jahr)
- 2 Arbeitstage (pro Woche): 8 Tage Urlaubsanspruch (im Jahr)
- 3 Arbeitstage (pro Woche): 12 Tage Urlaubsanspruch (im Jahr)
- 4 Arbeitstage (pro Woche): 16 Tage Urlaubsanspruch (im Jahr)
- 5 Arbeitstage (pro Woche): 20 Tage Urlaubsanspruch (im Jahr)
- 6 Arbeitstage (pro Woche): 24 Tage Urlaubsanspruch (im Jahr)
Um das Urlaubsgeld zu berechnen, können Arbeitgeber zum Beispiel folgende Formel anwende:
Entgelt in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt ÷ Arbeitstage x Anzahl der rechtmäßigen Urlaubstage
Anteiliges Urlaubsgeld berechnen bei Kündigung
Hat ein Mitarbeiter gekündigt, hängt die Höhe des Urlaubsgeldes vom seinem durchschnittlichen Verdienst ab; Berechnungszeitraum sind die letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn. Erhält ein Angestellter also ein Monatsgehalt von 3.000 Euro bei einer 5-Tagewoche, während ihm noch drei Tage Urlaub zustehen, die er nicht mehr nehmen kann, ergibt sich folgende Berechnung:
(3.000 € [Monatsgehalt] x 3) x 3 (Urlaubstage) ÷ 65 (Arbeitstage) [13 Wochen x 5 Tage] = 415,39 €
Alternativ können Angestellte, die gekündigt haben, auf das ihnen zustehende Urlaubsgeld verzichten und dafür eventuell eine höhere Abfindung erhalten. In diesem Fall müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine vertragliche Abmachung treffen.
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