Die meisten Menschen kennen das Szenario aus den Nachrichten, wenn verdi zum Streik aufruft und die ihr angehörenden Beschäftigten die Arbeit niederlegen. Auch wenn große Unternehmen mit mehreren tausenden Arbeitsplätzen Insolvenz anmelden, tritt verdi auf den Plan, um die vom Jobverlust betroffenen Arbeitnehmer zu unterstützen. Doch diese Gewerkschaft vertritt die Interessen der Arbeiter auch in anderen Bereichen.
Was ist verdi? Die Abkürzung „ver.di“ steht für „Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft“. Diese Organisation hat ihren Sitz in Berlin und ist die zweitgrößte Gewerkschaft in Deutschland. Auch sie entwickelte sich aus der Arbeiterbewegung, welche sich seit der Industrialisierung für bessere Arbeitsbedingungen einsetzte.
Kurz & knapp: verdi
Die Gewerkschaft verdi berät und informiert ihre Mitglieder über ihre Rechte im Arbeits- und Sozialrecht. Und sie handelt mit Arbeitgebern die Tarifverträge aus.
Eine Mitgliedschaft bei verdi bietet zahlreiche Vorteile, wie z. B. kostenlosen Rechtsschutz im Arbeitsrecht und Streikgeld. Als Nachteil wird oft der verdi-Mitgliedsbeitrag empfunden.
Nein. Der Arbeitgeber wird über eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft nicht informiert. Der Arbeitnehmer muss dies seinem Arbeitgeber auch nicht mitteilen.
Geregelte Arbeitszeiten, Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Arbeitslosengeld oder Rente gab es damals noch nicht – viele Dinge, die in der heutigen Arbeitswelt eine Selbstverständlichkeit sind. Doch welche Aufgaben hat die Gewerkschaft heute? Wofür setzt sich verdi in der heutigen Berufswelt ein? Und wann lohnt es sich, Mitglied bei verdi zu werden?
Inhalt
Aufgrund der Globalisierung hat sich die Arbeitswelt stark verändert und wird sich wegen der Digitalisierung auch weiter verändern. Dies bringt zahlreiche Schwierigkeiten und Herausforderungen mit sich, von geringen oder sinkenden Löhnen, über verschlechterte Arbeitsbedingungen bis hin zum drohenden Jobverlust.
Mitglieder erhalten von ihrer Gewerkschaft Unterstützung in solchen, aber auch in anderen Situationen. Verdi berät und informiert ihre Mitglieder über deren Rechte im Arbeitsrecht. Als Vertreterin der abhängig Beschäftigten führt verdi Tarifverhandlungen und vereinbart mit Arbeitgeberverbänden Gehälter und Arbeitsbedingungen. Während der Auseinandersetzung um Lohn und Arbeitsbedingungen organisiert die Gewerkschaft den Streik und zahlt Streikgeld, um Einkommenseinbußen aufzufangen.
Die Mitgliedschaft bei verdi
Arbeitnehmer stellen sich oft die Frage, ob sich lohnt, bei verdi Mitglied zu werden. Denn viele Beschäftigte werden nicht nach Tarifvertrag bezahlt oder sie arbeiten bei einem Arbeitgeber, der nicht Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist. Möglicherweise sind sie mit ihren Arbeitsbedingungen und ihrer Bezahlung auch so zufrieden, dass es für sie keinen Anlass gibt, bei verdi Mitglied zu werden.
Die Meinungen über den Sinn einer Mitgliedschaft mögen hier weit auseinander gehen und oft ist diese auch auf politischen und gesellschaftlichen Überzeugungen begründet. Aus diesem Grund kann eine pauschale Aussage, ob und wann es sich lohnt, verdi beizutreten, nicht getroffen werden. Um trotzdem eine kleine Entscheidungshilfe zu geben, finden Sie in der Folge die wesentlichen Leistungen und Services, die diese Gewerkschaft ihren Mitgliedern gewährt.
Ihr Arbeitgeber erfährt übrigens nichts von der Mitgliedschaft bei verdi. Wenn Sie nach Ihrer Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft gefragt werden, sind Sie nicht verpflichtet, dies dem Arbeitgeber mitzuteilen.
Wenn Ihr Arbeitgeber die Tarifverträge nur auf Gewerkschaftsmitglieder anwendet, sollte er natürlich von Ihrer Mitgliedschaft wissen.
Ver.di-Rechtsschutz
Für Personen, die zum Zeitpunkt des Entstehens eines Streitfalles mindestens drei Monate verdi-Mitglied sind, bietet die Gewerkschaft einen kostenfreien Rechtsschutz. Dieser deckt folgende Streitfälle ab:
- Angelegenheiten aus der Erwerbstätigkeit oder aus der Berufsausbildung. Der klassische Fall ist die Kündigung durch den Arbeitgeber, gegen die der Betroffene gegebenenfalls im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vorgehen kann.
- berufsbezogene Vertragsangelegenheiten freier Mitarbeiter, freiberuflicher oder arbeitnehmerähnlicher Personen
- Fragen der sozialen Sicherheit und des Sozialrechts, der Ausbildungsförderung und des Kindergeldes
- die betriebliche Altersversorgung
Streikunterstützung bei einem von verdi organisierten Streik
Bei der Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen kann es zum Streik kommen, bei dem die Beschäftigten kollektiv ihre Arbeit niederlegen. Nur wenn dieser Streik von verdi oder einer anderen Gewerkschaft organisiert wird, handelt der die Arbeit niederlegende, dieser Gewerkschaft angehörende Beschäftigte nicht pflichtwidrig. Gekündigt werden darf ihm in diesem Fall also nicht. Der Arbeitgeber darf dann auch keinen Schadensersatz geltend machen. Allerdings hat der Beschäftigte in dieser Zeit keinen Anspruch auf Lohn oder Gehalt. Diesen Entgeltausfall gleicht verdi für ihre Mitglieder aus, indem sie Streikgeld zahlt.
Bildungs- und Weiterbildungsangebote von verdi
Verdi bietet auch Seminare für ihre Mitglieder an: Die Palette von Bildungsangeboten umfasst neben dem Arbeitsrecht, Betriebsratsaufgaben und dem Arbeits- und Gesundheitsschutz auch das Thema Gleichberechtigung sowie wirtschafts- und gesellschaftspolitische Themen. Dieses Angebot steht auch Nicht-Mitgliedern offen, allerdings sind die Seminare und Schulungen für verdi-Mitglieder in der Regel kostenfrei.
Je nach Art und Inhalt der Fortbildung bei verdi kann Bildungsurlaub oder eine andere Art der Freistellung beantragt werden.
Unterstützung und Beratung von Erwerbslosen
Erwerbslose können sich bei den komplexen Abläufen in der Arbeits- und Sozialverwaltung helfen lassen und genießen bei sozialrechtlichen Streitigkeiten gewerkschaftlichen Rechtsschutz.
Außerdem bietet die Gewerkschaft verdi Beratung, Tipps und Hinweise rund um das Thema Arbeitslosigkeit, Arbeitslosengeld und Hartz IV.
Angebote für selbstständige und freiberufliche verdi-Mitglieder
Solo-Selbstständige können sich kostenfrei bei verdi zu Rechts- und Steuerfragen sowie Honorar-, Sozialversicherungs- und Vertragsangelegenheiten beraten lassen.
Neben den benannten Leistungen gewährt die Gewerkschaft ihren Mitgliedern auch in anderen Bereichen Unterstützung.
- Hilfe bei Mobbing und Konflikten
- Beratung zu Arbeitszeugnissen
- Lohnsteuer-Service
- Kostenlose telefonische Beratung im Mietrecht
- Finanzielle Unterstützung bei Freizeitunfällen
Mitgliedbeitrag & Kündigung verdi-Mitgliedschaft
Ein großer Nachteil, der in verschiedenen Internet-Foren angesprochen wird, sei nach Ansicht mancher Personen die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Doch was kostet die Mitgliedschaft bei verdi?
Dieser beträgt nach § 14 Abs. 1 der ver.di-Satzung 1 Prozent des monatlichen Bruttogehalts. Wer z. B. 1.800 Euro brutto verdient, zahlt 18 Euro Mitgliedsbeitrag pro Monat. Deswegen wird mitunter argumentiert, dass eine Rechtsschutzversicherung finanziell günstiger sei.
Personen, die Rente, Pensionen, Krankengeld, Arbeitslosengeld und andere Leistungen nach dem SGB II beziehen, zahlen 0,5 Prozent, mindestens jedoch 2,50 Euro monatlich (§ 14 Abs. 2).
Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II und SGB XII sowie Hausfrauen/ Hausmänner, Schüler, Studenten, Personen in Freiwilligendiensten und Personen, die Mindestelterngeld erhalten, zahlen bei verdi einen Beitrag von 2,50 Euro.
Personen, die ihre bei verdi ihre Mitgliedschaft kündigen wollen, können dies nach § 11 der Satzung von verdi schriftlich bei ihrem zuständigen Bezirk tun.
Hierbei müssen sie jedoch eine Frist von drei Monaten zum Ende eines Quartals einhalten. Gekündigt werden kann also immer zum 31.03., 30.06., 30.09. oder 30.12., jeweils immer mit einem Vorlauf von drei Monaten.
yvonne meint
22. September 2022 at 19:09
sehr geehrte Damen und Herrn
Ich habe eine Frage ich arbeite in der Pflege und unser Arbeitgeber hat uns jetzt ein 3 Sichten system gemacht ohne mit uns darüber zu reden und es sind kolegine dabei die Kindern haben die müssen auch so eine Sicht machen und andere kolegine haben kein Auto von der Sicht nach Hause zu kommen der letzt Zug fährt um 23:55 und wir habe Dienst bis 24 Uhr die kollegin kommen dann nicht mehr nach Hause. Das haben wir auch unserem Chef gesagt da kam nur das es nicht seine Aufgabe ist wie die Mitarbeiter nach Hause kommen.
LG
Nix Wieweg meint
2. September 2019 at 9:19
Aber wehe, man tritt aus, weil man mit dem Ergebnis des Arbeitskampfes nicht zufrieden ist. Dann muss man entweder das Streikgeld für das letzte Jahr (wie ziehe ich die Streikenden -der ja dann auch Lohnabzug hat- am besten über den Tisch?) zurückzahlen oder noch ein Jahr Gewerkschaftsmitglied bleiben. Abzocke würde man das bei jeder anderen Versicherung nennen….
Der Gewerkschaftsgedanke hat sich – bis auf sehr wenige Ausnahmen – überholt. Bei Branchen mit weniger als 10 % Gewerkschaftsmitgliedern lohnt sich die Mitgliedschaft nicht. Im Gegenteil
Irina M. meint
25. Februar 2019 at 23:53
Darf ich 14 Tage durchgehend schafen One ein Tag frei zu haben.ist das normal ist das gesetzlich erlaubt
Dietmar meint
3. Januar 2019 at 16:16
Sehr geehrte Damen u. Herren,
ein gesundes neues Jahr für Sie.
Das Anliegen: meine Frau , geb. … Mit Ablauf Monat 07 2019, geht sie in Altersrente. Sie ist im Seniorenheim tätig.
Meine Frage: Steht ihr damit der Jahresurl. zu oder nur der anteilige Jahresurlaub ?
Vielen Dank für ihr Bemühen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dietmar
Tatjana meint
14. Dezember 2018 at 14:21
Guten Tag Team Arbeitsrechte.de.
Ich arbeite im Krankenhaus als Krankenschwester auf 50’/. wochenweise(eine Woche schaffen,eine frei).Meine Frage wäre,soll ich meine Urlaubstage unbedingt in meiner freie Woche oder darf ich in meiner Arbeitswoche auch planen?Meine Chefin meint,wenn ich in meiner Arbeitswoche Urlaub plane,kriege ich Minusstunde,deswegen soll ich in meiner freierWoche planen.
Vielen Dank in Voraus
Zu meint
1. Februar 2024 at 20:31
Was ist das für ein Quatsch. Ein Trollbeitrag?
Spottke meint
2. Juni 2018 at 17:37
Muss ich mit 62 Jahren noch in 3 Schichten Arbeiten oder kann ich nur noch in der Frühschicht arbeiten
arbeitsrechte.de meint
11. Juni 2018 at 12:44
Hallo Spottke,
einen begründeten Wechsel der Position bzw. Arbeitszeiten sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de