Wem nach einem Arbeitsunfall eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird, der kann 6 Wochen lang Lohnfortzahlungen durch den Arbeitgeber beziehen.
Kurz & knapp: Verletztengeld
Verletztengeld wird gezahlt, wenn Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit als arbeitsunfähig gelten. Es kann außerdem von Eltern bezogen werden, die ein verletztes Kind betreuen oder pflegen müssen, das jünger ist als 12 Jahre.
Verletztengeld wird von der Berufsgenossenschaft (BG) bezogen, meistens jedoch über die Krankenkasse ausgezahlt.
Verletztengeld muss bei einem Arbeitsunfall nicht beantragt werden. Der Versicherungsträger wird hier selbst aktiv, sobald er die Meldung über den Arbeitsunfall vom Arbeitgeber erhält.
Inhalt
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Spezifische Informationen zum Verletztengeld:
Ist der Arbeitnehmer nach Ablauf dieser 6 Wochen weiterhin nicht in der Lage, seiner Arbeit in Folge des Unfalls nachzugehen, hat er Anspruch auf Verletztengeld.
Wann und für wen die Auszahlung von Verletztengeld erfolgt, was der Unterschied zwischen Verletztengeld und Krankengeld ist, und weitere nützliche Informationen rund ums Verletztengeld erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Was ist Verletztengeld?
Verletztengeld ist eine Ersatzleistung für Lohn- oder Entgeltzahlungen von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Verletztengeld steht Versicherten zu, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder bei denen eine Berufskrankheit festgestellt wurde. So legt es das Siebte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VII) fest.
Der Zweck vom Verletztengeld ist es, den Einkommensausfall des versicherten Arbeitnehmers auszugleichen und zu verhindern, dass für ihn Versorgungslücken in der Sozialversicherung entstehen.
Ab wann wird das Verletztengeld gezahlt? Die Verletztengeldzahlung erfolgt erst nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, was in der Regel ab der 7. Woche nach Eintreten der Arbeitsunfähigkeit der Fall ist. Das Verletztengeld ist nicht mit dem Krankengeld gleichzusetzen.
Das Verletztengeld ist im SGB VII in den §§ 45 bis 52 des SGB VII geregelt.
Wann besteht Anspruch auf Verletztengeld?
Ab dem Tag, an dem ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeit in Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit feststellt, haben Sie Anspruch auf Verletztengeld. Die Auszahlung erfolgt allerdings erst ab der 7. Woche, wenn Ihr Arbeitgeber die Lohnfortzahlung nach dem Arbeitsunfall einstellt.
Um Anspruch auf Verletztengeld zu haben, müssen Sie in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sein. Des Weiteren können Sie diese Leistungen nur beziehen, wenn Sie als arbeitsunfähig gelten oder wenn Sie aufgrund einer Maßnahme der Heilbehandlung, die für eine Genesung notwendig ist, keine ganztägige Berufstätigkeit ausüben können.
Die dritte Voraussetzung für den Anspruch auf Verletztengeld ist die, dass Sie unmittelbar vor Feststellung der Arbeitsunfähigkeit oder vor Beginn der Heilbehandlung Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen oder eine der folgenden Leistungen bezogen haben:
- Krankengeld
- Versorgungskrankengeld
- Übergangsgeld
- Kurzarbeitergeld
- Winterausfallgeld
- Arbeitslosengeld I oder II
- Mutterschaftsgeld
Als Berufskrankheit wird wiederum eine Krankheit bezeichnet, wenn sie durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurde. Darunter können Hautkrankheiten durch den Umgang mit chemischen Stoffen, Atemwegserkrankungen durch Staubeinwirkung oder Hörverlust durch Maschinenlärm fallen.
Doch wird nur Verletztengeld nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit gezahlt? Nein, denn auch andere Personen haben Anspruch auf Verletztengeld. Dies betrifft:
Kann ich auch im Minijob nach einem Arbeitsunfall Verletztengeld beziehen?
Auch wenn Sie einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, haben Sie im Falle eines Arbeitsunfalls Anspruch auf Verletztengeld, da Sie auch hier in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sein müssen.
Gibt es bei einem Arbeitsunfall Verletztengeld auch für Selbstständige und Unternehmer?
Wenn Sie freiberuflich tätig sind, haben Sie und Ihr Ehepartner die Möglichkeit, eine freiwillige Zusatzversicherung bei einer Berufsgenossenschaft abzuschließen. Damit besteht für Sie ein Anspruch auf Verletztengeld in Höhe des 450. Teils der Versicherungssumme (maximal in Höhe eines fiktiven Jahresgehalts) pro Kalendertag.
Wer zahlt Verletztengeld: Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft?
Wenn Sie sich informieren möchten, wer für die Zahlung des Verletztengeldes verantwortlich ist, werden Sie möglicherweise auf widersprüchliche Angaben stoßen: Zahlt nun die Berufsgenossenschaft (BG) das Verletztengeld oder doch die Krankenkasse?
Tatsächlich ist es so, dass das Verletztengeld die gesetzliche Unfallversicherung oder die BG bezahlt. Dies ist von der Art der Beschäftigung und der Art des Unfalls abhängig. Allerdings kommt es häufig vor, dass die Krankenkassen das Verletztengeld an den Versicherten im Auftrag der BG auszahlen, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten.
Also wird das Verletztengeld von der BG bezogen, aber über die Krankenkasse ausgezahlt.
Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Verletztengeld?
Krankengeld wird gezahlt, wenn der Versicherte nicht in Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig geschrieben wird. Daher ist es in der Regel nicht möglich, Verletztengeld und Krankengeld gleichzeitig zu beziehen.
Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Regelentgelts, sofern dieser Betrag nicht höher ist als das regelmäßige Nettoarbeitsentgelt. Das Krankengeld hingegen macht 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts aus. Des Weiteren werden nur beim Verletztengeld steuerfreie Bestandteile des Einkommens berücksichtigt. Dazu gehören z. B. Zuschläge für Nachtarbeit und Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung.
Wie berechnet sich das Verletztengeld?
Die Berechnung für die Höhe des Verletztengeldes richtet sich nach dem Bruttoverdienst. Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Bruttoentgelts, darf aber nicht das regelmäßige Nettoentgelt überschreiten. Freiwillig Versicherte erhalten für jeden Kalendertag den 450. Teil des Jahresarbeitsverdienstes.
Von dem Brutto-Verletztengeld werden die halben Beiträge für die Renten- und Pflegeversicherung abgezogen, die andere Hälfte wird von der BG gezahlt.
Bezieher von Arbeitslosengeld I, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld erhalten Verletztengeld in der Höhe des Krankengeldes, das ihnen gemäß § 47b des SGB V zusteht. Dieses ist so hoch wie der Leistungsbetrag, der bisher gewährt wurde.
Arbeitslose, die Arbeitlosengeld II beziehen, erhalten ein Verletztengeld in der Höhe des ALG II.
Verdienstausfall durch Verletztengeld
Wenn das ausgezahlte Verletztengeld niedriger ist als Ihr übliches Nettoeinkommen, ist es nicht Aufgabe des Arbeitgebers, Ihnen die Differenz zu zahlen.
Haben Sie den Arbeitsunfall selbst verursacht, müssen Sie den Verdienstausfall hinnehmen und haben keinen Anspruch auf Zuschuss zum Verletztengeld. Ist allerdings eine andere Person für die Haftung des Arbeitsunfalls verantwortlich, können Sie das fehlende Einkommen als Schadenersatz geltend machen, welcher aus der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gezahlt wird.
Muss ich Verletztengeld beantragen?
Wie wird Verletztengeld gezahlt? Um Verletztengeld zu erhalten, müssen Sie keinen Antrag auf Verletztengeld bei der Berufsgenossenschaft einreichen. Stattdessen wird die gesetzliche Unfallversicherung selbst aktiv, sobald Ihr Arbeitgeber den Arbeitsunfall meldet.
Sie erhalten dann einen Fragebogen zugeschickt, den Sie mit den Daten zum Unfall ausfüllen. Außerdem müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung von einem Durchgangsarzt vorlegen. Ihr Haus- oder Facharzt darf Sie zwar mitbetreuen, er hat jedoch nicht die Vollmacht, eine Bescheinigung für den Träger der Unfallversicherung auszustellen.
Wie lange wird Verletztengeld gezahlt?
Sobald Sie wieder als arbeitsfähig gelten und Ihrer Beschäftigung nachgehen können, erhalten Sie in der Regel kein Verletztengeld mehr. Falls Sie allerdings gerade an Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben, wie z. B. einer Umschulung, teilnehmen, haben Sie weiterhin Anspruch auf die Zahlung von Verletztengeld. Dieser erlischt erst an dem Tag, an dem die berufliche Rehabilitation beginnt. Ab dann wird das sog. Übergangsgeld gezahlt. Dieses beträgt in der Regel 68 Prozent (in einigen Fällen 75 %) des letzten Nettogehalts.
Ist allerdings damit zu rechnen, dass Sie nicht wieder in die Arbeitsfähigkeit eintreten und Sie auch keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen können, endet die Zahlung vom Verletztengeld, wenn
- Sie soweit genesen sind, dass Ihnen die Aufnahme einer zur Verfügung stehenden Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann.
- Sie Rente, Ruhegehalt oder eine vergleichbare Leistung gemäß § 50 des SGB V beziehen.
- seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit 78 Wochen (546 Tage) vergangen sind.
Für die Kinderpflege Verletztengeld beziehen
Wenn Ihr Kind im Kindergarten oder in der Schule oder bei einem Wegeunfall verletzt wurde, können Sie als Elternteil für eine begrenzte Zeit Kinderverletztengeld bzw. Kinderpflege-Verletztengeld beziehen.
Voraussetzungen hierfür sind:
- Das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Das Kind kann nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden.
- Ein ärztliches Zeugnis belegt, dass das Kind beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss und dass der Elternteil dafür seiner Arbeit fernbleiben muss.
Ich bin immer noch arbeitsunfähig, aber das Verletztengeld endet – Was nun?
Was passiert aber, wenn das Verletztengeld endet? Zunächst muss die BG mittels eines ärztlichen Gutachtens feststellen, ob weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht. Ist dies nicht der Fall, können Sie Ihren früheren Beruf wieder aufnehmen, oder es kann eine Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation aufgenommen werden, wie z. B. eine Wiedereingliederung oder eine Umschulung.
Besagt das Gutachten allerdings, dass mit einer Wiederaufnahme der Arbeitsfähigkeit nicht gerechnet werden kann und keine Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation möglich ist, können Sie als Versicherter eine Rente beantragen. Es ist zu empfehlen, dass Sie sich hier von Ihrer BG beraten lassen, welche Art von Rente nach Ihrem Arbeitsunfall – z. B. Erwerbminderungsrente, Erwerbsunfähigkeitsrente etc. – für Sie gilt.
A.S. meint
13. September 2023 at 9:29
Die Brerufsgenossenschaft VBG bezahlt kein Verletztengeld, obwohl weder der Arbeitsunfall, noch der Abriss der Bizepssehne in der Schulter beim Unfall bezweifelt wird.
Obwohl ich noch nie Probleme mit der Schulter hatte behauptet die VBG einfach dreist als über 40 jähriger müsse es bei mir schon Abnutzungserscheinungen und Vorschädigungen in der Schulter gegeben haben und daher sei der Sturz auf die Schulter nicht die Hauptursache für den Sehnenabriss. Dies wird nur unbewiesen in den Raum gestellt und mit ein paar fadenscheinigen Begründungen eines Gutachters aus irgendwelchen Fachbüchern begründet. Einen Beweis für eine Vorschädigung erbringt die VBG nicht. Es reicht offensichtlich die dreiste Behauptung aus, das müsse so gewesen sein. Ich müsste nun als Geschädigter den Beweis erbringen, dass ich keine Vorschädigungen hatte. Das ist schlichtweg nicht möglich. Offensichtlich macht es für über 40-jährige Personen wenig Sinn bei der VBG versichert zu sein, denn mit so fadenscheinigen Behauptungen können die sich im Grunde von jeder Zahlungsverpflichtung drücken.
Anke G. meint
13. Februar 2023 at 18:02
Hallo,
ich bin seit 01.12.2020 voll Erwerbsunfähig bis Nov.2023, mein Unfall war 1988 aufgrund dessen
ich am 04.07.2022 eine Knieprothese erhalten habe (bglich) seit dem bin ich arbeitsunfähig bis heute
habe jedoch kein Verletztengeld von der BG erhalten. Besteht ein Anspruch obwohl ich EU Rentnerin
bin? Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 70 spielt das eine Rolle?
Carina meint
30. Januar 2023 at 14:30
Guten Tag,
Ich habe vom 29.7.2021 bis zum 23.01.2023 verletztengeld bezogen wegen eines Arbeitsunfalls.
Am 18.08.2022 ist meine Tochter geboren. Jetzt wo ich wieder „gesund geschrieben“ bin frage ich mich ob ich jetzt Arbeitslosengeld beantragen kann oder ob das erst nach der elternzeit möglich ist.
Des Weiteren eine noch viel wichtigere frage: Man muss ja eine gewisse Zeit durchgehend arbeiten um Anspruch auf alg 1 zu haben. Zahlt die“ krank“ Zeit nach dem arbeitsunfall mit oder nicht?
Mit freundlichen Grüßen
chantal meint
6. Oktober 2022 at 22:44
Ich hatte am 4juli einen Arbeitsunfall habe einen ulnares seitenband daumen riss keinenr kann mir Auskunft geben da ich ein minijob Verhältnis habe.
Sandra meint
25. Juli 2022 at 12:12
Hallo ich habe eine Frage und zwar habe ich am 17.03.22 einen Arbeitsunfall gehabt habe Krankengeld beantragt da ich nicht wusste das verletztengeld was anderes ist jetzt ist die sache meine Krankenkasse hat meinen jetzt ehemaligen Arbeitgeber des mehrfachen angeschrieben auf dem postalischen Wege die kommen aber ihrer Pflicht nicht nach die angeforderten Unterlagen an meine Krankenkasse zu schicken und das ganze dauert jetzt schon knapp 4 Monate habe meinem ehemaligen Arbeitgeber mehrmals per Email geschrieben und seit ner woche bekomme ich auch darüber keine Antwort mehr was kann ich sonst noch tun ich weiß nicht wie ich meine fix kosten begleichen soll ohne Geld zu haben
David meint
19. Oktober 2021 at 15:52
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vor ca. 2 Monaten erlitt ich einen Arbeitsunfall, weshalb ich meinen Meniskus operieren musste.
Nach der Operation habe ich von BG Formulare bekommen, die ich ausgefüllt habe.
Natürlich habe ich jede Krankenmeldung an meine Krankenkasse geschickt.
In diesem Monat habe ich nur einen Teil des Gehalts erhalten und die Firma hat mir gesagt, dass ich mich an meine Krankenkasse melden soll.
Als ich sie kontaktiert habe, haben sie mir gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Krankengeld habe, weil ich Student bin und ich mich an die BG wenden muss.
Dort sagten sie mir, dass ich keinen Anspruch auf Verltzunggeld hätte, weil es eine Verletzung von früher war, was nicht stimmt.
Bitte sagen Sie mir, was ich bei dieser Frage als nächstes tun kann, da mir niemand eine klare Antwort gibt.
Ich arbeite als Werkstuden und bin gesetzlich versichert.
Gisela meint
16. August 2022 at 10:44
Mein Mann hatte im Dezember 2016 einen Wegeunfall. Der Unfall wurde im JMonat März 2021 durch das Sozialgericht bestätigt. Meine hat seitdem Pflegegrad 4. Wir müssen seit März mittlerweile zu einem zweiten Gutachter gehen. Die Bescheidung ist bis dato noch nicht erfolgt. Meine Frage ist: muss das Verletztengeld auch ohne Bescheidung ausgezahlt werden, oder müssen wir warten, bis der letzte Gutachter sein Ergebnis vorlegt Vielen Dank Gisela
Cornelia meint
24. Mai 2021 at 13:49
Hallo,
mein Mann hat Anspruch auf Verletztengeld. Die BG hat die Zahlung rechtswidrig eingestellt. Wir haben 1,5 Jahre prozessiert. Nun kam eine Nachzahlung für den obigen Zeitraum, die die Jahre 2018, 2019 und 2020 betrifft aber 2020 ausgezahlt wurde. Ich selber bin fest angestellt und wir werden in der Steuererklärung zusammen veranlagt. Muss jetzt der Gesamtbetrag des Verletztengeld 2020 mitgerechnet werden (Progressionsvorbehalt)?
Oder kann der Betrag auf die drei Jahre verteilt und dementsprechend die Steuer der Jahre 2018 und 2019 neu berechnet werden?
Vielen Dank für euer Engagement,
Cornelia
Juergen meint
7. Januar 2021 at 10:17
Hallo,
Ich befinde mich zur Zeit in der aktiven Phase einer Atersteilzeit und hatte einen Wegeunfall. Das Verletztengeld welches ich zur Zeit beziehe ist nun über 500,-€ weniger wie mein letztes Netto! Muss ich nun einen Sozialhilfeantrag stellen?
Gibt es nicht einen Mindestprozentsatz vom letzten Netto?
Falls hier nur das Bruttogehalt zur Berechnung herangezogen wird würde dies bedeuten das ich immense Verluste hinnehmen müsste.
In der Altersteilzeit bekomme ich nur 80 % meines ursprünglichen Lohnes, dann nochmals Abzüge würde letztendlich zur Aufkündigung des Vertrages meinerseits führen. Gibt es keine andere Möglichkeit zur Bezuschussung damit mir des erspart bleibt?
Dariusz meint
5. Januar 2021 at 12:52
Guten tag
meine Frau war nach Arbeit Unfall 9 Monaten arbeitsunfähig. Da ging sie wieder arbeiten. Nach ca. 8 Monate hat sie schmerzen auf die gleiche stelle wo war sie bei Arbeit Unfall verletzt. Kann Sie wieder das melden als Arbeit Unfall also folgen Arbeitsunfall? Bekommen sie wieder Kranken Geld und alle Rehabilitation Maßnahme?
Vielen Dank für Antwort
MfG Dariusz
Harste meint
21. August 2020 at 17:22
Hallo zusammen,
Ich habe folgende Frage:
Ich bin jetzt durch einen Arbeitsunfall 76 Wochen Krankgeschrieben, ich werde wohl die 78 Wochen auf ca. 88 überschreiten. Meine frage wäre jetzt wie es weiter geht, laufen die Leistungen unverändert über die Krankschreibung von der BG weiter? Ich bekomme immer eine Krankschreibung von der BG, und diese muss ich immer bei meiner Krankenkasse einreichen um meine Leistungen zu bekommen. Ich habe Glück das mein Arbeitgeber mich nicht kündig, denen ist nur wichtig das ich zurück komme, am besten gesund.
Ulrich meint
13. Juli 2020 at 9:09
Hallo,
für den Zeitraum des Bezugs des Verletztengeldes wurde mir das tariflich zustehende Urlaubsgeld gekürzt. Den Differenzbetrag will die BG nicht ausgleichen. Kann ich dagegen vorgehen?
W. Feser-Zügner meint
20. Mai 2020 at 13:40
Steht das Verletztengeld bei einem Arbeitsunfall auch kurzfristig Beschäftigten zu, die keine Sozialbeiträge abführen?
Zumal ja die Lohnfortzahlung aufgrund der Befristung des Arbeitsverhältnisses nicht gezahlt wird.
Dietmar S. meint
15. November 2019 at 13:59
Habe einen Arbeitsunfall gehabt, Kreuzbandriss und Meniskus angerrissen. Ich habe Verletztengeld bekommen. jetzt nach über einem Jahr wurde mir mitgeteilt das es sich um eine Vorschädigung handeln, ( 2007 hatte ich eine Verletzung ebenfalls einen Arbeitsunfall an diesem Bein, das Knie wurde aber nicht Untersucht) . Muss ich das Verletztengeld zurück Zahlen?
oder Was Muss ich zurück Zahlen ?
H. Kroes meint
19. August 2019 at 18:46
Hallo.
Bekomme ich das Verletztengeld auch in der ersten 4 Wochen nach Eintritt in ein neues Beschäftigungsverhältnis oder muss ich die “ 28 Tage – Regel „beachten?