Wem nach einem Arbeitsunfall eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird, der kann 6 Wochen lang Lohnfortzahlungen durch den Arbeitgeber beziehen.
Kurz & knapp: Verletztengeld
Verletztengeld wird gezahlt, wenn Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit als arbeitsunfähig gelten. Es kann außerdem von Eltern bezogen werden, die ein verletztes Kind betreuen oder pflegen müssen, das jünger ist als 12 Jahre.
Verletztengeld wird von der Berufsgenossenschaft (BG) bezogen, meistens jedoch über die Krankenkasse ausgezahlt.
Verletztengeld muss bei einem Arbeitsunfall nicht beantragt werden. Der Versicherungsträger wird hier selbst aktiv, sobald er die Meldung über den Arbeitsunfall vom Arbeitgeber erhält.
Inhalt
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Spezifische Informationen zum Verletztengeld:
Ist der Arbeitnehmer nach Ablauf dieser 6 Wochen weiterhin nicht in der Lage, seiner Arbeit in Folge des Unfalls nachzugehen, hat er Anspruch auf Verletztengeld.
Wann und für wen die Auszahlung von Verletztengeld erfolgt, was der Unterschied zwischen Verletztengeld und Krankengeld ist, und weitere nützliche Informationen rund ums Verletztengeld erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Was ist Verletztengeld?
Verletztengeld ist eine Ersatzleistung für Lohn- oder Entgeltzahlungen von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Verletztengeld steht Versicherten zu, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder bei denen eine Berufskrankheit festgestellt wurde. So legt es das Siebte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VII) fest.
Der Zweck vom Verletztengeld ist es, den Einkommensausfall des versicherten Arbeitnehmers auszugleichen und zu verhindern, dass für ihn Versorgungslücken in der Sozialversicherung entstehen.
Ab wann wird das Verletztengeld gezahlt? Die Verletztengeldzahlung erfolgt erst nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, was in der Regel ab der 7. Woche nach Eintreten der Arbeitsunfähigkeit der Fall ist. Das Verletztengeld ist nicht mit dem Krankengeld gleichzusetzen.
Das Verletztengeld ist im SGB VII in den §§ 45 bis 52 des SGB VII geregelt.
Wann besteht Anspruch auf Verletztengeld?
Ab dem Tag, an dem ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeit in Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit feststellt, haben Sie Anspruch auf Verletztengeld. Die Auszahlung erfolgt allerdings erst ab der 7. Woche, wenn Ihr Arbeitgeber die Lohnfortzahlung nach dem Arbeitsunfall einstellt.
Um Anspruch auf Verletztengeld zu haben, müssen Sie in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sein. Des Weiteren können Sie diese Leistungen nur beziehen, wenn Sie als arbeitsunfähig gelten oder wenn Sie aufgrund einer Maßnahme der Heilbehandlung, die für eine Genesung notwendig ist, keine ganztägige Berufstätigkeit ausüben können.
Die dritte Voraussetzung für den Anspruch auf Verletztengeld ist die, dass Sie unmittelbar vor Feststellung der Arbeitsunfähigkeit oder vor Beginn der Heilbehandlung Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen oder eine der folgenden Leistungen bezogen haben:
- Krankengeld
- Versorgungskrankengeld
- Übergangsgeld
- Kurzarbeitergeld
- Winterausfallgeld
- Arbeitslosengeld I oder II
- Mutterschaftsgeld
Als Berufskrankheit wird wiederum eine Krankheit bezeichnet, wenn sie durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurde. Darunter können Hautkrankheiten durch den Umgang mit chemischen Stoffen, Atemwegserkrankungen durch Staubeinwirkung oder Hörverlust durch Maschinenlärm fallen.
Doch wird nur Verletztengeld nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit gezahlt? Nein, denn auch andere Personen haben Anspruch auf Verletztengeld. Dies betrifft:
Kann ich auch im Minijob nach einem Arbeitsunfall Verletztengeld beziehen?
Auch wenn Sie einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, haben Sie im Falle eines Arbeitsunfalls Anspruch auf Verletztengeld, da Sie auch hier in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sein müssen.
Gibt es bei einem Arbeitsunfall Verletztengeld auch für Selbstständige und Unternehmer?
Wenn Sie freiberuflich tätig sind, haben Sie und Ihr Ehepartner die Möglichkeit, eine freiwillige Zusatzversicherung bei einer Berufsgenossenschaft abzuschließen. Damit besteht für Sie ein Anspruch auf Verletztengeld in Höhe des 450. Teils der Versicherungssumme (maximal in Höhe eines fiktiven Jahresgehalts) pro Kalendertag.
Wer zahlt Verletztengeld: Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft?
Wenn Sie sich informieren möchten, wer für die Zahlung des Verletztengeldes verantwortlich ist, werden Sie möglicherweise auf widersprüchliche Angaben stoßen: Zahlt nun die Berufsgenossenschaft (BG) das Verletztengeld oder doch die Krankenkasse?
Tatsächlich ist es so, dass das Verletztengeld die gesetzliche Unfallversicherung oder die BG bezahlt. Dies ist von der Art der Beschäftigung und der Art des Unfalls abhängig. Allerdings kommt es häufig vor, dass die Krankenkassen das Verletztengeld an den Versicherten im Auftrag der BG auszahlen, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten.
Also wird das Verletztengeld von der BG bezogen, aber über die Krankenkasse ausgezahlt.
Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Verletztengeld?
Krankengeld wird gezahlt, wenn der Versicherte nicht in Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig geschrieben wird. Daher ist es in der Regel nicht möglich, Verletztengeld und Krankengeld gleichzeitig zu beziehen.
Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Regelentgelts, sofern dieser Betrag nicht höher ist als das regelmäßige Nettoarbeitsentgelt. Das Krankengeld hingegen macht 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts aus. Des Weiteren werden nur beim Verletztengeld steuerfreie Bestandteile des Einkommens berücksichtigt. Dazu gehören z. B. Zuschläge für Nachtarbeit und Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung.
Wie berechnet sich das Verletztengeld?
Die Berechnung für die Höhe des Verletztengeldes richtet sich nach dem Bruttoverdienst. Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Bruttoentgelts, darf aber nicht das regelmäßige Nettoentgelt überschreiten. Freiwillig Versicherte erhalten für jeden Kalendertag den 450. Teil des Jahresarbeitsverdienstes.
Von dem Brutto-Verletztengeld werden die halben Beiträge für die Renten- und Pflegeversicherung abgezogen, die andere Hälfte wird von der BG gezahlt.
Bezieher von Arbeitslosengeld I, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld erhalten Verletztengeld in der Höhe des Krankengeldes, das ihnen gemäß § 47b des SGB V zusteht. Dieses ist so hoch wie der Leistungsbetrag, der bisher gewährt wurde.
Arbeitslose, die Arbeitlosengeld II beziehen, erhalten ein Verletztengeld in der Höhe des ALG II.
Verdienstausfall durch Verletztengeld
Wenn das ausgezahlte Verletztengeld niedriger ist als Ihr übliches Nettoeinkommen, ist es nicht Aufgabe des Arbeitgebers, Ihnen die Differenz zu zahlen.
Haben Sie den Arbeitsunfall selbst verursacht, müssen Sie den Verdienstausfall hinnehmen und haben keinen Anspruch auf Zuschuss zum Verletztengeld. Ist allerdings eine andere Person für die Haftung des Arbeitsunfalls verantwortlich, können Sie das fehlende Einkommen als Schadenersatz geltend machen, welcher aus der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gezahlt wird.
Muss ich Verletztengeld beantragen?
Wie wird Verletztengeld gezahlt? Um Verletztengeld zu erhalten, müssen Sie keinen Antrag auf Verletztengeld bei der Berufsgenossenschaft einreichen. Stattdessen wird die gesetzliche Unfallversicherung selbst aktiv, sobald Ihr Arbeitgeber den Arbeitsunfall meldet.
Sie erhalten dann einen Fragebogen zugeschickt, den Sie mit den Daten zum Unfall ausfüllen. Außerdem müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung von einem Durchgangsarzt vorlegen. Ihr Haus- oder Facharzt darf Sie zwar mitbetreuen, er hat jedoch nicht die Vollmacht, eine Bescheinigung für den Träger der Unfallversicherung auszustellen.
Wie lange wird Verletztengeld gezahlt?
Sobald Sie wieder als arbeitsfähig gelten und Ihrer Beschäftigung nachgehen können, erhalten Sie in der Regel kein Verletztengeld mehr. Falls Sie allerdings gerade an Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben, wie z. B. einer Umschulung, teilnehmen, haben Sie weiterhin Anspruch auf die Zahlung von Verletztengeld. Dieser erlischt erst an dem Tag, an dem die berufliche Rehabilitation beginnt. Ab dann wird das sog. Übergangsgeld gezahlt. Dieses beträgt in der Regel 68 Prozent (in einigen Fällen 75 %) des letzten Nettogehalts.
Ist allerdings damit zu rechnen, dass Sie nicht wieder in die Arbeitsfähigkeit eintreten und Sie auch keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen können, endet die Zahlung vom Verletztengeld, wenn
- Sie soweit genesen sind, dass Ihnen die Aufnahme einer zur Verfügung stehenden Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann.
- Sie Rente, Ruhegehalt oder eine vergleichbare Leistung gemäß § 50 des SGB V beziehen.
- seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit 78 Wochen (546 Tage) vergangen sind.
Für die Kinderpflege Verletztengeld beziehen
Wenn Ihr Kind im Kindergarten oder in der Schule oder bei einem Wegeunfall verletzt wurde, können Sie als Elternteil für eine begrenzte Zeit Kinderverletztengeld bzw. Kinderpflege-Verletztengeld beziehen.
Voraussetzungen hierfür sind:
- Das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Das Kind kann nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden.
- Ein ärztliches Zeugnis belegt, dass das Kind beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss und dass der Elternteil dafür seiner Arbeit fernbleiben muss.
Ich bin immer noch arbeitsunfähig, aber das Verletztengeld endet – Was nun?
Was passiert aber, wenn das Verletztengeld endet? Zunächst muss die BG mittels eines ärztlichen Gutachtens feststellen, ob weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht. Ist dies nicht der Fall, können Sie Ihren früheren Beruf wieder aufnehmen, oder es kann eine Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation aufgenommen werden, wie z. B. eine Wiedereingliederung oder eine Umschulung.
Besagt das Gutachten allerdings, dass mit einer Wiederaufnahme der Arbeitsfähigkeit nicht gerechnet werden kann und keine Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation möglich ist, können Sie als Versicherter eine Rente beantragen. Es ist zu empfehlen, dass Sie sich hier von Ihrer BG beraten lassen, welche Art von Rente nach Ihrem Arbeitsunfall – z. B. Erwerbminderungsrente, Erwerbsunfähigkeitsrente etc. – für Sie gilt.
Christian meint
15. August 2019 at 14:53
Hallo. Ich hatte vor 10 Wochen einen Arbeitsunfall. Bis jetzt habe ich noch kein Verletztengeld bekommen. Dauert das immer so lange? Wann wird gezahlt?
Zinonidis G. meint
14. August 2019 at 9:44
Hallo,ich hatte am 19.07.19 einen Arbeitsunfall.Ich war 3 Tage in Krankenhaus,und meinem linker zeigefinger amputiert ist.Seit den OP,ich habe eine Nekrose,veileicht ich mache noch einen OP.Bis jetzt die Firma hat den Arbeitsunfall nicht anerkennt.Was soll ich tun jetzt? Bis wann muss die Firma gesetzlich den Arbeitsunfall anerkennt?
Lena meint
16. Juni 2019 at 21:17
Hallo,ich wurde 1993 auf dem Weg zur Arbeit Niedergestochen worden und mehrere Wochen Arbeitsunfähig gewesen durch Krankenhaus-Reha usw…..
Bekomme ab 2013 eine Erwerbminderungsrente durch dem Vorfall von damals.
Jetzt die Frage: Mein damaliger Arbeitgeber hat verpasst diesen Wegeunfall der BG zu melden.
Habe ich trotzdem noch ein Anspruch von der BG zu erwarten oder muß ich mich an meinem
alten Arbeitgeber wenden?????
arbeitsrechte.de meint
17. Juni 2019 at 8:52
Hallo Lena,
bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anwalt an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hans P. meint
22. April 2019 at 1:40
Hallo
Ich bekomme seit 24.01. Verletztengeld brutto ausgerechnet müsste ich 117 Euro bekommen aber mein nettoverdienst 94 Euro war hat man diesen betrag als brutto genommen. Netto bekomme ich zur Zeit ca 84 Euro. Das sind aber gerade mal 58 prozent im gegensatz zu 80 prozent.
Ist dies rechtlich ok?
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2019 at 10:20
Hallo Hans P.,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andrea Frö meint
2. April 2019 at 9:18
Guten Tag,
ich arbeite als Pflegekraft im Nachtdienst. Durch den Transfer einer Patientin habe ich mich an derSchulter verletzt. Bin gerade in die 7. Woche Krank gekommen und beziehe ab sofort Verletztengeld! Durch die Erkrankung fehlen mir die Nachtzuschläge! Besteht die Möglichkeit die Differenz erstattet zu bekommen? Wenn ja, von wem?
Martina meint
18. März 2019 at 22:40
Ich arbeite als Krankenschwester in einem Krankenhaus und war aufgrund eines Arbeitsunfalls (Meniskus) ab Dezember 2018 krankgeschrieben. Im Februar begann ich wieder im Rahmen einer Rekonvaleszenz-Maßnahme zu arbeiten, etwa 4 Stunden/Tag.
Anfang März zog ich mir während der Arbeit im Treppenhaus zwischen den Stationen einen Bänderriss zu. Hier stellt sich jetzt die Frage, ob ich jetzt ab März Anspruch auf Verletztengeld aus dem ersten Unfall habe oder zunächst noch auf Lohnfortzahlung, weil ich zum Zeitpunkt des Treppensturzes bereits wieder arbeitete?
M. meint
16. März 2019 at 17:51
Bekomme 20% BG-Rente und bald steht eine Folge-OP an, mit Verletztengeldzahlungen. Bekomme ich dann nur das Verletztengeld und wird die BG-Rentenzahlung dann solange eingestellt oder läuft die Zahlung der BG-Rente, parallel zur Zahlung von Verletztengeld, weiter?
Andreas S. meint
5. März 2019 at 15:47
Hallo,
ich war bis 17.02.2019 wegen mehreren OP`s arbeitsunfähig. Vom21. 01.-15.02.19 machte ich eine Wiedereingliederung in meiner Firma. Leider hatte ich am letzten Tag einen Arbeitsunfall. Mitte Februar 2018 war ich ausgesteuert und bekam dann ALG I . Bekomme ich nun Verletztengeld oder läuft ALG I weiter?
Danke im Vorraus
Andreas S.
Annett K. meint
26. Februar 2019 at 10:58
Hallo mein Mann hatte 2016 einen Wegeunfall der auch anerkannt wurde.Nach 8 Wochen entschied ein Gutachter es wäre nichts mehr und es würde ab vier Wochen an die Krankenkasse gegeben.Nun 2019 nach laufender AU haben wir Januar 2019 eine Arthroskopie machen lassen.Da wurde uns von dem Operateur schriftlich mitgeteilt das es eine Folge des Sturzes ist.Wird nun wieder Verletztengeld bezahlt?Wird es nun wieder ein BG fall? Er braucht ein neues Kniegelenk.
M. Z. meint
25. Februar 2019 at 8:47
Hallo,
mein Mann hatte 2017 einen Arbeitsunfall und wurde deswegen bereits 2 x operiert. Innerhalb der 78 Wochen Frist, wurde er nach einer beruflich eingliedernden Reha wieder arbeitsfähig. Er geht jetzt etwas mehr, als ein halbes Jahr arbeiten und hat in Kürze eine 3. Operation zwecks Materialentfernung mit Teilresektion. Der Arzt meint, er müsse dann in etwa mit mindestens 3 Monaten Genesungszeit rechnen, wenn alles gut läuft. Ob er dann nochmal zur Reha kommt wissen wir nicht. Nun ist es aber so, das er dann, über die 78 Wo. Verletzengeld hinaus krank geschrieben wäre. Er bekommt 20% BG-Rente.
Dazu meine Fragen:
Wird das Verletzengeld in diesem Fall, auch auf die insgesamt 78 Wochen angerechnet, wenn mein Mann ja bereits wieder über ein halbes Jahr gearbeitet hat und davon auszugehen ist, das er danach auch wieder arbeiten gehen kann?
Die Krankenkasse sagte uns, dass das Verletzengeld gleichzeitig Krankengeld sei und somit der Anspruch nach 78 Wo. erlischt. Ist das so richtig? Vielen Dank, MfG
Maike meint
25. Januar 2019 at 18:37
Ich war vom 13.12.18 bis 21.01.19 nach BG Unfall krankgeschrieben.
Ab 22.01.19 bis jetzt (ab 27.01 wieder im KH, durch den BG Fall entdeckten Gehirn Tumor, mit neuer Diagnose.
Für mein Verständnis steht mir kein Verletztengeld und auch noch kein Krankengeld zu.
Sehe ich das richtig?
M. Lippert
Heike D. C. meint
18. Januar 2019 at 14:11
Hallo Guten Tag,
im Mai 2019 erhalte ich das letzte mal Verletztengeld da dann die 78. Wochen rum sind. Allerdings, so sieht aus, werde ich danach immer noch nicht in meinen Beruf arbeiten können und weiter krankgeschrieben sein. Was sind die Vorraussetzungen damit das Verletzengeld über die 78. Wochen hinaus bezahlt wird ?
Kann ich während der Zeit wo ich Verletztengeld beziehe ein Kleingewerbe anmelden, das ich meinen gesundheitlichen Umständen entsprechend ausüben kann und wird der Verdienst daraus angerechnet ?
Lieben Dank schon mal für die Antwort
Heike D. C.
arbeitsrechte.de meint
21. Januar 2019 at 13:27
Hallo Heike,
welche Möglichkeiten Sie haben, kann Ihnen die Versicherung oder ein Anwalt für Versicherungsrecht erklären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jallil meint
10. November 2023 at 21:10
Hallo Heike ich bin in der gleichen Situation wie sie früher waren ich bräuchte Hilfe von ihnen wo kann ich sie kontaktieren?
LG
Sebastian meint
15. Januar 2019 at 11:22
Hallo ich hatte am 02.11.2018 einen arbeitsunfall. Demnach sollte ich seit mitte Dezember Verletztengeld beziehen. Nach mehrfachem Anruf bei der Krankenkasse wurde mir zuerst erzählt das es im Dezember zu einem technischen Defekt kam und ich deswegen nicht in deren System bin und beim zweiten mal das ich es nicht beantragt hätte. An wen kann ich mich wenden damit das Geld nun zeitnah gezählt wird und wer kommt für meine bisherigen Unkosten wie mahngebüren auf?
arbeitsrechte.de meint
16. Januar 2019 at 9:07
Hallo Sebastain,
Sie können sich ggf. an eine Anwalt wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rolf meint
8. Januar 2019 at 0:15
Ich bin privat bei der DKV als selbstständiger Krankenversichert und habe mich zusätzlich noch bei der BG versichert.
Nach meinem Arbeitsunfall im eigenen Betrieb war ich krankgeschrieben und habe von meiner Krankenversicherung Krankentagegeld erhalten, gleichzeitig Verletztengeld von der BG.
Die BG verlangt nun von mir die Rückzahlung des Verletztengeldes weil ich gleichzeitig von meiner privaten Krankenversicherung Krankentagegeld erhalten habe.
Ist das korrekt, ich bezahle ja monatlich eine erhebliche Summe an die Krankenversicherung und auch an die BG meinen Jahresbeitrag, ich verstehe nicht was das eine mit dem anderen zu tun hat.
Kann man mir bitte einen Rat geben
Thomas meint
11. Dezember 2018 at 19:30
Meine Frau hatte einen Wegeunfall auf dem Weg zu ihrem Nebenjob. Sie war dort gemeldet und die BG hat bis jetzt auch alles geregelt. Da es eine längere Geschichte werden wird und es jetzt Richtung Verletztengeld geht ist jetzt die Frage wird ihr Hauptgehalt vom 1. Job auch berücksichtigt?
Claus-Dieter meint
24. November 2018 at 13:40
Ich beziehe seit Januar 2018 eine
Teilrente von meiner Regelaltersrente. Trotzdem arbeite ich in Vollzeit weiter. Rentenbeiträge zahle ich weiter ein. Einen Anspruch auf Krankengeld habe ich nicht mehr.
Ich habe am 1.10.2018 einen schweren Arbeitsunfall gehabt und würde gern wissen, welche Ansprüche ich gegenüber der Berufsgenossenschaft habe.
Michael meint
15. November 2018 at 16:47
Folgender Fall: ein Musicaldarsteller (freiberuflich, freiwillig gesetzlich unfallversichert) hatte einen Arbeitsunfall, Kreuzbandriss.
Nach der OP ist an Bühnentätigkeit (ggf inkl. Tanz) ist aufgrund der Einheilungsdauer für mindestens 4 Monaten nicht zu denken und er erhält entsprechend fortlaufend eine AU-Bescheinigung vom Orthopäden.
Aufgrund der AU nach Arbeitsunfall erhält er sein Verletztengeld (kalendertäglich 1/450 seiner Versicherungssumme.
Nun hat er die Möglichkeit auf eine unregelmäßige Sängertätigkeit im Tonstudio – was sein Knie ja ohne Probleme zulässt.
Wie verhält es sich hier mit der AU bzw. dem Verletzengeld? Bleibt beides normal weiterbestehen, da es sich auf seine konkrete körperlichen Einschränkung bezieht und diese (ebenfalls freiberufliche) Nebenerwerbs-Möglichkeit davon nicht betroffen ist ?
Oder muss das Verletztengeld bei Wahrnehmung des Auftrags entsprechend gekürzt werden (Tagessatz oder gar um konkrete Gage für den Tag)?
arbeitsrechte.de meint
16. November 2018 at 15:48
Hallo Michael,
bitte wenden Sie sich mit diesen Fragen direkt an Ihre Krankenkasse.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Frieda meint
1. November 2018 at 11:30
Mein Verletztengeld läuft Ende Januar 2019 aus. Im Reha Gespräch wurde mir Heute gesagt, dass ich dann Arbeitslosengeld beantragen muss. Da ich aber ungekündigt bin kann ich das kaum glauben. Ist das also richtig und wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
Anna meint
14. Februar 2019 at 0:31
Hey , Wahnsinn , die selbe Situation hab ich auch und den selben Hinweis bekommen. Ich lasse mich nun beim VdK beraten da ich nicht glauben kann dass das so stimmen kann. Wäre toll wenn du vielleicht ein Ergebnis berichten könntest von deinem Fall . Gruß Anna
Antonia meint
18. Februar 2019 at 16:37
Auch auf mich trifft das jetzt zu! Ich habe über 2 Jahre Verletztengeld erhalten und befinde mich derzeit auch noch in Behandlung. Beim Arbeitsamt habe ich mich gemeldet, aber noch keine Info erhalten.
Heiko meint
26. April 2019 at 20:00
Ich hatte einen Arbeitsunfall.Das Verletztengeld wird aus den letzten 3 Monaten berechnet.Ich habe aber die letzten 3 Monate Schlechtwettegeld bekommen.Das sind 68% vom Nettogehalt.Wird das Verletztengeld davon berechnet?
Peter meint
12. September 2019 at 9:27
Hallo Heiko,
das Verletztengeld wird wie folgt berechnet, bei einem BG Unfall. Das durchschnittliche Einkommen des letzen Jahres ab Unfallzeitpunkt. Oder, wenn das Einkommen im Jahr unter 20.000 Euro liegt, dann bekommst Du 80% von 20.000 Euro. Das wären dann 1.333Euro Brutto im Monat. Abzüglich Sozialkosten: Rente, Kranken, Arbeitslosengeld.
Beste Grüße und Genesung
Duran meint
15. Oktober 2018 at 12:44
Hallo,
Ich hab vor zwei Wochen Arbeitsunfall gehabt. Ich weiß das die BG mein Gehalt zahlt. Aber was ist mit meinem Mini Job ich kann jetzt nicht dort arbeiten, habe ich welche Rechte?
Danke
Grüß
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 10:04
Hallo Duran,
welche Ansprüche Ihnen aus Ihrem Minijob entstehen, können wir leider nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich an die Berufsgenossenschaft oder ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Mike meint
26. September 2018 at 6:41
Hallo ich habe die Frage ob bei der BG Verletztengeldberechnung bei mir als LKW Fahrer auch die Spesen mit in die Berechnung fallen.Vielen Dank im Voraus Mike
RAINER S. meint
15. September 2018 at 10:19
ICH hatte am 9.05.2118 auf einer Baustelle in Bonn einen Arbeitsunfall. Bin mit meiner linken Hand auf einer eingeschalten Decke in einem Stapel Stahlgittermatten gefallen. Meine Handinnenfläche war aufgerissen und zerschnitten musste 18 mal genäht werden. ich wurde sechs Wochen im Bonner Krankenhaus behandelt, dann zur Weiterbehandlung nach Dortmund überwiesen. Der Arzt schaute sich meine Hand an und sagte mir dass ich wieder arbeitsfähig bin. ich sagte ihm dass ich starke schmerzen und dass ich in meinen Fingern kein Gefühl habe die Wunde war auch noch nicht richtig verheilt. ich sagte ihm dass ich auf dem Bau arbeite und beide Hände brauche zum arbeiten. Der Arzt meinte ich sollte Urlaub nehmen er schreibt mich nicht weiter krank. ich bin seit 2 Monaten wieder am arbeiten alles ist schlimmer wie vorher, die Wunde ist immer noch nicht zugeheilt habe gar kein Gefühl mehr in drei Fingern und immer starke schmerzen. Nun meine Frage. Muss mein Arbeitgeber noch mal Lohnfortzahlung leisten bei einer Weiterbehandlung oder kommt die BG für mich auf. Habe angst dass ich bei einem Krankenschein die Kündigung bekomme. Danke
arbeitsrechte.de meint
17. September 2018 at 9:56
Hallo Rainer,
eine krankheitsbedingte Kündigung ist in der Regel unzulässig. Sie können sich auch schon im Vorhinein an einen Anwalt wenden und sich auf eine entsprechende Situation vorbereiten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
P.E. meint
7. September 2018 at 8:11
Guten Tag
Unser Sohn hatte während der Arbeit einen Unfall als er Beaorgungen machte. Er hat sich den Knöchel gebrochen.
Er hat sich während der Rekonvaleszenz entschieden, die Ausbildung abzubrechen und weiter zur Schule zu gehen. Wird das Verletztengeld trotzdem gezahlt?
arbeitsrechte.de meint
1. Oktober 2018 at 10:09
Hallo P.E.,
Kranken- oder Verletztengeld kann nur geleistet werden, wenn ein Gehalt zu ersetzen ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Horst C. meint
24. Juli 2018 at 17:27
Ich bin jetz 13 Monate krank durch einen Arbeitsunfall.ich würde gerne wieder arbeiten.wenn ich nun wieder Arbeiten gehe ,erlischt dann das verletztengeld wenn ich kurz danach wegen diesem Unfall wieder arbeitsunfähig bin
arbeitsrechte.de meint
10. August 2018 at 16:50
Hallo Horst,
wenn Sie wieder arbeiten und Gehalt beziehen, erlischt der Anspruch auf Verletztengeld. Ob Ihnen bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit wieder Verletztengeld zusteht, hat die Berufsgenossenschaft zu entscheiden.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Thomas W. meint
13. Juli 2018 at 9:35
Ich bekomme im Monat 2000€ Krankengeld, wieviel Verletztengeld steht mir im Folgemonat zu ?
arbeitsrechte.de meint
19. Juli 2018 at 10:15
Hallo Thomas W.,
Sie können den Betrag mit dem Verletztengeldrechner auf unserem Ratgeber zum Verletztengeld ermitteln.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Detlef B. meint
9. Mai 2018 at 8:00
ich bin seit dem 03.05.2018 wegen mehreren Berufskrankheiten arbeitsunfähig und wurde zum 31.10.2017
ausgesteuert und beziehe seit dem 31.10.2017, bis auf eine vierwöchige Unterbrechung wegen einer
ambulanten Reha der DRV, die absolut nichts brachte, ALG I. Mit Bescheid vom 20.03.2018 hat die BG meine Erkrankung beidseitiges und operativ behandeltes Karpaltunnelsyndrom als Berufskrankheit anerkannt. Die Differenz des höheren Verletztengeldes zum Krankengeld wurde mir nach zweijähriger
Arbeitsunfähigkeit immer noch nicht erstattet. Alles nur Placebo, mit dem Verletztengeld?
arbeitsrechte.de meint
14. Mai 2018 at 13:08
Hallo Detlef,
sollten Sie Probleme damit haben, das Ihnen zustehende Verletztengeld zu bekommen, können Sie sich an einen Anwalt für Sozialrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ralf meint
4. April 2021 at 19:13
Hallo,ich hatte 2014 einen Arbeitsunfall (Fersenbeinzertrümmerung) immer Mit durchgehenden Schmerzen.2020 habe ich eine Versteifung machen lassen,wobei mein Fuss nun schief ist.Meine Frage:das ist doch die selbe Krankheit oder nicht?Mitlerweile bin ich arbeitslos,müsste ich nicht das gleiche Geld bekommen von der bghw wie 2014? bekomme nicht einmal Rente.Würde mich freuen,was von Ihnen zu hören.Mit freundlichen Grüssen Ralf