Kurz & knapp: Volontariat
aEin Volontariat ist oft, aber nicht immer eine Ausbildung. Dementsprechend können sich auch die gesetzlichen Vorgaben unterscheiden. Ob es sich bei einem Volontariat um eine Ausbildung oder ein Anstellungsverhältnis handelt, hängt immer von den konkreten, vertraglich festgehaltenen Regelungen ab. Welche arbeitsrechtlichen Unterschiede sich daraus für die Bezahlung ergeben, können Sie hier nachlesen.
Bei einem Volontariat arbeitet der Volontär in der Regel in Vollzeit in einer Institution oder Organisation, sammelt dort erste Berufserfahrung und erwirbt praktisches Wissen. Volontariate gibt es im journalistischen und kaufmännischen Bereich, in der Verwaltung und im karitativen Bereich.
In manchen Fällen ist ein Volontär ein Arbeitnehmer – dann gelten für ihn dieselben Rechte und Pflichten wie für andere Beschäftigte. Woran sich entscheidet, ob ein Volontär ein Arbeitnehmer oder ein Auszubildener ist, können Sie weiter unten im Text nachlesen.
Volontariate eignen sich zum Sammeln erster praktischer Berufs- und Arbeitserfahrung bei gleichzeitiger Weiterbildung. Oftmals schließt sich ein Volontariat an eine akademische Ausbildung an. Genau wie bei einer Anstellung oder Ausbildung ist eine erfolgreiche Bewerbung Voraussetzung dafür, ein Volontariat beginnen zu können.
Ein Volontariat hat in der Regel eine Laufzeit zwischen 12 und 24 Monaten. Die genaue Dauer ist individuell verschieden. Die Probezeit beträgt entweder vier oder sechs Monate.
Die genauen Voraussetzungen, die für eine erfolgreiche Bewerbung auf eine Volontariats-Stelle erfüllt werden müssen, hängen stark von der jeweiligen Ausschreibung ab. Üblicherweise wird ein Hochschulabschluss in einem branchenrelevanten Fach vorausgesetzt. Geeignete Bewerber werden mindestens zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und müssen in manchen Fällen auch noch Test-Aufgaben bestehen.
Inhalt
Was ist ein Volontariat?
Ein Volontariat ist ein zeitlich begrenztes Ausbildungs- oder Anstellungsverhältnis, das allgemein mit einer Berufsausbildung verglichen werden kann, jedoch weniger stark gesetzlich reguliert ist. In der Regel ist es für Berufsanfänger gedacht, die wenig bis keine Vorerfahrung, aber bereits einen (Hochschul-)abschluss erworben haben. Ein Volontär bringt also bereits gewisse Vorkenntnisse mit und ist dadurch in der Lage, bereits aktiv Aufgaben zu übernehmen und im normalen Betrieb mitzuarbeiten. Das Volontariat zeichnet sich in den meisten Fällen dadurch aus, dass ergänzend hierzu, ähnlich einer Ausbildung, noch grundsätzliche Inhalte vermittelt und die Volontäre aktiv geschult werden.
Wann ist ein Volontariat eine Ausbildung?
Volontäre werden grundsätzlich als „andere Auszubildende“ auf Grundlage des § 26 BBiG eingestuft. Daraus ergeben sich besondere Regelungen im Bezug auf die Dauer der Probezeit und den Vergütungsanspruch: Bei einem Volontariat, das als Ausbildung kategorisiert wird, darf die Probezeit maximal vier Monate betragen – in regulären Arbeitsverhältnissen sind es sechs Monate. Außerdem besteht kein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Soweit nicht ein Arbeitsverhältnis vereinbart ist, gelten für Personen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung im Sinne dieses Gesetzes handelt, die §§ 10 bis 16 und 17 Absatz 1, 6 und 7 sowie die §§ 18 bis 23 und 25 mit der Maßgabe, dass die gesetzliche Probezeit abgekürzt, auf die Vertragsniederschrift verzichtet und bei vorzeitiger Lösung des Vertragsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit abweichend von § 23 Absatz 1 Satz 1 Schadensersatz nicht verlangt werden kann.
§ 26 BBiG
Falls bei einem Volontariat die Arbeitsleistung im Vergleich zu den Ausbildungsinhalten stärker im Fokus steht, kann es sich jedoch auch um ein Anstellungs- beziehungsweise Arbeitsverhältnis handeln. In einem solchen Fall gelten nicht die Regeln des BBiG, sondern die grundlegenden Rechte für Arbeitnehmer.
Wie wird ein Volontariat bezahlt?
Beim Volontariat ist das Gehalt nicht pauschal festgelegt. Es kommt hauptsächlich darauf an, ob es sich um ein Ausbildungs- oder ein Anstellungsverhältnis handelt, denn je nachdem gelten unterschiedliche gesetzliche Regelungen:
- Bei einer Ausbildung gelten die Vorschriften zum gesetzlichen Mindestlohn nicht. Stattdessen ist im Berufsbildungsgesetz festgelegt, dass die Vergütung „angemessen“ ausfallen soll:
(1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Vergütung steigt mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, an.
§ 17 Abs. 1, Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Für das erste Ausbildungsjahr sind Mindestbeträge festgelegt, die sich nach dem Datum des Ausbildungsbeginns richten. Wer eine Ausbildung zwischen Januar und Dezember 2023 begonnen hat, hat einen Anspruch auf eine Vergütung von mindestens 620 Euro monatlich. Nach dem ersten Jahr muss dieser Betrag um mindestens 18 Prozent ansteigen. Diese Regelungen gelten entsprechend für die Bezahlung im Volontariat, wenn es als Ausbildung gewertet wird.
- Bei einem Arbeitsverhältnis gelten die Regelungen des MiLoG, dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns. Das Gehalt beim Volontariat liegt also entsprechend beim Mindestlohn, wenn die ausgeführten Tätigkeiten mehr Arbeits- als Ausbildungscharakter haben:
(1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.
(2) Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Oktober 2022 brutto 12 Euro je Zeitstunde. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden.
§ 1, MiLoG
Im Jahr 2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,41 Euro pro Stunde. Es ist davon auszugehen, dass er in den kommenden Jahren weiter ansteigen wird.
Urlaub im Volontariat: Habe ich Anspruch?
Auch im Volontariat dürfen Sie Urlaub nehmen: Sowohl als Auszubildender als auch in einem regulären Arbeitsverhältnis haben Sie Anspruch auf 24 Urlaubstage im Kalenderjahr. Gezählt werden hierbei Werktage, also alle Kalendertage, die kein gesetzlicher Feiertag oder ein Sonntag sind. Bei einer 5-Tage-Woche entspricht das 20 Urlaubstagen pro Jahr. Es kann jedoch auch durchaus sein, dass durch einen Tarifvertrag eigene Regelungen getroffen wurden. Der Urlaubsanspruch kann durch eine solche Regelung jedoch nur steigen – es ist nicht zulässig, dass er unter den gesetzlichen Mindestanspruch von 24 Tagen sinkt.
Volontariat und Praktikum: Der Unterschied erklärt
Der größte Unterschied zwischen einem Praktikum und einem Volontariat liegt üblicherweise in den Rahmenbedingungen und dem Zeitpunkt, an dem sie stattfinden: Während sich ein Volontariat in der Regel an Berufseinsteiger mit Hochschulabschluss richtet und eine Art Ausbildung darstellt, ist ein Praktikum meistens für einen ersten Einblick in eine Branche oder einen Beruf gedacht – oftmals findet es daher bereits im Rahmen einer Ausbildung, beispielsweise als Pflichtpraktikum im Studium, statt. Wie im Volontariat gibt es nur in bestimmten Fällen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
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