Arbeitnehmer begeben sich in der Regel zweimal täglich – einmal früh und einmal spät – auf den Weg zur Arbeit und wieder zurück, sofern sie nicht in Heimarbeit tätig sind. In Großstädten greifen sie hierzu entweder auf den Öffentlichen Personennahverkehr oder das eigene Gefährt (Auto, Motorrad, Fahrrad) zurück, um den zeitlichen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Bisweilen wird vom Arbeitgeber auch ein Firmenwagen gestellt, der eine komfortable Reise von A nach B ermöglicht.
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Während der Arbeit können sich beispielsweise durch die falsche Bedienung von Maschinen Arbeitsunfälle ereignen. Da die meisten Arbeitnehmer von einer Unfallversicherung profitieren, für die allein der Arbeitgeber aufkommt, müssen sie sich keine Sorgen machen, wer die Rehabilitation zahlt. Doch werden auch Wegeunfälle hiervon tangiert oder müssen Mitarbeiter diese auf die eigene Kappe nehmen?
Kurz & knapp: Wegeunfall
Ereignet sich auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Weg vom Arbeitsort nach Hause ein Unfall, wird dieser in der Regel als Wegeunfall bezeichnet.
Informationen dazu, wer der richtige Ansprechpartner ist, wenn Sie einen Wegeunfall melden möchten, erhalten Sie hier.
Haben Sie einen Wegeunfall erlitten, müssen Sie im Anschluss daran nicht zu Ihrem Hausarzt, sondern zu einem sogenannten Durchgangsarzt.
Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Thema Wegeunfall. Wer zahlt beim Unfall auf dem Arbeitsweg? Was ist überhaupt ein Wegeunfall? Und können Sie einen Wegeunfall steuerlich absetzen? Wir widmen uns diesen und anderen interessanten Aspekten im weiteren Verlauf.
Inhalt
Unfall auf dem Weg zur Arbeit (Wegeunfall) – eine Definition
Bevor wir uns der Frage „Wer zahlt beim Autounfall auf dem Weg zur Arbeit?“ zuwenden, muss zunächst festgehalten werden, was überhaupt als Wegunfall angesehen wird.
Gemäß der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), deren Hauptaufgabe es ist, Arbeitsunfälle und negative Auswirkungen auf die Arbeitnehmergesundheit zu vermeiden, handelt es sich der Definition nach um einen Wegeunfall, wenn Versicherte einen Unfall auf dem Arbeitsweg erleiden.
Doch wann genau beginnt der Weg zur Arbeit und welche Aktivitäten während des Arbeitsweges sind mitversichert? Folgende Regeln sollten Sie sich merken:
- Sobald Sie die äußere Tür Ihres Wohnhauses verlassen, beginnt Ihr Arbeitsweg. Hier endet er auch. Ein Unfall im Hausflur kann deshalb für gewöhnlich nicht als Wegeunfall deklariert werden.
- Erledigen Sie auf dem Arbeitsweg noch private Einkäufe oder holen Sie noch ein Paket bei der Post ab, handelt es sich in der Regel ebenfalls nicht mehr um einen Arbeitsunfall auf dem Weg zur Arbeit. Auf eine Entschädigung dürfen Sie sich hier keine Hoffnung machen.
- Fahren Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zur Arbeit und Sie erleiden auf dem Arbeitsweg einen Unfall, können Sie sich ebenfalls nicht auf den Versicherungsschutz berufen, da Sie einen solchen zumindest fahrlässig in Kauf genommen haben.
Wenn es also darum geht, zu klären, ob die durch den Wegeunfall entstandenen Schäden von der Berufsgenossenschaft bezahlt werden oder nicht, wird eine Analyse der Umstände vorgenommen. Der Versicherungsträger prüft hierbei, ob der Verunfallte ein Anrecht auf die Inanspruchnahme der Leistungen hat oder eben nicht. Notfalls wird dies auch in einem Gerichtsverfahren erörtert.
Wildunfall auf dem Weg zur Arbeit
Wer früh mit der Arbeit beginnt, kommt für gewöhnlich früher von der Arbeit weg, um noch zum Friseur zu gehen, die Kinder abzuholen oder andere Erledigungen zu machen. Gerade, wer auf seinem Weg hier in der Morgendämmerung über Landstraßen fährt, wird feststellen: Dunkelheit und Nebelschwaden können die Sicht ordentlich trüben. Schnell ist unter diesen Umständen ein Reh oder Wildschwein vors Auto gelaufen und Sie weichen überraschend aus bzw. kollidieren mit dem tierischen Missetäter. Und was nun?
Zunächst sollten Sie den Unfall beim Wildhüter bzw. der Polizei anzeigen. Darüber hinaus kommt für die entstandenen Schäden für gewöhnlich die Teilkaskoversicherung auf. Hierbei wird der Unfallhergang genau analysiert und daran bemessen, ob die Schadensbehebung unter die Versicherungskonditionen fällt oder nicht.
Unfall auf dem Weg zur Arbeit melden: Wer ist der richtige Ansprechpartner?
Wurden Sie auf dem Weg zur Arbeit in einen Unfall verwickelt, sollten Sie die Meldung des Ereignisses bei der Berufsgenossenschaft nicht vernachlässigen.
Hierzu verpflichtet ist in der Regel der Arbeitgeber, sofern der Fahrrad- oder Autounfall auf dem Weg zur Arbeit eine mindestens viertägige Arbeitsunfähigkeit oder schlimmstenfalls den Tod des Arbeitnehmers nach sich zieht.
Über den Wegeunfall ist die Berufsgenossenschaft mittels einer Unfallanzeige zu informieren, die seitens des Arbeitsgebers innerhalb von spätestens drei Tagen nach Kenntnisnahme erfolgen muss. Auch der behandelnde Arzt hat die Stelle zu informieren. Viele Versicherungsträger bieten auf ihren Webseiten kostenlose Vordrucke für diese Fälle an, um es Arbeitgebern so einfach wie möglich zu machen. Folgende Angaben werden hier gebraucht:
- Name und Anschrift des Versicherten
- Mitgliedsnummer des Unternehmens
- Krankenkasse des Versicherten
- Unfallzeitpunkt (konkret mit Datum und Uhrzeit)
- Unfallort
- Art der Verletzung
- verletztes Körperteil
- Name und Adresse der Zeugen des Wegeunfalls
- Name und Anschrift des Arztes, der den Verletzten als erstes behandelt hat (Durchgangsarzt)
- Datum und Unterschrift des Unternehmers, Betriebs-/Personalrates
Unfall auf dem Weg zur Arbeit – wer zahlt? Die Berufsgenossenschaft unter anderem
Arbeitgeber sind gemäß Sozialgesetzbuch VII zur Abgabe von Beiträgen an die gesetzliche Unfallversicherung verpflichtet. Mit diesem Anteil finanzieren sie die von den Trägern der Unfallversicherung angebotenen Leistungen. Von den sogenannten Berufsgenossenschaften gibt es eine ganze Menge, je nach Branche zum Beispiel die Berufsgenossenschaft (BG) Holz und Metall und die BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe.
Hat sich ein Autounfall auf dem Arbeitsweg ereignet, der von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt wird, können Sie die Zahlung folgender Dinge beanspruchen:
- Heilbehandlungen, die auch die medizinische Rehabilitation umfassen (Krücken, Rollstuhl, modifiziertes Kfz, wenn aufgrund der Erkrankung nötig)
- soziale und berufsfördernde Leistungen, welche als Ergänzung zur Rehabilitation gewährt werden
- finanzielle Leistungen, die in Form von Verletztengeld oder Verletztenrente auftreten
Darüber hinaus können Sie bei einem auf dem Weg zur Arbeit erlittenen Unfall für sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber verlangen, wenn Sie zum Zeitpunkt des Ereignisses bereits seit mindestens vier Wochen im Unternehmen angestellt waren. Sind Sie länger nicht in der Lage, Ihren arbeitsvertraglich geschuldeten Leistungen nachzukommen, greift das Verletztengeld als Äquivalent zum Krankengeld. Dieses wird durch die Krankenkasse im Auftrag der Berufsgenossenschaft nach dem Wegeunfall gezahlt.
Wie viel Geld Sie am Ende erhalten, hängt vom letzten durchschnittlichen Bruttoverdienst ab. Das nach einem Wegeunfall von der Versicherung gezahlte Verletztengeld beläuft sich auf 80 Prozent des jeweiligen Wertes. Hierdurch werden finanzielle Nachteile aufgrund der erlittenen Schäden und der daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeit abgefedert.
Kann beim Wegeunfall Schmerzensgeld geltend gemacht werden?
Personen, die durch Unfälle immaterielle Schäden wie Schmerzen erlitten haben, können zur Genugtuung und als Ausgleich gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Trifft dies auch auf einen sich auf dem Wege zur Arbeit ereigneten Unfall zu?
Wen Sie bei einem Wegeunfall mit Personen- und Sachschaden hingegen als unverschuldeter Benachteiligter haftbar machen können, ist beispielsweise der Unfallverursacher eines solchen Autounfalls. An seine Haftpflicht- und Unfallversicherung können Sie einen Antrag auf Schadensersatz und Schmerzensgeld stellen.
Da es sich um mitunter eine ganze Stange Geld und diffizile juristische Regelungen handelt, ist vor diesem Schritt zu überlegen, ob Sie nicht lieber einen Rechtsanwalt beauftragen wollen. Dieser kennt sich mit der juristischen Materie aus und holt das Beste für Sie raus.
Unfall auf dem Arbeitsweg steuerlich absetzen – ist das möglich?
Der Staat verleibt sich von den Einnahmen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine ganze Menge Steuern ein, mit denen er unterschiedliche Posten bezahlt. Mit einer Steuererklärung können sich steuerpflichtige Beschäftigte jedoch einen Teil der Abzüge wieder zurückholen. Ist das auch beim Arbeitsunfall bzw. Wegeunfall so?
Achtung: Wollen Sie den beim Wegeunfall erlittenen Sachschaden am Auto steuerlich geltend machen, ist einiges zu beachten. Es ist zwingend erforderlich, dass Sie die beim Wegeunfall während der Arbeitszeit einzusteckenden Kosten für die Behebung der Schäden zunächst auf die eigene Kappe genommen haben. Achten Sie hier unbedingt darauf, sich Rechnungen und Quittungen sowie den polizeilichen Unfallbericht aushändigen zu lassen, um die getätigten Ausgaben nachweisen zu können. Nur dann steht Ihnen diese Option offen. Das gilt für den Weg zur Arbeit und zurück.
Elke L. meint
20. Dezember 2017 at 12:23
Hallo,
ich hatte vor 2 Tagen auf dem Nachhauseweg von der Arbeit einen unverschuldeten Autounfall. Mir ist ein von links kommender Wagen heftig in die Fahrerseite hineingekracht. Bis jetzt habe ich keine gesundheitliche Beeinträchtigungen bemerkt. Man sagte mir aber, es könne auch noch verspätet ein HWS-Syndrom auftreten. Ist es deshalb von Nöten oder ratsam, den Unfall bei der Berufsgenossenschaft zu melden, ich habe aber keinen Arzt aufgesucht und folglich auch keine ärztliche Bescheinigung.
Liebe Grüße
Elke
arbeitsrechte.de meint
9. Februar 2018 at 13:51
Hallo Elke L.,
laut § 193 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) müssen Arbeitgeber Arbeitsunfälle der zuständigen Berufsgenossenschaft melden, “wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden.” Einen professionellen Rat in Bezug auf Ihre Situation erhalten Sie von einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Valerie meint
9. Dezember 2017 at 21:52
Hallo,
nach meiner Arbeit bin ich mit meiner Kollegin zu ihr nach Hause. Von dort wollten wir gemeinsam zur betrieblichen Weihnachtsfeier. Nach verlassen ihres Hauses bin ich die Treppe hinab gestürzt und habe mich verletzt.
Zählt dies als Wegeunfall auch wenn es nicht mein üblicher Weg zur Arbeit ist?
arbeitsrechte.de meint
5. Februar 2018 at 10:25
Hallo Valerie,
Wegeunfälle können nur auf dem Weg von zu Hause zur Arbeit und zurück passieren. Entscheiden Sie sich nach der Arbeit woandershin als nach Hause zu gehen, handelt es sich in der Regel nicht mehr um den vom Arbeitgeber versicherten Weg.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Julian meint
2. Dezember 2017 at 0:44
Ich hattee auf dem Weg von der Arbeit einen Fahrradunfall.Zu der Zeit habe ich aus verschiedenen Gründen kurzzeitig anders als gemeldet bei meinen Eltern gewohnt anstatt in meiner Wohnung. Der Arbeitgeber war darüber informiert. Der Unfall ereignete sich also auf direktem Weg zu meinem Elternhaus und nicht zu meiner Meldeadresse. Ist das ein Wegeunfall?
Danke
arbeitsrechte.de meint
31. Januar 2018 at 14:37
Hallo Julian,
was von der Berufsgenossenschaft als Wegeunfall ausgelegt wird, kann zu einer echten Streitfrage ausarten. Wir empfehlen Ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Zink meint
30. November 2017 at 10:56
Hallo,
mein Freund hatte im Januar einen Wegeunfall mit dem Auto und bekam 50% Teilschuld. Jetzt verlangt sein ehemaliger Arbeitgeber einen Arbeitsausfall von ihm. Ist dies überhaupt noch berechtigt? Welche Versicherung ist in diesem Fall zuständig?
arbeitsrechte.de meint
29. Januar 2018 at 11:34
Hallo Zink,
Sie sollten sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um den Fall beurteilen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nicole S. meint
21. November 2017 at 10:38
Hallo. Bin mit dem fahrrad zur arbeit gefahren und gesturzt bei leichter glatte. Was ich aber nicht bemerkte. Da ich bis zum sturz schon 95%meiner strecke hinter mir hatte.erst als ich auf eine Hauptverkehrsstraße fuhr rutschte mir mein Vorderrad weg so dass ich mir mein Handgelenk brach. Nun stellt mein Arbeitgeber sich quer .wie soll ich mich verhalten bzw. Wie ist die Sachlage.
arbeitsrechte.de meint
15. Januar 2018 at 11:17
Hallo Nicole S.,
normalerweise zählt der gesamte Arbeitsweg, es macht also keinen Unterschied, wie viel Prozent der Strecke Sie bereits hinter sich gebracht haben. Das letzte Wort hat allerdings stets die Berufsgenossenschaft.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Heike meint
13. November 2017 at 16:32
Hallo
Nach einem Wegeunfall auf dem Firmengelände ist es mir erstmal nicht mehr möglich, meine 2 Hunde ausreichend auszuführen. Habe ich Anspruch auf Erstattung der Kosten, die durch einen Hunde-Sitter täglich anfallen?
Mit freundlichem Gruß
Heike
arbeitsrechte.de meint
5. Januar 2018 at 17:21
Hallo Heike,
uns ist nicht bekannt, dass die zuständige Berufsgenossenschaft Kosten dieser Art übernimmt. Diese beschäftigt sich mit Ihrer ärztlichen Behandlung sowie Rückkehr ins Arbeitsleben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sprycha meint
8. November 2017 at 15:04
Ich bin heute auf dem Arbeitsweg umgefallen. Hab Knochel umgedreht. Mit großem Schmerz bin zur Arbeit gekommen und den Unfall gemeldet.
Ich bin 8 Tagen krankgeschrieben und muss wieder zu Kontrolle.
Hab ich Chance Schmerzensgeld bekommen?
Iwona S.
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 11:24
Hallo Sprycha,
Schmerzensgeld kann nur eingeklagt werden, wenn es einen Verursacher der Schmerzen gibt, der verantwortlich für die Schmerzen ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Roy meint
31. Oktober 2017 at 2:18
Hallo ich hatte am Sonntag morgen den 29.10. ein Wege Unfall wo mir während der Fahrt ein Baum auf das Auto gefallen ist….wir haben Brückentag in der Firma…ich kann dort erst Mittwoch den 01.10.2017 anrufen und es melden bei der zuständigen Person…krankenmeldung und Durchgangsbericht vom Arzt in der Notfall Aufnahme hab ich beim Pförtner Sonntag Mittag noch eingereicht…ist das in Ordnung?
arbeitsrechte.de meint
18. Dezember 2017 at 12:01
Hallo Roy,
ob alle nötigen Dokument bei den notwendigen Stellen eingegangen sind, können Sie in Ihrer Personalabteilung erfragen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine M. meint
30. Oktober 2017 at 12:42
Hallo,
wegen dem gestrigen Sturm ( Sturmwarnung ) mit Orkanböen sind bei mir ein paar Fragen aufgetaucht :
– muss ich als Arbeitnehmer trotz Sturmwarnung den Weg zur Arbeit antreten ( 110 km) obwohl die Bahn / Busse/ Taxi den Verkehr eingestellt haben und ich bei dieser Fahrt Leib und Leben riskiere und Sachschäden ( Auto) ?
– Ich fahre in der Regel von zu Hause zuerst zu meiner berufsbedingt angemieteten Zweitwohnung , ist auch dieser Weg versichert ?
– Ich fahre in der Regel auch sehr früh von zu Hause zur Zweitwohnung damit ich trotz Stau / Panne / Unfall pünktlich zur Arbeit kommen kann und es liegen dann meistens mehr als 2 Stunden zwischen Ankunft in der Zweitwohnung und Arbeitsbeginn.
– wegen der Sturmwarnung bekam ich den Tipp, schon einen Tag früher zur Zweitwohnung zu fahren um diesem Risiko aus dem Weg zu gehen, wäre diese Fahrt einen Tag vor Arbeitsbeginn versichert ?
arbeitsrechte.de meint
18. Dezember 2017 at 11:52
Hallo Sabine,
nur die direkte Fahrt zur Arbeitsstelle ist durch den Arbeitgeber versichert. Eine Fahrt zwischen zwei Wohnungen ist es nicht. Stürme können eine unzumutbare Gefahr darstellen. Solche Gefahren können unterschiedlich gehandhabt werden. In Ihrem Fall wird vermutlich die Strecke zwischen Zweitwohnung und Betrieb als zumutbar bewertet und nicht als Grund für eine Freistellung oder Ähnliches gewertet.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Steffi meint
20. Oktober 2017 at 7:12
Hallo ich bin auf dem weg zur Arbeit gestützt und bin auf arbeit gegangen , habe den d- arzt nicht aufgesucht
Leider habe ich nach 4 tagen noch leichte schmerzen
Gilt es auch als wegeunfall , wenn es nur im betrieb eingetragen wurde oder hätte ich zwingend zum arzt mir eine Bescheinigung holen müssen
Danke im vorraus für die info
arbeitsrechte.de meint
11. Dezember 2017 at 11:08
Hallo Steffi,
die Meldung an die Berufsgenossenschaft erfolgt durch den Arbeitgeber, nachdem der Arbeitnehmer den Unfall bei diesem gemeldet hat. Eine ärztliche Bescheinigung scheint in diesem Fall nicht vorgeschrieben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christina meint
13. Oktober 2017 at 12:48
Guten Tag,
ich hatte einen Autounfall auf dem Weg von der Arbeit nach Hause. Mir ist nichts passiert, daher habe ich den Unfall nicht gemeldet.
Ich möchte aber gern die Kosten steuerlich geltend machen.
Geht das ohne Unfallanzeige.
(Der Unfall ist polizeilich dokumentiert)
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
6. Dezember 2017 at 17:44
Hallo Christina,
sie müssen den Vorfall als Arbeitsunfall beim Arbeitgeber melden. Sonst sind später Probleme mit der Berufsgenossenschaft zu erwarten, wenn es zu Folgeerkrankungen kommt. Zu Steuerfragen befragen Sie einen versierten Steuerberater.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
j. stelling meint
9. Oktober 2017 at 23:26
Hallo von der arbeit nach haus habe ich ein auto angefahren es stand im dunkel ohne licht kurz vor der einfahrt meiner arbeit und beim raus fahren habe ich es gestreift von der vericherung bekomme ich nix weil die sagen es ist meine schult was kann ich jetzt machen
arbeitsrechte.de meint
27. November 2017 at 10:45
Hallo Stelling,
ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen helfen, mögliche Ansprüche geltend zu machen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jonas M. meint
5. Oktober 2017 at 16:27
Guten Tag,
ich bin Flugschüler an einer privaten Flugschule. Ich habe vorher Tests durchlaufen und diese bestanden womit mir nach der Ausbildung ein Platz bei einer Airline in Aussicht steht. Diese Airline hat die private Flugschule beauftragt uns auszubilden. Wir zahlen natürlich die Ausbildung, die extrem teuer ist und bekommen keine Vergütung.
Ich bin auf dem Weg zu einer Flugstunde gestürzt und muss wahrscheinlich an der Hand operiert werden. Fluguntauglichkeit droht. Am Krankenhaus wurde das als BG Fall beschrieben und Behandlung angefangen. Jetzt sagt die BG, dass das kein BG Fall ist. Wenn ich aber als Schüler oder Student stürze wäre es doch ein BG Fall. Warum soll das jetzt nicht der Fall sein?
Vielen Dank im Voraus.
arbeitsrechte.de meint
5. Dezember 2017 at 14:31
Hallo Jonas M.,
bitte wenden Sie sich in dieser speziellen Situation an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Uns steht es leider nicht zu, Ihnen diesbezüglich eine Einschätzung zu geben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Steinborn meint
2. Oktober 2017 at 14:25
unsere Tochter ist auf dem direkten weg zur Arbeit in eine Kuh gefahren ,Der Bauer hat ohne Absicherung die Kuhherde getrieben .will nicht zahlen !sind beim Anwalt .Jetzt die frage ,wer zahlt den Anwalt ,den unsere Tochter hat kein Rechtschutz !!kommt dafür auch die Berufsgenossenschaft Auf!!!
arbeitsrechte.de meint
21. November 2017 at 15:37
Hallo Steinborn,
wenn Sie in dieser Sache bereits einen Anwalt aufgesucht haben, sollten Sie alle weiteren Fragen auch an ihn richten, da er mit dem Fall bestens vertraut sein sollte.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hans meint
29. September 2017 at 11:54
Hallo, ich hatte heute einenFahrradunfall auf dem Weg zur Arbeit und frage mich ob ich die Kosten für Halm, Handschuhe, Jacke, Hose und Fahradreparatur bezahlt bekomme?
Danke für Ihre Antwort,
Gruß
Hans
arbeitsrechte.de meint
20. November 2017 at 14:19
Hallo Hans,
sollten Sie auf Arbeit mehr drei Tage ausfallen, müssen Sie den Unfall, der als Wege- und damit als Arbeitsunfall gilt, in jedem Fall Ihrem Chef melden. Dieser informiert dann, so ist es seine Pflicht, die zuständige Berufsgenossenschaft. Sachschäden übernimmt diese jedoch für gewöhnlich nicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Reynold meint
27. September 2017 at 13:21
Ich hatte auf dem Weg zur Arbeit einen Wildunfall. Ich war nicht verletzt. Die Teilkasko zahlt den Schaden abzüglich der Selbstbeteiligung. Da ich jedoch ca. 3 Stunden später zur Arbeit gekommen bin verlangt der Arbeitgeber, daß ich einen halben Tag Urlaub nehme. Ist das korrekt?
arbeitsrechte.de meint
20. November 2017 at 12:52
Hallo Reynold,
sind Sie durch einen Verkehrsunfall unverschuldet zu spät gekommen, darf Ihnen der Arbeitgeber das nicht abverlangen. Grundsätzlich ist ein „Zwangurlaub“ nur in seltenen Fällen legitim. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie unterstützen, wenn es Probleme gibt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marion meint
18. September 2017 at 12:19
Auf dem Heimweg von der Arbeitsstelle bin ich gefallen und bei diesem Wegeunfall ist meine Brille zu Bruch gegangen, so dass ich eine neue brauche.
Wer zahlt das?
MfG
Marion
arbeitsrechte.de meint
6. November 2017 at 12:50
Hallo Marion,
wird der Wegeunfall ordnungsgemäß durch den Arbeitgeber gemeldet, kann hier die zuständige Berufsgenossenschaft einspringen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Susanne meint
14. September 2017 at 13:32
Ich bin auf dem Weg zur Arbeit gestürzt, bin aber außer leichter Knieprellung und Schürfwunden an den Händen unversehrt. Allerdings sind meine Tasche, mein Mantel und meine Brille in Mitleidenschaft gezogen worden. Muss ich das nun alles auf eigene Kosten reparieren lassen? Oder kann ich das (wo?) geltend machen?
arbeitsrechte.de meint
1. November 2017 at 11:06
Hallo Susanne,
bei einem Wegeunfall werden Sachschäden in der Regel nicht übernommen. Mehr Informationen erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Pfeifer meint
10. September 2017 at 9:20
Auf dem Weg nach Hause bin ich eine S-Bahn-Station später ausgestiegen, da ich von dort aus nach Hause laufen wollte. Leider bin ich aus unerklärlichen Gründen aus er S-Bahn auf den Bahnsteig gefallen und habe starke Prellungen mitgenommen.
Ist dies noch ein Wegeunfall, da ich nicht an der normalen Station sondern eine Station weiter ausgestiegen bin aber mit dem Ziel direkt nach Hause zu gehen?
arbeitsrechte.de meint
16. Oktober 2017 at 11:49
Hallo Pfeifer,
es ist uns leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung zu erteilen. Daher würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Im Zweifelsfall hat ein Gericht darüber zu entscheiden, ob dieser Vorfall als Wegeunfall gewertet wird oder nicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas H. meint
6. September 2017 at 12:09
Hallo,
Ich hatte einen Fahrradunfall vor meiner Nachtschicht am Samstag, 02.09.2017, und bin danach in meinem Betrieb in die Rettungsstelle gegangen. Ich habe mir bei dem Sturz nur Schürfwunden an der rechten hand 4. und 5. Finger zugezogen, welche dann durch die Rettungsstelle mit Pflaster behandelt wurden.
Ich habe leider nicht unseren Meldungsweg eingehalten und meinen Vorgesetzten informiert.
Heute bin ich wieder auf Arbeit, mit Halskrause, weil ich Schmerzen im Halsbereich habe. Wurde heute von meinem Abteilungsleiter zum Gespräch geordert, wo mir klar gemacht wurde, dass dies nicht als Wegeunfall gemeldet werde wird. Sollte ich dennoch zum D-Arzt gehen, werde ich seitens meines Arbeitgebers mit den Folgen leben müssen. desweiteren wird so argumentiert, dass ich ja Sonntag auch noch meine Nachtschicht durchgeführt habe und dann Montag bzw. Dienstag nicht beim Arzt war und heute mit Halskrause auf Arbeit erscheine. Und das ja auch in den letzten 2 tagen passiert sein könnte.
Ich freue mich über Ihre Aufmerksamkeit und würde mich über eine Antwort bzw. einen Rat Ihrerseits freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas H.
arbeitsrechte.de meint
9. Oktober 2017 at 11:30
Hallo Thomas H.,
da Sie sich nicht an die vorgeschriebene Handlungsweise bei einem Wegeunfall gehalten haben und es sich daher um einen sehr speziellen Fall handelt, würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden und die weitere Vorgehensweise mit ihm zu besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Luna meint
22. August 2017 at 19:53
Ich habe nachdem ich auf dem Weg nachhause war meine Mutter schnell von der Arbeit abgeholt .. sie besitzt keinen autoführerschein, leider liegt ihr Arbeitsplatz c.a 10 Minuten hinter meiner Wohnung, gelte ich trotzdem als versichert auch wenn ich an der Wohnung vorbei gefahren bin um schnell meine Mutter abzuholen?
arbeitsrechte.de meint
11. September 2017 at 13:28
Hallo Luna,
dieser Teil der Fahrt zählt nicht mehr zum Versicherungsbereich. Kommt es auf dem Weg zwischen Ihrer Wohnung und dem Arbeitsort Ihrer Mutter zu einem Unfall, handelt es sich dabei nicht mehr um einen Arbeits- bzw. Wegeunfall.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
T. meint
12. August 2017 at 2:01
Ich hatte einen Wildunfall von dem Weg zur Arbeit nach Hause. Wenn mir nichts passiert ist, ist nicht der Arbeitgeber zuständig wurde mir von meinem Chef gesagt. Ist das richtig?
arbeitsrechte.de meint
21. August 2017 at 13:15
Hallo,
in der Regel kommt die Kaskoversicherung für die durch einen Wildunfall entstandenen Schäden auf. Wenden Sie sich zur Klärung des Einzelfalls bitte an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Uwe B. meint
17. Juli 2017 at 10:57
Hallo,
wer zahlt mir meine Brille die mir bei meinem Wegeunfall von dem Unfallverursacher beschädigt wurde? Die gegnerische Versicherung behauptet es muß die Berufsgenossenschaft zahlen. Stimmt das? Gibt es ein Urteil dazu?
Danke Uwe B.
arbeitsrechte.de meint
31. Juli 2017 at 13:07
Hallo Uwe,
wenn ein Wegeunfall als Arbeitsunfall zu werten ist, tritt in der Regel die Unfallversicherung des Arbeitgebers ein. Wenden Sie sich an die zuständige Berufsgenossenschaft, um die Angaben des gegnerischen Versicherers prüfen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nicht. Lindner meint
4. Juli 2017 at 11:17
Hallo.
Mein Sohn hatte in der probezeit seiner Ausbildung einen Wegeunfall. Und wurde dann auch wegen eigenverschulden gekündigt. Musste operiert werden. Nachdem es ihm wieder besser ging fing er eine berufliche Maßnahme beim Arbeitsamt an. Bekommt ein Taschengeld. Jetzt sind Folgeschäden des Unfalls eingetreten und er musste nochmals operiert werden. Damit nich genug. In ca 3 Monaten steht eine weitere OP an., ebenfalls ein Folgeschäden. Er wollte am 01.08.17 eine neue ausbildung machen. Aber da er nochmals operiert werden muss und danach länger ausfällt wird er die Ausbildung nicht starten können. Wer zahlt dann.. Zahlt überhaupt irgendwer irgendwas?
arbeitsrechte.de meint
24. Juli 2017 at 9:05
Hallo Nicht. Lindner,
um wirklich Klarheit in dieser Angelegenheit zu bekommen, würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Mit Sicherheit können wir Ihnen diese Frage leider nicht beantworten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Manuel Z. meint
13. Juni 2017 at 16:06
Guten Tag,
Wie ist es denn wenn ich mit dem Auto meiner Verlobten gefahren bin kann man das bei meiner oder ihrer Steuer dann auch angeben ?
arbeitsrechte.de meint
20. Juni 2017 at 13:33
Hallo Manuel Z.,
unter gewissen Umständen könnte diese Möglichkeit bestehen. Es empfiehlt sich jedoch, dies im Vorfeld mit einem Steuerberater zu besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de