Arbeitnehmer begeben sich in der Regel zweimal täglich – einmal früh und einmal spät – auf den Weg zur Arbeit und wieder zurück, sofern sie nicht in Heimarbeit tätig sind. In Großstädten greifen sie hierzu entweder auf den Öffentlichen Personennahverkehr oder das eigene Gefährt (Auto, Motorrad, Fahrrad) zurück, um den zeitlichen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Bisweilen wird vom Arbeitgeber auch ein Firmenwagen gestellt, der eine komfortable Reise von A nach B ermöglicht.
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Während der Arbeit können sich beispielsweise durch die falsche Bedienung von Maschinen Arbeitsunfälle ereignen. Da die meisten Arbeitnehmer von einer Unfallversicherung profitieren, für die allein der Arbeitgeber aufkommt, müssen sie sich keine Sorgen machen, wer die Rehabilitation zahlt. Doch werden auch Wegeunfälle hiervon tangiert oder müssen Mitarbeiter diese auf die eigene Kappe nehmen?
Kurz & knapp: Wegeunfall
Ereignet sich auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Weg vom Arbeitsort nach Hause ein Unfall, wird dieser in der Regel als Wegeunfall bezeichnet.
Informationen dazu, wer der richtige Ansprechpartner ist, wenn Sie einen Wegeunfall melden möchten, erhalten Sie hier.
Haben Sie einen Wegeunfall erlitten, müssen Sie im Anschluss daran nicht zu Ihrem Hausarzt, sondern zu einem sogenannten Durchgangsarzt.
Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Thema Wegeunfall. Wer zahlt beim Unfall auf dem Arbeitsweg? Was ist überhaupt ein Wegeunfall? Und können Sie einen Wegeunfall steuerlich absetzen? Wir widmen uns diesen und anderen interessanten Aspekten im weiteren Verlauf.
Inhalt
Unfall auf dem Weg zur Arbeit (Wegeunfall) – eine Definition
Bevor wir uns der Frage „Wer zahlt beim Autounfall auf dem Weg zur Arbeit?“ zuwenden, muss zunächst festgehalten werden, was überhaupt als Wegunfall angesehen wird.
Gemäß der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), deren Hauptaufgabe es ist, Arbeitsunfälle und negative Auswirkungen auf die Arbeitnehmergesundheit zu vermeiden, handelt es sich der Definition nach um einen Wegeunfall, wenn Versicherte einen Unfall auf dem Arbeitsweg erleiden.
Doch wann genau beginnt der Weg zur Arbeit und welche Aktivitäten während des Arbeitsweges sind mitversichert? Folgende Regeln sollten Sie sich merken:
- Sobald Sie die äußere Tür Ihres Wohnhauses verlassen, beginnt Ihr Arbeitsweg. Hier endet er auch. Ein Unfall im Hausflur kann deshalb für gewöhnlich nicht als Wegeunfall deklariert werden.
- Erledigen Sie auf dem Arbeitsweg noch private Einkäufe oder holen Sie noch ein Paket bei der Post ab, handelt es sich in der Regel ebenfalls nicht mehr um einen Arbeitsunfall auf dem Weg zur Arbeit. Auf eine Entschädigung dürfen Sie sich hier keine Hoffnung machen.
- Fahren Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zur Arbeit und Sie erleiden auf dem Arbeitsweg einen Unfall, können Sie sich ebenfalls nicht auf den Versicherungsschutz berufen, da Sie einen solchen zumindest fahrlässig in Kauf genommen haben.
Wenn es also darum geht, zu klären, ob die durch den Wegeunfall entstandenen Schäden von der Berufsgenossenschaft bezahlt werden oder nicht, wird eine Analyse der Umstände vorgenommen. Der Versicherungsträger prüft hierbei, ob der Verunfallte ein Anrecht auf die Inanspruchnahme der Leistungen hat oder eben nicht. Notfalls wird dies auch in einem Gerichtsverfahren erörtert.
Wildunfall auf dem Weg zur Arbeit
Wer früh mit der Arbeit beginnt, kommt für gewöhnlich früher von der Arbeit weg, um noch zum Friseur zu gehen, die Kinder abzuholen oder andere Erledigungen zu machen. Gerade, wer auf seinem Weg hier in der Morgendämmerung über Landstraßen fährt, wird feststellen: Dunkelheit und Nebelschwaden können die Sicht ordentlich trüben. Schnell ist unter diesen Umständen ein Reh oder Wildschwein vors Auto gelaufen und Sie weichen überraschend aus bzw. kollidieren mit dem tierischen Missetäter. Und was nun?
Zunächst sollten Sie den Unfall beim Wildhüter bzw. der Polizei anzeigen. Darüber hinaus kommt für die entstandenen Schäden für gewöhnlich die Teilkaskoversicherung auf. Hierbei wird der Unfallhergang genau analysiert und daran bemessen, ob die Schadensbehebung unter die Versicherungskonditionen fällt oder nicht.
Unfall auf dem Weg zur Arbeit melden: Wer ist der richtige Ansprechpartner?
Wurden Sie auf dem Weg zur Arbeit in einen Unfall verwickelt, sollten Sie die Meldung des Ereignisses bei der Berufsgenossenschaft nicht vernachlässigen.
Hierzu verpflichtet ist in der Regel der Arbeitgeber, sofern der Fahrrad- oder Autounfall auf dem Weg zur Arbeit eine mindestens viertägige Arbeitsunfähigkeit oder schlimmstenfalls den Tod des Arbeitnehmers nach sich zieht.
Über den Wegeunfall ist die Berufsgenossenschaft mittels einer Unfallanzeige zu informieren, die seitens des Arbeitsgebers innerhalb von spätestens drei Tagen nach Kenntnisnahme erfolgen muss. Auch der behandelnde Arzt hat die Stelle zu informieren. Viele Versicherungsträger bieten auf ihren Webseiten kostenlose Vordrucke für diese Fälle an, um es Arbeitgebern so einfach wie möglich zu machen. Folgende Angaben werden hier gebraucht:
- Name und Anschrift des Versicherten
- Mitgliedsnummer des Unternehmens
- Krankenkasse des Versicherten
- Unfallzeitpunkt (konkret mit Datum und Uhrzeit)
- Unfallort
- Art der Verletzung
- verletztes Körperteil
- Name und Adresse der Zeugen des Wegeunfalls
- Name und Anschrift des Arztes, der den Verletzten als erstes behandelt hat (Durchgangsarzt)
- Datum und Unterschrift des Unternehmers, Betriebs-/Personalrates
Unfall auf dem Weg zur Arbeit – wer zahlt? Die Berufsgenossenschaft unter anderem
Arbeitgeber sind gemäß Sozialgesetzbuch VII zur Abgabe von Beiträgen an die gesetzliche Unfallversicherung verpflichtet. Mit diesem Anteil finanzieren sie die von den Trägern der Unfallversicherung angebotenen Leistungen. Von den sogenannten Berufsgenossenschaften gibt es eine ganze Menge, je nach Branche zum Beispiel die Berufsgenossenschaft (BG) Holz und Metall und die BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe.
Hat sich ein Autounfall auf dem Arbeitsweg ereignet, der von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt wird, können Sie die Zahlung folgender Dinge beanspruchen:
- Heilbehandlungen, die auch die medizinische Rehabilitation umfassen (Krücken, Rollstuhl, modifiziertes Kfz, wenn aufgrund der Erkrankung nötig)
- soziale und berufsfördernde Leistungen, welche als Ergänzung zur Rehabilitation gewährt werden
- finanzielle Leistungen, die in Form von Verletztengeld oder Verletztenrente auftreten
Darüber hinaus können Sie bei einem auf dem Weg zur Arbeit erlittenen Unfall für sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber verlangen, wenn Sie zum Zeitpunkt des Ereignisses bereits seit mindestens vier Wochen im Unternehmen angestellt waren. Sind Sie länger nicht in der Lage, Ihren arbeitsvertraglich geschuldeten Leistungen nachzukommen, greift das Verletztengeld als Äquivalent zum Krankengeld. Dieses wird durch die Krankenkasse im Auftrag der Berufsgenossenschaft nach dem Wegeunfall gezahlt.
Wie viel Geld Sie am Ende erhalten, hängt vom letzten durchschnittlichen Bruttoverdienst ab. Das nach einem Wegeunfall von der Versicherung gezahlte Verletztengeld beläuft sich auf 80 Prozent des jeweiligen Wertes. Hierdurch werden finanzielle Nachteile aufgrund der erlittenen Schäden und der daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeit abgefedert.
Kann beim Wegeunfall Schmerzensgeld geltend gemacht werden?
Personen, die durch Unfälle immaterielle Schäden wie Schmerzen erlitten haben, können zur Genugtuung und als Ausgleich gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Trifft dies auch auf einen sich auf dem Wege zur Arbeit ereigneten Unfall zu?
Wen Sie bei einem Wegeunfall mit Personen- und Sachschaden hingegen als unverschuldeter Benachteiligter haftbar machen können, ist beispielsweise der Unfallverursacher eines solchen Autounfalls. An seine Haftpflicht- und Unfallversicherung können Sie einen Antrag auf Schadensersatz und Schmerzensgeld stellen.
Da es sich um mitunter eine ganze Stange Geld und diffizile juristische Regelungen handelt, ist vor diesem Schritt zu überlegen, ob Sie nicht lieber einen Rechtsanwalt beauftragen wollen. Dieser kennt sich mit der juristischen Materie aus und holt das Beste für Sie raus.
Unfall auf dem Arbeitsweg steuerlich absetzen – ist das möglich?
Der Staat verleibt sich von den Einnahmen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine ganze Menge Steuern ein, mit denen er unterschiedliche Posten bezahlt. Mit einer Steuererklärung können sich steuerpflichtige Beschäftigte jedoch einen Teil der Abzüge wieder zurückholen. Ist das auch beim Arbeitsunfall bzw. Wegeunfall so?
Achtung: Wollen Sie den beim Wegeunfall erlittenen Sachschaden am Auto steuerlich geltend machen, ist einiges zu beachten. Es ist zwingend erforderlich, dass Sie die beim Wegeunfall während der Arbeitszeit einzusteckenden Kosten für die Behebung der Schäden zunächst auf die eigene Kappe genommen haben. Achten Sie hier unbedingt darauf, sich Rechnungen und Quittungen sowie den polizeilichen Unfallbericht aushändigen zu lassen, um die getätigten Ausgaben nachweisen zu können. Nur dann steht Ihnen diese Option offen. Das gilt für den Weg zur Arbeit und zurück.
Aras meint
21. Januar 2019 at 19:14
Hallo, ich hatte vor einem Jahr einen Wegeunfall den ich selbst verursacht habe.
Das Verfahren wurde erst vor kurzem abgeschlossen und nun ist meine Frage, wer kommt für die Verfahrenskosten auf.
Zahlt das die Berufsgenossenschaft oder muss ich dafür selbst aufkommen ?
Angelika meint
14. Januar 2019 at 17:24
Sehr geehrtes Team von Arbeitsrechte.de,
Hatte einen Wege -Unfall, bin direkt vor der Haustür, wegen fehlender Beleuchtung, eine Treppenstufe hinunter gestürzt und habe mir beide Knie verletzt mit Bänderriss und Kapselriss.
Wird hier die Berufsgenossenschaft nachforschen? Könnte der Hausverwalter oder der Hausbesitzer in Regress genommen werden? Brauche ich unbedingt die Zeugenaussage?
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus.
Avontante meint
12. Januar 2019 at 15:04
Hallo, ich hatte einen Unfall in der letzten Woche. Ich bin auf dem Weg zur Arbeit in der Schule gestürzt. Allerdings bin ich nicht von zu Hause aus losgegangen, sondern bin aus dem Büro gekommen, in dem ich auf Honorarbasis arbeite gekommen. Dies ist regelmäßig der Fall, der Arbeitgeber weiß dass ich vorher noch an dieser honorarstelle arbeite. Wird das als Wegeunfall bewertet werden (müssen)?
Mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
16. Januar 2019 at 8:32
Hallo Avoncante,
bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an die zuständige Berufsgenossenschaft. Sie kann Ihnen sagen, ob es sich dabei um einen Wegeunfall handelt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Haitham meint
22. Dezember 2018 at 21:57
Hallo,
ich habe unterwegs auf die Arbeit einen Unfall gemacht, und mir ist gesundheitlich nichts passiert, aber mein Auto ist stark beschädigt, da es um einen Arbeitsunfall geht möchte ich fragen , ob die Möglichkeit besteht, mein Auto zu reparieren, oder handelt es sich beim Arbeitsunfall lediglich um gesundheitliche Schäden.l?
das war übrigens Selbtsschuld.
Vielen Dank im Voraus
Haitham
arbeitsrechte.de meint
7. Januar 2019 at 9:17
Hallo Haitham,
die Berufsgenossenschaft kommt in der Regel nicht für Sachschäden auf. Normalerweise werden diese durch die Kaskoversicherung abgedeckt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Saaly meint
6. Dezember 2018 at 8:52
Hallo,
ich hatte einen Wildunfall ohne Personenschaden.
Muss ich den Wegeunfall bei meinem Arbeitgeber anzeigen um steuerlich die anfallenden Fahrten zur Versicherung, Werkstatt usw. absetzen zu können, oder reicht der Polizeibericht?
Danke im Voraus für Ihre Antwort.
arbeitsrechte.de meint
10. Dezember 2018 at 10:37
Hallo Saaly,
gemäß § 193 SGB VII müssen Arbeitgeber Arbeits- und Wegeunfälle nur dann melden, wenn Arbeitnehmer „getötet [wurden] oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden.“ Da dies bei Ihnen nicht der Fall war, müssen Sie in der Regel auch keine Meldung beim Arbeitgeber vornehmen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Farid A. meint
27. November 2018 at 11:02
Hallo ,
ich hatte auf dem Weg zur Arbeit einen Wildunfall.
Die Schäden am Auto werden von der Versicherung übernommen.
Muss ich hierfür die Selbstbeteiligungskosten tragen oder werden diese von der BG übernommen ?
Da es sich um einen Wegeunfall hantelt.
arbeitsrechte.de meint
5. Dezember 2018 at 14:54
Hallo Farid,
in der Regel übernimmt die BG nur Versicherungskosten bei Personenschäden. Ob in Ihrem Fall andere Chancen bestehen, kann ein Anwalt für Versicherungsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bianca D. meint
15. Oktober 2018 at 10:15
Hatte am 26. Juli auf den weg auf Arbeit eine Fahrradunfall und kam Stationär 1 Tag in klinik. Wurdeeine Stellung festgestellt und ich bin am nächsten Tag sogar wieder auf Arbeit. Beim AG gemeldet….nix mehr kam. Jetzt wurde festgestellt das am LW 5/6 Ich krasse Probleme habe die damals nicht festegestellt wurden durch Schwellung. Nun will MEIN AG prüfen und bei Versicherung melden…geht das noch? Nach 3 Monaten ? Ob ich Bestätigung vom Arzt bekomme das mein leiden noch vom Unfall ist , ist fraglich …kann angeblich schon gewesen sein . Bitte um info
Cuca meint
27. September 2018 at 18:36
Hallo, gibt es einen zeitlichen Rahmen vor und nach dem Dienst? Wenn Mitarbeiter ihren „Dienst“ eher beginnen oder später beenden um sich etwas Luft zu erschaffen, verlassen diese deutlich eher das Haus als es nötig wäre. Gilt ein Unfall auf der direkten Strecke zur Arbeit auch als Wegeunfall? Ebenso wenn man seinen Arbeitsplatz später verlässt? Ich beziehe mich da ausschließlich auf die Zeit die nicht durch betriebsbedingte Plusstunden gedeckelt sind, sondern der Freiwilligkeit geschuldet ist. Danke
arbeitsrechte.de meint
18. Oktober 2018 at 15:22
Hallo Cuca,
ein Wegeunfall ist üblicherweise nicht an zeitliche Bedingungen geknüpft, sofern er sich auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeitsstelle ereignet. Im Zweifelsfall hat hier jedoch die Berufsgenossenschaft zu entscheiden.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Sylvia meint
7. September 2018 at 12:23
Hallo,
mein Lebensgefährte wohnt 190 Kilometer von meiner Arbeitsstätte entfernt und ich fahre ca. jedes zweite Wochenende freitags direkt nach der Arbeit dort hin und montags von dort wieder direkt zur Arbeit. Passiert auf dem Weg dorthin oder von dort zur Arbeit ein Unfall, ist dieser dann als Wegeunfall anzusehen?
Meine eigene Wohnung ist ca. 10 Kilometer von meinem Arbeitsplatz entfernt.
arbeitsrechte.de meint
1. Oktober 2018 at 10:12
Hallo Sylvia,
in manchen Fällen kann der Wohnsitz des Partners als Ausgangspunkt für die Anfahrt zur Arbeit herangezogen werden. Konkret kann das aber nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hoffmann meint
7. September 2018 at 5:21
Auffahrunfall auf dem Weg in zur Arbeit wer zahlt? Haben es ohne Polizei geregelt. LG.
arbeitsrechte.de meint
1. Oktober 2018 at 10:00
Hallo Hoffmann,
wenden Sie sich an Ihre Autoversicherung und Ihren Arbeitgeber. Dort können Sie die relevanten Informationen erhalten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tanja meint
4. September 2018 at 12:59
Hallo,
wenn ich regulär bis 17 Uhr arbeite, aber bereits um 16.30 Uhr vom Büro los fahre um die Geschäftspost auf das Postamt zu bringen, das aber von meinem direkten Arbeitsweg abweicht, bin ich dann versichert, wenn ein Unfall passieren würde? Weil dann würde ich ja vom Büro zur Post und dann erst nach Hause fahren.
Oder auch wenn ich erst nach 17 Uhr die Geschäftspost wegbringe?
Oder müsste ich dann vom Büro zur Post und dann wieder ins Büro und von da dann nach Hause fahren?
arbeitsrechte.de meint
1. Oktober 2018 at 8:33
Hallo Tanja,
wenden Sie sich mit dieser Frage bitte an die Berufsgenossenschaft. Dort kann man Ihnen genaue Auskunft geben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marcus meint
4. September 2018 at 11:03
Hallo,
ich hatte einen Wegeunfall, dieser wurde ordnungsgemäß gemeldet. Aufenthalt im Krankenhaus, Operation, Entlassung, danach zum D-Arzt und nun krank geschrieben. Wenigstens 3 Wochen.
In dieser Zeit wäre mein Ägypten Tauchurlaub gewesen, der leider storniert werden musste.
Trotz Reiserücktrittvers. entstehen mir natürlich Kosten.
1.) Wer haftet bzw. übernimmt die Kosten die durch die Stornierung der Reise entstehen?
2.) Kann man die Fahrtkosten die zur Nachsorge dienen jemanden zuweisen/absetzen/wieder bekommen?
Mit vielen Dank im voraus und freundlichen Grüßen
Marcus
Antje meint
28. August 2018 at 20:07
Mein Man soll zu seinem Arbeitskollegen nach Hause kommen und sie fahren von dort dann zum Arbeitsplatz .Meine Frage ist mein Man auf dem Weg zum Kollegen versichert?
arbeitsrechte.de meint
19. September 2018 at 14:56
Hallo Antje,
Bilden Kollegen eine Fahrgemeinschaft und macht der Fahrer einen Umweg, um Kollegen abzuholen, so kann dieser Umweg trotzdem als Arbeitsweg gelten, mit der Folge, dass Unfälle auf dieser Strecke unter die Unfallversicherung fallen. Um ganz sicherzugehen, empfehlen wir Ihnen, bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nachzufragen. Diese kann Ihnen die Frage abschließend beantworten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bernd meint
25. August 2018 at 21:12
Ich hatte vor ca. 2 Wochen eine Fahrrad Unfall.
Von der Arbeitsstätte auf den Weg nach Hause ist mir ein Hund vors Fahrrad gelaufen, Ich habe danach mit Luftmangel und starken Schmerzen am rechten Knie,einige Zeit auf dem Fahrradweg gelegen, der Hund war natürlich weg. Ich fahre als Rentner Taxi auf Karte, also fest angestellt. Habe immer noch starke Schmerzen im Brustbereich, der Arzt hat mir Schmerztabletten und Bewegung, auch Radfahren verordnet. und zufällig sieht mich mein Chef beim Radfahren.( E-bike was ja nicht so anstrengt). Was kommt, du kannst Radfahren aber erscheinst nicht zur Arbeit, und trägt mich zur Schicht ein, die ich nicht angetreten habe. Meine Krankschreibung läuft immer noch, wird auch noch verlängert. Als Taxifahrer mach ich Personenbeförderung, mit den Schmerzmittel und den Schmerzen die ich noch habe, wäre es unverantwortlich. Darf er mich nun Kündigen, bin seit 15 Jahren bei der Fa.
Mit freundlichen Grüßen Bernd
arbeitsrechte.de meint
17. September 2018 at 8:41
Hallo Bernd,
eine Kündigung während einer Krankschreibung ist in der Regel unzulässig. Ein Schreiben von Ihrem Arzt, das Radfahren therapeutisch verordnet ist, deswegen aber keine Arbeitsfähigkeit vorlag, kann den Prozess abkürzen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas meint
12. August 2018 at 22:17
Guten Abend ! Ich hatte am 29.02.2012 einen Wegunfall den ich aber nicht verschuldet habe.Bin seit dem 9 mal Operiert worden und hatte mehrere Rehas und Schmerztherapien. Erst habe ich Verletztengeld bekommen, dann Arbeitslosengeld und nun seit Oktober beziehe ich Harz 4 , weil die Rente und Unfallrente nicht Zahlen. Sie schicken mich von einem Gutachter zum anderen. Ich mußte mein Auto verkaufen weil ich es nicht mehr Unterhalten konnte , wäre aber dringend drauf angewiesen , da ich 70 % Schwerbehindert bin mit dem Merkzeichen G….Hat man die Möglichkeit ein Auto geltent zu machen und das das vom Amt bezahlt wird ???? Ich muß ja zu den Ärzten und Gutachtern und Krankenhaus…..
arbeitsrechte.de meint
4. September 2018 at 15:16
Hallo Thomas,
ob im Einzelfall ein Anspruch auf ein Auto besteht, können und dürfen wir nicht beurteilen, weil wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie können z. B. einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen und mit diesem eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Die Anwaltskosten entfallen mit diesem Schein. Es wird lediglich eine Gebühr von 15 Euro fällig. Sofern Sie Gewerkschaftsmitglied sind, besteht u. U. auch die Möglichkeit einer Beratung durch Ihre Gewerkschaft.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kleine Hexe meint
10. August 2018 at 13:11
Hallo,
kann man Verletztengeld bekommen, wenn man in der zweiten Arbeitswoche auf dem Heimweg von der Arbeit verunfallt?
Beste Grüße
Schachterlteufel
arbeitsrechte.de meint
29. August 2018 at 15:58
Hallo Kleine Hexe,
Verletztengeld wird gezahlt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig ist. Ob Ihnen dieses Geld zusteht, können wir nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Berufsgenossenschaft. Weitere Infos zum Thema Verletztengeld finden Sie in unserem Ratgeber.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kleine Hexe meint
6. August 2018 at 11:07
Bekomme ich auch Verletztengeld, wenn ich als kurzfristig Beschäftigter erst gut eine Woche in der Firma gearbeitet habe, bevor ich auf dem Heimweg einen Unfall hatte?
arbeitsrechte.de meint
20. August 2018 at 10:05
Hallo Kleine Hexe,
Verletzen- und Krankengeld sind als Versicherungsleistung nicht von einer Beschäftigungsdauer abhängig.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Yavuz H. meint
4. August 2018 at 14:24
Hallo,
Es ist Sommer deshalb fahre ich mit meinem roller zu arbeit. Ich habe um 15 uhr Feierabend gehabt, bin wie gewohnt mit dem roller auf dem Heimweg, da habe ich eine Panne mit meinem roller weil er auf einmal nicht ansprang. Ich musste dran schrauben und das hat etwas zeit gekostet, irgendwann lief er wieder und ich setze meine fahrt fort. Gegen 17 uhr hatte ich ein zusammen stoß mit einem Pkw, ich stürzte und brach mir mein Ellenbogen. Bin ich trotzdem versichert bzw ist das ein wegeunfall?
Mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
20. August 2018 at 9:04
Hallo Yavuz H.,
ob es sich dabei noch um einen Wegeunfall handelt, kann die Versicherung beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andrea m. meint
1. August 2018 at 14:33
Da hätte ich doch auch noch eine Frage
Nach einen wegeunfall habe ich noch eine Menge von Terminen die mich veranlassen später auf Arbeit zu gehen.
Muss ich die Zeit nacharbeiten oder tritt dafür die Berufsgenossenschaft ein bzw. Der Arbeitgeber??
Danke
arbeitsrechte.de meint
16. August 2018 at 16:11
Hallo Andrea,
da wir Ihren Informationen nicht entnehmen können, um welche Art von Terminen es sich handelt und in welchem Zusammenhang diese mit Ihrem Wegeunfall stehen, raten Ihnen dazu, sich an die Berufsgenossenschaft zu wenden. Diese kann Ihnen Informationen zu Ihrer individuellen Situation geben.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Andrea meint
25. Juli 2018 at 12:18
Hallo,
ich habe mal eine Frage. Mein Mann hatte einen Wegeunfall. Er ist nun eine Woche krankgeschrieben.Der Arbeitgeber bietet ihm jetzt einen Schonarbeitsplatz an, damit dieser Unfall nicht an die BG gemeldet werden muss (drei Tage Frist) und die Statistik nicht hoch geht. Welche Nachteile bzw Konsequenzen können daraus entstehen im Bezug auf BG, Krankenkasse, gegnerische Versicherung. Vielen Dank für die Hilfe
arbeitsrechte.de meint
13. August 2018 at 8:03
Hallo Andrea,
um die Konsequenzen dieser Alternative zu bewerten, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tim meint
15. Mai 2018 at 17:16
Bin ich verpflichtet, meinen Arbeitgeber die Adresse und telefon immer von meinem unfallgegner zu geben, obwohl der dies nicht möchte und wir den Vorfall unter uns klären ?
arbeitsrechte.de meint
17. Mai 2018 at 16:08
Hallo Tim,
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitsunfälle zu melden. Kommt es zu keiner vorgeschriebenen Meldung, können Sie später Probleme mit Versicherungsleistungen bekommen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Martin meint
20. Februar 2018 at 6:15
Meine Atbeitgeber forder von mir nach einem Verkehrsunfall von mir den Unfallbericht der Polizei und alle Unterlagen des Unfallgegners (Name, Adresse und Versicherungsunternehmen mit Schadennummer) zwecks Lohnfortzahlungsansprüchen. Ist mein Arbeitgeber überhaupt dazu berechtigt so etwas von mir zu fordern?.
arbeitsrechte.de meint
12. März 2018 at 11:33
Hallo Martin,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten. Ob Sie dem Arbeitgeber diese Angaben übermitteln müssen, sagt Ihnen im Zweifelsfall ein Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sandra meint
19. Februar 2018 at 10:56
Hallo,
meine Mutter war mit dem Fahrrad auf dem direkten Weg vom Job zur Wohnung als ihr einfiel, dass sie noch ein Rezept vom Arzt holen könnte (dieser liegt direkt auf diesem Weg), dabei hat sie wohl ihr Rad etwas abgebremst und ist beim versuchten Absteigen vom Rad gefallen und hat sich einen LW gebrochen, mußte operiert werden und ist seitdem (sie ist bereits 75) arbeitsunfähig.
Sie ist also auf dem direkten Arbeitsweg geblieben und auch hier passierte der Unfall. Die BG lehnt den Fall nun ab und sagt, alleine das Vorhaben, den Weg verlassen zu wollen oder auch nur der Gedanke würde reichen. Wir haben nun Widerspruch eingelegt. Wie schätzen Sie diese Situation ein? Wegeunfall ja oder nein?
arbeitsrechte.de meint
12. März 2018 at 10:39
Hallo Sandra,
eine rechtliche Beratung oder Einschätzung dürfen wir so leider nicht geben. Wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
jack meint
9. Februar 2018 at 15:31
hallo
ich hatte eine wegeunfall mit den Fahrrad auf den direkten weg nach Hause,
bin dann ungefährbei der hälfte am Glatteis ausgerust.
hatte leiste schürfwunden an den Händen, und leiste schmerzen am rechten Knie sowie schienbein.
Zu Hause stelle ich fest das mein Schienbein angeschwollen war, habe das dan auch den Abteilungsleiter gemeldet.
Nun frage ich mich, ob das noch ein wegeunfall ist oder nicht und ob ich auch im Krankenhaus vorzeige muss.
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 13:00
Hallo Jack,
Unfälle auf dem direkten Weg von der Arbeit nach Hause werden in der Regel als Wegeunfall gewertet. Dennoch sollte neben der Meldung der Durchgangsarzt aufgesucht werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Niklas meint
20. Januar 2018 at 13:29
Hallo. Ich hatte auf dem Parkplatz unserer Firma einen Unfall beim Ausparken. Sollte ich den Schaden lieber selber bezahlen an meinem Auto und steuerlich absetzen oder kann ich das über meine Versicherung machen lassen und kriege dann die Selbstbeteiligung von der Berufsgenossenschaft wieder? Oder wäre eine andere Vorgehensweise sinvoll?
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 14:12
Hallo Niklas,
wir dürfen Ihnen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Bitte richten Sie Ihre Fragen ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de