Arbeitnehmer begeben sich in der Regel zweimal täglich – einmal früh und einmal spät – auf den Weg zur Arbeit und wieder zurück, sofern sie nicht in Heimarbeit tätig sind. In Großstädten greifen sie hierzu entweder auf den Öffentlichen Personennahverkehr oder das eigene Gefährt (Auto, Motorrad, Fahrrad) zurück, um den zeitlichen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Bisweilen wird vom Arbeitgeber auch ein Firmenwagen gestellt, der eine komfortable Reise von A nach B ermöglicht.
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Während der Arbeit können sich beispielsweise durch die falsche Bedienung von Maschinen Arbeitsunfälle ereignen. Da die meisten Arbeitnehmer von einer Unfallversicherung profitieren, für die allein der Arbeitgeber aufkommt, müssen sie sich keine Sorgen machen, wer die Rehabilitation zahlt. Doch werden auch Wegeunfälle hiervon tangiert oder müssen Mitarbeiter diese auf die eigene Kappe nehmen?
Kurz & knapp: Wegeunfall
Ereignet sich auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Weg vom Arbeitsort nach Hause ein Unfall, wird dieser in der Regel als Wegeunfall bezeichnet.
Informationen dazu, wer der richtige Ansprechpartner ist, wenn Sie einen Wegeunfall melden möchten, erhalten Sie hier.
Haben Sie einen Wegeunfall erlitten, müssen Sie im Anschluss daran nicht zu Ihrem Hausarzt, sondern zu einem sogenannten Durchgangsarzt.
Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Thema Wegeunfall. Wer zahlt beim Unfall auf dem Arbeitsweg? Was ist überhaupt ein Wegeunfall? Und können Sie einen Wegeunfall steuerlich absetzen? Wir widmen uns diesen und anderen interessanten Aspekten im weiteren Verlauf.
Inhalt
Unfall auf dem Weg zur Arbeit (Wegeunfall) – eine Definition
Bevor wir uns der Frage „Wer zahlt beim Autounfall auf dem Weg zur Arbeit?“ zuwenden, muss zunächst festgehalten werden, was überhaupt als Wegunfall angesehen wird.
Gemäß der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), deren Hauptaufgabe es ist, Arbeitsunfälle und negative Auswirkungen auf die Arbeitnehmergesundheit zu vermeiden, handelt es sich der Definition nach um einen Wegeunfall, wenn Versicherte einen Unfall auf dem Arbeitsweg erleiden.
Doch wann genau beginnt der Weg zur Arbeit und welche Aktivitäten während des Arbeitsweges sind mitversichert? Folgende Regeln sollten Sie sich merken:
- Sobald Sie die äußere Tür Ihres Wohnhauses verlassen, beginnt Ihr Arbeitsweg. Hier endet er auch. Ein Unfall im Hausflur kann deshalb für gewöhnlich nicht als Wegeunfall deklariert werden.
- Erledigen Sie auf dem Arbeitsweg noch private Einkäufe oder holen Sie noch ein Paket bei der Post ab, handelt es sich in der Regel ebenfalls nicht mehr um einen Arbeitsunfall auf dem Weg zur Arbeit. Auf eine Entschädigung dürfen Sie sich hier keine Hoffnung machen.
- Fahren Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zur Arbeit und Sie erleiden auf dem Arbeitsweg einen Unfall, können Sie sich ebenfalls nicht auf den Versicherungsschutz berufen, da Sie einen solchen zumindest fahrlässig in Kauf genommen haben.
Wenn es also darum geht, zu klären, ob die durch den Wegeunfall entstandenen Schäden von der Berufsgenossenschaft bezahlt werden oder nicht, wird eine Analyse der Umstände vorgenommen. Der Versicherungsträger prüft hierbei, ob der Verunfallte ein Anrecht auf die Inanspruchnahme der Leistungen hat oder eben nicht. Notfalls wird dies auch in einem Gerichtsverfahren erörtert.
Wildunfall auf dem Weg zur Arbeit
Wer früh mit der Arbeit beginnt, kommt für gewöhnlich früher von der Arbeit weg, um noch zum Friseur zu gehen, die Kinder abzuholen oder andere Erledigungen zu machen. Gerade, wer auf seinem Weg hier in der Morgendämmerung über Landstraßen fährt, wird feststellen: Dunkelheit und Nebelschwaden können die Sicht ordentlich trüben. Schnell ist unter diesen Umständen ein Reh oder Wildschwein vors Auto gelaufen und Sie weichen überraschend aus bzw. kollidieren mit dem tierischen Missetäter. Und was nun?
Zunächst sollten Sie den Unfall beim Wildhüter bzw. der Polizei anzeigen. Darüber hinaus kommt für die entstandenen Schäden für gewöhnlich die Teilkaskoversicherung auf. Hierbei wird der Unfallhergang genau analysiert und daran bemessen, ob die Schadensbehebung unter die Versicherungskonditionen fällt oder nicht.
Unfall auf dem Weg zur Arbeit melden: Wer ist der richtige Ansprechpartner?
Wurden Sie auf dem Weg zur Arbeit in einen Unfall verwickelt, sollten Sie die Meldung des Ereignisses bei der Berufsgenossenschaft nicht vernachlässigen.
Hierzu verpflichtet ist in der Regel der Arbeitgeber, sofern der Fahrrad- oder Autounfall auf dem Weg zur Arbeit eine mindestens viertägige Arbeitsunfähigkeit oder schlimmstenfalls den Tod des Arbeitnehmers nach sich zieht.
Über den Wegeunfall ist die Berufsgenossenschaft mittels einer Unfallanzeige zu informieren, die seitens des Arbeitsgebers innerhalb von spätestens drei Tagen nach Kenntnisnahme erfolgen muss. Auch der behandelnde Arzt hat die Stelle zu informieren. Viele Versicherungsträger bieten auf ihren Webseiten kostenlose Vordrucke für diese Fälle an, um es Arbeitgebern so einfach wie möglich zu machen. Folgende Angaben werden hier gebraucht:
- Name und Anschrift des Versicherten
- Mitgliedsnummer des Unternehmens
- Krankenkasse des Versicherten
- Unfallzeitpunkt (konkret mit Datum und Uhrzeit)
- Unfallort
- Art der Verletzung
- verletztes Körperteil
- Name und Adresse der Zeugen des Wegeunfalls
- Name und Anschrift des Arztes, der den Verletzten als erstes behandelt hat (Durchgangsarzt)
- Datum und Unterschrift des Unternehmers, Betriebs-/Personalrates
Unfall auf dem Weg zur Arbeit – wer zahlt? Die Berufsgenossenschaft unter anderem
Arbeitgeber sind gemäß Sozialgesetzbuch VII zur Abgabe von Beiträgen an die gesetzliche Unfallversicherung verpflichtet. Mit diesem Anteil finanzieren sie die von den Trägern der Unfallversicherung angebotenen Leistungen. Von den sogenannten Berufsgenossenschaften gibt es eine ganze Menge, je nach Branche zum Beispiel die Berufsgenossenschaft (BG) Holz und Metall und die BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe.
Hat sich ein Autounfall auf dem Arbeitsweg ereignet, der von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt wird, können Sie die Zahlung folgender Dinge beanspruchen:
- Heilbehandlungen, die auch die medizinische Rehabilitation umfassen (Krücken, Rollstuhl, modifiziertes Kfz, wenn aufgrund der Erkrankung nötig)
- soziale und berufsfördernde Leistungen, welche als Ergänzung zur Rehabilitation gewährt werden
- finanzielle Leistungen, die in Form von Verletztengeld oder Verletztenrente auftreten
Darüber hinaus können Sie bei einem auf dem Weg zur Arbeit erlittenen Unfall für sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber verlangen, wenn Sie zum Zeitpunkt des Ereignisses bereits seit mindestens vier Wochen im Unternehmen angestellt waren. Sind Sie länger nicht in der Lage, Ihren arbeitsvertraglich geschuldeten Leistungen nachzukommen, greift das Verletztengeld als Äquivalent zum Krankengeld. Dieses wird durch die Krankenkasse im Auftrag der Berufsgenossenschaft nach dem Wegeunfall gezahlt.
Wie viel Geld Sie am Ende erhalten, hängt vom letzten durchschnittlichen Bruttoverdienst ab. Das nach einem Wegeunfall von der Versicherung gezahlte Verletztengeld beläuft sich auf 80 Prozent des jeweiligen Wertes. Hierdurch werden finanzielle Nachteile aufgrund der erlittenen Schäden und der daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeit abgefedert.
Kann beim Wegeunfall Schmerzensgeld geltend gemacht werden?
Personen, die durch Unfälle immaterielle Schäden wie Schmerzen erlitten haben, können zur Genugtuung und als Ausgleich gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Trifft dies auch auf einen sich auf dem Wege zur Arbeit ereigneten Unfall zu?
Wen Sie bei einem Wegeunfall mit Personen- und Sachschaden hingegen als unverschuldeter Benachteiligter haftbar machen können, ist beispielsweise der Unfallverursacher eines solchen Autounfalls. An seine Haftpflicht- und Unfallversicherung können Sie einen Antrag auf Schadensersatz und Schmerzensgeld stellen.
Da es sich um mitunter eine ganze Stange Geld und diffizile juristische Regelungen handelt, ist vor diesem Schritt zu überlegen, ob Sie nicht lieber einen Rechtsanwalt beauftragen wollen. Dieser kennt sich mit der juristischen Materie aus und holt das Beste für Sie raus.
Unfall auf dem Arbeitsweg steuerlich absetzen – ist das möglich?
Der Staat verleibt sich von den Einnahmen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine ganze Menge Steuern ein, mit denen er unterschiedliche Posten bezahlt. Mit einer Steuererklärung können sich steuerpflichtige Beschäftigte jedoch einen Teil der Abzüge wieder zurückholen. Ist das auch beim Arbeitsunfall bzw. Wegeunfall so?
Achtung: Wollen Sie den beim Wegeunfall erlittenen Sachschaden am Auto steuerlich geltend machen, ist einiges zu beachten. Es ist zwingend erforderlich, dass Sie die beim Wegeunfall während der Arbeitszeit einzusteckenden Kosten für die Behebung der Schäden zunächst auf die eigene Kappe genommen haben. Achten Sie hier unbedingt darauf, sich Rechnungen und Quittungen sowie den polizeilichen Unfallbericht aushändigen zu lassen, um die getätigten Ausgaben nachweisen zu können. Nur dann steht Ihnen diese Option offen. Das gilt für den Weg zur Arbeit und zurück.
Sigi meint
22. März 2021 at 11:57
Hi,
Ich bin vor zwei Wochen mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit gestürzt.
Dabei habe ich mich am linken Knie verletzt. Ich habe den Notruf gewählt und mich hat ein Krankenwagen ins Klinikum gebracht. Die Polizei war auch vor Ort.
Ich wurde vom Krankenhaus vorläufig 2 Wochen krankgeschrieben.
Mein Hausarzt hat nun die Krankmeldung um zwei weitere Wochen verlängert und mir eine Überweisung zum MRT ausgestellt.
Heute hat mich mein Arbeitgeber angeschrieben und sagte er müsse mit mir noch den Unfallbericht ausfüllen und brauche das Aktenzeichen von der Polizei.
Muss ich ihm das geben?
Den Unfall Hergang habe ich ihm schon geschildert.
Fabiola meint
8. November 2020 at 12:57
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Zeit pflege ich für voraussichtlich 4 Wochen meine Mutter an Ihrem Wohnort und wohne dort mir ihr zusammen incl. Übernachtung. Daher beginnt mein Arbeitsweg morgens am Wohnort meiner Mutter und endet an meiner Arbeitsstelle. Nach der Arbeit fahre zum Wohnort meiner Mutter zurück.
Greift für diese Arbeitswege die Unfall-Wege-Versicherung für den nun „neuen“ Weg oder muss ich meinen Wohnsitz für die 4 Wochen beim Bürgeramt ummelden?
Mathias meint
10. Juni 2020 at 19:42
Guten Abend,
mein Chef meinte zu mir, wenn ich auf dem Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad einen Wegeunfall habe, und keinen Helm trage, dann würde die BG nicht zahlen. Ist an dieseer Behauptung etwas dran?
In Deutschland haben wir ja (noch) keine Helmpflicht.
Vielen Dank für Ihrer Antwort.
Samir meint
15. Dezember 2020 at 10:27
Das stimmt nicht. Sie bezahlen mich und ich habe keinen Helm getragen.
Brigitte meint
9. Mai 2020 at 23:57
Guten Abend,
ich habe eine angemietete Tief-Garage auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Beim Heraussetzen des PKW´s habe ich den Rückwärtsgang mit dem Vorwärtsgang verwechselt. Dabei habe ich mein Auto beschädigt.
Ich befand mich auf dem Weg zur Arbeit. Handelt es sich hierbei um einen Wegeunfall? Ich selbst war nicht verletzt, benötigte keinen Arzt und der Unfall wurde niemanden gemeldet, da außer mein Auto im vorderen Bereich keine weitere Beschädigung vorlag. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Boris meint
7. April 2020 at 20:43
Ein Wegeunfall hat dazu geführt, dass dauerhaftes Sitzen am Arbeitsplatz sehr schmerzhaft ist. Nun hat der Facharzt darauf hingewiesen, dass ein Sitz-/Stehtisch zur Gesundung erforderlich wäre. Die Frage: Ist hier die BG ein Ansprechpartner und wenn ja, was sind die Voraussetzungen und wie iwäredas Procedere?
Simone meint
3. März 2020 at 14:59
Guten Tag : bin mit dem Rad gestürzt ohne Fremdverschulden auf dem Weg zur Arbeit, habe es direkt gemeldet. Am nächsten Morgen waren die Schmerzen so schlimm das ich zum Arzrt bin -. Mittlerweile bin ich 3 Wochen krank geschrieben, gibt es Schmerzensgeld von der BG ?
LG
Zafer T. meint
6. Februar 2020 at 1:00
Ich habe Wege unfall gemacht mit mein Fahrrad. Finger gebrochen und Handgelenk verletzt 1 Monat krank geschrieben. Mein Frage ist, ich arbeite Teil Zeit. Kriege ich das Geld nur für Arbeits Tagen oder für ganzes Monat.? Weil die Tagen zu Hause bin, bin ich auch krank. Wegen Wege unfall mein freier Tagen sind auch nicht nutzbar mit dem gibsplatte.
Salim meint
12. Januar 2020 at 13:59
Hallo
Am 12.11 2019 ich bin unterwegs nach arbeit und ich habe ein unfallverkehr gehabt mit meinem auto aber die amtsgericht hat gemeint das ich schuldich bin.aso jetzt habe ich die versicherung mehr 400 euro jährlich umgerechnet weil ich bin zuruck gestouft. Aber die frage wie mache ich mit meinem auto schäden ?
Hasan meint
10. Januar 2020 at 20:44
Hallo,
hatte einen Verkehrsunfall auf dem Weg vom Büro zum Kunden. Dabei habe ich eine Radfahrerin leicht berührt, die dann hingefallen ist. Polizei und RTW habe ich informiert.
Nur zum Verständnis: Ich fahre zuerst von zu Hause ins Büro und dann zum Kunden.
Ist das ein Wegeunfall und wer trägt den Schaden?
Vielen Dank für die antworten im voraus.
Hasan
Thomas B. meint
28. November 2019 at 16:50
Tom
28.11.19
Auf dem Weg zur Arbeit ist mir ein Wildschwein ins Auto gerannt. Hatten großen Schaden am Auto und die Polizei war auch da. Wir haben eine Fahrgemeinschaft mit zwei Kollegen. Wir hatten zum Glück keinen Personen Schaden aber wir sind zur Arbeit 3 h zu spät gekommen. Wer kommt für die Ausfallzeit für meine Kollegen und mich auf?
Danke Tom.
Mike meint
24. Oktober 2019 at 9:27
Guten Tag
Ich bin zurzeit bei einer Zeitarbeitsfirma tatig.
Habe einen Unfall in meiner Freizeit gehabt war krank geschrieben und alles war gut.
Doch jetzt droht mein Arbeitgeber mir mit Kündigung, wenn ich nicht umgehend den Polizeibericht abgebe.
Darf er das? Ist ja ein Freizeit Unfall gewesen meines Erachtens nach hat er doch kein Recht darauf oder ?
Mfg
Verena meint
21. Oktober 2019 at 15:04
Hallo,
ich habe einen Unfall mit dem privaten Auto auf dem Weg zur Arbeit verschuldet, bei dem mein Auto und das Auto der anderen Partei nicht unerheblichen Schaden erfahren haben. Welche Versicherung trägt die Sachschäden?
Es gab außerdem leichten Personenschaden. Wer trägt diese Kosten?
Vielen Dank für eine Rückmeldung im Voraus!!
Ahmet meint
30. September 2019 at 18:43
Hallo,
Ich arbeite seit 4 wochen über eine Zeitarbeitsfirma in der Industrie befristet bis zum 31.12.2019.
Kurz vor dem Arbeitsplatz ca.250m hatte ich einen unfall mit meinem Fahrrad ohne andere beteiligten.
ich zog mir einen schwere kniebruch zu, die genesung ist nach aussage vom arzt auf keinen fall unter 28wochen vermutlich 40wochen und länger. Der Arbeitgeber wollte von mir das ich kündige.
a.) ich habe über Zeitarbeitsfirma verdient 12,19€ + 6,22€ zulage von der einsatzfirma bei
37,5 Std./woche
Was werde ich bekommen? und von wem für wie lange?
b.) läuft mein vertrag am 31.12.2019 aus?? muss der arbeitgeber mich weiterhin beschäftigen?
falls ja dann auch in der Firma wo ich als Facharbeiter eingestezt war?
vielen dank im vorraus
Petra meint
8. August 2019 at 10:13
Hallo, hatte auf den Weg zur Arbeit einen Autounfall. Es nahm mir jemand die Vorfahrt und wir sind mit 70 Km zusammengeknallt. Ich hatte eine Schädelprellung. Prellung am Knie Blutergüsse im Gesicht, durch den Aufprall vom Airbag. Mein Auto war Totalschaden. Man fuhr mich ins Krankenhaus zur weiteren Untersuchung. Dort wurde ich mittags entlassen. Mein Knie tat mir besonders weh. Das dauerte ca. 6 Wochen an. Habe mich dennoch am nächsten Tag zur Arbeit geschleppt, wo mir dann der ganze Brustkorb als auch der Kopf weh tat. Die Kopfschmerzen wurden immer schlimmer. War damit beim Durchgangsarzt, der mir starke Schmerztabletten und MRT Termin verordnet hat. Nach drei Wochen Kopfschmerzen hatte ich den MRT-Termin. Die hatten nur Verschleiß festgestellt. War dann bei einer Dorntherapie, die mir dann Rippen in die richtige Richtung geschoben hat. Die Kopfweh wurden besser. Zwischendurch war ich wieder beim Durchgangsarzt, da ich beim Bücken, Sitzen und Drehen des Körpers starke Schmerzen hatte. Durch ein Röntgenbild fand man eine Beckenprellung statt. Bekam weiterhin Schmerztabletten und 12 x Krankengymnastik. Nun ist die Behandlung abgeschlossen und meine Beschwerden sind noch nicht ganz weg. Was kann ich noch tun? Was kann die BG und Versicherung des Verursachers geltend machen? Habe mich trotz Schmerzen immer zur Arbeit geschleppt, was wohl ein Fehler war. Die ganzen Termine habe ich außerhalb meiner Arbeitszeit oder im Urlaub absolviert.
Marcus meint
24. Juli 2019 at 16:12
Hallo,
ich fahre regelmäßig mit dem Rad zur Arbeit. Bei den aktuellen Außentemperaturen von 30 – 40 Grad kann das auch mal ein „Ritt durch die Hölle“ werden. Die Getränkeflasche ist immer dabei und für einen gesunden Flüssigkeitshaushalt ist gesorgt. Sollte ich dennoch mal wegen der Anstrengung auf dem Weg von der Arbeit einen Sonnenstich, Hitzeschlag oder Kreislaufkoller bekommen. Gilt das dann auch als Wegeunfall oder grobe Fahrlässigkeit?
Puscher meint
9. Juli 2019 at 9:14
Hallo,
bin mir nicht sicher, ob das ein Wegeunfall ist oder nicht …
Ich habe meine Tochter zum Bahnhof gefahren, weil sie ins Schullandheim gegangen ist. Habe mich anschließend direkt auf den Weg zur Arbeit gemacht. Da ist der Unfall dann passiert. Die Personalabteilung meint jetzt, dass es kein Wegeunfall wäre. Stimmt das?
arbeitsrechte.de meint
11. Juli 2019 at 8:46
Hallo Puscher,
normalerweise ist nur der direkte Arbeitsweg versichert, sodass nur Unfälle auf diesem Weg als Wegeunfall gelten. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, beispielsweise wenn ein Elternteil auf dem Arbeitsweg das Kind zum Kindergarten bringt. Im Einzelfall empfiehlt es sich, bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nachzufragen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Inge F. meint
27. Mai 2019 at 17:48
Guten Tag,
ich bin heute nach Feierabend zuerst mit dem Bus gefahren. An der vorletzten Haltestelle steige ich immer aus und fahre mit meinem Fahrrad auf direktem Weg nach Hause. Heute hat mir eine Fahrradfahrerin, die von rechts kam (eigentlich ist sie auf der falschen Seite gefahren), meine Vorfahrt an der Kreuzung genommen. Weil sie sehr schnell fuhr, bremste ich erschrocken ab und stürzte zuerst mit dem rechten Knie und den unterarmen auf den Fahrradweg und mein Fuß prallte an die Bordsteinkante. Zum Glück fiel ich nicht auf mein rechtes Handgelenk, dass ich am 14.05.19 bei einem Sturz brach. Mein Knie schmerzte, aber es war ertäglich und ich konnte den Heimweg mit dem Fahrrad fortsetzen. Zuhause angekommen, spürte ich nun zunehmend im rechten Fuß und im rechten Knie sehr unangenehme Schmerzen. Ich habe morgen Dienst und aufgrund von Personalmangel muss ich auf jeden Fall meine Tour fahren. Am Freitag habe ich bereits einen Termin bei einem Durchgangsarzt und Orthopäden, aufgrund meiner Radiusfraktur vom 14.05.19. Reicht es aus, wenn ich am Freitag, den 31.05.19 dem Durchgangsarzt über den Wegeunfall informiere oder ist es zu spät?
Katja meint
2. Mai 2019 at 14:36
Einen schönen guten Tag, Eigentlich bin ich nicht so und glaube immer was man mir sagt aber jetzt muss ich mich auch mal an Sie wenden.
Ich bin am 01.04.von der Arbeit mit dem, Fahrrad direkt nach Hause gefahren. An einer Kreuzung musste ich bremsen und absteigen, weil ein Auto Vorfahrt hatte. Beim Absteigen vertrete ich mein Knie und es schmerzte stark. Ich versuchte weiter zu fahren, was mir sehr schwer viel. Z. H. angekommen konnte ich nichtmehr laufen. Ich suchte am nächsten Tag nach Information meines Chefs einen D-Arzt auf. Röntgen nichts gesehen. MRT wurde verordnet. Beim nächsten Besuch wurde mir mitgeteilt, daß ich eine starke Arthrose in diesem Knie habe. Daraufhin schloss mein Arzt für die BU den Fall als Wegeunfall ab.
Ich bekam Physio und war auf einem guten Weg der Besserung aber immernoch mit Schmerzen. Am 27.04. Bekam ich die selben Schmerzen nur noch mehr, beim Treppen hoch gehen. Wir fuhren sofort in die Notaufnahme und am nächsten Tag wieder zu meinem DArzt. Er war diesmal sehr kleinlaut und ich wurde sofort zur Arthoskopie überwiesen, die auch am nächsten Tag durchgeführt wurde. Im MRT war sichtbar das mein Miniskus angerissen war. Keiner der Ärzte die mich dort behandelten erstanden warum der Unfall nicht als Wegeunfall weiter behandelt wurde. Heute sprach ich meinen-Arzt darauf an und er verwies mich darauf, daß kein Fremdeinschulten vorlag und das ich eine starke Arthrose hätte. Hätte ich mein Knie beim Fahrrad verdreht, hätte ich bis heute nicht erfahren, daß ich eine Arthrose habe. Vorher hatte ich nie Probleme mit dem Knie. Er sagte zu mir, es ist so und wer sprechen das nächste Mal nochmal darüber. Was sagen sie zu diesem Fall! Ich denke mal es ist ein Wegeunfall zumal mein Arzt in den Bericht an die BU schon rein geschrieben hat, das es ein Miniskus riss ist. Würde mich über eine Antwort von Ihnen freuen, damit ich Weiss wie ich mich weiter verhalten kann. Vielen Dank
Katja
arbeitsrechte.de meint
6. Mai 2019 at 9:50
Hallo Katja,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es uns nicht zusteht, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Ein Anwalt für Arbeitsrecht wird Ihnen in diesem Fall jedoch mit Sicherheit weiterhelfen können.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ramon meint
28. April 2019 at 20:19
Hallo,
Auf dem Weg zur Arbeit mit dem Auto auf der Autobahn bei starkem Regen ist mein Fahrzeug schleudernd bei Aquaplaning erst rechts in die Leitplanke, dann links in die Begrenzungsmauer zum stehen gekommen. Es ist zum Glück keinen anderen und mir auch nichts passiert. Vorsorglich ins Krankenhaus gekommen. Drei Tage krank geschrieben. worden… bis morgen.. Morgen will ich auch noch einen Durchgangsarzt aufsuchen..
Das Auto ist schrott… ein neues muss her… möchte die Kosten steuerlich geltend machen… was ist zu beachten und welche Belege braucht zwingend das Finanzamt… Das Auto steht im Moment noch auf dem ADAC Abschlepp Unternehmen.. und muss ja auch Zeitnah da weg.
um rasche Antwort wäre ich sehr dankbar
arbeitsrechte.de meint
6. Mai 2019 at 9:05
Hallo Ramon,
was in einem solchen Fall zu beachten ist, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen. Wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Steffi meint
25. April 2019 at 10:19
Guten Morgen,
auf dem direkten Weg zur Arbeit hatte ich heute morgen einen Fahrradunfall, da sich ein Stock in meinen Speichen verhing. Ich bin nach Mitteilung des Vorfalls auf der Arbeit ins KH gefahren worden. Meine Brille ist kaputt gegangen, ich habe die Hüfte geprellt und eine Gehirnerschütterung. Außerdem sind mehrere Speichen des Rads gebrochen. Das Rad ist nicht mein Eigentum sondern von einer Freunfin. Wer zahlt was, und an wen muss ich mich wenden? Vielen Dank.
Anna M. meint
25. Februar 2019 at 22:09
Am Samstag auf dem Weg zur Arbeit mit privaten PKW hatte ich Unfall mit dem Wildschwein .Polizei und wildwächter waren vor Ort Mein Auto hat Schäden durch Aufprall aber weil ich nur Haftpflichtversicherung habe (kein Kassko Versicherung) übernimmt die Versicherung Kosten für Autoreparatur nicht..Kann mir BG IN DEM FALL ETWASS KOSSTEN ÜBERNEHMEN?
arbeitsrechte.de meint
4. März 2019 at 7:35
Hallo Anna,
die BG übernimmt in der Regel keine Sachschäden sondern nur Gesundheitsschäden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Matthias meint
14. Februar 2019 at 20:08
Hallo.
Mich hat ein sattelzug mit meinem Pkw gerammt,ich war auf dem direkten nachhause weg.
Ich meldete meinen Unfall, gleich meinem Arbeitgeber.
Ging am selben tag noch ins Krankenhaus weil ich schmerzen am Rücken hatte.
Der Arzt untersuchte mich und sagte ich hätte prellung ,und schickte mich nachhause.
Am nächsten Tag ging ich zum Unfallartzt,erschrieb mich für dreiwochen Krank,und sagt ich hätte
Prellung ,ich sagte mir tut mein Rücken schmerzen.das kommt noch vom Unfall.
Nach drei wochen krankschreibung,sollte ich obwohl ich noch schmerzen hatte,wieder arbeiten was ich auch Tat,Ich Arbeitete unter schmerzen bis es nicht mehr ging .dann bin ich zu einem andern unfallartzt gegangen,ich beschrieb die situation und er lies gleich eine mrt u,ct von mir machen und man stellte fest
das eine Bandscheibe durch den Unfall auf mein Nerv drückt, jetzt soll ich eine op machen .Ich habe Angst auch wenn ich nichts dafür kann das mein arbeitgeber mich Kündigt
Thorsten meint
31. Januar 2019 at 22:47
Guten Tag,
Um unsere Umwelt zu schonen und meine Gesundheit zu fördern pendele ich zur Arbeit mit dem Fahrrad. Es sind auch nur 12km pro Richtung. Diese Woche hatte ich einen Unfall mit dem Fahrrad (keine Fremdeinwirkung, sondern unerwartetes Hindernis auf dem Radweg). Ich selbst bin mit einer Prellung und einem blutigen Handgelenk davongekommen und konnte die Woche normal arbeiten. Ist der bei dem Unfall entstandene Schaden an dem Fahrrad und Kleidung ( Zusammen ca. 170€) versichert? oder kann ich das wenigstens von der Steuer absetzen? Vielen Dank für die Antwort
Chris meint
16. Juli 2019 at 8:30
Hallo,
ich habe einen ähnlichen Fall und mich würde interessieren ob die BG für einen solchen Fall die Kosten übernimmt.
Vielen Dank vorab
Chris
arbeitsrechte.de meint
19. Juli 2019 at 11:44
Hallo Chris,
die Berufsgenossenschaft kommt bei einem Wege- oder Arbeitsunfall lediglich für die Behebung gesundheitlicher Schäden auf, nicht materieller.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
langer meint
24. Januar 2019 at 13:01
guten tag!
A )ich hatte einen anerkannten wegeunfall(armbruch re)zwischen arbeitsplatz und gang zum parkplatz. bei dem sturz hat sich das gehäuse meines labtops;obwohl in labtoptasche; massiv verzogen.ich brauchte diesen zur ausübung meiner tätigkeit und vom arbeitgeber wurde keiner zur verfügung gestellt>branchenüblich.
muss die BG für die reparaturkosten aufkommen?
B)ich war nicht an meinem wohnort tätig(180 km entfernung/entsendung). mein KFZ diente der fahrten zw. hotel& arbeitsstätte.
ebenso als dienstfahrzeug eingesetzt mit einer abgeltung seitens arbeitgebers von 0,30€/km.
aufgrund des gebrochenen arms war mir die `rückführung des KFZ persönlich nicht möglich.eine kollegin hat mich an ihrem freien tag in meinem KFZ zu meinem wohnort zurückgebracht. ich habe natürlich die kosten für das DB-ticket ihrer rückfahrt übernommen.die BG will mir diese kosten nicht erstatten.
kann ich dagegen angehen?
über eine antwort würde ich mich freuen.
mfg
p.l.
PS:das befristete arbeitsverhältniss endete während der 5-monatigen krankschreibung-somit wären kosten ca. 4 monate parkhaus und anreisekosten für mich, um es abzuholen angefallen.
arbeitsrechte.de meint
30. Januar 2019 at 9:06
Hallo langer,
die Berufsgenossenschaften bieten Beschäftigten Leistungen an, um nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit wieder gesund zu werden und in die Gesellschaft zurückzukehren. Demnach kommen sie in der Regel nur für Personenschäden und nicht für Sachschäden auf, die durch einen Arbeits- oder Wegeunfall entstehen.
Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, da wir keine Rechtsberatung anbieten. Dieser kann Ihnen Ihre Fragen A) und B) abschließend beantworten und auch juristisch begründen. Wir hingegen dürfen nicht beurteilen, welche Ihrer oben benannten Kosten die BG tatsächlich zu tragen hat.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
K.. meint
24. Januar 2019 at 10:59
Ich wohne in einem mehrfamilienhaus und hole wie jeden tag aus dem Erdgeschoss mein Fahrrad für die Arbeit hoch ,bei der letzten Stufe dort hin bin ich umgeknickt
Ist das ein wegeunfall?
arbeitsrechte.de meint
25. Januar 2019 at 12:35
Hallo K.,
in der Regel liegt nur dann ein Wegeunfall vor, wenn er sich außerhalb des Wohnhauses des Arbeitnehmers ereignet. Der Weg durchs Treppenhaus zählt üblicherweise nicht dazu.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Daniela meint
27. Februar 2020 at 9:13
Hallo, ich bin dem weg zum Ausbildung, und hat mir eine Ăst getroffen in Kopf und ich war bewusstlos vo ca 10 Minuten, danach bin weiter zum Schule, und dann hat meine Lehrer dem Krankenwagen angerufen und in Krankenhaus gebracht. Ich stand 11 Tage stationär. Gestern ist Rechnung vin Krankenhaus angekommen 110 Euro, wehr zählt das Rechnung?
Conny meint
1. März 2020 at 11:08
Das sind die 10 Euro Zuzahlung täglich,die bei jedem Krankenhausaufenthalt fällig werden.