Kurz & knapp: Weihnachtsgeld in der Elternzeit
Ob Sie einen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, hängt ganz von Ihrer individuellen Arbeitssituation, dem Arbeits- oder Tarifvertrag ab. Weihnachtsgeld in der Elternzeit nach Tarifvertrag bekommen Sie im Jahr der Geburt Ihres Kindes voll. Auch nach dem Geburtsjahr wird Ihnen anteilig Weihnachtsgeld gezahlt.
Sie bekommen das Weihnachtsgeld so lange, wie der Tarifvertrag, der Arbeitsvertrag oder weitere verbindliche Vereinbarungen es vorsehen. Grundsätzlich bekommen Sie es für die Monate, in denen Sie eine Arbeitsleistung erbracht haben. In der Elternzeit steht es Ihnen zumindest im öffentlichen Dienst nach TVöD im Geburtsjahr Ihres Kindes voll zu.
Wie hoch das Weihnachtsgeld ist, ist individuell geregelt. Regelmäßig beträgt es ein weiteres Monatsgehalt, sodass es auch 13. Gehalt genannt wird und die Vergütung ergänzt. Das Weihnachtsgeld wird um 1/12 für jeden Monat gekürzt, in dem Sie in Elternzeit sind, abgesehen von dem Geburtsjahr des Kindes.
Inhalt
Bekommt man in der Elternzeit Weihnachtsgeld?
Die berufliche Auszeit nach der Geburt eines Kindes, die bis zu drei Jahre dauern kann, nennt sich Elternzeit. Angestellte und Beamte dürfen diese in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Elternzeit ergeben sich eine Menge Fragen. Darunter auch: Bekommt man Weihnachtsgeld auch in der Elternzeit? Und wie sieht das mit dem Weihnachtsgeld in Elternzeit nach dem TVöD aus? Dieser Ratgeber gibt Ihnen Antworten auf diese Fragen und betrachtet weitere Unterthemen im Zusammenhang zu Weihnachtsgeld in der Elternzeit.
Habe ich in der Elternzeit Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld in der Elternzeit, da auch ein Recht auf Weihnachtsgeld (13. Gehalt) an sich nicht im Gesetz festgehalten ist. Jedoch gilt: Gibt es im Unternehmen Weihnachtsgeld, erhalten Arbeitnehmer in Elternzeit es ebenfalls. Denn ein Anspruch auf diese Sonderzahlung kann sich aus folgenden Vereinbarungen ergeben:
- Arbeitsvertrag
- Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarung
Dann besteht in der Regel für die Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden, auch ein Anspruch auf Weihnachtsgeld. Und wie sieht es mit dem Mutterschutz aus? Weihnachtsgeld wird in Mutterschutz und Elternzeit gewährt und nicht anteilig gekürzt. Doch wie genau die Regelungen sind, hängt vom speziellen Arbeitsverhältnis und den geltenden Tarifverträgen ab.
Wie wird das Weihnachtsgeld in der Elternzeit berechnet?
Ist die Beschäftigte im Mutterschutz, darf der Arbeitgeber das 13. Gehalt nicht kürzen. Doch wie viel Weihnachtsgeld bekommt man in der Elternzeit? Wird es nur anteilig gezahlt? Wie viel Weihnachtsgeld Sie in der Elternzeit bekommen, ergibt sich aus Ihrem persönlichen Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag. Darin finden Sie meist auch Antworten auf die Frage: Wie wird Weihnachtsgeld in der Elternzeit berechnet?
Kriegt man Weihnachtsgeld in der Elternzeit nach dem TVöD?
Der TVöD legt zum Weihnachtsgeld in der Elternzeit ansonsten fest, dass es anteilig für die Monate gezahlt wird, in denen Sie eine Arbeitsleistung erbracht haben. Waren Sie sechs Monate in Elternzeit und haben sechs Monate gearbeitet, kürzt sich der Anspruch auf diese Sonderzahlung um die Hälfte. Weihnachtsgeld bekommen Sie nämlich für die Monate, in denen der Arbeitnehmer wenigstens einen Tag Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung bei Urlaub oder Krankheit, Zuschuss zum Krankengeld oder zum Mutterschaftsgeld zusteht.
Für jeden Monat, in denen das nicht der Fall war, verringert sich das Weihnachtsgeld um 1/12. Da Sie in der Elternzeit keinen Anspruch auf diese Zahlungen haben, wird das Weihnachtsgeld grundsätzlich gekürzt. – Allerdings nur für die vollen Kalendermonate der Elternzeit, die nicht im Jahr der Geburt des Kindes liegen.
Denn zum Weihnachtsgeld in Elternzeit sagt der TV-L in § 20, dass es weiterhin gezahlt wird und nicht vermindert wird – jedenfalls bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind geboren wurde, wenn am Tag vor Antritt der Elternzeit Entgeltanspruch bestanden hat. Beispielsweise wird das Weihnachtsgeld auch in Elternzeit bei der IG Metall gezahlt. Im Tarifvertrag wird es als Einmalzahlung definiert, auf das Arbeitnehmer während der Elternzeit anteilig Anspruch haben.
Arbeiten Sie in Teilzeit in der Elternzeit bekommen Sie Weihnachtsgeld, wenn die tarifvertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Arbeitet der Beschäftigte nach dem Geburtsjahr des Kindes weiter, gelten keine Besonderheiten.
Aus jedem Monat der Teilzeitbeschäftigung hat er Anspruch auf Weihnachtsgeld; denn es wurde ein Entgelt gezahlt. Berechnet wird das Weihnachtsgeld dann ganz normal als dem Entgelt während dem Regelbemessungszeitraum Juli-September des laufenden Jahres.
Weihnachtsgeld in der Elternzeit versteuern
Das Weihnachtsgeld in der Elternzeit ist nicht steuerfrei. Diese Zahlung gilt als “sonstige Bezüge” und kann bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes nicht als Einkommen berücksichtigt werden. Wird Ihnen in der Elternzeit also (anteilig) Weihnachtsgeld gezahlt, wird die Steuer automatisch davon abgezogen.
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