Kurz & knapp: Weihnachtsgeld trotz Krankengeld
Ja, grundsätzlich besteht der Anspruch auf Auszahlung von Weihnachtsgeld auch trotz Krankengeldbezug. Es findet allerdings eine Kürzung der Jahressonderzahlung um 1/12 für jeden Monat statt, in dem Sie an keinem Tag Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss hatten.
Der Anspruch auf Weihnachtsgeld entfällt im Krankheitsfall, wenn die Sonderzahlung 12 mal um 1/12 gekürzt wird. Das ist der Fall, wenn Sie in keinem der 12 Monate des Jahres einen Anspruch auf Entgelt (Vergütung), Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss hatten.
Weihnachtsgeld (13. Gehalt) wird bei der Berechnung des Krankengeldes berücksichtigt. Ausschlaggebend sind das regelmäßige Einkommen und Sonderzahlungen.
Inhalt
Weihnachtsgeld bei Krankengeld – Können Sie beides zusammen bekommen?
Weihnachtsgeld bekommen Arbeitnehmer, um ihre erbrachten Leistungen oder die Betriebstreue zu honorieren. Krankengeld erhalten sie, wenn sie länger als sechs Wochen am Stück arbeitsunfähig sind. Doch sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch bei Krankengeldbezug zu zahlen oder verfällt dann Ihr Anspruch darauf?
Hat man trotz Krankengeld Anspruch auf Weihnachtsgeld? – Grundsätzlich besteht nicht immer ein Anspruch auf Weihnachtsgeld. Haben Arbeitnehmer allerdings ein Recht auf diese Sonderzahlung durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag, dann erhalten sie das Weihnachtsgeld grundsätzlich auch, wenn sie arbeitsunfähig sind. Wenn die Krankheit länger andauert, kann das jedoch zu einer Verminderung der Jahressonderzahlung führen. Lesen Sie in diesem Ratgeber mehr zu diesem Thema.
Wie wird das Weihnachtsgeld bei Bezug von Krankengeld berechnet?
Sind Arbeitnehmer länger als 6 Wochen krank, kann das Weihnachtsgeld gekürzt werden. In den ersten 6 Wochen der Krankheit zahlt der Arbeitgeber Ihnen weiter Ihren Lohn (sog. Entgeltfortzahlung). Zudem können Sie in der Zeit einen Krankengeldzuschuss erhalten (Dieser ergänzt das Krankengeld). Sobald der Arbeitgeber nicht mehr zur Entgeltfortzahlung (inklusive Krankengeldzuschuss) verpflichtet ist, wird die Jahressonderzahlung um 1/12 für jeden vollen Krankheitsmonat gekürzt. Bekommen Sie also innerhalb eines Monats lediglich einen Tag Geld der Entgeltfortzahlung oder doch wieder Gehalt, weil Sie wieder arbeiten, bekommen Sie für diesen Monat trotzdem Weihnachtsgeld. Dann kürzt sich für diese Monate das Gehalt nicht um 1/12. Zeiträume, in denen Anspruch auf Krankengeldzuschuss besteht, schmälern die Jahressonderzahlung auch nicht um 1/12.
Doch warum bekommt man gekürzt Weihnachtsgeld, wenn man Krankengeld bezieht, obwohl Mutterschutz und bestimmte Elternzeiten den Anspruch auf Weihnachtsgeld eben nicht groß verändern? Zunächst einmal verstößt eine solche Regelung in einem Tarifvertrag nicht gegen den Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG (Grundgesetz). Dass der Anspruch in der Elternzeit erhalten bleibt, unterstützt nur den Willen des Gesetzgebers, dass Eltern dabei unterstützt werden, sich intensiv um das Kleinkind zu kümmern. Das rechtfertigt eine Andersbehandlung dieser Situation gegenüber krankheitsbedingtem Fehlen.
Trotz Krankengeld das Weihnachtsgeld in voller Höhe erlangen
Doch wird Weihnachtsgeld trotz Krankengeld gezahlt, das auch in voller Höhe? Es gibt einige Fälle, in denen das der Fall ist. Keine Verminderung des Weihnachtsgeldes im Krankengeld gibt es:
- in den Monaten, in denen der Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat, also in den ersten 6 Wochen der Krankheit
- in den Monaten, in denen der Angestellte einen Krankengeldzuschuss gezahlt bekommt oder wegen der Höhe des Krankengeldes ein Krankengeldzuschuss nicht gezahlt bekommt
Weihnachtsgeld trotz Krankengeld: Öffentlicher Dienst hat besondere Regeln
Neben der Frage: Bekommt man Weihnachtsgeld trotz Krankengeld, stellt sich die Frage, wie Krankengeld und Weihnachtsgeld im TVöD (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes) zusammen spielen. Das Weihnachtsgeld bei einer Krankheit über 6 Wochen wird nach TVöD nicht gekürzt. Der Anspruch auf die Sonderzahlung bleibt nach § 20 TVöD bestehen. Das gilt allerdings auch hier nur dann, wenn der Beschäftigte Lohnfortzahlung wegen Krankheit oder Krankengeldzuschuss beanspruchen kann.
Um zu wissen, was ob Sie mehr Geld bekommen, wenn Sie einen Krankengeldzuschuss erhalten oder wenn Sie das Weihnachtsgeld bekommen, ist zu klären: Wie hoch ist der Krankengeldzuschuss im Öffentlichen Dienst? Er berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Nettoentgelt und dem Bruttokrankengeld von der Krankenkasse. Er stockt also Ihr Gehalt so auf, dass Sie am Ende auf Ihr Nettoentgelt kommen sollen.
Das Weihnachtsgeld wird auch bei Bezug von Krankengeld nach dem TVöD gekürzt. Nach § 20 Absatz 4 TVöD:
- vermindert sich der Anspruch auf Weihnachtsgeld um 1/12 für jeden Monat,
- in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt
- oder Entgeltfortzahlung haben.
Eine Verminderung findet nicht statt, wenn
- Beschäftigte kein Entgelt erhalten haben, wegen Ableistung von Wehrdienst, einem Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz oder wegen Elternzeit
- Beschäftigten Krankengeldzuschuss gezahlt wurde oder nur wegen der Höhe des Krankengeldes kein Krankengeldzuschuss gezahlt wurde
Weitere wichtige Informationen rund um das Weihnachtsgeld trotz Krankengeld
Und wer zahlt das Weihnachtsgeld bei Krankengeld? – Arbeitgeber oder Versicherer? Auch wenn das Krankengeld von der Krankenkasse bezahlt wird, zahlt das Weihnachtsgeld trotz Krankengeld weiterhin der Arbeitgeber. Der Zweck der Sonderzahlung besteht schließlich darin, den Arbeitnehmer für seine Leistungen oder Betriebstreue zu belohnen, die er erbracht hat, als er arbeitsfähig war. Dass dies durch eine Zahlung durch die Krankenkasse geschieht, die keinen Bezug zu der Arbeit des Beschäftigten hat, wäre sinnlos.
Und wird Weihnachtsgeld vom Krankengeld abgezogen? In der Regel: Nein. Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach dem regelmäßigen Einkommen. Grundsätzlich sind das 70 Prozent vom Brutto und höchstens 90 Prozent vom Netto. Dabei werden Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld in der Rechnung berücksichtigt, sodass es das Krankengeld sogar anhebt.
Wiedereingliederung und Aussteuerung – Ihr Einfluss auf das Weihnachtsgeld
Welche Auswirkungen hat die Wiedereingliederung auf das Weihnachtsgeld? – Während der Wiedereingliederung werden ebenfalls 70% des Lohns durch Krankengeld ersetzt. Da Beschäftigte in dieser Zeit weiterhin Krankengeld beziehen und als arbeitsunfähig gelten, wird das Weihnachtsgeld auch für jeden dieser Monate um 1/12 gekürzt.
Bekommen Angestellte Weihnachtsgeld trotz Aussteuerung? – Endet die Krankengeldzahlung nach 78 Wochen, bezeichnet man das als „Aussteuerung“. Da bei Beschäftigten auch nach der Aussteuerung weiterhin Arbeitsunfähigkeit vorliegt und sie weder Entgelt, eine Entgeltfortzahlung oder einen Krankengeldzuschuss erhalten, gelten die Regelungen zur Kürzung auch in diesem Fall.
Was passiert mit dem 13. Gehalt bei Krankengeld? – Das 13. Monatsgehalt wird wie das Arbeitsentgelt auch grundsätzlich im Krankheitsfall zunächst weitergezahlt. Das allerdings nur, wenn Sie auch einen Anspruch auf die Entgeltfortzahlung haben. Der Begriff 13. Gehalt ist dabei ein anderes Wort für das Weihnachtsgeld, das der Arbeitgeber mit dem Zweck auszahlt, die Leistungen des Arbeitnehmers zu honorieren.
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