Kurz & knapp: Weihnachtsgeld im TVöD
Auf Weihnachtsgeld besteht ein Anspruch nach TVöD, wenn Sie am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst stehen. Eine Mindestbeschäftigungszeit ist nicht mehr erforderlich.
Mit dem Novembergehalt – spätestens jedoch im Dezember – erfolgt in der Regel die Auszahlung von Weihnachtsgeld. Der TVöD regelt die Jahressonderzahlung in § 20. Hier erfahren Sie, in welcher Höhe Ihr Weihnachtsgeld nach dem TVöD ausfällt.
Im TVöD beträgt das Weihnachtsgeld je nach Entgeltgruppe zwischen 51,78 % und 84,51% des durchschnittlichen Monatsgehalts. Für Entgeltgruppen 1-8 sind es 84,51 %, für 9a-12 etwa 70,28 % und für 13-15 rund 51,78 %. Wie genau beim Weihnachtsgeld die Berechnung im TVöD erfolgt, erfahren Sie hier.
Inhalt
Wie ist der Anspruch auf Weihnachtsgeld im TVöD geregelt?
Für Beschäftigte nach dem TVöD ist das Weihnachtsgeld, auch Jahressonderzahlung genannt, eine planbare Zusatzzahlung, die einen nicht unerheblichen Anteil des Jahreseinkommens ausmacht. Arbeitgeber zahlen diese Leistung als zusätzliches Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung. Geregelt ist die Jahressonderzahlung in § 20 TVöD bzw. § 20 TV-L. Doch wann steht mir Weihnachtsgeld zu? Hat der TVöD dazu besondere Regelungen? Und wie berechnet sich das Weihnachtsgeld nach dem TVöD?
Es hat laut TVöD jeder auf Weihnachtsgeld Anspruch, der am 01. Dezember eines Jahres ein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes hat. Dabei zählt nur dessen rechtlicher Bestand: Ruht Ihr Arbeitsverhältnis (z. B. wegen Elternzeit) hat dies keinen Einfluss auf Ihren Anspruch. Scheiden Sie jedoch vor dem 01. Dezember aus dem Arbeitsverhältnis aus, erhalten Sie keine Jahressonderzahlung.
Eine Mindestbeschäftigungszeit, wie sie früher teilweise erforderlich war, ist für Ihren Anspruch auf Weihnachtsgeld im aktuellen TVöD nicht mehr vorgeschrieben. Auch Arbeitnehmer, die erst im Laufe des Jahres ihre Tätigkeit aufgenommen haben, erhalten anteilig Weihnachtsgeld, wenn der TVöD greift.
Doch wann gibt es das Weihnachtsgeld nach dem TVöD? Die Auszahlung erfolgt in den meisten Fällen zusammen mit dem Novembergehalt, spätestens jedoch im Dezember. Wann genau im TVöD beim Weihnachtsgeld die Auszahlung erfolgt, kann je nach Arbeitgeber variieren.
Wie viel Weihnachtsgeld bekommt man nach dem TVöD?
Wie viel Weihnachtsgeld es im TVöD gibt, ist abhängig von Ihrer Entgeltgruppe. Im Schnitt liegt die Höhe Ihrer Jahressonderzahlung zwischen 60 und 80 Prozent ihres regulären Monatsgehalts und ist je nach Tarifvertrag unterschiedlich definiert.
Geregelt sind diese Prozentsätze ebenfalls im TVöD. Die folgende Tabelle zeigt, welches Weihnachtsgeld Sie in Ihrer jeweiligen Entgeltgruppe im Jahr 2024 erhalten.
Tarifvertrag | Entgeltgruppe | Weihnachtsgeld 2024 |
---|---|---|
TVöD (VKA) | 1 - 8 | 84,51 Prozent |
9a - 12 | 70,28 Prozent | |
13 - 15 | 51,78 Prozent | |
TVöD (Bund) | 1 - 8 | 90 Prozent |
9a - 12 | 80 Prozent | |
13 - 15 | 60 Prozent |
Weihnachtsgeldberechnung: Ein öffentlicher Dienst zahlt nach Entgeltgruppen
Wie berechnen Sie die Höhe vom Weihnachtsgeld? Im TVöD orientieren Sie sich dabei an Ihrer Entgeltgruppe und Ihrem jeweiligen Tarifgebiet. Die folgende Anleitung kann Ihnen helfen, Ihr Weihnachtsgeld zu berechnen, wenn der TVöD für Sie gilt:
- Ermitteln Sie Ihr Tabellenentgelt für den Monat September des laufenden Jahres. Feste monatliche Entgeltbestandteile wie Schichtzulagen zählen ebenfalls dazu.
- Prüfen Sie, nach welchem Tarifvertrag Sie bezahlt werden. Dies kann zum Beispiel der TVöD (Bund) oder der TVöD (VKA) sein. Diese Informationen finden Sie in Ihrem Arbeitsvertrag.
- Schauen Sie in der entsprechenden Entgelttabelle nach, welcher Prozentsatz für Ihre Entgeltgruppe gilt.
- Das Weihnachtsgeld können Sie durch die Multiplikation der Bemessungsgrundlage mit dem entsprechenden Prozentsatz berechnen.
Beispiel: So berechnen Sie die Höhe Ihres Weihnachtsgeldes
Das folgende Beispiel zeigt Ihnen, wie Sie nach dem TVöD bei Ihrem Weihnachtsgeld die Höhe berechnen können:
Angenommen Sie sind in Entgeltgruppe 8 eingruppiert und erhielten in den Monaten von Juli bis September folgende Bruttogehälter:
- Juli: 3.000 Euro
- August: 3.100 Euro
- September: 3.500 Euro
Für Ihr durchschnittliches Monatsgehalt ergibt sich ein Wert von 3.050 Euro. Darauf wenden Sie den jeweiligen Prozentsatz an. Für Entgeltgruppe 8 sind dies 84,51 Prozent: 3.050 Euro x 84,51 Prozent = 2.577,56 Euro. In diesem Fall erhalten Sie Ihr Weihnachtsgeld nach TVöD mit einer Auszahlung von 2.577,56 Euro brutto.
Die Sonderzahlung in Form des Weihnachtsgeldes ist voll steuerpflichtig. Die Lohnsteuer wird hierbei nach der Jahreslohnsteuertabelle ermittelt, was dazu führt, dass das Weihnachtsgeld häufig nicht in der erwarteten Höhe ausgezahlt wird.
Erhalten Sie im TVöD Weihnachtsgeld bei einer Kündigung?
Ob Sie Weihnachtsgeld nach dem TVöD bei einer Kündigung erhalten, ist abhängig vom Zeitpunkt Ihres Arbeitsverhältnisses. Hier gilt: Solange das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember noch besteht, haben Beschäftigte Anspruch auf die volle Jahressonderzahlung – unabhängig davon, ob sie zum Jahresende oder Anfang des nächsten Jahres ausscheiden.
Doch müssen Sie das Weihnachtsgeld zurückzahlen? Bei einer Kündigung im TVöD enthielten manche Arbeitsverträge zuvor eine Stichtagsklausel. Diese sah vor, dass Sie das Weihnachtsgeld trotz Kündigung nach TVöD behalten durften, wenn Sie bis zu einem bestimmten Stichtag (im neuen Jahr) in den jeweiligen Unternehmen beschäftigt sind. Diese Rückzahlungsklauseln wurden im TVöD jedoch abgeschaxfft: Stichtag ist weiterhin der 01. Dezember, wenn Sie bis dahin nach dem TVöD arbeiten. Ihrem Weihnachtsgeld droht keine Rückzahlung bei Kündigung, auch wenn Sie kurz nach der Auszahlung das Unternehmen verlassen.
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