Der erste Schnee fällt, die Wohnung ist festlich dekoriert und Plätzchengeruch durchströmt das Haus. Unverkennbar steht bald Weihnachten vor der Tür. So besinnlich es am Jahresende wird, eine Sache liegt vielen Menschen schwer im Magen: das Besorgen der Weihnachtsgeschenke. Worüber freuen sich die Eltern und was wünscht sich das eigene Kind? Eine Frage, die nicht nur in kreativer Hinsicht Kopfzerbrechen bereitet, sondern auch den Geldbeutel ganz gut belasten kann.
Kurz & knapp: Weihnachtsgeld
Nicht jeder Arbeitnehmer erhält Weihnachtsgeld, da es normalerweise keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderzahlungen gibt, die neben der regulären Vergütung gezahlt werden.
Für gewöhnlich einigen sich Tarifpartner in einem Tarifvertrag auf die Gewährung einer solchen Sonderzahlung. Auch aus einer betrieblichen Übung kann ein Anrecht abgeleitet werden.
Es gibt keinen pauschalen Betrag. Häufig wird ein gewisser Prozentsatz vom regulären Gehalt bestimmt.
Inhalt
Spezifische Informationen zum Weihnachtsgeld:
Um diese finanzielle Herausforderung wissen auch die Unternehmen in Deutschland, die ihren Mitarbeitern manchmal mit einer Sonderzahlung in Form des Weihnachtsgeldes unter die Arme greifen.
Dieser Artikel widmet sich der Klärung aller Fragen rund um das Thema Weihnachtsgeld, auch Weihnachtsgratifikation genannt. Beleuchtet werden dabei zum Beispiel Aspekte wie: „Ist die Zahlung vom Weihnachtsgeld Pflicht?“ und „Wie hoch ist das Weihnachtsgeld?“.
Weihnachts- und Urlaubsgeld – was ist das überhaupt?
Für die Verrichtung der arbeitsvertraglich vereinbarten Leistungen erhalten Arbeitnehmer ein Gehalt oder einen Lohn, über den sich die Vertragspartner ebenso für gewöhnlich im Vorhinein geeinigt haben. Über diesen definierten Betrag hinaus zeigen sich manche Arbeitgeber spendabel und lassen Arbeitnehmern zu gewissen Anlässen im Jahr bestimmte Gratifikationen zukommen, zu denen das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld zählen.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld: Haben Sie einen Anspruch?
Viele Arbeitnehmer schätzen sich glücklich über eine zusätzliche finanzielle Vergütung ihres Arbeitgebers. Die Frage, die sich bei der Weihnachtsgeld-Regelung nun stellt, ist: Gibt es eine gesetzlich definierte Klausel, die besagt, ob bzw. wann Weihnachtsgeld gezahlt werden muss?
Ganz grundsätzlich können sich Beschäftigte nicht auf die Auszahlung von Weihnachtsgeld in gesetzlicher Hinsicht berufen. Für gewöhnlich darf der Arbeitgeber sich deshalb nach eigenem Ermessen dazu entschließen, solche Sonderzahlungen zu leisten oder eben auch nicht. Andere Bestimmungen können sich jedoch daraus ergeben, wenn es immer wieder in aufeinanderfolgenden Jahren Weihnachtsgeld gibt. Das Gesetz spricht in diesem Zusammenhang von einer betrieblichen Übung.
Wann bekommt man Weihnachtsgeld? Doch nicht nur aus einer betrieblichen Übung heraus, kann sich entscheiden, wann solche Gratifikationen gewährt werden müssen. Das Arbeitsrecht besagt: Weihnachtsgeld kann auch dann verlangt werden, wenn eine solche Vereinbarung in einer der nachfolgenden Dokumente getroffen wurde:
- einem Tarifvertrag
- dem jeweiligen Arbeitsvertrag
- einer Betriebsvereinbarung
Übrigens: Das bereits ausgezahlte Weihnachtsgeld kann in Deutschland vom Arbeitgeber zurückverlangt werden, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb einer im Arbeits- oder Tarifvertrag definierten Frist das Unternehmen verlässt. Die entsprechende Formulierung ist auch als Stichtagsklausel bekannt.
Wer bekommt Weihnachtsgeld?
Welche Personen zusätzlich zum Lohn Weihnachtsgeld erhalten, hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung untersucht. Es führte zwischen April 2015 und August 2016 eine Befragung zum Thema „Weihnachtsgeld“ durch. Sie ergab Folgendes:
- Arbeitnehmer, die in Branchen tätig sind, wo Tarifverträge gelten, erhalten häufiger ein Weihnachtsgeld ausgezahlt
- Es ist wahrscheinlicher von einer Weihnachtsgeld-Auszahlung zu profitieren, wenn man in Westdeutschland arbeitet.
- Männliche Beschäftigte erhalten häufiger Weihnachtsgeld.
- Sind Sie Mitglied in einer Gewerkschaft, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, eine Gratifikation ausgezahlt zu bekommen.
Wie viel Weihnachtsgeld bekommt man?
Die Höhe vom Weihnachtsgeld bewegt die Gemüter. Schließlich gilt für gewöhnlich: Je mehr, desto besser.
Über wie viel Bares Sie sich freuen dürfen, hängt häufig von der jeweiligen Monatsvergütung ab, die gerade bei entsprechenden Vereinbarungen in Tarifverträgen als Grundlage dient.
Das Weihnachtsgeld wird hiervon für gewöhnlich in Prozent berechnet. Welcher Prozentsatz konkret Anwendung findet, ist abhängig von den Verhandlungsergebnissen der jeweiligen Tarifpartner (Arbeitgeber bzw. ihre Vertreter und Gewerkschaften) und kann daher nicht pauschalisiert werden.
Wann gibt es Weihnachtsgeld – der Zeitpunkt der Auszahlung
Arbeitnehmer, die bereits wissen, dass sie in diesem Jahr eine Gratifikation erhalten werden und so ihren Lieben auch den ein oder anderen teureren Wunsch erfüllen können, stellen sich angesichts der notwendigen Beschaffungszeit die Frage: „Das Weihnachtsgeld – wann wird es ausgezahlt?“
Arbeitgeber handhaben die konkreten Fristen ganz unterschiedlich. In der überwiegenden Zahl der Fälle landet der entsprechende Bonus jedoch im Zuge der Gehaltszahlung für den November auf dem Konto. Arbeitnehmer sollten deshalb rund um den 30. November aufmerksam sein und überprüfen, ob sie den vereinbarten Betrag ihr Eigen nennen können.
Kleiner Tipp: Um sich nicht zu verschulden, lohnt es sich, bereits das Jahr über immer wieder kleinere Beträge für den Weihnachtseinkauf zurückzulegen. Ist das nötige Geld zusammengespart, können Sie bereits bei Zeiten nach passenden Geschenken Ausschau halten und müssen sich nicht in den vorweihnachtlichen und nervenraubenden Einkaufsstress mit allen anderen begeben.
Kann Weihnachtsgeld anteilig ausgezahlt werden?
Schon das ganze Jahr über rechnet so mancher mit seinem Weihnachtsgeld. Doch manchmal kommt unverhofft oder auf eigene Initiative die Kündigung des Arbeitsverhältnisses dazwischen. Muss nun gänzlich auf die Zahlung des Betrages verzichtet werden? Oder gibt es auch ein anteiliges Weihnachtsgeld?
Bevor diese Fragen beantwortet werden können, muss zunächst geklärt werden, welcher Zweck mit der Zahlung des Weihnachtsgeldes verfolgt wird. Unterschieden wird hier in der Regel zwischen:
- Sonderzahlungen, die die Betriebstreue würdigen (Weihnachtsgeld)
- Sonderzahlungen, die als 13. Gehalt gezahlt werden
- Mischform aus 1. und 2.
Um welche Form es sich handelt, kann für gewöhnlich implizit dem Arbeitsvertrag entnommen werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes hat demnach ein Arbeitnehmer, der von einem Weihnachtsgeld in Mischform profitiert, unter bestimmten Umständen das Recht, bei vorzeitigem Ausscheiden die anteilige Zahlung des Weihnachtsgeldes zu verlangen. Er kann sich auf dieses Prozedere berufen mit dem Verweis auf eine sonst vorliegende ungerechtfertigte Benachteiligung (Az.: 10 AZR 848/12). In einigen Fällen kann es auch bei Krankheit zu anteiliger Kürzung des Weihnachtsgeldes kommen.
Müssen beim Weihnachtsgeld Abzüge in Kauf genommen werden?
Das mit dem Arbeitgeber vereinbarte Monatsgehalt wird im Arbeitsvertrag in der Regel als Bruttobetrag vereinbart. Das heißt: Diese Summe wird nicht eins zu eins jeden Monat auf Ihr Konto überwiesen, da hiervon vorher u. a. noch die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Arbeits-, Pflege- und Rentenversicherung) abgehen. Doch müssen auch beim Weihnachtsgeld, das freiwillig vom Arbeitgeber gezahlt wird, Steuerabzüge befürchtet werden?
Gisela B. meint
8. Dezember 2017 at 16:00
Hallo .Ich arbeite seit 9/16 bei Bayerischen Roten Kreuz befristet .Nun habe ich eine Jahressonderzahlung bekommen und am 30.11.17 gekündigt. Mir wurde gesagt das die Kündigung erst ab 15.12.17 gilt ,da die Kündigungsfrist immer zum 15. des nächsten Monats ist. Nun soll ich die Jahressonderzahlung zurückzahlen, obwohl ich bis 31.1.18 im Dienst bin. Muss ich sie zurückzahlen?
arbeitsrechte.de meint
5. Februar 2018 at 10:03
Hallo Gisela,
der Umgang mit Sonderzahlungen ist in der Regel im Arbeitsvertrag festgelegt. Sollte in Ihrem Vertrag dazu keine Abmachung getroffen worden sein, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jbird meint
7. Dezember 2017 at 15:19
Hallo liebes Arbeitsrechts Team,
Ich habe zum 30.11. gekündigt und muss aber laut Tarifvertrag bis zum 31.12.2017 in ungekündigter Stellung sein. Demnach soll nun mein bereits ausgezahltes 13. Monatsgehalt mit dem Dezember Lohn verrechnet werden.
Im Notfall muss ich das Geld wohl zurückzahlen und muss das wohl oder übel hinnehmen. Trotzdem stelle ich mir folgende Fragen:
1. Wenn ich dem Arbeitgeber nicht erlaube das Geld mit dem Dezember Lohn zu verrechnen, da ich es bereits verplant hatte, unwissend das ich es bei Kündigung zurückzahlen muss? Darf der Arbeitgeber es dann einfach zurückzahlen? Ich würde es alternativ bis spätestens Ende Februar 2018 selbstständig zurückzahlen.
2. Bei der Vertragsunterzeichnung und Lohn Verhandlung wurde die excacte Regel, das man bis 31.12. in ungekündigter Stellung sein muss mit keinem Wort, sowohl schriftlich als auch mündlich, erwähnt. Es wurde ein 13. Monatsgehalt in Höhe eines Monatsgehalts angeboten. Zwar gibt es im Arbeitsvertrag den Hinweis auf tarifliche Regelungen, aber genau erklärt werden diese nicht. Erst im festen Anstellungsverhältniss kann man diese Regelung nachlesen. Allerdings findet man diese Regelung gut versteckt auf einer Art internen Intranet Website. Mir und auch vielen anderen Kollegen, war diese Regelung bis kurz nach der Kündigung nicht bewusst. Ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet solche Sonderregelungen offen zu kommunizieren?
Liebe Grüße und danke Vorab für die Antwort
arbeitsrechte.de meint
5. Februar 2018 at 9:25
Hallo Jbird,
jede vertragliche Absprache muss bei Vertragsabschluss klar formuliert sein. Ob die Formulierung als unklar oder versteckt anzusehen ist, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
My meint
7. Dezember 2017 at 0:34
Hallo liebes Arbeitsrechte Team,
Im Juli 15 ist meine Tochter geboren und ich habe mich für 2 Jahre Elternzeit entschieden . In dieser Zeit wurde ich erneut schwanger . Ich hätte am 4.07.17 wieder anfangen müssen zu arbeiten habe dann aber für 2 Wochen ein beschäftigungsverbot erhalten bis mein Mutterschutz für mein zweites Kind anfing . Der Mutterschutz lief jetzt bis zum 17.11.17
Ende November habe ich das letzte mal meinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten aber ohne Weihnachtsgeld . Normaler weise gibt es Ende November diese Zahlung . Als Begründung gab es die Antwort … Ich hätte nur Anspruch wenn ich auch bis Ende November im Mutterschutz gewesen wäre . Im Arbeitsvertrag ist nichts geregelt . Wir gehören dem Manteltarifvertrag Kfz-Gewerbe an . Den habe ich aber nicht vorliegen . Ist diese Aussage berechtigt ? Habe ich wirklich kein Anspruch ?
Mfg
Lm
arbeitsrechte.de meint
5. Februar 2018 at 8:48
Hallo My,
mit diesem Problem kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht am Besten weiterhelfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Uwe B. meint
6. Dezember 2017 at 13:42
Guten Tag,
ich möchte mein Arbeitsverhältnis zum 31.12.17 kündigen. In meinen Arbeitsvertrag steht, dass wenn man das Unternehmen vor dem 31.03 des folge Jahres verlässt, muss man das Weihnachtsgeld zurück zahlen.
Meine Frage, muss ich das Weihnachtsgeld Brutto zurückzahlen und die geleisteten Abgaben an Krankenversicherung usw. mir selber wiederholen oder wird mir der Betrag netto abgezogen und mein Arbeitgeber muss sich die gezahlten Leistungen wiederholen ?
arbeitsrechte.de meint
5. Februar 2018 at 8:33
Hallo Uwe,
in Ihrem besonderen Fall kann ein Anwalt für Arbeitsrecht eine genauere Auskunft geben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Olaf meint
4. Dezember 2017 at 13:00
Hallo,
meine Frau arbeitet im Einzelhandel in einem großen Kaufhaus. Der Konzern ist zur Zeit nicht tarifgebunden. Allerdings zahlt er laut Novemberabrechnung eine s.g. tarifliche Sonderzuwendung.
Diese wird allerdings nicht als Teil des Gehaltes auf unser Konto überwiesen. Statt dessen erhält sie und auch die Kollegen eine s.g. Wertkarte. Diese kann aber nur im eigenen Konzern eingelöst werden, wobei eine Barauszahlung des Guthabens nicht erlaubt ist.
Ist das rechtens oder könnte man dagegen vorgehen.
arbeitsrechte.de meint
1. Februar 2018 at 15:21
Hallo Olaf,
in der Regel erfolgen solche Sonderzahlungen freiwillig. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen rechtlichen Anspruch auf derartige Leistungen. Im Idealfall finden Sie eine entsprechende Regelung hierüber im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.
Ob Ihre Frau gegen die Regelung vorgehen kann, darf nur ein Rechtsanwalt im Rahmen einer Rechtsberatung prüfen. Wir sind hierzu nicht berechtigt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Evelyn meint
2. Dezember 2017 at 16:47
Hallo, ich habe zum Jahresende gekündigt und meiner Meinung nach deshalb kein Weihnachtsgeld wie alle anderen Kollegen erhalten. Es wurde jedes Jahr gezahlt. Im Vertrag steht, dass alle Zahlungen freiwillig sind und auch durch mehrmalige Zahlungen kein Rechtsanspruch besteht.
Es gibt keine Stichtagsregelung und auch keinen Vermerk über den Inhalt der Zuwendung. Für mich also eine wiederkehrende betriebliche Übung mit für mich bestehendem Anspruch. Erbitte Ihren Rat über meine weitere Vorgehensweise. Danke
arbeitsrechte.de meint
31. Januar 2018 at 15:31
Hallo Evelyn,
leider ist es uns nicht erlaubt, Ihnen eine Rechtsberatung zu erteilen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Harriet meint
30. November 2017 at 9:01
Guten Tag,
ich habe durch einen Zufall erfahren,daß Arbeitskollen Urlaub und Weihnachtsgeld bekommen (ich nicht) !
Auf meine Frage an den Geschäftsführer,warum ich das nicht bekomme,war seine Antwort; daß sind Alteverträge die er so übernommen hat….Neueverträge bekommen dies nicht mehr !!!!!
Meine Frage; ist das RICHTIG, daß ich keinen Anspruch darauf habe ?
Mit freundlichem Gruß
H.
arbeitsrechte.de meint
29. Januar 2018 at 10:39
Hallo Harriet,
Ein Anspruch auf Zuschläge existiert nur, wenn er im Arbeitsvertrag vereinbart ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Glaser meint
28. November 2017 at 9:45
Hallo,
meine Tochter macht momentan eine Ausbildung im Einzelhandel. (2. Lehrjahr).
Im ersten Lehrjahr bekam Sie das Weihnachtsgeld, ohne etwas dafür zu tun.
In diesem Jahr verlangt ihr Chef, dass Sie 8 Std. im Dezember zusätzlich arbeitet , damit Sie das Weihnachtsgeld erhält.
Ist das so in Ordnung?
arbeitsrechte.de meint
26. Januar 2018 at 13:47
Hallo Glaser,
in diesem Fall ist das Weihnachtsgeld immer noch eine freiwillige Zusatzleistung, wenn es nicht vertraglich zugesichert wird. Zusätzliche Arbeitsstunden dafür zu fordern, erscheint uns aber sehr ungewöhnlich. In jedem Fall darf nicht gegen den Arbeitsvertrag,das Arbeitszeitgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen werden. Ansonsten kann der Vorgesetzte frei entscheiden, ob er Weihnachtsgeld zahlt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andreas meint
23. November 2017 at 23:12
Hallo ich bin seit dem 1.6.2017 angestellter in der probezeit vor vertragsbeginn hat mein Chef mündlich ausgesprochen das es Weihnachtsgeld gibt doch steht nichts im Vertrag diesvezüglich. Ich möchte zum 1.1.2018 kündigen muss ich es zurückzahlen oder nicht?
arbeitsrechte.de meint
22. Januar 2018 at 9:56
Hallo Andreas,
bitte wenden Sie sich zu Einzelfallfragen an einen Anwalt. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Katja meint
21. November 2017 at 16:42
Hallo, ich arbeite als Reinigungskraft auf geringfügiger Basis im öffentlichen Dienst. Meine Kollegen haben alle Weihnachtsgeld bekommen. Ich bekomme nichts, weil ich sonst über 450€ komme. Das soll Probleme bei der Abrechnung ergeben.
Ist das so korrekt?
Vielen Dank für die Antwort🎅
arbeitsrechte.de meint
15. Januar 2018 at 15:15
Hallo Katja,
in der Tat ist Weihnachtsgeld steuerpflichtig. Im Minijob ist jedoch die jährliche Einkommenshöhe entscheidend. Überschreiten Sie mit Weihnachtsgeld nicht 5400 Euro im Jahr, ist Ihr Minijob-Status nicht in Gefahr.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kerstin meint
21. November 2017 at 0:11
Hallo liebes Team,
Ich habe da eine Frage, ich bin seit letztem Jahr krankgeschrieben… 😪
Steht mir trotzdem Weihnachtsgeld zu? Auf der Gehaltsliste steht unter dem Gehalt und Überstunden der passus weihnachtsgeld… ohne einmal Zahlung oder sonstiges…
Bin bereits seit 7 Jahren in dem Unternehmen tätig und war noch nie richtig krank.
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe
Gruß Kerstin
arbeitsrechte.de meint
15. Januar 2018 at 15:00
Hallo Kerstin,
wurde Ihnen mindestens in drei Vorjahren Weihnachtsgeld gezahlt oder steht ein Anspruch im Arbeitsvertrag, müssen Sie auch Weihnachtsgeld bekommen. Ein Wegfallen oder eine Kürzung im Krankheitsfall ist nur bei freiwilligen Zahlungen oder bei entsprechenden Vertragsklauseln möglich.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tina meint
16. November 2017 at 13:31
Mir hat man das Weihnachtsgeld gekürzt,weil ich 2 Monate (Januar und Februar) jeweils eine viertel Stunde weniger gearbeitet habe.Im Tarifvertrag steht: 1/12 der Vergütung, die er/sie für den Monat September erhalten hätte.
Ist danach die Kürzung rechtens?
arbeitsrechte.de meint
12. Januar 2018 at 17:32
Hallo Tina,
wenn Ihr Vertrag eine solche Regelung zum Weihnachtsgeld beinhaltet, sollte dieses auch entsprechend berechnet werden. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Doreen meint
15. November 2017 at 11:41
Guten Tag ,
ich bin jetzt Oktober 2016 krank geschrieben ,erhielt noch bis Juli von meinem Arbeitgeber eine Zusatzzahlung zum Krankengeld.
Ich bin seit über 30 Jahren durchgängig in diesem Betrieb beschäftigt.
Steht mir Weihnachtsgeld für 2017 zu ,auch wenn nur anteilig ?
MfG
arbeitsrechte.de meint
9. Januar 2018 at 17:09
Hallo Doreen,
ob Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Ohne betriebliche Übung (drei Jahre hintereinander gezahlt) oder Zusicherung im Arbeitsvertrag handelt es sich oft um eine freiwillige Leistung durch den Arbeitgeber.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Janine meint
14. November 2017 at 13:49
Sehr geehrtes Arbeitsrechte-Team,
ich bin seit juni 2013 in einer Firma angestellt. Ich habe in meinem Arbeitsvertrag zu stehen, dass mir ein 13. Gehalt mit dem Oktobergehalt gezahlt wird. Nun bin ich seid dem 27.12.2016 in Elternzeit und davon seid dem 27.07.2017 in Elternteilzeit. Ich arbeite nur 2 Tage die Woche. Mir ist bewusst, dass mir nur anteilig ein 13 Gehalt gezahlt wird:
„Wird die Sonderzahlung als 13. Monatsgehalt oder auch Jahressonderleistung bezeichnet, wird ausdrücklich die im Jahresverlauf erbrachte Arbeitsleistung vergütet. Daher kann das 13. Gehalt auch um Krankentage oder sonstige Fehlzeiten anteilig gekürzt werden. Wird die Zahlung dagegen als Weihnachtsgeld oder Gratifikation deklariert, so soll häufig die Betriebstreue belohnt werden. Selbst Arbeitnehmer, die über einen langen Zeitraum krank waren, erhalten dann ein ungekürztes Weihnachtsgeld.“
Jedoch ist es so, dass die ganzen Jahre mein 13. Gehalt in meiner Lohnabrechnung als Weihnachtsgeld betitelt wird. Aber triffrt dann nicht eher diese Formulierung auf mich zu??
„Viele Arbeitgeber zahlen auch freiwillig Weihnachtsgeld. Tun sie dies in drei aufeinanderfolgenden Jahren in gleicher Höhe, ist eine betriebliche Übung entstanden, die den Arbeitgeber auch in den folgenden Jahren zur Zahlung von Weihnachtsgeld verpflichtet. Eine betriebliche Übung entsteht jedoch nicht, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich und regelmäßig darauf hingewiesen hat, dass er das Weihnachtsgeld freiwillig zahlt.“
„Falls vertraglich nichts Besonderes in deinem Arbeitsvertrag geregelt ist, behältst du auch während der Elternzeit deinen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Das Weihnachtsgeld knüpft nämlich nicht an eine tatsächliche Tätigkeit an, sondern belohnt in der Regel die Betriebstreue. Und natürlich bist du auch während der Elternzeit deinem Arbeitgeber „treu“.
lieb Dank
Liebe Grüße Janine
arbeitsrechte.de meint
8. Januar 2018 at 12:05
Hallo Janine,
wie sich das Ganze speziell in Ihrem Fall verhält, klären Sie bitte mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nadine meint
10. November 2017 at 12:02
Hallo,
ich habe eine Frage und zwar bekomme ich ende November das Weihnachtsgeld überwiesen. Ich habe allerdings vor zum 01.02.18 zu kündigen.
Darf der Betrieb das Weihnachtsgeld zurück fordern?
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 15:36
Hallo Nadine,
normalerweise befindet sich eine sogenannte „Stichtagsklausel“ im Arbeitsvertrag, die es dem Arbeitgeber erlaubt, das Weihnachtsgeld zurückzuverlangen, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen innerhalb einer bestimmten Frist verlässt. Sie sollten also einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag werfen und nachschauen, welche Frist dort genannt ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sina meint
8. November 2017 at 10:58
Hallo,
Ich habe mein 1 jähriges unbefristetes Arbeitsverhältnis zum 1.11.2017 gekündigt. Mit dem Oktobergehalt habe ich auch erstmals Urlaubsgeld bekommen. Ist es möglich das ich bei der restlichen Abschlagszahlung im November das Weihnachtsgeld noch bekomme?
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 11:21
Hallo Sina,
ob ein Anspruch auf das Weihnachtsgeld existiert hängt davon ab, wie der Bonus organisiert ist. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche zu erkennen und geltend zu machen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas meint
4. November 2017 at 1:24
Hallo,
Ich bin seit 7 Monaten in einem Betrieb tätig( MA<10) es besteht kein TV. Nun habe ich eine Kündigung zum 1.12. erhalten. Ich gehe davon aus, dass die Mitarbeiter Weihnachtsgeld erhalten. Habe ich auch Anspruch darauf? Nach mir wurde noch ein neuer MA eingestellt, der höchstwahrscheinlich Weihnachtsgeld erhält, nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz darf ich nicht benachteiligt werden oder? Wie bekomme ich heraus ,dass der MA die Sonderzahlung erhalten hat und ich nicht?
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 9:25
Hallo Thomas,
um Ihre Ansprüche genau abschätzen zu können, sollten Sie sich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht in Verbindung setzen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Holger meint
10. Oktober 2017 at 21:59
Ich bin AT Angestellter im Außendienst. Bei meiner Einstellung wurde ein Jahresgehalt vereinbart. Kollegen die vor mir als aber auch nach mir eingestellt wurden erhalten ein 13 Gehalt. Dies wurde mir jetzt bei einer Nachfrage verweigert da dies nicht im meinem Arbeitsvetrag verankert wurde.
Habe ich ggf. einen Anspruch auf das 13 Gehalt?
arbeitsrechte.de meint
27. November 2017 at 10:48
Hallo Holger,
als außertariflicher Angestellter haben Sie leider keinen Anspruch auf ein 13. Gehalt, wenn das nicht im Arbeitsvertrag verankert ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Frieda meint
26. September 2017 at 11:53
Hallo liebes Arbeitsrechte Team,
Seit Mai 2016 arbeite ich mit einer halbjährigen Befristung bei einem Lebensmitteldiscounter.
Ich bin in Teilzeit beschäftigt und im Arbeitsvertrag sind Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld vereinbart.
Laut Tarifvertrag besteht Anspruch auf Urlaubsgeld nach einem halben Jahr und Anspruch auf Weihnachtsgeld nach 1 Jahr. Meine erneute Befristung endet am 22.November 2017, habe ich Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld wenn eine Vertragsverlängerung nicht zustande kommt?
Wenn ich den Vertrag bis März kündige muss ich das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld zurück zahlen.
Muss ich das auch wenn meine Befristung endet und ich diese nicht verlängern will.
Danke im voraus für eure Antwort
arbeitsrechte.de meint
13. November 2017 at 15:43
Hallo Frieda,
wir würden Ihnen empfehlen, einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag zu werfen und nachzuschauen, wie eine solche Situation dort geregelt ist. Bei Unsicherheiten können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kei meint
11. August 2017 at 17:07
Sehr geehrtes Arbeitsrechte-Team,
ich bin im Juli 1954 geboren und habe meine mind. 45 Arbeitsjahre zusammen, kann also ab 01.12.2017 abschlagsfrei in Rente gehen. Jetzt möchte ich vom 01.12. bis 31.12.2017 noch von der neuen Flexi-Rente Gebrauch machen.
Meine Frage, wie verhält sich in diesem Fall die Zuwendung von Weihnachts- und Urlaubsgeld?
Denn eine Kündigung in dem Sinn findet ja nicht statt. Ich teile meiner Firma lediglich mit, in welchem Zeitraum ich von der Flexirente Gebrauch mache.
Kann ich in diesem Fall das Weihnachts-/ Urlaubsgeld behalten oder bin ich zur Rückzahlung, ganz oder teilweise, verpflichtet? Sofern dies im Arbeitsvertrag bei eigener Kündigung verankert ist.
Ich bedanke mich für eine badige Rückantwort!
arbeitsrechte.de meint
21. August 2017 at 13:08
Hallo Kei,
mit Nutzung der Flexirente besteht oftmals ein Teilzeitarbeitsverhältnis weiter, sodass in der Regel keine vollwertige Kündigung vorliegt. Bei der Berechnung der hinzuverdienbaren Bezüge finden Urlaubs- und Weihnachtsgeld in der Regel ebenfalls Anwendung. Bitte wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder den Betriebsrat, um zu ergründen, wie mit dem Weihnachts- und Urlaubsgeld bei einem Vertragswechel oder einer arbeitszeitlichen Veränderung verfahren werden soll.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
G. Greif meint
21. Juli 2017 at 13:05
Hallo,
Ich bin seit 7 Monaten aus der Lohnfortzahlung krankheitsbedingt herausgefallen, und würde nun Mitte Oktober wieder die Arbeit aufnehmen wollen. Das Weihnachtsgeld wird bei uns im November ausgezahlt. Bekomme ich dies nun anteilig oder im vollen Umfang? Bin seit 25 Jahren im Unternehmen und ungekündigt.
arbeitsrechte.de meint
3. August 2017 at 10:59
Hallo G. Greif,
dies sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären. Grundsätzlich hat er das Recht dazu, das Weihnachtsgeld wegen Krankheit zu kürzen, allerdings nur, wenn die Zahlung an sich im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Befinden sich die Regelungen dazu in einem Tarifvertrag, darf das Weihnachtsgeld wegen Krankheit nur gekürzt werden, wenn dieser Vertrag das erlaubt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
t. meint
15. Juli 2017 at 9:15
Hallo
Ich habe einen zeitvertrag von einem Jahr gehabt dieser wurde verlängert um 5 Monate im Vertrag steht weihnachtgeld nach tarifanspruch das gleiche wie bei urlaubsgeld 2016 wurde kein weihnachtsgeld gezahlt habe ich 2017 einen Anspruch darauf?
MfG
arbeitsrechte.de meint
31. Juli 2017 at 12:52
Hallo,
ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld besteht nicht. In Arbeits- und Tarifverträgen können entsprechende Vorgaben hierzu gemacht werden. Bei Tarifverträgen gilt dabei oftmals ein Anspruch ab dem zweiten Beschäftigungsjahr. Konsultieren Sie den zutreffenden Tarifvertrag, um sich über die für Sie geltenden Vorgaben zu informieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
McA meint
10. Juli 2017 at 21:30
Ich arbeite in einem Handwerksbetrieb mit ca. 12 Mitarbeitern. Es gibt keinen Tarifvertrag, und im AV ist kein konkretes Weihnachtsgeld benannt. Wenn der Arbeitgeber Weihnachtsgeld bezahlt, muß er dann die Arbeiter gleich behandeln im Sinne gleicher prozentualer Anteile am Brutto oder etwa gleiches WG auch bei unterschiedlichen Bruttolöhnen? Oder kann er den Mitarbeitern mehr oder weniger zugestehen, je nach Zufriedenheit/Leistung/Einsatzbereitschaft ?
In den letzten Jahren gab es bis auf ein Mal jedes Jahr Weihnachtsgeld, aber in unterschiedlicher Höhe und immer nach Unterschrift eines Formulares, in dem auf die Freiwilligkeit der Zahlung hingewiesen wurde.
Danke für Ihre Antwort !
Gruß,
McA
arbeitsrechte.de meint
24. Juli 2017 at 12:04
Hallo,
grundsätzlich gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz auch beim Weihnachtsgeld. Der Arbeitgeber muss also dafür Sorge tragen, dass kein Mitarbeiter benachteiligt wird. Die Höhe des Weihnachtsgeldes ist dabei jedoch nicht gesetzlich festgelegt, da es sich um eine freiwillige Zusatzleistung handelt. Der Arbeitgeber kann also entweder einen prozentualen Anteil am Bruttolohn festlegen, der für alle gilt oder aber einen Festbetrag, der je nach Betriebszugehörigkeit ggf. auch ansteigt. Wenden Sie sich zur Bewertung Ihres Falls an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bätzgen meint
25. März 2017 at 0:06
Ich bin seit über 40 Jahren im Betrieb tätig und bekomme das Weihnachtsgeld monatlich 1/12 zum Gehalt. Jetz gehe ich zum 01.08.2017 in Rente.
Jetzt sagt der Steuerberater der Firma ich müsste das gezahlte Weihnachtsgeld von Januar bis Juli zurückzahlen, ist das richtig? Ich habe gelesen wenn das Weihnachtsgeld über Jahren monatlich mit dem Gehalt gezahlt wurde dann könnte die Firma das nicht verlangen.
Für eine rechtsverbindliche Antwort wäre ich dankbar.
arbeitsrechte.de meint
27. März 2017 at 11:18
Hallo Bätzgen,
unter gewissen Voraussetzungen kann das Weihnachtsgeld zurückgefordert werden. Diese Voraussetzungen müssen jedoch im Vorfeld festgelegt sein; das Gleiche gilt für den jeweiligen Zeitraum. Dieser richtet sich in der Regel nach der Höhe des Weihnachtsgeldes. Wir würden Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, um zu erörtern, wie es sich in Ihrem individuellen Fall verhält.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Horst S. meint
5. Februar 2017 at 12:11
Hallo ich hatte einen Jahresvertrag vom 1.2.2016-31.1.2017 im Dez.2016 erhielt ich Weihnachtsgeld mit der Abrechnung für Nov. jetzt bekam ich meine letzte Abrechnug Jan.2017 und musste feststellen das die Firma mir das Weihnachtsgeld wieder abgezogen hat Jetzt meine Frage dürfen die das ? mfg Horst Spindler
arbeitsrechte.de meint
6. Februar 2017 at 9:01
Hallo Horst,
das Weihnachtsgeld ist eine zusätzliche Leistung vom Arbeitgeber. Aus diesem Grund haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Vielmehr gilt, was in Ihrem Arbeitsvertrag bzw. im Tarifvertrag darüber festgelegt wurde. Es kann vorkommen, dass durch eine Kündigung innerhalb einer bestimmen Frist im Folgejahr die Sonderzahlung zurückgezahlt werden muss. Da Sie allerdings einen befristeten Arbeitsvertrag hatten, können Sie den Anspruch auf das Weihnachtsgeld in gewissen Fällen durchsetzen. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um den Sachverhalt zu klären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
verena b. meint
14. Januar 2018 at 11:04
Ja das ist so schau aber mal in dein arbeitsvertrag