Der erste Schnee fällt, die Wohnung ist festlich dekoriert und Plätzchengeruch durchströmt das Haus. Unverkennbar steht bald Weihnachten vor der Tür. So besinnlich es am Jahresende wird, eine Sache liegt vielen Menschen schwer im Magen: das Besorgen der Weihnachtsgeschenke. Worüber freuen sich die Eltern und was wünscht sich das eigene Kind? Eine Frage, die nicht nur in kreativer Hinsicht Kopfzerbrechen bereitet, sondern auch den Geldbeutel ganz gut belasten kann.
Kurz & knapp: Weihnachtsgeld
Nicht jeder Arbeitnehmer erhält Weihnachtsgeld, da es normalerweise keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderzahlungen gibt, die neben der regulären Vergütung gezahlt werden.
Für gewöhnlich einigen sich Tarifpartner in einem Tarifvertrag auf die Gewährung einer solchen Sonderzahlung. Auch aus einer betrieblichen Übung kann ein Anrecht abgeleitet werden.
Es gibt keinen pauschalen Betrag. Häufig wird ein gewisser Prozentsatz vom regulären Gehalt bestimmt.
Inhalt
Spezifische Informationen zum Weihnachtsgeld:
Weihnachtsgeld bei einer Kündigung
Bekommen Arbeitnehmer Weihnachtsgeld bei einer Kündigung oder müssen sie es zurückzahlen?
Weihnachtsgeld in Elternzeit
Wird in der Elternzeit Weihnachtsgeld gezahlt und wie wird dieses berechnet?
Weihnachtsgeld trotz Krankengeld
Bekommen Sie Weihnachtsgeld, obwohl Sie Krankengeld erhalten? Hier gibt’s die Antwort!
Weihnachtsgeld bei einem Minijob
Haben Sie ein Recht auf Weihnachtsgeld, wenn Sie einen Minijob haben? Und wie hoch fällt es auch?
Weihnachtsgeld im Mutterschutz
Erhalten Sie Weihnachtsgeld, auch wenn Sie sich im Mutterschutz befinden?
Weihnachtsgeld versteuern – Ist Weihnachtsgeld steuerfrei?
Muss der Arbeitgeber Weihnachtsgeld versteuern? Alles Wichtige dazu erfahren Sie hier!
Weihnachtsgeld wegen Krankheit kürzen
Wann darf der Arbeitgeber Weihnachtsgeldzahlungen im Krankheitsfall einbehalten? Lesen Sie es hier!
Weihnachtsgeld nach TVöD
Erhalten Sie Weihnachtsgeld nach dem TVöD? Wie wird es berechnet? Mehr Infos dazu finden Sie hier!
Um diese finanzielle Herausforderung wissen auch die Unternehmen in Deutschland, die ihren Mitarbeitern manchmal mit einer Sonderzahlung in Form des Weihnachtsgeldes unter die Arme greifen.
Dieser Artikel widmet sich der Klärung aller Fragen rund um das Thema Weihnachtsgeld, auch Weihnachtsgratifikation genannt. Beleuchtet werden dabei zum Beispiel Aspekte wie: „Ist die Zahlung vom Weihnachtsgeld Pflicht?“ und „Wie hoch ist das Weihnachtsgeld?“.
Weihnachts- und Urlaubsgeld – was ist das überhaupt?
Für die Verrichtung der arbeitsvertraglich vereinbarten Leistungen erhalten Arbeitnehmer ein Gehalt oder einen Lohn, über den sich die Vertragspartner ebenso für gewöhnlich im Vorhinein geeinigt haben. Über diesen definierten Betrag hinaus zeigen sich manche Arbeitgeber spendabel und lassen Arbeitnehmern zu gewissen Anlässen im Jahr bestimmte Gratifikationen zukommen, zu denen das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld zählen.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld: Haben Sie einen Anspruch?
Viele Arbeitnehmer schätzen sich glücklich über eine zusätzliche finanzielle Vergütung ihres Arbeitgebers. Die Frage, die sich bei der Weihnachtsgeld-Regelung nun stellt, ist: Gibt es eine gesetzlich definierte Klausel, die besagt, ob bzw. wann Weihnachtsgeld gezahlt werden muss?
Ganz grundsätzlich können sich Beschäftigte nicht auf die Auszahlung von Weihnachtsgeld in gesetzlicher Hinsicht berufen. Für gewöhnlich darf der Arbeitgeber sich deshalb nach eigenem Ermessen dazu entschließen, solche Sonderzahlungen zu leisten oder eben auch nicht. Andere Bestimmungen können sich jedoch daraus ergeben, wenn es immer wieder in aufeinanderfolgenden Jahren Weihnachtsgeld gibt. Das Gesetz spricht in diesem Zusammenhang von einer betrieblichen Übung.
Wann bekommt man Weihnachtsgeld? Doch nicht nur aus einer betrieblichen Übung heraus, kann sich entscheiden, wann solche Gratifikationen gewährt werden müssen. Das Arbeitsrecht besagt: Weihnachtsgeld kann auch dann verlangt werden, wenn eine solche Vereinbarung in einer der nachfolgenden Dokumente getroffen wurde:
- einem Tarifvertrag
- dem jeweiligen Arbeitsvertrag
- einer Betriebsvereinbarung
Übrigens: Das bereits ausgezahlte Weihnachtsgeld kann in Deutschland vom Arbeitgeber zurückverlangt werden, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb einer im Arbeits- oder Tarifvertrag definierten Frist das Unternehmen verlässt. Die entsprechende Formulierung ist auch als Stichtagsklausel bekannt.
Wer bekommt Weihnachtsgeld?
Welche Personen zusätzlich zum Lohn Weihnachtsgeld erhalten, hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung untersucht. Es führte zwischen April 2015 und August 2016 eine Befragung zum Thema „Weihnachtsgeld“ durch. Sie ergab Folgendes:
- Arbeitnehmer, die in Branchen tätig sind, wo Tarifverträge gelten, erhalten häufiger ein Weihnachtsgeld ausgezahlt
- Es ist wahrscheinlicher von einer Weihnachtsgeld-Auszahlung zu profitieren, wenn man in Westdeutschland arbeitet.
- Männliche Beschäftigte erhalten häufiger Weihnachtsgeld.
- Sind Sie Mitglied in einer Gewerkschaft, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, eine Gratifikation ausgezahlt zu bekommen.
Wie viel Weihnachtsgeld bekommt man?
Die Höhe vom Weihnachtsgeld bewegt die Gemüter. Schließlich gilt für gewöhnlich: Je mehr, desto besser.
Über wie viel Bares Sie sich freuen dürfen, hängt häufig von der jeweiligen Monatsvergütung ab, die gerade bei entsprechenden Vereinbarungen in Tarifverträgen als Grundlage dient.
Das Weihnachtsgeld wird hiervon für gewöhnlich in Prozent berechnet. Welcher Prozentsatz konkret Anwendung findet, ist abhängig von den Verhandlungsergebnissen der jeweiligen Tarifpartner (Arbeitgeber bzw. ihre Vertreter und Gewerkschaften) und kann daher nicht pauschalisiert werden.
Wann gibt es Weihnachtsgeld – der Zeitpunkt der Auszahlung
Arbeitnehmer, die bereits wissen, dass sie in diesem Jahr eine Gratifikation erhalten werden und so ihren Lieben auch den ein oder anderen teureren Wunsch erfüllen können, stellen sich angesichts der notwendigen Beschaffungszeit die Frage: „Das Weihnachtsgeld – wann wird es ausgezahlt?“
Arbeitgeber handhaben die konkreten Fristen ganz unterschiedlich. In der überwiegenden Zahl der Fälle landet der entsprechende Bonus jedoch im Zuge der Gehaltszahlung für den November auf dem Konto. Arbeitnehmer sollten deshalb rund um den 30. November aufmerksam sein und überprüfen, ob sie den vereinbarten Betrag ihr Eigen nennen können.
Kleiner Tipp: Um sich nicht zu verschulden, lohnt es sich, bereits das Jahr über immer wieder kleinere Beträge für den Weihnachtseinkauf zurückzulegen. Ist das nötige Geld zusammengespart, können Sie bereits bei Zeiten nach passenden Geschenken Ausschau halten und müssen sich nicht in den vorweihnachtlichen und nervenraubenden Einkaufsstress mit allen anderen begeben.
Kann Weihnachtsgeld anteilig ausgezahlt werden?
Schon das ganze Jahr über rechnet so mancher mit seinem Weihnachtsgeld. Doch manchmal kommt unverhofft oder auf eigene Initiative die Kündigung des Arbeitsverhältnisses dazwischen. Muss nun gänzlich auf die Zahlung des Betrages verzichtet werden? Oder gibt es auch ein anteiliges Weihnachtsgeld?
Bevor diese Fragen beantwortet werden können, muss zunächst geklärt werden, welcher Zweck mit der Zahlung des Weihnachtsgeldes verfolgt wird. Unterschieden wird hier in der Regel zwischen:
- Sonderzahlungen, die die Betriebstreue würdigen (Weihnachtsgeld)
- Sonderzahlungen, die als 13. Gehalt gezahlt werden
- Mischform aus 1. und 2.
Um welche Form es sich handelt, kann für gewöhnlich implizit dem Arbeitsvertrag entnommen werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes hat demnach ein Arbeitnehmer, der von einem Weihnachtsgeld in Mischform profitiert, unter bestimmten Umständen das Recht, bei vorzeitigem Ausscheiden die anteilige Zahlung des Weihnachtsgeldes zu verlangen. Er kann sich auf dieses Prozedere berufen mit dem Verweis auf eine sonst vorliegende ungerechtfertigte Benachteiligung (Az.: 10 AZR 848/12). In einigen Fällen kann es auch bei Krankheit zu anteiliger Kürzung des Weihnachtsgeldes kommen.
Müssen beim Weihnachtsgeld Abzüge in Kauf genommen werden?
Das mit dem Arbeitgeber vereinbarte Monatsgehalt wird im Arbeitsvertrag in der Regel als Bruttobetrag vereinbart. Das heißt: Diese Summe wird nicht eins zu eins jeden Monat auf Ihr Konto überwiesen, da hiervon vorher u. a. noch die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Arbeits-, Pflege- und Rentenversicherung) abgehen. Doch müssen auch beim Weihnachtsgeld, das freiwillig vom Arbeitgeber gezahlt wird, Steuerabzüge befürchtet werden?
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Über den Autor
Elyas ist ein erfahrener Online-Redakteur mit einem abgeschlossenen Studium im Bereich Rechtswissenschaften. Seine Expertise auf diesem Gebiet ermöglicht es ihm, fundierte und präzise Artikel zu unterschiedlichsten Fragen im Bereich Arbeitsrecht zu produzieren, die Lesern das Erfassen der komplexen Inhalte ermöglichen sollen.
Alex H. meint
28. November 2018 at 20:22
Hallo,
Kollegen haben Weihnachtsgeld erhalten. Ich jedoch nicht. Begründung: In meinem AV steht anstatt einer monatlichen Vergütung ein Jahresgehalt X wird ausbezahlt aufgeteilt auf 12 Monate. Plus Zusatz: Sonderzahlungen gelten ausschließlich als freiwillige Leistungen etc.
Habe ich somit ebenfalls Anspruch oder muss ich eine Änderung meines Verrages anstreben?
Vielen Dank im Voraus
arbeitsrechte.de meint
5. Dezember 2018 at 15:43
Hallo Alex,
ob für Sie ein Anspruch besteht kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht rechtssicher beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mik meint
27. November 2018 at 16:52
I have a question.. can someone still get a christmas bonus after your contract or work is being prematurely terminated? Like you have worked for 6 months and being told without any warning or written report that you are being terminated?
arbeitsrechte.de meint
5. Dezember 2018 at 15:01
Hi Mik,
a lawyer seems to be the right partner to talk to in your position.
Your team from Arbeitsrechte.de
Denise meint
24. November 2018 at 15:28
Hallo, mein Arbeitgeber will dieses Jahr 50% Weihnachtsgeld auszahlen,aber nur unter der Bedingung, dass die Arbeitnehmer eine Unterschrift unter einem Schreiben leisten, worin auf ein weiteren Anspruch in den kommenden Jahren verzichtet wird. Der Arbeitgeber macht die Auszahlung abhängig von der geleisteten Unterschrift, dh. wer nicht unterschreibt bekommt kein Weihnachtsgeld. Ist dies statthaft?
arbeitsrechte.de meint
3. Dezember 2018 at 9:55
Hallo Denise,
in diesem Fall sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und sich von ihm beraten lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marion meint
22. November 2018 at 14:58
Ist es rechtens dass ein Arbeitgeber dem kompletten Innendienst Weihnachtsgeld zahlt aber dem Außendienst nicht? Es Sind alle im Angestelltenverhältnis . Über eine verwertbare Antwort würde ich mich sehr freuen
Mike meint
22. November 2018 at 14:25
Hallo Arbeitsrechte.de Team,
Ich arbeite in einem deutschlandweit tätigen Unternehmen. Uns wurde vor drei Jahren durch eine Vertragsänderung das vorher freiwillig gezahlte Weihnachtsgeld auf unser Monatsbrutto umgerechnet und erhöht. Soweit so gut, war ja ok.
Nun hat sich rausgestellt, dass dies nur in einer unserer Firmeneigenen Regionen stattgefunden hat, und die anderen Regionen über die Jahre weiterhin Weihnachtsgeld bekommen, auch Mitarbeiter in den völlig gleichen Positionen.
Verstößt das nicht trotzdem gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und hat man eine Chance das auch nachträglich einzufordern ohne Anwalt, da ich ja noch für die Firma tätig bin ?
Vielen Adana für eine Antwort.
arbeitsrechte.de meint
3. Dezember 2018 at 9:31
Hallo Mike,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, sich mit Ihren Fragen an einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alex meint
20. November 2018 at 22:00
Mein Arbeitgeber zahlt das Urlaubsgeld und weihanchtsgeld beides in einem Monat aus. ist das steuerlich nicht super schlecht für mich!?
MFG
arbeitsrechte.de meint
30. November 2018 at 8:44
Hallo Alex,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen. Sie können sich mit Ihrer Frage jedoch jederzeit an einen Steuerberater wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Elsa meint
14. November 2018 at 19:35
Hallo,ich arbeite seit 15 Jahren in einem Betrieb und möchte nun am 31.12 meine Kündigung abgeben.. Meine Kündigungsfrist beläuft sich auf sechs Monate da ich im Einzelhandel tätig bin ,bekomme ich einen Warengutschein der nur in dem Geschäft einzulösen ist und eine Weihnachtsgratifikation . Wie verhält es sich nun mit der Rückzahlung des Geldes?Ich bin ja bis Ende Juni noch in den Arbeitsverhältnis.
Kristina meint
28. Oktober 2018 at 21:49
Hallo. Ich arbeite seit Novrmber 2016 mit befristtete vertrag. Immer gibt verlängerung für halbe jahre, dann für 3 monate dann wieder für halbe jahre. Am November 2018 bin auf diese Arbeit schon 2 Jahre. Soll ich kriegen festanstellung.
Meine fragen:
1. Soll ich unterschreiben eine neue vertrag oder kann ich unterschreiben verlängerung und festanstellung geht automatisch?
2. Bei festanstellung soll auszahlen Weihnachtsgeld?
Danke
arbeitsrechte.de meint
5. November 2018 at 8:23
Hallo Kristina,
da es für Weihnachtsgeld keinen gesetzlichen Anspruch gibt, ist es in der Regel im Arbeitsvertrag vereinbart. Wie ein neuer Vertrag gestaltet sein soll oder ob eine Verlängerung sinnvoll ist, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ramona meint
9. Oktober 2018 at 9:38
Hallo. Ich habe eine Frage zur Berechnung vom Weihnachtsgeld.
Vorweg ich werde nach dem avr Bayern bezahlt. Darin läuft es unter Jahressonderzahlung. Ich bin seit April als 100% Kraft tätig. Arbeit also 40 Stunden in der Woche. Seit Juni habe ich allerdings aufgrund meiner Schwangerschaft ein Teilbeschäftigungsverbot und arbeite nur nocj 15 Stunden in der Woche.
Ich bekomme nach wie vor das gleiche Gehalt, nur teilt sich das auf. Das Gehalt für die 15 Stunden läuft unter Mutterschutzlohn. Der Rest unter Ausgleichslohn.
Meine Frage wäre jetzt, steht mir überhaupt Weihnachtsgeld zu? Und wenn ja, woraus wird es berechnet?
Mein Arbeitgeber bzw die zuständige Stelle konnte mir diesbezüglich keine Auskunft geben.
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Viele. Dank!
arbeitsrechte.de meint
22. Oktober 2018 at 10:50
Hallo Ramona,
ein Weihnachtsgeld ist aus dem AVR Bayern nicht bekannt. Die Jahressonderzahlung ergibt sich aus dem durchschnittlichen Gehalt aus Juli, August und September.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Eva meint
17. September 2018 at 17:57
Liebes Team,
Ich bin in einem TvÖD Vertrag und möchte aufgrund der Sonderzahlung bus zum 15.12 bleiben. Es war häufig die Erklärung der 1/12 Regel beim Beginn.
Wie verhält es sich nun im Dezember. Erhalte ich hier 1/12 oder wird das auf die 15 Tag umgelegt?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
Eva
Friedo meint
13. September 2018 at 12:17
Hallo,
ich bin seit dem 15.11.17 angestellt als Elternzeitvertretung bis zum 17.11.18
Mein Vertrag ist „angelehnt“ an TV-L. Damit habe ich ja auch Anspruch auf die Jahressonderzahlung, da im Vertrag nichts anderes steht. Aber in welchem Umfang und für das Jahr 2017 und 2018?
TV-L §20 (1) sagt ja
„Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.“
Heißt das, für das Jahr 2017 habe ich vollen Anspruch und für das Jahr 2018 gar keinen?
Danke und Gruß,
Friedo
arbeitsrechte.de meint
9. Oktober 2018 at 14:09
Hallo Friedo,
die Auslegung von Verträgen fällt unter die Rechtsberatung. Diese bieten wir nicht an. Bitte klären Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber oder im Streitfall mit einem Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lena meint
31. August 2018 at 18:03
Hallo,
Ich arbeite als studentische Teilzeit und beziehe von meinem Arbeitgeber Urlaubs und Weihnachtsgeld, jetzt muss ich einen Zweitjob annehmen und würde da auch Weihnachts und Urlaubsgeld bekommen. Ist das überhaupt möglich? Muss ich bei einem Betrieb angeben das ich kein Urlaubs und Weihnachtsgeld beziehen kann, da ich es schon von dem jeweils anderen Arbeitgeber bekomme?
Danke für die Hilfe.
arbeitsrechte.de meint
28. September 2018 at 11:47
Hallo Lena,
Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. Sie können aufgrund der Vertragsfreiheit in der Regel frei vereinbart werden. Um sicherzugehen können Sie sich gern von einem Anwalt beraten lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine meint
10. Juni 2018 at 0:05
Hallo, eine Frage
Ich arbeite seit fast 10 Jahren im Einzelhandel in Vollzeit.
Urlaubsgeld bekomme ich, nur kein Weihnachtsgeld. Ich weiß das Kollegen die länger im Betrieb sind (20 Jahre und länger) dies beziehen, nur die ‚ neuen‘ halt nicht. Ist das rechtens?
Danke im vorraus.
arbeitsrechte.de meint
18. Juni 2018 at 9:01
Hallo Sabine,
ausschlaggebend für die Zahlung von Weihnachtsgeld ist häufig die Länge der Betriebszugehörigkeit. Wir würden Ihnen empfehlen, Ihren Arbeitgeber darauf anzusprechen und nachzufragen, wie sich das Ganze im Unternehmen verhält.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sandra meint
29. Mai 2018 at 18:03
Hallo , ich habe eine Frage.
Ich habe am 03.06.2017 als Verkäuferin angefangen und würde nach 12 Monate Betriebszugehörigkeit Urlaubsgeld erhalten.
In meinem Vertrag steht allerdings das es für den 01.06 im Vollgejahr ausbezahlt wird.
Habe ich dennoch Anspruch darauf oder erhalte ich wegen 2 Tage kein Urlaubsgeld?
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 13:08
Hallo Sandra,
ohne Einblick in den Arbeitsvertrag lässt sich das nicht beurteilen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen weiterhelfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Knut Sch. meint
24. April 2018 at 22:22
Hallo liebes Team,
ich bin 1955 geboren und seit 19 Jahren in einer Tarifgebundenen Metallwarenfabrik tätig. Ich scheide am 01.02.2019 als Langzeitversicherter aus dem Unternehmen aus.
Bekomme ich für 2019 Weihnachtsgeld ?
Danke
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 14:51
Hallo Knut,
die Zahlung von Weihnachtsgeld wird intern geregelt. Daher können wir nicht beurteilen, ob Sie es dieses Jahr erhalten. Ihr Vorgesetzter oder die Personalabteilung kann Ihnen eine Auskunft dahingehend geben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kevin meint
15. Februar 2018 at 11:53
Ich habe mein Arbeitsverhältnis zum 31.03.2018 gekündigt. Neuer Arbeitgeber ab dem 01.04.2018.
In meiner Kündigungsbestätigung steht nun dass ich mein komplettes Weihnachtsgeld (Zuwendung in Höhe von 80% eines Monatsgehaltes) bei der letzten Zahlung meines Gehaltes einbehalten wird.
In meinem Tarifvertrag steht : „..in der Zeit bis einschließlich 31.03 des folgenden Kalenderjahres aus seinem Verschulden oder auf eigenen Wunsch ausscheidet“.
Meine Frage – ist es rechtens dass das Weihnachtsgeld zurückgefordert wird – da ich ja bis einschließlich 31.03.2018 beschäftigt bin.
arbeitsrechte.de meint
12. März 2018 at 8:40
Hallo Kevin,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten, wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nia meint
4. Februar 2018 at 22:13
Hallo liebes Team,
ich habe im November 2017 Weihnachtsgeld (278 EUR netto) erhalten.
Ich habe zum 31. Januar 2018 gekündigt und mein Arbeitgeber hat Weihnachtsgeld (394 EUR netto) von meinem Konto im Januar wieder abgezogen. In meinem Arbeitsvertrag steht kein Datum und keine Erwähnung, bis wann darf der Arbeitgeber Weihnachtsgeld zurück fordern.
Hat er einen Anspruch darauf?
Vielen Dank und einen schönen Tag!
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 10:16
Hallo Nia,
ob in Ihrem Fall ein rechtlicher Anspruch von Seiten des AG besteht, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Patryk P. meint
31. Januar 2018 at 18:57
Hallo, habe zum 14.2 2018 gekündigt bin seit 16.11.2016. im Betrieb.
Im Arbeitsvertag steht folgendes :
Gewährt der Arbeitgeber die Zahlung einer Weihnachtsgratifikation nicht auf tariflicher Grundlage, sonder ausschliesschlich oder über die tarifliche Leistung hinaus auf betrieblicher Grundlage, erfolt dies freiwillig ohne Rentenanspruch.
Weihn<chtsgratifikationen können in voller Höhe zurückgefordert werden wenn,
der Arbeitnehmer maehr als 102,26 Eur, jedoch weniger als 1 Monatsvergütung erhalten hat, vor dem 31.März des Folgejahres aufgrund arbeitnehmerseitiger Kündigung aus dem Betrieb auscheidet, oder
der Arbeitnehmer eine volle Monatsvergütung erhalten hat, bis zum 3. März des Folgejahres aufgrundarbeitnehmer- oder arbeitgeberseitiger Kündigung aus dem Betrieb ausscheidet.
in jedem dem vorgenannten Fälle gild die zuwendung als Vorschuss. Bereits geleistete Zahlungen sind entweder zurück zu gewähren oder können bei der nächsten Zahlung unter Beachtung der Pfändungsgrenze einbehalzen werden.
Ruht das Arbeitsverhältnis, vermindert sich die Weihnachtsgratifikation für jeden vollen Kalendermonat des Ruhens um ein zwölftel. für jeden Fehltag, der Krankheitsbedingt oder aus sonstigen Gründen entsteht, kann die Gratifikation um ein sechzigstel gekürzt werden.
Muss ich damit rechnen das es rechtswirksam ist wenn der Arbeitgeber das weihnachtsgeld zurück verlangt ?
Mit freundlichen Grüssen
Patryk P.
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 16:12
Hallo Patryk,
eine Rückforderung auf Basis der von ihnen genannten Bedingungen ist denkbar. Ihre genaue Situation kann jedoch ein Anwalt besser bewerten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
irma meint
4. Januar 2018 at 14:37
bin im september 1954 geboren und habe 45 arbeitsjahre. Ich gehe ab 01.02.2018 in Rente. Ich habe 39 Arbeitsjahre in der selben Einrichtung. Wir haben immer Weihnachtsgeld erhalten, Für das Jahr 2017 soll ich aber nichts erhalten, weil ich nicht bis zum 31.03,2018 arbeite sondern nur bis Ende Januar. Ist das rechtens?
arbeitsrechte.de meint
14. Februar 2018 at 13:16
Hallo irma,
wenn in aufeinanderfolgenden Jahren immer wieder Weihnachtsgeld gezahlt wird, kann sich daraus unter Umständen eine betriebliche Übung ergeben, was für einen Anspruch auf Weihnachtsgeld sprechen würde. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Yvonne K. meint
2. Januar 2018 at 12:26
Hallo,
ich habe zum November eine Gehaltserhöhung erhalten. Das Weihnachtsgeld (laut Arbeitsvertrag 13. Monatsgehalt) wurde auf Basis des Oktobergehaltes bezahlt, was natürlich niedriger ist.
Wir haben weder einen Tarifvertrag noch eine Gewerkschaft.
In den letzten Jahren ist nie ein prozentualler Anteil als 13. Monatsgehalt bezahlt worden, immer die Höhe des Novembergehaltes.
Ist das gesetzeskonform?
arbeitsrechte.de meint
12. Februar 2018 at 11:22
Hallo Yvonne,
um die Rechtmäßigkeit zu beurteilen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine meint
19. Dezember 2017 at 12:35
Hallo,
Ich habe am letzten Tag meiner Probezeit die Kündigung erhalten (05.12. zum 31.12.). Am 28.11. wurde das vereinbarte Weihnachtsgeld ausbezahlt (Ca. Halber montaslohn). Im Arbeitsvertrag steht keine Rückzahlungsklausel dafür ein Hinweis, dass man Anspruch darauf hätte, wenn das Arbeitsverhältnis am Auszahlungstag nicht gekündigt ist. Trotzdem wurde mir das gezahlte Weihnachtsgeld in der Dezember Abrechnung wieder abgezogen. Ist das rechtens, weil es noch in der Probezeit war?
arbeitsrechte.de meint
12. Februar 2018 at 8:17
Hallo Sabine,
um die Rechtmäßigkeit der Forderung zu bestätigen oder zu widerlegen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter meint
17. Dezember 2017 at 12:23
Mein Arbeitgeber hat heuer, trotz Bestandteil des Tarifvertrags, kein Weihnachtsgeld gezahlt. Begründung: Wirtschaftliche Schwierigkeiten.
Wie kann ich diesen Anspruch durchsetzen?
arbeitsrechte.de meint
9. Februar 2018 at 14:06
Hallo Peter,
in den meisten Fällen stellt das Weihnachtsgeld eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers dar. Ein Anspruch hierauf kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer betrieblichen Übung ergeben. Ob Ihnen ein solcher Anspruch zusteht, kann Ihnen nur ein Rechtsanwalt beantworten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jenny meint
14. Dezember 2017 at 20:52
Guten Abend, ich bin Angestellte Mfa in einer Arztpraxis mit Tarifvertrag. Laut Tarifvertrag bekommen wir ein volles 13.Monatsgehalt dies haben wir alle auch erhalten im November. Nun meine Frage dieses Jahr zum ersten mal haben alle Mitarbeiter ein volles 14 Monatsgehalt bekommen bis auf eine Teilzeitkollegin und mich. Er ist auf mich nicht gut zu sprechen da ich schwanger bin und seit Anfang November ein komplettes Beschäftigungsverbot habe. Ist dies rechtens? Das ist doch Diskriminierung gegenüber mir und der Kollegin.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
arbeitsrechte.de meint
8. Februar 2018 at 16:30
Hallo Jenny,
prinzipiell sind alle Mitarbeiter bei Sonderzahlungen gleich zu behandeln. Mitunter rechtfertigen jedoch besondere Umstände die Besserstellung einzelner Angestellten. Inwiefern dieser Fall bei Ihnen vorliegt, können wir leider nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Sie ausführlich beraten kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Simone meint
12. Dezember 2017 at 23:03
Ich habe am 1.8.2017 bei Tengelmann angefangen zu arbeiten. Am 1.10. Wurde Tengelmann von Edeka Bayern Südfilialen übernommen. Auch mit dem Tarif von Verdi. Meine Probezeit ging bis 30.7. Und mein Arbeitsvertrag geht bis 31.12.2017. Ich werde dann aber unbefristet übernommen. Warum habe ich kein Weihnachtsgeld bekommen?
arbeitsrechte.de meint
5. Februar 2018 at 15:46
Hallo Simone,
ist Weihnachtsgeld nicht vertraglich zugesichert, gibt es bei erst „kurzer“ Betriebszugehörigkeit keinen definitiven Anspruch auf diese Sonderzahlung. Sollte der Vertrag jedoch einen solchen Anspruch in Form der Jahressonderzahlung garantieren, sollten Sie auf diesen Missstand hinweisen. Notfalls hilft ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nadia meint
9. Dezember 2017 at 13:25
Liebes Arbeitsrecht Team,
ich arbeite seit 16 Jahren in einer Arztpraxis, seit dem 12.08.2017 bin ich für 3 Jahre in Elternzeit gegangen. Bisher und auch dieses Jahr wurde Weihnachtsgeld ausgezahlt, dieses Mal allerdings nur an die Kolleginnen/ Kollegen. Ich sehe mich noch Teil des Teams. Müsste ich nicht zumindest anteilig was ausgezahlt bekommen? Mitte April bis Mitte August war ich in „Mutterschaftsurlaub“. Zu erwähnen ist vielleicht noch, dass mein Arbeitgeber sich im September geändert hat, da die Praxis von einem MVZ „aufgekauft“ wurde. Nachteilig dürfte sich das allerdings nicht auf mich auswirken. Können Sie mir da die Rechtslage erörtern?
arbeitsrechte.de meint
5. Februar 2018 at 10:19
Hallo Nadia,
wenn es keine vertragliche Vereinbarung über das Weihnachtsgeld gibt, die Sie zu diesem berechtigt, können Sie versuchen mit einem Anwalt für Arbeitsrecht herauszufinden, ob Sie einen Anspruch haben und diesen dann gegen Ihren Arbeitgeber durchsetzen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de