Sowohl während als auch eine gewisse Zeit nach der Schwangerschaft profitieren Arbeitnehmerinnen in Deutschland von einer spezielle Fürsorge. Sechs Wochen vor und mindestens acht Wochen nach einer Geburt befinden sie sich im sogenannten Mutterschutz. Erwerbstätige (werdende) Mütter sollen so vor möglichen Gefahren am Arbeitsplatz oder einer Kündigung geschützt werden.
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Um sie in dieser besonderen Zeit auch finanziell zu unterstützen, wird ihnen anstelle ihres eigentlichen Gehalts das sogenannte Mutterschaftsgeld gezahlt. Aber fällt diese Aufgabe dem Arbeitgeber zu oder muss eine andere Stelle für diese finanzielle Leistung aufkommen?
Kurz & knapp: Wer zahlt das Mutterschaftsgeld?
Grundsätzlich wird das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse gezahlt. Es beträgt bis zu 13 Euro pro Kalendertag.
Besteht vonseiten der Krankenkasse kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld, ist eine Einmalzahlung vom Bundesversicherungsamt in Höhe von maximal 210 Euro unter Umständen möglich. Infos dazu finden Sie hier.
Sollte Ihnen ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zustehen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dafür aufzukommen.
Wer zahlt also das Mutterschaftsgeld? Kann die Bezahlung im Mutterschutz von unterschiedlichen Stellen vorgenommen werden? Und wer zahlt den Zuschuss im Mutterschutz, sollte ein solcher fällig werden? Antworten auf diese Fragen finden Sie im Ratgeber.
Inhalt
Wann zahlt die Krankenkasse Mutterschaftsgeld?
Nicht selten fragen sich Frauen im Mutterschutz, wer eigentlich zahlt. Im Normalfall übernimmt dies die jeweilige Krankenkasse, wobei jedoch die Art der Krankenversicherung eine Rolle spielt.
Nur wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert oder freiwillig gesetzlich versichert sind, ist die Frage: „Wer zahlt das Mutterschaftsgeld?“ mit „Ihre Krankenkasse.“ zu beantworten. In diesem Fall erhalten Sie maximal 13 Euro pro Kalendertag.
Wer zahlt alternativ im Mutterschutz?
Dies muss jedoch nicht bedeuten, dass Sie im Mutterschutz gänzlich ohne Bezahlung klarkommen müssen, wenn sie über eine andere Versicherungsart verfügen. Bei Vorliegen einer privaten oder einer Familienversicherung in Kombination mit einer geringfügigen Beschäftigung besteht die Möglichkeit einer einmaligen Zahlung von bis zu 210 Euro.
Doch wer zahlt dieses Mutterschaftsgeld? Dies übernimmt hier die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes. Sollten Sie selbstständig sein und über eine freiwillige gesetzliche Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld verfügen, bekommen Sie zwar kein Mutterschaftsgeld, dafür aber Krankengeld im Mutterschutz.
Mutterschaftsgeld: Wer zahlt den Zuschuss?
Wenn das durchschnittliche kalendertägliche Nettoentgelt der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist über einem Wert von 13 Euro (also mehr als 390 Euro monatlich) lag, können Sie normalerweise einen Zuschuss beanspruchen. Aber wer zahlt dieses bezuschusste Mutterschaftsgeld?
Dies zählt zu den Aufgaben Ihres Chefs. Als Arbeitgeber zahlt er das Mutterschaftsgeld zwar nicht komplett, ist jedoch dazu verpflichtet, die Differenz zu Ihrem eigentlichen Gehalt zu übernehmen.
George meint
17. November 2018 at 9:40
Hallo!Eine frage ich habe!Meine Frau hat gearbeitet als krankeschwester in Intensifpflege!Sie hattet 2500 netto gehalt jeden monat!Von April sie ist schwanger und bis jetzt sie hat von Ihre Chef nur 1700 euro bekommen..?das ist normal? Weil ich weiss dass hier in Deutschland gehalt für schwanger Zeit ist medium von lezte 3 monaten(netto)!es tut mir leid fûr meine Sprache!Danke