Neben dem Studium arbeiten, um sich den Lebensunterhalt zu verdienen, sich einfach ein bisschen dazu verdienen oder Erfahrungen sammeln. Was gibt viele Gründe, warum sich Studenten für eine Werkstudentenstelle entscheiden. Doch was zeichnet ein solches Arbeitsverhältnis aus?
Ziehen Sie einen Werkstudentenjob in Erwägung, kommen viele Fragen auf: Wie sieht es für den Werkstudenten mit der Sozialversicherung aus? Müssen Sie als Werkstudent der Krankenkasse Bescheid geben, wenn Sie ein solches Beschäftigungsverhältnis aufnehmen?
Kurz & knapp: Werkstudententätigkeit
Sie müssen immatrikuliert sein, um als Werkstudent arbeiten zu dürfen. Üblich ist eine Arbeitszeit von 20 Stunden in der Woche.
Ja, auch Werkstudenten müssen seit 2015 den gesetzlichen Mindestlohn erhalten.
Das Muster eines Werkstudentenvertrages finden Sie hier.
Was sollte ein Werkstudentenvertrag unbedingt enthalten? Und gibt es für Sie als Werkstudent eine Einkommensgrenze, die Sie nicht überschreiten dürfen? Erfahren Sie mehr zur Werkstudententätigkeit im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Was macht eine Werkstudententätigkeit aus?
Der Begriff „Werkstudent“ existiert seit dem Ersten Weltkrieg, währenddessen sich Studenten vom Kriegsdienst vorübergehend oder dauerhaft haben befreien lassen.
Heute meint das zunächst jede Tätigkeit, die neben dem Studium ausgeübt wird und nicht mehr als 20 Stunden pro Woche umfasst. Definitorisch etwas enger gefasst ist der Begriff dann, wenn eine Werkstudententätigkeit gemeint ist, die durch die fachliche Nähe zum Studium geprägt ist und das Erreichen des Ausbildungsziels fördert, indem fachliche Kenntnisse gesammelt beziehungsweise vertieft werden. Unter Umständen unterstützt sie der Arbeitgeber bei der Suche nach einem Thema für die Bachelor- oder Masterarbeit.
Ein Werkstudentenjob kann als Minijob, Midijob, kurzfristige Beschäftigung, als Aushilfsjob oder in Form einer regelmäßigen Beschäftigung ausgeübt werden. Mehr zum Tema kurzfristige Beschäftigung gibt es auf: nachhilfe-team.net.
Möchten Sie eine Werkstudententätigkeit aufnehmen, sind einige Bedingungen zu beachten. Für den Werkstudent geltende Voraussetzungen sind folgende:
- als ordentlicher Studierender an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sein
- nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten (Teilzeit)
Dabei sollten Sie beachten, dass ein Werkstudentenjob für jene ausgeschlossen ist, die bereits mehr als 25 Semester studiert haben und bereits alle Scheine haben, auch wenn Sie noch immatrikuliert sind.
Bezüglich der für den Werkstudent geltenden Arbeitszeit gibt es dahingehend eine Ausnahme, dass während der vorlesungsfreien Zeit auch 40 Stunden gearbeitet werden dürfen.
Bei der Frage „Lieber arbeiten als Werkstudent oder ein Praktikum suchen?“ entscheidet häufig das Geld. Denn ein festes Monatsgehalt gehört eher selten zu einem Praktikum, welches im Rahmen des Studienplans absolviert werden muss oder häufig nur über drei Monate geht.
Das Gehalt als Werkstudent beläuft sich in der Regel auf 12,41 bis 15 Euro brutto pro Stunde. Im Gegensatz zum relativ kurzen, studienbegleitenden Praktikum haben Sie bei einer Werkstudententätigkeit Anspruch auf den seit 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohn ab dem ersten Tag Ihrer Beschäftigung. Dieser beläuft sich auf 12,82 € (Stand Januar 2025).
Sozialversicherung & Co. beim Werkstudentenjob
Wird eine Werkstudententätigkeit vergütet, kommt die Frage auf, mit welchen Abzügen zu rechnen ist. In Betracht kommen dabei:
- Rentenversicherung
- Lohnsteuer
- ggf. Kirchensteuer
- Krankenversicherung
Demnach sind Sie verpflichtet, als Werkstudenten die Rentenversicherung zu zahlen. Dies gilt jedoch nur für all jene Werkstudentenstellen, bei denen Sie mehr als 538 Euro brutto verdienen (vor Januar 2024: 520 Euro). Der Beitrag zur Rentenversicherung ist einkommensabhängig zu bezahlen.
Lohn- und Kirchensteuer sind im Gegensatz dazu eher gering. In der Steuererklärung kann ein Werkstudent diese gezahlten Beträge zurückfordern, wenn sein jährliches Gehalt unter dem sogenannten Grundfreibetrag lag (11.604 Euro im Jahr 2024).
Daneben ist die Krankenversicherung als Werkstudent Pflicht. Sie müssen jedoch keine zusätzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Dabei ist zu beachten, dass Sie als Werkstudent in der Familienversicherung mitversichert sind, jedoch nur bis zu Ihrem 25. Lebensjahr. Sind Sie bereits verheiratet, können Sie auch über Ihren Ehepartner familienversichert sein.
Doch Vorsicht: Dies gilt nur bis zu einer bestimmten Grenze. Diese liegt 2024 bei einem monatlichen Gesamteinkommen von 553,33 Euro. Übersteigt Ihr Verdienst bei der Werkstudententätigkeit diesen Betrag, müssen Sie in der Sozialversicherung als Werkstudent selbst für die Krankenversicherung aufkommen. In diesem Falle können Sie sich in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung (KVdS) pflichtversichern lassen. Der Mitgliedsbeitrag liegt etwa bei 83 Euro monatlich (Stand 2024).
Die studentische Pflichtversicherung ist jedoch nur bis zum Abschluss des 14. Semesters oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs möglich. Im Übrigen tangiert eine Werkstudententätigkeit auch den Erhalt des Kindergelds nicht, wenn Sie unter 25 Jahre sind und weniger als 20 Stunden die Woche arbeiten.
Grundsätzlich gilt im Hinblick auf die Sozialversicherung jedoch das Werkstudentenprivileg, von dem Sie und Ihr Arbeitgeber profitieren. Arbeiten Sie als Werkstudent, sind Sie in der Regel weitestgehend von der Sozialversicherung befreit, abgesehen von der Rentenversicherung und den oben genannten Ausnahmen.
Von der Stellenausschreibung bis zum Arbeitsbeginn
Bevor Sie jedoch Erfahrungen während der Werkstudententätigkeit sammeln können, kommt die Bewerbung um die passende Stelle.
Das Angebot variiert je nach Größe der Stadt und der Fachrichtung des Studiums. In der Regel haben vor allem Studenten in den Bereichen BWL, IT, Biologie, Maschinenbau und Chemie die besten Chancen. Doch, ob Überangebot oder nur vereinzelte Perlen, ausschlaggebend ist ein gutes und aussagekräftiges Bewerbungsschreiben. Als Werkstudent sollten Sie berücksichtigen, was Sie mit dieser Art von Nebenjob erreichen möchten. Denn im Gegensatz zum klassischen Studentenjob als Kellner oder Aushilfe im Supermarkt, sollte die Werkstudentenstelle eng mit Ihrem Studium verbunden sein.
Achten Sie bei einer Bewerbung als Werkstudent unbedingt darauf, sich bereits drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Eintrittstermin beim Unternehmen zu bewerben.
Folgendes sollte inhaltlich auf jeden Fall in einem Bewerbungsschreiben erfasst werden:
- Studienrichtung
- besonders relevante Themen
- Motivation/Beweggründe (warum gerade bei dem gewählten Unternehmen)
Sollte es für Ihren Fachbereich nur eine geringe Auswahl an geeigneten Stellen geben, ist auch eine Inititativbewerbung als Werkstudent möglich. Dem sollte eine umfassende Vorarbeit vorausgehen und bestenfalls ein Telefonat, auf das Sie im Schreiben Bezug nehmen können.
Was sollte ein Vertrag unbedingt enthalten bei einer Werkstudententätigkeit?
Treten Sie einen Werkstudentenjob an, unterschreiben Sie natürlich auch einen Arbeitsvertrag. Neben den Rechten und Pflichten, wie Sie gemäß Arbeitsrecht bei jeder arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zu finden sind, gibt es für den Werkstudentenjob folgende Punkte, die in der Regel aufgeführt werden:
- 20 Stunden pro Woche
- Vermerk zur arbeitszeitlichen Ausnahme während der Semesterferien
- nur in Ausnahmen tägliche Arbeitszeit höher als acht Stunden
- ggf. genauer Stundenlohn
- Kündigungsfrist von vier Wochen
Im Folgenden haben wir für Sie ein Muster eines Werkstudentenvertrags in seiner groben Einteilung zusammengestellt. Der konkrete Inhalt richtet sich nach der individuellen Stelle.
Laden Sie sich hier kostenlos einen Werkstudentenvertrag als Muster herunter!
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine Vorlage handelt. Übernehmen Sie diese daher nicht unverändert.
Muster: Werkstudentenvertrag (.doc)
Muster: Werkstudentenvertrag (.pdf)
Svenja meint
12. Januar 2022 at 17:08
Sehr geehrtes Arbeitsrecht-Team,
wie würde es aussehen, wenn ich neben einem Werkstudenten Job noch einen 450 Euro Job hätte? Würde ich den Werkstudenten Status bei der KK verlieren? Wie würde es bei den Abgaben aussehen?
Und wie sieht es aus, wenn man eine ehrenamtliche Tätigkeit ausübt? Müsste man diese angeben und würde man den Status Werkstudent im Falle einer ehrenamtlichen Tätigkeit verlieren?
LG
Dilara meint
28. Dezember 2021 at 11:58
Hallo,
Ich war als Werkstudentin eingestellt in einem Einzelhandelunternehmen.
Hab da erstmal für 2 Wochen krank gemacht weil es mir nicht gut ging und nach den zwei Wochen gekündigt da ich für den Monat Januar was neues habe. Nachdem ich die Kündigung per Post abgeschickt habe war ich allerdings weiterhin krankgeschrieben noch für 2 Wochen. Ich habe von meinem Betrieb nicht meinen Kompletten Lohn ausgezahlt bekommen. Ich arbeite 20h die Woche also auf 800-850€ Basis aber hab nur 230 zugeschickt bekommen. Kann ich dagegen irgendwas machen sodass sie mir den Rest noch auszahlen ? Weil soviel ich weiß wird der Lohn ja weiter bezahlt wenn eine Krankmeldung vorliegt.
Zudem hab ich da bereits schon seit einigen Monaten gearbeitet gehabt also war nicht neu im Betrieb.
Vielen Dank und liebe Grüße
Dilara