Kurz und knapp: Widerspruch Bürgergeld
Sie können Widerspruch gegen Ihren Bürgergeld-Bescheid einlegen, wenn Sie den Eindruck haben, dass er fehlerhaft ist. Der Widerspruch führt dazu, dass der Bescheid noch einmal geprüft wird und sich die Entscheidung zum Bürgergeld möglicherweise noch einmal ändert. Hier erfahren Sie, was im Anschluss an den Widerspruch passiert.
Sie müssen Ihren Widerspruch schriftlich beim Jobcenter einlegen. Ein formloses Schreiben ist hierfür ausreichend. Sie können jedoch auch eine Vorlage verwenden.
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats eingelegt werden. Falls dem Bescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt wurde, muss der Widerspruch innerhalb eines Jahres erfolgen. Mehr zur Rechtsbehelfsbelehrung erfahren Sie hier.
Inhalt
Was tun, wenn der Bürgergeld-Antrag abgelehnt wird?
Sie können Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid des Jobcenters einlegen. Den Bescheid erhalten Sie, nachdem Sie einen Antrag auf Bürgergeld gestellt haben und das Jobcenter Ihre Unterlagen geprüft hat. Anschließend wird der Antrag entweder genehmigt oder abgelehnt. Das Ergebnis der Prüfung teilt Ihnen das Jobcenter schriftlich per Bescheid mit. Einen Bescheid erhalten Sie also, wenn:
- Ihr Antrag bewilligt wird
- Ihr Antrag abgelehnt wird
- Ihr Antrag teilweise bewilligt wird
- Sich die Höhe der Leistung ändert
Wie kann ich Widerspruch einlegen?
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihr Bescheid fehlerhaft sein könnte, lohnt es sich möglicherweise, Widerspruch einzulegen. In manchen Fällen wird Ihnen nach erneuter Prüfung trotz vorheriger Ablehnung Bürgergeld bewilligt oder aber die Höhe der Leistungen angepasst. Den Widerspruch müssen Sie nicht begründen. Eine überzeugende Begründung kann jedoch Ihre Chancen erhöhen. Es reicht ein formloses Schreiben. Allerdings können Sie auch eine Vorlage verwenden.
Widerspruch gegen Bürgergeld-Bescheid: Muster
Um Ihren Widerspruch zu formulieren, können Sie sich an einem Muster orientieren. Dieses könnte wie folgt aussehen:
Vorname Nachname
Musterstraße 2
12345 Musterstadt
Zuständiges Jobcenter mit Bezirk
Musterstraße
12345 Musterstadt
Musterstadt, Datum
Widerspruch gegen Bescheid [Aktennummer und Kennzeichen einfügen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid mit der Nummer [Kennzeichen einfügen] ein. Dieser begründet sich wie folgt:
[Begründung einfügen]
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Widerspruchsschreiben als Muster (.doc)
Widerspruchsschreiben als Muster (.pdf)
An welche Fristen muss ich mich halten?
Beim Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid müssen Sie die gesetzliche Widerspruchsfrist von einem Monat beachten. Sonst wird der Bescheid bestandskräftig. Sobald dies der Fall ist, können Sie gegen die Entscheidung nicht mehr vorgehen. Wenn Ihr Antrag nicht bewilligt wurde und Sie zu spät Widerspruch einlegen, wird Ihr Bürgergeld-Anspruch nicht erneut geprüft . Die Frist von einem Monat gilt ab Zugang des Bescheids. Der Bescheid gilt nach § 122 AO am dritten Tag nach der Aufgabe des Jobcenters zur Post als zugestellt.
Arbeitslosengeld I (ALG I) und Bürgergeld sind zwei verschiedene Leistungen. Arbeitslosengeld wird beim Eintritt in die Arbeitslosigkeit maximal ein Jahr, bei älteren Arbeitnehmern maximal zwei Jahre lang gezahlt und orientiert sich am bisherigen Gehalt des Arbeitnehmers. Für das Bürgergeld gelten hingegen Pauschalbeträge.
Sonderfall fehlende Rechtsbehelfsbelehrung
Das Jobcenter ist verpflichtet, dem Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung beizulegen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Sie von der Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, wissen. Bürgergeld-Bescheide müssen diese Belehrung unabhängig vom eigentlichen Inhalt der Entscheidung enthalten.
Sollte die Rechtsbehelfsbelehrung also fehlen, hat der Antragsteller mehr Zeit, Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid einzulegen. Es bleibt in einem solchen Fall ein Jahr Zeit.
Wie lange dauert ein Widerspruch gegen einen Bürgergeld-Bescheid?
Ab Zeitpunkt des Eingangs hat das Jobcenter drei Monate Zeit, den Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid zu bearbeiten. Es muss die Entscheidung anschließend schriftlich bekannt geben.
Was passiert im Anschluss an den Widerspruch?
Nach Prüfung des Widerspruchs entscheidet das Jobcenter, ob es den zuvor erlassenen Verwaltungsakt ganz oder teilweise wieder aufhebt. In einem solchen Fall erhalten Sie einen Abhilfebescheid, der den Erlass des von Ihnen geforderten Verwaltungsaktes bestätigt. Das bedeutet, dass nach vorheriger Ablehnung doch ein Anspruch auf Bürgergeld festgestellt wurde oder aber die Höhe Ihrer Leistungen angehoben wird. Kommt das Jobcenter zum Schluss, dass der Widerspruch unbegründet ist, erhalten Sie stattdessen einen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen Bescheid können Sie vor dem Sozialgericht Klage einreichen.
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