Kurz & knapp: Zeiterfassung im Homeoffice
Die Arbeitszeiterfassung im Homeoffice kann entweder manuell (z. B. Excel-Tabellen) oder elektronisch über eine Webplattform erfolgen. Mehr zur Funktion der Zeiterfassung im Homeoffice finden Sie hier.
Zur Arbeitszeit im Homeoffice zählen alle Stunden, die für berufliche Tätigkeiten entrichtet werden. Dazu zählt auch das Vorbereiten des Arbeitsplatzes. Pausen und Ruhezeiten werden davon abgezogen.
Angestellte in leitenden Positionen sind von der Arbeitszeiterfassung im Homeoffice ausgenommen. Mehr zur Pflicht der Zeiterfassung im Homeoffice können Sie in diesem Abschnitt nachlesen.
Inhalt
Ist eine Zeiterfassung im Homeoffice Pflicht?
2022 wurde von vom Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Arbeitszeiten erfasst werden müssen. Die Zeiterfassung ist also Pflicht, auch im Homeoffice. Ein Regierungsentwurf von 2023 regelt die Aufzeichnung der Arbeitszeit etwas genauer und zwar soll die elektronische Zeiterfassung der Grundsatz sein. Die Pflicht der Zeiterfassung kann dem Mitarbeiter im Homeoffice überlassen werden, wobei dies häufig auf Vertrauensarbeit basiert. Den Mitarbeitern müssen jedoch die Konsequenzen bei Verstößen bewusst sein.
Bei der Zeiterfassung im Homeoffice gelten die gleichen Bestimmungen wie im Büro: Angestellte dürfen grundsätzlich nicht mehr als 8 Stunden pro Werktag arbeiten. Wenn das Arbeitspensum jedoch enorm hoch ist, darf bis zu 10 Stunden täglich gearbeitet werden. Vorausgesetzt, die Überstunden werden in einem Zeitraum von 6 Monaten abgebaut. Auch die Einhaltung der Pausenregelungen ist wichtig:
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden müssen mindestens 30 Minuten Pause gemacht werden,
- bei mehr als 9 Stunden sind es mindestens 45 Minuten.
Auch im Homeoffice müssen Ruhezeiten eingehalten werden: Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden liegen, andernfalls muss der Ausgleich am folgenden Tag mindestens 12 Stunden betragen.
Ausgenommen von der Zeiterfassungspflicht im Homeoffice sind leitende Angestellte. Doch nicht jeder leitende Angestellte ist eine Führungskraft, dies müsste ggf. geprüft werden.
Wie funktioniert die Zeiterfassung im Homeoffice?
Diese kann auf unterschiedliche Weisen erfolgen. Eine Möglichkeit ist es, im Homeoffice die Zeiterfassung über Excel zu gestalten. Dies ist zwar unkompliziert und kostengünstig, bringt aber gewisse Risiken mit sich. Fehler bei der Dateneingabe oder nachträgliche Änderungen können zu Ungenauigkeiten führen und die Transparenz der Arbeitszeitaufzeichnung beeinträchtigen. Zudem müssen die Excel-Listen sicher verwahrt und innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert werden, was zusätzliche organisatorische Aufwände mit sich bringt.
Eine sicherere Lösung bietet die elektronische Zeiterfassung im Homeoffice. Moderne Softwarelösungen ermöglichen es, Arbeitszeiten über bestimmte Webplattformen zu erfassen, die auch aus dem Homeoffice heraus zugänglich sind. Der Vorteil dabei ist, dass sie automatisch Pausen und Arbeitszeiten erfassen, was eine genaue und fehlerfreie Dokumentation gewährleistet. Viele dieser Anwendungen lassen sich mit mobilen Apps verbinden, sodass Mitarbeiter auch unterwegs oder flexibel Eintragungen machen können.
Zählt das Homeoffice einrichten als Arbeitszeit? Das Vorbereiten des Arbeitsplatzes, wie beispielsweise den Computer hochfahren, gehört zur sogenannten „Rüstzeit“ und gilt als Arbeitszeit.
Hat ein Verstoß gegen die Zeiterfassung Folgen für Mitarbeiter im Homeoffice?
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Angestellten zu erfassen, sei es im Büro oder im Homeoffice. Halten sie sich nicht daran, hat dies erhebliche rechtliche Konsequenzen. Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro. Zusätzlich können Arbeitnehmer ihre Ansprüche auf Überstundenvergütung verlieren, wenn ihre Zeiterfassung im Homeoffice nicht korrekt ist. Fehlt außerdem eine genaue Erfassung der Arbeitszeit, könnte dies im Falle eines Rechtsstreits nachteilig für den Arbeitgeber sein, da die Arbeitszeiten nicht eindeutig nachgewiesen werden können. Bei bewusster Täuschung der Arbeitszeiterfassung im Homeoffice, kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber abgemahnt werden, denn er würde hier Arbeitszeitbetrug begehen. Damit fordert er ein besseres Verhalten ein und warnt vor einer Kündigung bei Wiederholung. Bei Arbeitszeitbetrug ist auch eine fristlose Kündigung zulässig.
Kommentar hinterlassen