Was ist Zeitlohn? Darunter kann die zurzeit am meisten verbreitete Lohnform verstanden werden. Der Zeitraum sowie der Lohn sind bereits im Vorfeld festgelegt. Kommt es zu Überstunden, müssen diese ebenfalls entlohnt werden. Das Zeitentgelt dreht sich demnach ausschließlich um die Grundlage der Arbeitszeit.
Der gesetzliche Mindestlohn orientiert sich ebenfalls am Zeitlohn bzw. der Zeitvergütung, denn für eine Arbeitsstunde müssen Angestellte stets einen bestimmten Betrag erhalten. Außerdem macht es keinen Unterschied, wie produktiv im Endeffekt gearbeitet wurde.
Kurz & knapp: Zeitlohn
Beim Zeitlohn wird der betroffene Arbeitnehmer ausschließlich nach geleisteter Arbeitszeit bezahlt.
Der Lohn auf Zeit setzt sich aus Arbeitsstunden und dem jeweiligen Stundenlohn zusammen.
Es existieren Vor- und Nachteile beim Zeitlohn, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen betreffen. Welche das sind, lesen Sie hier.
Doch gibt es beim Zeitlohn wirklich nur Vorteile? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles zum Thema Zeitvergütung, mögliche Vor- und Nachteile sowie welche Berufsgruppen normalerweise einen Zeitlohn erhalten.
Inhalt
Zeitlohn: Eine Definition
Beim Zeitlohn setzt sich der Lohn aus der Arbeitszeit und dem Stundenlohn zusammen. Unabhängig davon, wie viel der betroffene Arbeitnehmer geleistet hat, wird er danach bezahlt, wie lange er gearbeitet hat. Arbeitgeber sind hier meist mit einer durchschnittlichen Leistung zufrieden.
Zum Vergleich: Normale Arbeiter können nach einem Stundenlohn bezahlt werden, wobei Auszubildende, Beamte, Angestellte sowie Arbeiter einen Monatslohn bzw. einen Tage-, Wochen- oder Schichtlohn erhalten.
Bei folgenden Tätigkeiten wird ein Zeitlohn gezahlt:
- wenn Arbeitnehmer keinen Einfluss auf die Menge der Waren nehmen können (z. B. bei Verkäufern, Köchen oder Lagerarbeitern)
- wenn die Leistung der Angestellten kaum oder gar nicht festgestellt werden kann (z. B. bei Reparatur- oder Installationsarbeiten)
- wenn die ordentliche Ausführung, Qualität und Genauigkeit mehr Gewicht hat als die eigentliche Menge (z. B. bei Kontrolleuren, Lehrern, Zeichnern oder Kassierern)
Die Vor- und Nachteile von Zeitlohn
Aus der Sicht von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gibt es beim Zeitlohn Vor- und Nachteile. In der Regel ist Zeitlohn nicht mit Akkordlohn oder Prämienlohn zu vergleichen, denn wer danach bezahlt wird, erhält eine extra Prämie, wenn er besonders viel leistet. Zeitlohn und Leistungslohn unterscheiden sich dementsprechend gewaltig.
Im Folgenden sehen Sie eine Auflistung der Argumente für und gegen einen Zeitlohn.
Die Vorteile von Zeitlohn für Arbeitnehmer:
- weniger Stress für Arbeitnehmer
- der Leistungsdruck ist nicht so hoch
- es kommt kaum zu Unfällen durch Unaufmerksamkeit
- der Arbeitnehmer kann sein Einkommen besser kalkulieren
- die Qualität der Arbeit ist meist besser
- die Lohnabrechnung gestaltet sich sehr einfach
Doch auch für Arbeitgeber hat der Zeitlohn Vorteile:
- beim Zeitlohn nimmt die Berechnung des Gehaltes weniger Zeit in Anspruch
- Arbeitnehmer machen weniger Fehler, weil sie mehr Zeit haben, was wiederum das Material schont
- im Vordergrund steht die qualitative Leistung
Die Nachteile von Zeitlohn für Arbeitnehmer:
- es kommt zu einem Ungleichgewicht, was die Leistung angeht, weil einige Angestellte mehr leisten als andere
- dies führt selbst bei leistungsfreudigen Arbeitnehmern zu Unzufriedenheit
Der Zeitlohn hat ebenfalls Nachteile für Arbeitgeber:
- Arbeitnehmer haben meist keinen Ansporn, mehr zu leisten
- die Leistungsfähigkeit spielt kaum eine Rolle
Hannes B. meint
11. April 2022 at 21:19
Ich arbeite am Flughafen auf Stundenlohnbasis. Die Firma hat nun gewechselt. Die neue Firma weißt in derAbrechnung nicht mehr die Anzahl der abgerechneten Stunden auf. Sie fasst auch Normalstunden, Entgeltfortzahlung und Urlaubslohn in einer Position zusammen.
Ist das rechtens? Es muss doch bei einem Stundervertrag auch ausgewiesen werden wie viele Stunden abgerechnet wurden oder nicht. Ich arbeite ja nicht jeden Monat die selbe Stundenanzahl. Ich finde da nichts explizites dazu. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen
Maik meint
17. Januar 2022 at 19:26
Guten Tag!
Ich arbeite in der Behindertenbeförderung und leiste ca. 70 Stunden im Monat, bekomme davon allerdings nur ca. 60 Stunden bezahlt. Mein Arbeitgeber rechtfertigt dies, aufgrund der Lohnfortzahlung in den Schulferien. Ist dies rechtens, das obwohl die Zeit im Vertrag in den einzelnen Touren 70 Stunden ergibt, davon aber lediglich nur 60 Stunden bezahlt werden?
Anja meint
9. Januar 2022 at 20:25
Guten Abend,
ich habe eine Frage zu meiner kurzfristigen Beschäftigung.
Es ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 5 Std im Vertrag festgehalten, durchschnittlich 1 Std je Tag.
Ich arbeite absolut unterschiedlich, manchmal 1 Tag in der Woche mit 8 Std, manchmal 3 Tage in der Woche mit wiederrum ganz unterschiedlich langen Schichten. Ich könnte jeden Tag arbeiten und darf mir meine Einsätze frei aussuchen, kann selbst entscheiden ob ich mehr als die vertraglichen Std arbeiten möchte.
Bezahlt werde ich mit 12 € je Stunde und ich bekomme immer die Std gezahlt die ich auch arbeite.
Müssen die Stunden denn im Vertrag überhaupt so festgehalten sein? Ist das wichtig für die Anzahl der Urlaubstage auf die ich Anspruch habe? Überstunden sind das aber nicht was über 5 Std in der Woche hinaus geht?
Vielen Dank für das Lesen meines Textes, ich würde mich über eine Antwort freuen.
Sabine meint
16. Februar 2021 at 18:30
Guten Abend,
wir erhalten im Betrieb Stundenlohn, bei einer 38 Stunden-Woche. Da nicht jeder Monat gleich viel Arbeitsstunden hat, ist auch der monatliche Lohn unterschiedlich. Dürfte der Arbeitgeber eine monatliche Arbeitsstundenzahl ausrechnen und mir jeden Monat den gleichen Betrag zahlen, damit ich diese Unterschiede nicht mehr habe? (z.B. Jahres-Arbeitsstunden ./. 12) oder gibt es dafür vielleicht sogar eine Formel, mit der man das ausrechnen könnte?
vielen Danks schon mal
VG
mario meint
20. November 2020 at 23:43
wieviele std darf denn ein arbeitgeber maximal abrechnen?
ich habe letzten monat 303 std gearbeitet abgerechnet wurden aber NUR 240 Std.Laut aussage vom arbeitgeber darf er maximal nur 240 std abrechnen im monat.
ich arbeite im sicherheitsdienst und bekomme stdlohn.
mfg
Morgan D. meint
4. November 2020 at 11:05
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erhalte als Werkstudent bei meinem Arbeitgeber einen bestimmten Stundenlohn. Allerdings setzt er als Berechnungsgrundlage den Durschnitt an, d.h. zugrunde gelegt werden die Gesamtstunden Arbeit geleisteten Arbeit durch die geleisteten Arbeitstage (Zeitraum 07.2020 – 09.2020). Dadurch entsteht mir, bei unregelmäßigen Arbeitszeiten ein Nachteil. Kann ich auf einen Zeitlohn bestehen?
Vielen Dank im voraus,
Morgan
Paul meint
23. Oktober 2019 at 18:27
Schönen guteng Tag,
ich bin Studentenhilfskraft in einer Forschungsgruppe, wo ich im Internet mit einem Software arbeite (von Zuhause), ich erhalte einen Stundenlohn. Diese Software zählt wieviel man arbeitet, und stoppt nach 30 Sekunden ohne Nutzung. Unser Chef hat uns gesagt, das nur diese Stunden bezahlt werden, das heißt, ich darf während der Arbeit nicht ins Klo gehen oder ein Glas Wasser trinken, und nur die Arbeit, die 100% effizient pro Stunde ist wird bezahlt. Wir mussten auch einen Vertragszusatz unterschreiben, dass alle zusätzliche Zeit, die wir melden, ohne dass Software zu nutzen, von uns zurückgezahlt werden muss. Ist das erlaubt? Ich finde, dass normalerweise erwarten Arbeitgeber keinen 100% Effizienz bei Stundenlohn.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Linda meint
20. Mai 2019 at 14:17
Hallo
Ich hab einen Vertrag auf 160 Std im Monat.bekomm aber nur die Std bezahlt die ich geleistet habe.(zeitlohn)kann ich da in minusstunden fallen?
Z.bsp März 168 Std gearbeitet und bezahlt bekommen.
Arbeitgeber schreibt 12 Std minus die mir im April abgezogen werden.
Hab doch die nicht geleisteten Std nicht bezahlt bekommen.ist So was normal
arbeitsrechte.de meint
22. Mai 2019 at 16:29
Hallo Linda,
auch uns fällt keine Erklärung dafür ein. Wir raten Ihnen, entweder noch einmal bei Ihrem Arbeitgeber nachzufragen oder im Zweifelsfall die Unterstützung von einem Anwalt für Arbeitsrecht einzuholen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Renata J. meint
16. Januar 2019 at 20:06
Guten Tag,
in meinem Vertag steht:
§ 3 Arbeitsvergütung
Für seine Tätigkeit erhält der Arbeitnehmer ein Monatsbruttogehalt maximal in Höhe von 450,00 EUR.
Dies entspricht einer Vergütung pro Stunde von 9,30 brutto Euro.
Die Vergütung wird nur auf der Grundlage der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden gezahlt
ich habe im November nicht gearbeitet. Meine Firma hatte technische Probleme. soll ich so wie so 450 euro füe november bekommen?
vielen Dank
Renata
arbeitsrechte.de meint
21. Januar 2019 at 12:35
Hallo Renata,
leider können wir den Inhalt und die Aussagen Ihres Vertrages nicht beurteilen, das darf nur ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lotti meint
10. Dezember 2018 at 10:31
Ich habe einen Arbeitsvertrag mit Monatsbruttogehalt . Nun habe ich die erste Lohnabrechnung bekommen, auf der aber nach Stundenlohn abgerechnet wird und das auch noch falsch (nur 5,5 Stunden) Ich gehe aber 6Stunden a`5Tage die Woche. Das ist doch nicht richtig, das nach Stunden abgerechnet wird obwohl ein Festgehalt im AV Steht. Oder? Wie kann ich jetzt vorgehen?
arbeitsrechte.de meint
17. Dezember 2018 at 9:18
Hallo Lotti,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich jedoch von einem Rechtsanwalt beraten lassen, der Ihnen umfassend erklärt, wie in diesem Falle am besten vorzugehen ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Katharina meint
13. Oktober 2018 at 23:01
Hallo,
,
ich habe im Rahmen eines Minijobs längere Zeit bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Dies basierte auf den tatsächlich geleisteten Stunden (manchmal die vollen 450€, manchmal nur 200€). Selbstverständlich war ich angemeldet, es gibt aber keinen Vertrag.
Für den letzten gearbeiteten Monat ist nun mein Lohn seit 1 1/2 Monaten ausständig, obwohl ich meinen Stundenzettel an meinem letzten Tag abgegeben habe.
Wie viel Zeit hat ein Arbeitgeber zur Überweisung des Lohns, wenn der genaue Monatsbetrag der geleisteten Arbeit immer erst im nachhinein klar ist?
Hannah meint
8. Oktober 2018 at 15:02
Hallo, ich arbeite als kurzfristig Beschäftigte §8 Abs. 1 Nr.2 SGB IV Verkäuferin bzw. Aushilfe.
Ich erhalte einen Stundenlohn von 9€ bei unregelmäßigen Arbeitszeiten. Zur Dokumentation führe ich einen Stundenzettel. Hier kommt es regelmäßig zu Arbeitszeiten, die über die volle Stunde hinausgehen, bspw. von 11:00-16:15 Uhr quasi 5,25 Arbeitsstunden oder 12:00 bis 19:45 Uhr, also abzgl. der Pause (die ich nie mache) 7,25h. Bei Abrechnung am Monatsende ergaben diese Industriestunden summiert zusätzliche 10 Arbeitsstunden. Der AG weigert sich nun diese Stunden zu bezahlen und beruft sich auf Pausenzeiten (die bei unter 6h in meinen Augen nicht verpflichtend sind) sowie die Abrechnung auf konkreter Stundenbasis . Als ich die Unterbezahlung bei der Lohnabrechnung ansprach, kündigte mich mein Arbeitgeber außerordentlich und fristlos mit sofortiger Wirkung. Ist dies rechtens? Berechne ich meinen Stundenlohn anhand der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, würde er den Mindestlohn unterschreiten.
arbeitsrechte.de meint
22. Oktober 2018 at 10:20
Hallo Hannah,
wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihre Situation beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
HOLZE meint
30. September 2018 at 0:27
Schönen guten Tag. Ich habe eine Frage zur Kündigungsfrist in der Systemgastronomi. Ich habe einen Angestellten Vertrag. Werde aber nach Stunden bezahlt.
Da mein Arbeitgeber auf den manteltarief Vertrag verweist. was die Kündigungsfrist an geht. weißt ich gerade nicht unter was ich laufe.
Angestellte bekommen ein festgehalt.
Und gewerbliche Mitarbeiter werden nach Stunden bezahlt.
Da es da gravierende Unterschiede in der Kündigungsfrist giebt.
Ist meine Frage kann ein Angestellter auch nach Stunden bezahlt werden.
MfG Holze
arbeitsrechte.de meint
18. Oktober 2018 at 16:18
Hallo Holze,
uns ist keine Regelung bekannt, nach der ein Angestellter nicht nach Stunden bezahlt werden könnte.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
LB meint
19. September 2018 at 13:15
Zeitlohn hat auch noch andere Nachteile als nur Motivation.
Entgelt nach Krankheit ohne Entgeltfortzahlung wird anders berechnet als das Krankengeld. Man hat Ausfälle.
Konkret: Beginnt der Arbeitsmonat mit einem Wochenende, das Krankengeld aber am Montag, erhält man für das Wochenende keine Zahlung.
Der Arbeitgeber rechnet nur mit ausgefallenen Arbeitstagen von gesamt zu arbeitenden Arbeitstagen im Monat (zb 10 von 20 Arbeitstagen, = halbes Entgelt). Die Krankenkasse zahlt taggenau (13 von 30 Kalendertagen) und interessiert sich nicht für den tatsächlichen Entgeltausfall.
Katarina meint
7. September 2018 at 17:32
Hallo, ich habe einen minijob auf 450€ und werde nach IST-Stunden bezahlt.
Wie sieht das mit Krankmeldung und Urlaubsanspruch aus?
M.f.G
arbeitsrechte.de meint
1. Oktober 2018 at 10:24
Hallo Katarina,
auch in einem Minijob bestehen der Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahung im Krankheitsfall.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Luca meint
22. Februar 2022 at 15:21
Hallo,
wenn der Arbeitnehmer aber quasi seine Arbeitstage frei aussuchen darf? Kann ich ihm doch keine Entgeltfortzahlung anbieten. In seinem Arbeitsvertrag sind keine festen Tagen, sondern lediglich die Stunden vereinbart (z.B. 15 Stunden im Monat). Wie und war diese Stunden geleistet werden, ist mir als AG egal. Wenn der Arbeitnehmer nun für sich geplant hatte, dass er am Montag für 5 Stunden arbeiten kommt, dann aber am Montag krank ist und nicht kommt? Dann kann ich ihm doch nicht die 5 Stunden bezahlen. Er kommt dann einfach an einem anderen Tag und bekommt trotzdem nur die tatsächlich geleisteten Stunden. Oder?
Britta meint
19. Juli 2018 at 11:52
Guten Tag,
ich habe einen festen Arbeitsvertrag bei der Kirche über 40 Std. monatlich, ich bekomme jeden Monat das gleiche Geld überwiesen, auch wenn ein Monat einmal mehr Arbeitsstunden hatte, indem ich 50 Std. gearbeitet habe.
Müssen diese Mehrstunden vergütet werden?
arbeitsrechte.de meint
30. Juli 2018 at 9:19
Hallo Britta,
Mehrarbeit, die vom Arbeitgeber angewiesen ist, muss auch entlohnt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hans-Günter meint
8. Juni 2018 at 8:44
Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem Betrieb wird nur der Mindestlohn gezahlt, die Mitarbeiter müssen aber eine vom Arbeitgeber vorgegebene Stückzahl fertigen. Ist dieses so rechtens, zumal in allen Arbeitsverträgen steht das der Mitarbeiter nach Zeitlohn bezahlt wird. wer seine Stückzahl von 350 Teilen pro Stunde nicht schafft erhält gleich eine Abmahnung. Daher meine Frage an Sie, ist diese Vorgehensweise des Arbeitgebers mit einer Stückzahlvorgabe bei Mindestlohn rechtens.
MfG Gödeke
arbeitsrechte.de meint
14. Juni 2018 at 17:22
Hallo Hans-Günter,
die Vorgehensweise mit der Erteilung der Abmahnung bei Nichterreichung des Ziels erscheint uns sehr merkwürdig. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
S. meint
6. Juni 2018 at 5:50
Guten Tag
ich habe folgende Frage:
Wenn eine wöchentiiche Arbeitszeit von 25 Stunden vereinbart ist und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer 2 Tage anweist 2 Tage zu Hause zu bleiben. wie verhält es sich bei den Stunden.? Die 2 Tage schlagen sich in der wöchentlichen Arbeitszeit negativ nieder.
Muss der Arbeitgeber die Tage bezahlen ?
arbeitsrechte.de meint
11. Juni 2018 at 15:12
Hallo S.,
ein Arbeitgeber muss die Zeit bezahlen, die im Arbeitsvertrag festgelegt ist und diese auf die vertraglich festgelegten Tage verteilen. Steht der Arbeitnehmer zur Verfügung aber keine Arbeit existiert, darf daraus kein Nachteil für den Arbeitnehmer entstehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michael meint
11. Januar 2018 at 8:46
Wie wird bei Zeitlohn das Entgelt fr die gesetzlichen Feiertage ermittelt? Gibt es hierzu eine gesetzliche Grundlage?
arbeitsrechte.de meint
29. Januar 2018 at 10:56
Hallo Michael,
die Zuschläge sind im Arbeitsvertrag geregelt und richten sich nach den typischen Tarifverträgen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Antoinette meint
17. Dezember 2017 at 19:19
Hallo
ich arbeite in einer Wäscherei und bekomme Zeitlohn .Arbeitszeiten sind immer Mo-Fr. Fällt nun ein Feiertag in die Woche arbeiten wir an diesem Tag nicht.Wir bekommen ihn aber auch nicht bezahlt .ist das Rechtens ?
Danke im voraus
Lieben Gruß
arbeitsrechte.de meint
29. Januar 2018 at 10:53
Hallo Antoinette,
gemäß des Entgeltfortzahlungsgesetzes hat der Arbeitgeber für Arbeitszeit, die infolge eines Feiertags ausfällt, dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
P. Wiese meint
11. März 2018 at 18:19
Aber eigentlich müsste nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz doch auch der Feiertag vergütet werden, wenn normalerweise an diesem Tag gearbeitet worden wäre. Egal, ob nach Stunde oder Monat bezahlt wird?!
arbeitsrechte.de meint
5. April 2018 at 10:11
Hallo P.,
in der Tat ist uns hier ein Fehler bei der Beantwortung unterlaufen. Wie Sie richtig angemerkt haben, gilt bei der Zahlung von Zeitlohn das Entgeltfortzahlungsgesetz, nach welchem Arbeitnehmer auch bei Arbeitsausfall durch Feiertage ein Arbeitsentgelt erhalten.
Wir bedanken uns für den Hinweis und entschuldigen uns für das Missverständnis.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Chris meint
28. November 2017 at 23:41
Wenn ich 1200 Brutto als Zeitlohn bekomme habe ich dann mehr abzüge als würde ich 1200 Brutto als Gehalt bekommen ?
arbeitsrechte.de meint
29. Januar 2018 at 10:17
Hallo Chris,
ob das Brutto ein Gehalt oder ein Stundenlohn ist, hat keinen Einfluss auf die Abzüge.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Schneter meint
30. April 2019 at 9:34
Haben Mitarbeiter Urlaubsanspruch, wenn sie bspw. für drei Monate auf Zeitlohn beschäftigt werden?
Matthias K. meint
7. April 2017 at 13:58
Habe hier mal eine Frage. Der Betrieb hat vom Prämienlohn auf Zeitlohn umgestellt. Der Arbeitgeber möchte jetzt nimmer noch verbrauchte Fertigungszeiten vom Mitarbeiter auf einem BDE Schein eingetragen haben. Muss der Mitarbeiter Zeiten angeben?
Darf der Arbeitgeber dieses anweisen?
Laut unserer Betriebsvereinbarung sollten keine Zeiten dokumentiert werden.
Vielen Dank
Gruß Matthias
arbeitsrechte.de meint
10. April 2017 at 13:30
Hallo Matthias K.,
um das zu zahlende Gehalt bei Zeitlohn berechnen zu können, müssen logischerweise Zeiten dokumentiert werden. Möglicherweise stammt die jeweilige Betriebsvereinbarung noch aus der Zeit, bevor auf den Zeitlohn umgestellt wurde? Bitte wenden Sie sich bei Unstimmigkeiten direkt an den Betriebsrat oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jacqueline S. meint
23. Dezember 2016 at 13:50
Eine sehr hilfreiche Seite für meine Hausarbeit. Mein Thema sind die Entlohnungsformen im Wandel. Haben Sie desweiteren auch Informationen zur geschichtlichen Entstehung?
arbeitsrechte.de meint
5. Januar 2017 at 9:57
Hallo Jacqueline,
diese Informationen liegen uns leider nicht vor.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de