Wie viel Urlaub einem Arbeitnehmer pro Kalenderjahr zusteht, ist in der Regel im Arbeitsvertrag geregelt. Doch der Arbeitgeber kann die Anzahl der Urlaubstage nicht willkürlich wählen, sondern muss dabei bestimmte gesetzliche Vorschriften beachten. Dazu gehört z. B. auch die Bestimmung, dass Menschen mit einer Schwerbehinderung Zusatzurlaub zusteht. Aber wie viel mehr Urlaub steht bei einer Schwerbehinderung genau zu? Lesen Sie hier, was Sie über den Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung wissen sollten!
Kurz & knapp: Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung
Es besteht nur ein Anspruch auf Zusatzurlaub bei einer Schwerbehinderung, also einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr. Mehr dazu lesen Sie hier.
Nein, Zusatzurlaub ist nicht mit Sonderurlaub gleichzusetzen. Eine Behinderung ab GdB 50 rechtfertigt keinen zusätzlichen Sonderurlaubsanspruch.
Das Sozialgesetzbuch legt einen Zusatzurlaub bei schwerer Behinderung von 5 Tagen fest – allerdings unter der Annahme, dass der Arbeitnehmer auch 5 Tage pro Woche arbeitet. Bei weniger oder mehr Arbeitstagen wird der Urlaubsanspruch angepasst.
Inhalt
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung: Der Grad der Behinderung ist entscheidend
Der Grad der Behinderung (GdB) bildet das Maß für die körperlichen, geistigen, emotionalen und sozialen Auswirkungen einer Behinderung. Ab einem GdB von 50 wird von einer Schwerbehinderung gesprochen und mehr Urlaub für betroffene Arbeitnehmer gewährt.
Bis zum 31.12.2017 war der Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung in § 125 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt. Seit dem 1. Januar 2018 finden sich die entsprechenden Bestimmungen dagegen in § 208 SGB IX wieder.
Inhaltlich sind die beiden Paragrafen identisch und sichern schwerbehinderten Arbeitnehmern Zusatzurlaub zu. Wer einen geringeren GdB als 50 hat, besitzt im Übrigen keinen Anspruch auf Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung. Für GdB 30 oder 40 findet der § 208 SGB IX ebenfalls keine Anwendung, obwohl Behinderte mit diesen Graden rechtlich als gleichgestellt mit Schwerbehinderten gelten.
Übrigens: Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung bedeutet nicht Sonderurlaub! Diese beiden Begriffe sind im Arbeitsrecht strikt zu trennen.
GdB ab 50/Schwerbehinderung: Wie viel Urlaub mehr steht Arbeitnehmern zu?
Aber wie viel mehr Urlaub gibt es bei einer schweren Behinderung konkret? Das Gesetz sieht einen Zusatzurlaub von 5 Tagen im Jahr vor. Dabei geht es allerdings auch davon aus, dass die betroffenen Arbeitnehmer 5 Tage in der Woche arbeiten. Beträgt die Arbeitszeit weniger oder mehr als 5 Tage, verringert oder erhöht sich auch der Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung entsprechend.
Hierbei handelt es sich wohlgemerkt nur um den gesetzlichen Mindestanspruch auf Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung. Der Arbeits- oder Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung darf auch mehr zusätzliche Arbeitstage für Schwerbehinderte vorsehen – allerdings nicht weniger.
Zusatzurlaub für Schwerbehinderte: Die Zwölftelung des Urlaubsanspruchs
Besteht die Schwerbehinderteneigenschaft nicht während des gesamten Kalenderjahres, wird der zusätzliche Urlaubsanspruch nur anteilig gewährt. In diesem Fall steht dem Arbeitnehmer für jeden vollen Monat, in dem er als schwerbehindert gilt, ein Zwölftel des Zusatzurlaubs zu, der ihm laut Gesetz oder vertraglicher Vereinbarung für ein ganzes Jahr gewährt werden müsste.
Ergeben sich bei der Berechnung Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag betragen, werden diese auf volle Arbeitstage aufgerundet.
Ist beim Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderung ein Verfall der Urlaubstage möglich?
Hinsichtlich des Urlaubsverfalls gelten dieselben Regelungen wie für andere Arbeitnehmer: Der gesamte Urlaubsanspruch – und das betrifft auch den Zusatzurlaub bei einer Schwerbehinderung – muss in der Regel vor Ende des Kalenderjahres genommen werden.
Ist es aus diversen Gründen, an denen der Arbeitnehmer keine Schuld trägt, nicht möglich, den kompletten Urlaub vor dem 31. Dezember in Anspruch zu nehmen, muss dieser innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres genommen werden, da er ansonsten ersatzlos verfällt.
Cora meint
9. Mai 2019 at 8:27
Wir ist es wenn ich ab dem 13. Mai anfange in der neuen Firma zu arbeiten, gibt es dann die 5 Tage nur anteilig oder voll?
Klaus Dieter meint
23. April 2019 at 15:12
Ich habe seit 2016 ein Verfahren laufen und habe 2019 rückwirkend meine 50% bekommen. Habe ich ein Anrecht auf die 20 Tage Urlaub?
Graw meint
13. April 2019 at 10:44
Hallo, ich arbeite bei einer Firma, die keinen Tarif zahlen , also ohne Tarifvertrag. Stehen mir die 5 Tage trotzdem zu bei einer Schwerbehinderung von 50 % ?
arbeitsrechte.de meint
15. April 2019 at 10:13
Hallo Graw,
der Anspruch auf Zusatzurlaub bei einer Schwerbehinderung ist nicht an einen Tarifvertrag geknüpft, es handelt sich dabei um einen gesetzlichen Anspruch.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Italy11 meint
4. April 2019 at 9:10
Hallo ich habe 100 % und ag liege im pflegebett stehen mei er Frau mehr urlaubstage zu?
Silvia meint
20. März 2019 at 14:24
Ich habe gdb50 seit 2014 mein Arbeitgeber weigert sich ich habe bisher keinen einzigen Tag mehr bekomme eher umgekehrt
Roland meint
5. März 2019 at 15:25
Gibt es eine Mindeststundenarbeitszeit Täglich oder Wöchentlich? Oder kommt es nur auf die Anzahl der Wöchentlichen Arbeitstage an?
Cordes, B. meint
16. Februar 2019 at 12:05
Hallo
Ich arbeite 6 Nächte im Monat als Altenpflegerin im Altenheim als Nachtwache. Habe einen Bescheid von gdb 70 bekommen. Habe ich auch Anspruch auf Zusatzurlaub?
arbeitsrechte.de meint
18. Februar 2019 at 8:53
Halo Cordes, B.,
in der Regel haben alle Arbeitnehmer mit einem Schwerbehinderungsgrad von 50% oder mehr Anspruch auf den Zusatzurlaub.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rainer v. d. H. meint
14. Februar 2019 at 13:38
Hallo,
ich habe 70%, bin Rentner und arbeite auf 400€ Basis bei der Stadt.
Ich muss jeden Tag also 7 Tage die Woche meinen Kontrollgang machen.
Mein Urlaub wird anteilmäßig berechnet. Ich bekomme 5 Tag Mehr Urlaub.
Meine Frage stehen mir nicht 7 Tage zu, da ich sieben Tage die Woche arbeite,
Danke
arbeitsrechte.de meint
18. Februar 2019 at 8:10
Hallo Rainer,
fünf Tage Extraurlaub sind zu gewähren, wenn fünf Tage gearbeitet wird. Bei mehr Wochenarbeitstagen erhöht sich der Anspruch entsprechend.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Fabian meint
4. Februar 2019 at 17:02
Hallo, ich habe 24 Tage Urlaub und seit 2013 einen Schwerbehindertenausweiß 50% G.
Mein Chef war immer der Meinung, er braucht mir den Urlaub nicht geben. Nun wechsel ich die Firma. Habe ich rückwirkend Anspruch drauf?
Danke
Reichardt meint
26. Januar 2019 at 19:20
Darf der Arbeitgeber vorschreiben , an welchen Tagen im Jahr der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte genommen werden muß ?
arbeitsrechte.de meint
30. Januar 2019 at 16:39
Hallo Reichardt,
der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte bedeutet lediglich eine Erhöhung des Urlaubsanspruchs, ansonsten gelten für diesen die gleichen Regelungen wie beim „normalen“ Urlaub. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber tatsächlich das Recht hat, einen Teil des Urlaubsanspruchs seines Arbeitnehmers festzulegen. Er darf allerdings nicht sämtliche Urlaubstage verplanen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Miriam P. meint
19. Januar 2019 at 9:54
Wie verhält sich der Anspruch auf die 5 Tage Zusatzurlaub, wenn im Vertrag gesetzl. 20 Tage plus zusätzlich 10 Tage steht, welche jedoch erstrangig wegfallen bzw. bei Krankheit ect. nur die 20 Tage verbindlcih sind?
Carla meint
16. Januar 2019 at 19:17
Hallo liebes Arbeitsrechts Team ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 50% ich arbeite halbtags 5Tage die Woche wie viel Zusatztage stehen mir zu
arbeitsrechte.de meint
21. Januar 2019 at 12:31
Hallo Carla,
auf Grund der vielen verschiedenen Randbedingungen nehmen wir keine Berechnungen vor. Mit Sicherheit kann das auch nur ein Anwalt berechnen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
R. meint
10. Januar 2019 at 12:26
Stimmt es das ein Arbeitnehmer 3 Jahre rückwirkend noch Ansprüche haben kann auf 5 extra Urlaubstagen nach ein Urteil im Nov 2018
Martina meint
23. Mai 2019 at 6:28
Hallo! Mir stellt sich gerade die gleiche Frage. Hadt du/haben Sie dazu etwas herausgefunden?
LG
Martina
Thomas meint
9. Januar 2019 at 17:22
Sehr geehrtes arbeitsrechtsteam
ich bin zu 70 Grad beh. und habe bisher jedes jahr den zusatzurlaub bekommen.
ab 01. 03. 19 beginnt mein Ruhestand.
frage wie hoch ist mein zusatzurlaubsanspruch.
Danke thomas
Jens meint
3. Januar 2019 at 8:59
Hallo,
muss ich den Zusatzurlaub jedes Jahr beim Arbeitgeber neu beantragen?
Ilona meint
30. Dezember 2018 at 10:46
Sehr geehrtes Arbeitsrechtteam,
ich war von August 2017 bis August 2018 aufgrund von 2 OP arbeitsunfähig. Zu dieser Zeit hatte ich noch 10 Tage Urlaub aus dem Jahr 2017. Als ich im August 2018 nach meiner Arbeitsunfähigkeit sofort den Urlaub antreten wollte, teilte mir der Arbeitgeber (Öff. Diens) mit, das die 10 Tage verfallen sind.
Zitat aus Recht und Steuern, 24.11.2017
„Nach der Rechtsprechung des EuGH (Rs. C-350/06 und C-520/06) und des BAG (Az. 9 AZR 983/07) verfällt der nicht in Anspruch genommene gesetzliche Mindesturlaub nicht, wenn der Arbeitnehmer wegen fortdauernder Krankheit gehindert ist, den Urlaub im laufendenden Jahr und darüber hinaus bis zum 31. März des Folgejahres zu nehmen. Der Urlaub ist dann nach Ende der Arbeitsunfähigkeit zu nehmen beziehungsweise bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten“.
Können Sie mir bitte helfen? Vielen Dank im Voraus.
MfG
loni
arbeitsrechte.de meint
9. Januar 2019 at 10:43
Hallo Ilona,
bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Howald meint
28. Dezember 2018 at 13:03
Ich arbeite seit einen halben Jahr in Zeitarbeit 35 stunden woche wieviel urlaub steht mir zu bei 60 % behinderung
Becker meint
29. November 2018 at 16:47
Mir wurde im Oktober diesen Jahres ein GdB von 50 bewilligt und zwar rückwirkend ab Antragstellung September 2016. Ich habe regulär gemäß Arbeitsvertrag 26 Tage Urlaub. Wieviel Urlaub steht mir nun für dieses Jahr mit dem Zusatzurlaub zu? Erhalte ich diesen mit vollen 5 Tagen (ich arbeite 5 Tage/Woche).
Erhalte ich für die Jahre 2016 (anteilig) und 2017 ebenfalls nachträglich Zusatzurlaub? Oder ist dieser verfallen.
Danke vorab.
arbeitsrechte.de meint
5. Dezember 2018 at 15:57
Hallo Becker,
um rechtssicher zu erfahren, welche Ansprüche Sie haben, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Doreen meint
29. November 2018 at 7:24
Hallo,
Ich habe ebenfalls die 50%. Wie ist es, darf mein AG mir aufgrund meiner 5 Zusatztage nur 24 Tage + 5 Zusatztage Urlaub geben? Alle anderen Kollegen haben 26 Tage normal… wäre dementsprechend nicht 26 + 5 Richtig?
arbeitsrechte.de meint
5. Dezember 2018 at 15:45
Hallo Doreen,
der Arbeitgeber ist nur dazu verpflichtet den Mindesturlaub und den Zusatzurlaub zu gewähren. Urlaubsansprüche darüber hinaus können einzeln vereinbart werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jacky meint
20. November 2018 at 12:53
Hallo liebes Arbeitsrecht-Team!
Ich habe einen Arbeitsvertrag über 30 Std. in der Woche, die immer auf 5 Tage die Woche aufgeteilt werden. Die Personalabteilung sagt, das ich 4 Tage Zusatzurlaub wegen meiner Behinderung GdB 50 bekomme. Ist das korekt?
arbeitsrechte.de meint
29. November 2018 at 9:17
Hallo Jacky,
in § 208 Absatz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch heißt es dazu: „Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr; verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Soweit tarifliche, betriebliche oder sonstige Urlaubsregelungen für schwerbehinderte Menschen einen längeren Zusatzurlaub vorsehen, bleiben sie unberührt.“
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christin meint
15. November 2018 at 20:09
Hey,
wie sieht das aus bei Werkstudenten? Ich habe einen Werkstudenten-Vertrag und arbeite 2-3 Tage die Woche. Da der Vertrag nur für ein 1/2 Jahr ist, habe ich 4 Urlaubstage bekommen. Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 50GdB und meine Urlaubstage bis Anfang Dezember alle genommen. Meine Chefs machen ihr Büro zu Weihnachten im Grunde eh nicht auf, meinen aber für den 24. müssen wir uns einen Urlaubstag nehmen. Habe ich da eine Chance einen Zusatzurlaubstag geltend zu machen? Oder zählt das nur für reguläre Arbeitstage wo man dann evtl. zum Arzt muss? Kenne mich da leider gar nicht mit aus. Danke schonmal
Martin meint
26. Oktober 2018 at 18:32
Hallo,
wenn der Arbeitsvertrag bereits regulär mind. 29 Urlaubstage vorsieht, bedeutet dies, dass sich aus der Schwerbehinderung kein weiterer gesetzlicher Anspruch auf Zusatzurlaub ergibt, d.h. der Arbeitgeber keine weitere Unterscheidung vornehmen muss?
Moni meint
21. November 2018 at 11:06
Nein…man erhält trotzdem den Zusatzurlaub.
Stefanie meint
26. Oktober 2018 at 17:59
Mein Mann hat 80% Scherbehinderung,seit Juli bekommt mein Mann keinen Urlaub mehr genehmigt! Aussagen: Es sind viele krank,es sind zu wenig Kollegen da… Die Aussagen sind endlos! Er hat jetzt „Ende Oktober“ noch 20 Tage Urlaub stehen! Wir haben auch noch 2 schulpflichtige Kinder! Was kann mein Mann machen um endlich mal Urlaub zu bekommen?
Randy meint
26. Oktober 2018 at 9:08
Wie ist das, wenn in einer Firma schon 30 Tage Urlaub für jeden AN gibt? Hätte der Schwerbeschädigte (70 %) dann auch Anspruch auf den Zusatzurlaub oder nicht? Vielen Dank.
Hermann p. meint
30. September 2018 at 11:59
Hallo
Gilt das alles auch bei zeitarbeit?
arbeitsrechte.de meint
18. Oktober 2018 at 16:23
Hallo Hermann,
in der Regel gelten die oben beschriebenen Regelungen auch bei Zeitarbeit.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Mucki2004 meint
28. Oktober 2018 at 15:50
Das heißt ich muss bis Ende des Jahres meinen regulären Urlaub verplant haben ehe ich Anspruch auf die 5 Zusatztage habe?
arbeitsrechte.de meint
5. November 2018 at 8:17
Hallo Mucki2004,
er Anspruch besteht auch, wenn noch nicht der gesamte reguläre Urlaub genommen wurde.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de