Wie viel Urlaub einem Arbeitnehmer pro Kalenderjahr zusteht, ist in der Regel im Arbeitsvertrag geregelt. Doch der Arbeitgeber kann die Anzahl der Urlaubstage nicht willkürlich wählen, sondern muss dabei bestimmte gesetzliche Vorschriften beachten. Dazu gehört z. B. auch die Bestimmung, dass Menschen mit einer Schwerbehinderung Zusatzurlaub zusteht. Aber wie viel mehr Urlaub steht bei einer Schwerbehinderung genau zu? Lesen Sie hier, was Sie über den Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung wissen sollten!
Kurz & knapp: Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung
Es besteht nur ein Anspruch auf Zusatzurlaub bei einer Schwerbehinderung, also einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr. Mehr dazu lesen Sie hier.
Nein, Zusatzurlaub ist nicht mit Sonderurlaub gleichzusetzen. Eine Behinderung ab GdB 50 rechtfertigt keinen zusätzlichen Sonderurlaubsanspruch.
Das Sozialgesetzbuch legt einen Zusatzurlaub bei schwerer Behinderung von 5 Tagen fest – allerdings unter der Annahme, dass der Arbeitnehmer auch 5 Tage pro Woche arbeitet. Bei weniger oder mehr Arbeitstagen wird der Urlaubsanspruch angepasst.
Inhalt
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung: Der Grad der Behinderung ist entscheidend
Der Grad der Behinderung (GdB) bildet das Maß für die körperlichen, geistigen, emotionalen und sozialen Auswirkungen einer Behinderung. Ab einem GdB von 50 wird von einer Schwerbehinderung gesprochen und mehr Urlaub für betroffene Arbeitnehmer gewährt.
Bis zum 31.12.2017 war der Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung in § 125 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt. Seit dem 1. Januar 2018 finden sich die entsprechenden Bestimmungen dagegen in § 208 SGB IX wieder.
Inhaltlich sind die beiden Paragrafen identisch und sichern schwerbehinderten Arbeitnehmern Zusatzurlaub zu. Wer einen geringeren GdB als 50 hat, besitzt im Übrigen keinen Anspruch auf Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung. Für GdB 30 oder 40 findet der § 208 SGB IX ebenfalls keine Anwendung, obwohl Behinderte mit diesen Graden rechtlich als gleichgestellt mit Schwerbehinderten gelten.
Übrigens: Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung bedeutet nicht Sonderurlaub! Diese beiden Begriffe sind im Arbeitsrecht strikt zu trennen.
GdB ab 50/Schwerbehinderung: Wie viel Urlaub mehr steht Arbeitnehmern zu?
Aber wie viel mehr Urlaub gibt es bei einer schweren Behinderung konkret? Das Gesetz sieht einen Zusatzurlaub von 5 Tagen im Jahr vor. Dabei geht es allerdings auch davon aus, dass die betroffenen Arbeitnehmer 5 Tage in der Woche arbeiten. Beträgt die Arbeitszeit weniger oder mehr als 5 Tage, verringert oder erhöht sich auch der Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung entsprechend.
Hierbei handelt es sich wohlgemerkt nur um den gesetzlichen Mindestanspruch auf Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung. Der Arbeits- oder Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung darf auch mehr zusätzliche Arbeitstage für Schwerbehinderte vorsehen – allerdings nicht weniger.
Zusatzurlaub für Schwerbehinderte: Die Zwölftelung des Urlaubsanspruchs
Besteht die Schwerbehinderteneigenschaft nicht während des gesamten Kalenderjahres, wird der zusätzliche Urlaubsanspruch nur anteilig gewährt. In diesem Fall steht dem Arbeitnehmer für jeden vollen Monat, in dem er als schwerbehindert gilt, ein Zwölftel des Zusatzurlaubs zu, der ihm laut Gesetz oder vertraglicher Vereinbarung für ein ganzes Jahr gewährt werden müsste.
Ergeben sich bei der Berechnung Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag betragen, werden diese auf volle Arbeitstage aufgerundet.
Ist beim Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderung ein Verfall der Urlaubstage möglich?
Hinsichtlich des Urlaubsverfalls gelten dieselben Regelungen wie für andere Arbeitnehmer: Der gesamte Urlaubsanspruch – und das betrifft auch den Zusatzurlaub bei einer Schwerbehinderung – muss in der Regel vor Ende des Kalenderjahres genommen werden.
Ist es aus diversen Gründen, an denen der Arbeitnehmer keine Schuld trägt, nicht möglich, den kompletten Urlaub vor dem 31. Dezember in Anspruch zu nehmen, muss dieser innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres genommen werden, da er ansonsten ersatzlos verfällt.
M.H. meint
8. August 2023 at 17:30
Guten Tag!
Mein Vater ist als EU-Rentner im Minijob Anstellungsverhältnis tätig und arbeitet jede 3. Woche 5 Werktage a. 4 Stunden.
Da er eine Schwerbehinderung Grad 50 hat, wollte ich wissen, wie viel des gesetzlichen Zusatzurlaub ihm sein Arbeitgeber gewähren muss.
Können Sie mir da helfen?
Vielen Dank.
H.K. meint
21. Juli 2023 at 14:43
Hallo, an wen kann man sich wenden, wenn der Arbeitgeber den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte nicht gibt.
M.P, meint
4. August 2023 at 14:36
das zuständige Versorgungsamt
J.K. meint
13. Juli 2023 at 9:05
Ein Kollege ist 80% schwerbehindert, war von August 2021-Juni2023 krankgeschrieben.
Es wurde ihm gesagt, er hat noch 100 Tage Urlaub, jetzt stehen nur noch 95 Tage Urlaub auf dem Zeitkonto und eine Kollegin meinte der Urlaub 2022 würde wegen Stichtagüberschreitung wegfallen, ist das richtig?
Jennifer meint
20. August 2022 at 15:58
Hallo
Müssen die Zusatzurlaubstage für Schwerbehinderte im Arbeitsvertrag vermerkt sein?
Lg
David meint
12. Mai 2022 at 14:20
Guten Tag, bei mir wurde ein GDB von 50 festgestellt. Ich habe generell 26 Tage Urlaubsanspruch und aufgrund meiner Schwerbehinderung 5 zusätzliche Tage. Obwohl ich meine Schwerbehinderung bereits meinem AG vorgelegt habe wurde mein Urlaub noch nicht auf meiner Lohnabrechnung angerechnet.
Muss ich hier erst tätig werden, oder wird der Zusatzurlaub nach Bekanntgabe meines GDB „automatisch“ zu meinen 26 Tagen addiert?!
Vielen Dank im Voraus für die Antwort!
Thomas meint
22. Oktober 2021 at 20:18
Habe seit 15.07.21 gdb 50 .
Mein AG sagt, ich habe erst ab 2022 Anspruch auf die zusätzlichen 5Tage Urlaub.
Ist das rechtens ?
Heinrich meint
6. Oktober 2021 at 18:51
Hallo, ich arbeite bei einer Firma, deren Geschäftsführer mir meinem Anspruch auf Zusatzurlaub nicht anerkennen will, obwohl ich Ihnen einen Schwerbehindertenausweis vorgelegt habe bzw. auch eine Kopie übergeben habe. Muss der Arbeitgeber meine anwaltlichen Kosten und die Gerichtskosten bezahlen, wenn ich den Zusatzurlaub einklage? Oder muss ich auch noch dafür zahlen, wenn ich mein bestehendes Recht durchsetzen will?
Inge meint
13. September 2021 at 17:47
habe gerade meine Anerkennung auf einen GdB von 50 bekommen rückwirkend ab 23.07.2020, habe ich noch einen Anspruch auf den Zusatzurlaub aus 2020?
Bernd meint
17. Februar 2021 at 10:30
Chef hat abschaffen meine Sonderurlaub 5 Tage. Ich habe 100 % Schwerbehindertenausweise und über 25 Arbeitsjahre nicht Sonderurlaub 5Tage.
Claudia meint
27. Januar 2021 at 17:21
Hallo mein Bruder ist 80% Behindert ,Ihm stehen im Jahr 35 Tage Urlaub zu würden dann die 5Tage die hier beschrieben werden ,noch dazu kommen ??
Lg Claudia
Stefan meint
14. Dezember 2020 at 10:06
Guten Tag.
Ich habe seit ca 3-4 Jahren einen GdB von 50 + G. Bei meinem alten Arbeitgeber war das alles kein Problem und die 5 Tage Zusatzurlaub waren kein Problem und wurden dem normalen Urlaub zugerechnet.
In meiner neuen Arbeitsstelle soll dieser zusätzliche Urlaub als Sonderurlaub verbucht werden, was meiner Meinung nach aber nicht richtig ist und nur Missverständnis mit sich bringen wird.
Ist diese Vorgehensweise meines neuen Arbeitgebers richtig? Welche Möglichkeit gibt es diesen die richtige Handhabung zu erklären.
Danke.
Mario meint
2. August 2020 at 18:19
Sehr geehrte Damen und Herren
Mir wurde im Dez. 2018 ein Schwerbehinderten Ausweis ausgestellt,der Grad der Behinderung ist 80%
Nach endlosen Diskussionen mit meinen Arbeitgeber weigert er sich denn Sonderurlaub von 5 Tagen
zu gewähren. Was kann ich Tun?
Jasmin meint
19. Dezember 2019 at 10:01
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Frage.
Wir haben jedes Jahr Dienstbefreiung über Weihnachten und Sylvester. Das heisst wird fangen am 7.1. eines JAHRES IMMER WIEDER MIT DER ARBEIT AN.
Im Jahr 2019 hatte ich „““Krank ohne Lohnfortzahlung““““ , obwohl mir für 2019— 5 Tage wegen meiner Schwerbehinderung zustanden nur anteilig 3 bekommen.
ist das rechtlich?
Nine meint
30. September 2019 at 11:03
Hallo zusammen,
mein neuer AG sagte mir beim Vorstellungsgespräch, dass ich 30 Tage Urlaub / Jahr habe – ohne zu wissen, dass ich eine Schwerbinderung habe.
Nun steht im Vertrag drin…20 Tage gesetzlich + 10 Tage freiwillig und die 5 Tage für die Schwerbehinderung seien da bereits enthalten.
Ist das richtig? Darf er das?
Eigentlich wäre es doch : 30 + 5 Tage Urlaub oder?
Frank meint
28. August 2019 at 10:37
Hallo alle Zusammen
Ich war bis vor kurzen 50% Schwer behindert wurde jetzt auf 70 % angehoben , es standen mir mit 50 % fünf Tage Zusatzurlaub zu ,stehen mir jetzt mit 70% noch mehr Zusatzurlaub zu?
M. P. meint
4. August 2023 at 14:34
Nein
Anke meint
29. Juli 2019 at 13:16
Als Azubi im Anerkennungspraktikum für 6 Monate bekomme ich mit Arbeitsvertrag 12 Tage Urlaub. Ich arbeite 8 Std. 5 Tage in der Woche. Ich habe 50 GdB. Steht mir zusatzurlaub zu?
Christian meint
9. Juli 2019 at 14:53
Servus, ich habe einen GdB 50. Ich habe einen nomalen Job in Vollzeit und einen 450,-€ Job. Mein Hauptarbeitgeber gewährt mir die 5 zusätzlichen Tage, im 450,-€ Job wurde mir gesagt habe ich keinen Anspruch. Begründet wird es dadurch das mir der Zusatzurlau bereits vom Hauptarbeitgeber gewährt wird.
Stimmt das so?
LG Christian
Ralf meint
27. Mai 2019 at 15:44
Hallo..,
ich habe auch einen Schwerbehinderten Ausweiß bekommen.
Ich habe 100 GdB
Ich arbeite Vollkonti Schicht. Nun ist es aber so das ich 7 Tage am Stück arbeite und dann frei habe.
Daraus ergeben sich dann aber keine fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche. Mal sind es
4, 6 oder 7 Tage in der Kalenderwoche die ich arbeite.
Wie viele Tage stehen mir zu ?
Mfg. Ralf
Simone meint
10. Mai 2019 at 11:24
Besteht die Möglichkeit dass ein Mitarbeiter (90% Behinderungsgrad) zu Gunsten einer Lohnerhöhung auf seinen Zusatzurlaub verzichtet?