Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist hierfür das Maß aller Dinge und legt unter anderem auch einen sogenannten Mindesturlaub fest. Dieser beträgt in der Regel für eine Fünftagewoche 20 Urlaubstage im Jahr.
Der Arbeitnehmer kann grundlegend darüber entscheiden, wann und wie lange er Urlaub nimmt, wenn hierbei die gesetzlichen Bestimmungen und arbeitsvertraglichen Vereinbarungen berücksichtigt werden.
Kurz & knapp: Zwangsurlaub
Zwangsurlaub ist angeordneter Urlaub durch den Arbeitgeber. Es bedarf dazu entsprechend keines Antrages durch den Arbeitnehmer.
Informationen zu den Voraussetzungen, die bei Zwangsurlaub erfüllt sein müssen, finden Sie hier.
Ja, die gibt es tatsächlich. Beispiele wären unter anderem der Überstundenabbau, Kurzarbeit oder die Reduzierung der Arbeitszeit.
Doch was ist der sogenannte „Zwangsurlaub“? Wann ist dieser legitimiert und welche Handhabe haben Sie als Arbeitnehmer, wenn Ihr Arbeitgeber einen Zwangsurlaub anordnet?
Inhalt
Was ist laut Arbeitsrecht unter „Zwangsurlaub“ zu verstehen?
Wie erwähnt, besteht in Deutschland ein gesetzlicher Urlaubsanspruch, der auch durch Klauseln im Arbeitsvertrag nicht erlischt.
Für die zeitliche Festlegung sind die Wünsche des Arbeitnehmers laut § 7 BUrlG entscheidend. Der Arbeitgeber gewährt die Urlaubstage. Bei der Urlaubsplanung muss er jedoch sowohl dringende betriebliche Belange als auch die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer berücksichtigen.
Der Zwangsurlaub erfolgt durch den Arbeitgeber, ohne vorherigen Antrag seitens des Arbeitnehmers. Dieser verordnete Erholungsurlaub ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Nähere gesetzliche Ausführungen zum Zwangsurlaub oder dessen Zulässigkeit gibt es bislang nicht. Dennoch wurden durch Urteile aus der Vergangenheit charakteristische und gesetzlich geltende Merkmale herausgearbeitet, an die sich Arbeitgeber halten sollten.
Unter anderem in folgenden Fällen wird ein Zwangsurlaub vom Arbeitgeber verordnet:
- in Saisonbetrieben
- bei Nicht-Betriebsfähigkeit von Unternehmen ohne Eigentümer (zum Beispiel Arztpraxen)
- bei unvorhergesehen betrieblichen Krisen
Zwangsurlaub gleich Betriebsferien?
Oft werden die Begriffe Zwangsurlaub und Betriebsferien gleichbedeutend benutzt. Die Grenzen sind dabei auch fließend.
Bei Betriebsferien wird oft das gesamte Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum stillgelegt oder gar gesamte Abteilungen müssen ihre Arbeit niederlegen. Sie sind überwiegend bereits im Arbeitsvertrag verankert oder müssen vor dem Urlaubsjahr angekündigt werden.
Der Arbeitgeber oder der Chef des Unternehmens legen diese fest. Dabei handelt es sich in aller Regel um zwei bis drei Wochen. Vor allem im produktiven Gewerbe ist dies eine Maßnahme, um einen Produktionsausfall durch den Urlaub von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen nahezu auszuschließen.
Betriebsferien können auch einzelne Tage beispielsweise zwischen Weihnachten und Neujahr umfassen. Damit können im Zweifelsfall Überstundenguthaben sowie Resturlaubsansprüche verringert werden.
Auch ein Zwangsurlaub zu Weihnachten muss seitens des Arbeitgebers betrieblich begründet werden, denn nicht alle Betriebe sind zwischen den Jahren ausgelastet.
Voraussetzungen für den Zwangsurlaub nach geltendem Arbeitsrecht
Erst infolge dringender betrieblicher Belange ist die Anordnung zum Zwangsurlaub gerechtfertigt. Dabei sollte jedoch bedacht werden, dass dies nicht in jedem Falle für eine wirtschaftliche Krise des Unternehmens gilt. Denn Auftragsmangel oder Störungen im Betriebsablauf legitimieren den Zwangsurlaub nicht.
Das Betriebsrisiko, die Angestellten unwirtschaftlich zu bezahlen, muss der Arbeitgeber tragen und sollte nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden.
Wichtig! Bei Betriebsferien oder Zwangsurlaub ist der Betriebsrat, falls vorhanden, mitbestimmungspflichtig.
Zeitlicher Rahmen für einen Zwangsurlaub
Grundsätzlich gibt es für die Dauer von Zwangsurlaub keine gesetzlichen Richtlinien.
Dieser kann sich auf ein paar Tage oder Wochen belaufen. Dabei ergibt sich aus der bisherigen Rechtssprechung, dass ein Teil des Urlaubs frei vom Arbeitnehmer festzulegen ist.
Ist der Urlaub bereits genehmigt und wurde vollkommen ausgeschöpft, kann der Arbeitgeber nicht einfach widersprechen. In einem solchen Fall dürfen Sie als Arbeitnehmer bei vollen Urlaubsbezügen zu Hause bleiben.
Alternativen zum Zwangsurlaub
Ein Zwangsurlaub ist nicht immer die perfekte Lösung, da der Betrieb für einen gewissen Zeitraum komplett auf Eis gelegt ist. Da können andere Möglichkeiten für den Arbeitgeber interessanter sein, die gewisse Kostenfaktoren einsparen und die Krisenzeit überbrücken können.
- Abbau von Überstunden
- Kurzarbeit
- Reduzierung der Arbeitszeit
- Kürzung der Zuschüsse
Annemie meint
30. Juni 2024 at 21:51
Hallo
ich arbeite bei einem Fahrdienst.
Die Arbeitszeit ist von montags bis freitags.
Die gesetzlichen Feiertage werden von meinem Chef vom Urlaub abgezogen.
Ist dies rechtens?
Peter meint
24. Mai 2024 at 10:00
Unsere Arbeitstage umfassen drei Schichten zu je 8:30 Uhr (inkl. 30 Minuten unbezahlter Pause) und überlappen sich jeweils mit 30 Minuten wie folgt: (1) 06.00 – 14.30 Uhr, (2) 14.00 – 22.30 Uhr und (3) 22.00 – 06.30 Uhr.
Diese 30-minütige „Überschneidung“ muss als unsere unbezahlte Pause betrachtet werden, und zwingt uns nach 8 Stunden ununterbrochener Arbeit (ohne Pause) nach Hause zu gehen und die Arbeit um bzw. 14.00, 22.00 und 06.00 Uhr u verlassen.
Die offiziellen Mittagspausen die nach 6 Stunden Arbeit gesetzlich vorgeschrieben sind gibt es hier nicht!
Ist das erlaubt?
Maren meint
10. Oktober 2023 at 18:37
Hallo, ich arbeite in einer Behörde.
Bei uns ist es schon seit Jahren üblich das wir an Brückentagen Urlaub oder Überstunden nehmen müssen.
Man hat sich dran gewöhnt, daß mal ein Tag vor oder nach einem Feiertag das Gaus zu ist. Doch dieses Jahr sind es z.B. zwischen Weihnachten und Silvester 3 Tage an denen wir Zwangsurlaub nehmen müssen, 3 Tage keine Führerscheinstelle, kein Fahrzeug zulassen usw.
Warum? Keine Ahnung!
M.E. meint
2. August 2023 at 20:09
Da ich an meinem freien Wochenende schon verplant war habe ich die Anfrage meines Chefs verneint.Daraufhin hat er mir einen Wochentag später als Urlaub aufgeschrieben und ich sollte zu Hause bleiben. Darf er das?
Mario meint
1. Februar 2022 at 14:01
Hallo muß ich als kraftfahrer Urlaub nehmen wenn mein Chef keine Arbeit hat
Paris meint
19. März 2023 at 10:38
Genau wie bei uns. Freitags sind wenig Aufträge zu fahren und der Chef zwingt abwechselnd seine 4 Fahrer einen Tag vom Jahresurlaub zu nehmen. Es ist noch März und ich habe schon 3 Tage Zwangsurlaub genommen.! So wie ich gelesen habe auf verschiedene Seiten das darf er nicht! Auftragsflaute oder wenig Arbeit an einen bestimmten Tag sind keine Gründe für Zwangsurlaub, also ab nächste Woche ist Ärger mit Chef vorprogrammiert.!!
Regine meint
20. Januar 2024 at 1:10
Es geht noch „besser“: In einer Werkstatt für behinderte Menschen ist es noch schlimmer; da werden von 30 bzw. 35 Tagen Urlaubsanspruch 20 Tage Zwangsurlaub verordnet.
C.K meint
9. Juli 2024 at 0:02
Nein wird nicht ich arbeite auch in einer Werkstatt für Behinderte Menschen bei uns sind immer zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen das ist schon immer so bei uns.
Es gibt meistens 6 Schließtage im Jahr der restliche Urlaub kann von uns individuell genommen werden.
Jens meint
23. Juni 2023 at 6:00
„….Auftragsmangel oder Störungen im Betriebsablauf legitimieren den Zwangsurlaub nicht.
Das Betriebsrisiko, die Angestellten unwirtschaftlich zu bezahlen, muss der Arbeitgeber tragen und sollte nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden…“
Andrea meint
31. Januar 2022 at 9:27
Guten Tag – laut unserer Geschäftsleitung müssen wir 7,5 Tage vom Jahresurlaub 2022 abbauen.
Können sie mir sagen wie hier die rechtliche Lage ist ??
Torsten meint
10. Januar 2022 at 8:22
Hallo, ich bin Schichtarbeiter in einem Energieunternehmen.
Zwischen meinen Schichten haben wir zwischen 2 und 4 Tagen frei.
Dürfen diese Tage zum Jahresurlaub hinzugezählt werden oder nicht?
Mein Chef sagt ja ich sage nein!
Mit seiner Einstellung will er mir vorschreiben welcher von den beantragten Tagen mein Jahresurlaub ist, was er ja eigentlich nicht darf
Jürgen meint
25. November 2021 at 20:08
Ich soll als einzelner in Zwangsurlaub ist das möglich? Mein Arbeitgeber ist eine Stadt und ich arbeite nach Tarifvertrag tvöd. Darf Sie mein Urlaub zwangsanordnen ? Nur weil Sie mein Urlaub nicht ins nächste Jahr genommen werden soll? Laut Tarifvertag ist es möglich Urlaub bis zum März des Folgejahres zunehmen. Das beste ich soll dazwischen am Samstag zur Arbeit kommen.
Gruß Jürgen
Westenburger meint
6. September 2021 at 14:09
Guten Tag liebes Arbeitsrecht-Team,
unser Arbeitgeber (Schule) möchte, dass wir einen Tag Urlaub nehmen oder die Zeit durch Überstundenabbau, da der Strom abgestellt wird. Ist das Zulässig?
Ich wünsche einen schönen Tag.
Frau Westenburger
Müller meint
8. August 2021 at 20:28
Hallo liebes Team
meine Koordinatorin hat mir für den Oktober 21 einfach ohne Rücksprache mit mir 2 Urlaubstage eingetragen, geht das überhaupt kann sie einfach über meinen Urlaub bestimmen. Es liegen keine Gravierende Gründe vor.
Danke
Stefanie meint
18. Januar 2021 at 16:48
Hallo liebes Arbeitsrechteteam!
Ich arbeite als Angestellte in einem Lebensmittel produzierenden Unternehmen.
Wir wurden heute informiert, das wir bis April 10 Tage Urlaub nehmen sollen.
Ich habe meinen Urlaub schon anderweitig verplant. Allerdings noch nicht beantragt. Diese 10 Tage würden meine Planung völlig über den Haufen werfen.
Eine richtige Begründung gab es seitens den Betriebes nicht.
Könnt Ihr mir weiter helfen?
Danke!
Nina meint
18. Januar 2021 at 15:05
Guten Tag,
ich habe folgende Situation: der Arbeitgeber fordert von allen Mitarbeitern 50% vom Jahresurlaub bis 31.07. abzunehmen. Soweit so gut. Jedoch haben alle Eltern mit schulpflichtigen Kindern folgendes Problem: die Ferien in Hessen fangen erst Mitte/Ende Juli an. In meinem Fall: Ich bin getrennt lebend, mein Mann deckt die ersten 3. Ferienwochen ab, ich die letzten drei Ferienwochen. wenn ich bis 31.07. -> 50% meines Urlaubes nehmen muss und dann noch die letzten drei Ferienwochen nehme, wäre mein Jahresurlaub komplett weg. Und das schon Ende August.
Ist das rechtens?