Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist hierfür das Maß aller Dinge und legt unter anderem auch einen sogenannten Mindesturlaub fest. Dieser beträgt in der Regel für eine Fünftagewoche 20 Urlaubstage im Jahr.
Der Arbeitnehmer kann grundlegend darüber entscheiden, wann und wie lange er Urlaub nimmt, wenn hierbei die gesetzlichen Bestimmungen und arbeitsvertraglichen Vereinbarungen berücksichtigt werden.
Kurz & knapp: Zwangsurlaub
Zwangsurlaub ist angeordneter Urlaub durch den Arbeitgeber. Es bedarf dazu entsprechend keines Antrages durch den Arbeitnehmer.
Informationen zu den Voraussetzungen, die bei Zwangsurlaub erfüllt sein müssen, finden Sie hier.
Ja, die gibt es tatsächlich. Beispiele wären unter anderem der Überstundenabbau, Kurzarbeit oder die Reduzierung der Arbeitszeit.
Doch was ist der sogenannte „Zwangsurlaub“? Wann ist dieser legitimiert und welche Handhabe haben Sie als Arbeitnehmer, wenn Ihr Arbeitgeber einen Zwangsurlaub anordnet?
Inhalt
Was ist laut Arbeitsrecht unter „Zwangsurlaub“ zu verstehen?
Wie erwähnt, besteht in Deutschland ein gesetzlicher Urlaubsanspruch, der auch durch Klauseln im Arbeitsvertrag nicht erlischt.
Für die zeitliche Festlegung sind die Wünsche des Arbeitnehmers laut § 7 BUrlG entscheidend. Der Arbeitgeber gewährt die Urlaubstage. Bei der Urlaubsplanung muss er jedoch sowohl dringende betriebliche Belange als auch die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer berücksichtigen.
Der Zwangsurlaub erfolgt durch den Arbeitgeber, ohne vorherigen Antrag seitens des Arbeitnehmers. Dieser verordnete Erholungsurlaub ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Nähere gesetzliche Ausführungen zum Zwangsurlaub oder dessen Zulässigkeit gibt es bislang nicht. Dennoch wurden durch Urteile aus der Vergangenheit charakteristische und gesetzlich geltende Merkmale herausgearbeitet, an die sich Arbeitgeber halten sollten.
Unter anderem in folgenden Fällen wird ein Zwangsurlaub vom Arbeitgeber verordnet:
- in Saisonbetrieben
- bei Nicht-Betriebsfähigkeit von Unternehmen ohne Eigentümer (zum Beispiel Arztpraxen)
- bei unvorhergesehen betrieblichen Krisen
Zwangsurlaub gleich Betriebsferien?
Oft werden die Begriffe Zwangsurlaub und Betriebsferien gleichbedeutend benutzt. Die Grenzen sind dabei auch fließend.
Bei Betriebsferien wird oft das gesamte Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum stillgelegt oder gar gesamte Abteilungen müssen ihre Arbeit niederlegen. Sie sind überwiegend bereits im Arbeitsvertrag verankert oder müssen vor dem Urlaubsjahr angekündigt werden.
Der Arbeitgeber oder der Chef des Unternehmens legen diese fest. Dabei handelt es sich in aller Regel um zwei bis drei Wochen. Vor allem im produktiven Gewerbe ist dies eine Maßnahme, um einen Produktionsausfall durch den Urlaub von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen nahezu auszuschließen.
Betriebsferien können auch einzelne Tage beispielsweise zwischen Weihnachten und Neujahr umfassen. Damit können im Zweifelsfall Überstundenguthaben sowie Resturlaubsansprüche verringert werden.
Auch ein Zwangsurlaub zu Weihnachten muss seitens des Arbeitgebers betrieblich begründet werden, denn nicht alle Betriebe sind zwischen den Jahren ausgelastet.
Voraussetzungen für den Zwangsurlaub nach geltendem Arbeitsrecht
Erst infolge dringender betrieblicher Belange ist die Anordnung zum Zwangsurlaub gerechtfertigt. Dabei sollte jedoch bedacht werden, dass dies nicht in jedem Falle für eine wirtschaftliche Krise des Unternehmens gilt. Denn Auftragsmangel oder Störungen im Betriebsablauf legitimieren den Zwangsurlaub nicht.
Das Betriebsrisiko, die Angestellten unwirtschaftlich zu bezahlen, muss der Arbeitgeber tragen und sollte nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden.
Wichtig! Bei Betriebsferien oder Zwangsurlaub ist der Betriebsrat, falls vorhanden, mitbestimmungspflichtig.
Zeitlicher Rahmen für einen Zwangsurlaub
Grundsätzlich gibt es für die Dauer von Zwangsurlaub keine gesetzlichen Richtlinien.
Dieser kann sich auf ein paar Tage oder Wochen belaufen. Dabei ergibt sich aus der bisherigen Rechtssprechung, dass ein Teil des Urlaubs frei vom Arbeitnehmer festzulegen ist.
Ist der Urlaub bereits genehmigt und wurde vollkommen ausgeschöpft, kann der Arbeitgeber nicht einfach widersprechen. In einem solchen Fall dürfen Sie als Arbeitnehmer bei vollen Urlaubsbezügen zu Hause bleiben.
Alternativen zum Zwangsurlaub
Ein Zwangsurlaub ist nicht immer die perfekte Lösung, da der Betrieb für einen gewissen Zeitraum komplett auf Eis gelegt ist. Da können andere Möglichkeiten für den Arbeitgeber interessanter sein, die gewisse Kostenfaktoren einsparen und die Krisenzeit überbrücken können.
- Abbau von Überstunden
- Kurzarbeit
- Reduzierung der Arbeitszeit
- Kürzung der Zuschüsse
Lisa S. meint
7. September 2018 at 13:19
Guten Tag,
ich bin bei einer Firma auf 35h/Woche festangestellt. Meine Urlaubstage sind das gesetzliche Minimum (20), mein Arbeitgeber schließt die Firma über den Monat August gänzlich zu (Betriebsurlaub), sodass wir alle in den Urlaub gehen. Somit sind meine 20 Tage Urlaub schon weg. Die Firma wird zudem 2mal im Jahr für jeweils eine Woche wegen Messe im Ausland gänzlich geschloßen, ab und zu gibt es auch Schließung z.B. an Brückentagen. Somit habe ich keinen Zugangs zum Büro, kann nicht arbeiten und gerate so in Unterstunden (sagt mit mein Arbeitgeber). Ist das überhaupt legal so? Was sind meine Rechte generell? Ich erinnere mich, gelesen zu haben, dass, wenn der AG Betriebsurlaub ankündigt und der AN seine Urlaubstage verbraucht hat, geht das zulasten des AG und der AN muss dafür nicht in Unterstunden geraten.
arbeitsrechte.de meint
1. Oktober 2018 at 10:16
Hallo Lisa,
mit einer solchen Einschränkung in der Urlaubsplanung, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann Ihre Situation differenziert analysieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
John meint
29. August 2018 at 9:04
Guten Tag,
folgende Situation:
Ich arbeite in einer Praxis mit insgesamt drei Standorten. Mein Chef von meinem Standort wo ich beschäftigt bin hat seit Januar UIrlaub für den Zeitraum vom 03.09.-14.09. geplant. Unsere Praxismanagerin hatte sich auch um einen Vertreter für diesen Zeitraum gekümmert und wir hier vor Ort das entsprechende Hotel gebucht. Gestern kam ein Anruf, wir hätten da ab nächste Woche Zwangsurlaub, da etwas mit dem Vertreter schief gegangen wäre und müssten dann für den besagten Zeitraum Urlaub nehmen. Das wären halt betriebsbedingte Gründe und wir müssten das so hinnehmen.
Darf man das so machen??
arbeitsrechte.de meint
19. September 2018 at 15:57
Hallo John,
ob Ihr Arbeitgeber zu diesem Vorgehen berechtigt ist, können und dürfen wir nicht beurteilen, weil dies unter die Rechtsberatung fällt. Sie können sich hierzu jedoch an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hartmann meint
22. August 2018 at 12:12
Hallo,
ich arbeite seit 01.06.18 in einer Klinik als Krankenschwester. Es gilt dort der AVR. Urlaubsanspruch wäre erst nach der Probezeit von 6 Monaten. Darauf besteht die Klinik nicht. Es wird aber erst ab November Urlaub gewährt, da es angeblich vorher nicht möglich sei.
Das wäre auch soweit ok.
Jedoch wird es mir verweigert den Urlaub oder zumindest einen Teil des Urlaubs ins nächste Jahr mitzunehmen.
Der ganze Urlaub von Juni bis Ende des Jahres…17 Tage in meinem Fall… muss also im November und Dezember genommen werden mit der Begründung, die Klinik kann da Urlaub geben und daher MUSS ich ihn nehmen…Mitnahme ins Folgejahr wird verweigert.
Ist diese Verfahrensweise rechtens? Habe ich eine Möglichkeit mich dagegen zu wehren?
LG
arbeitsrechte.de meint
10. September 2018 at 16:03
Hallo Hartmann,
in Ihrer Situation kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen. Dieser kann Ihre Situation und den Vertrag beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Verena meint
21. August 2018 at 12:33
Hallo,
Ich arbeite für einen Einzelhändler im Verkauf. Im Dezember jeden Jahres müssen wir für das Folgejahr unseren gewünschten Urlaub in einen Urlaubsplan eintragen, was zur Planung natürlich sinnvoll ist. Da ich allerdings weder verheiratet bin noch Kinder habe, trage ich meinen Urlaub immer ziemlich willkürlich ein, da ich zb nicht an die Ferienzeiten gebunden bin. Dieses Jahr steht mein Urlaub nun im September im Plan, welchen ich aber gerne verschieben würde, da ich 1. zuletzt lange Zeit krank und somit bereits einige Wochen ‚zuhause‘ war, und 2. im September keinerlei Nutzen von meinem Urlaub hätte. Auf meine Nachfrage hin ob ich meinen Urlaub verschieben kann, meinte meine Vorgesetzte dass sie auf die Schieberei keine Lust hat und ich meinen Urlaub nehmen MUSS. Stimmt das?
arbeitsrechte.de meint
10. September 2018 at 15:02
Hallo Verena,
Urlaub muss beantragt und bewilligt werden und gilt als gesetzt sobald der Antrag bewilligt wurde. Trotzdem sollte der Urlaub in Einvernehmen zwischen AG und AN beschlossen werden. Nur zwingende betriebliche Gründe können den Wunsch des AN verwehren. Im Zweifelsfall können Sie sich an einen Anwalt wenden der die Situation beurteilen kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Katrin meint
11. August 2018 at 13:01
Hallo Arbeitsrechteteam.
Ich muß jetzt eine Woche zu Hause bleiben, rutsche aber dadurch 40 h ins Minus. Die Auftragslage des Unternehmens ist zur Zeit schlecht.
Ist das rechtens?
Mfg
Katrin
arbeitsrechte.de meint
31. August 2018 at 14:12
Hallo Katrin,
Minusstunden sind in der Regel nur möglich, wenn ein entsprechendes Arbeitszeitkonto vertraglich vereinbart wurde. Die wichtigsten Infos zum Thema haben wir in unserem Ratgeber über Minusstunden zusammengefasst. Wenn Sie weitergehenden Rat zu Ihrer Situation benötigen, können Sie sich an einen Anwalt wenden. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Patrick meint
8. August 2018 at 23:24
Guten Abend, ich arbeite in einem Variete Theater Punkt die reguläre Spielzeit ist mittwochs bis sonntags. Da wir aber alle zwei Monate eine andere Show haben , ist es bei der aktuellen Show so, dass wir mittwochs auch noch frei haben. Unser Arbeitgeber zieht uns für diesen Mittwoch einen Urlaubstag ab . ist das erlaubt?
arbeitsrechte.de meint
23. August 2018 at 13:49
Hallo Patrick,
ob die Vorgehensweise eines Arbeitgebers im Einzelfall erlaubt ist, dürfen wir nicht beurteilen, weil wir keine Rechtsberatung anbieten. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jenny meint
23. Juli 2018 at 16:30
Hallo liebes Arbeitsrechte.de-Team,
mein Partner arbeitet als einziger Koch in der Kantine eines relativ großen metallverarbeitenden Unternehmen. Nun ist die Kühlung kaputtgegangen und es dauert mindestens 4 Tage bis ein Techniker zum Reparieren kommt (evtl. auch noch länger falls erst Ersatzteile bestellt werden müssen). Er kann somit keine Speisen mehr anbieten und sein Chef verlangt, dass er jetzt Urlaub nimmt bis die Kühlung repariert ist. Ist dies rein rechtlich überhaupt zulässig?
Vielen Dank vorab und liebe Grüße
Jenny
arbeitsrechte.de meint
10. August 2018 at 15:37
Hallo Jenny,
aus bestimmten Gründen kann ein Arbeitgeber das Recht haben, auch kurzfristig Zwangsurlaub anzuordnen. Ob dies in der beschriebenen Situation zulässig ist, kann jedoch nur ein Rechtsanwalt beurteilen.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Magdalena W. meint
23. Juli 2018 at 13:35
wir haben nur 24 Tage Urlaub, die ich auch schon alle am Anfang des Jahres eingereicht habe (leider sind noch nicht alle gewährt). Nun wurde uns allen mitgeteilt, dass wir für den 24.12. und für den 31.12. jeweils einen halben Tag Urlaub nehmen müssen. Ich möchte das nicht, ich habe einen Schlüssel für unser Büro und könnte theoretisch an diesen Tagen ganz normal meiner Arbeit nachgehen (mein Job ist die Einsatzplanung, die kann ich auch ganz alleine ohne einen einzigen Kollegen im Office erledigen). Kann ich rechtlich trotzdem dazu gezwungen werden einen kompletten Tag meines ohnehin viel zu knappen Urlaubs nehmen zu müssen?
arbeitsrechte.de meint
10. August 2018 at 15:35
Hallo Magdalena,
der Arbeitgeber darf über einen Teil des Urlaubs seiner Arbeitnehmer bestimmen, wann sie diesen zu nehmen haben und sog. Betriebsurlaub anordnen. Es gibt keine klare Regelung, wie weit im Vorlauf dieser angekündigt werden muss („im Rahmen des Zumutbaren“) und aus welchen „wichtigen betrieblichen“ Gründen er angeordnet werden darf.
Möchten Sie sich gegen die Anordnung Ihres Arbeitgebers zur Wehr setzen, empfehlen wir deshalb, die Rechtslage von einem Anwalt einschätzen zu lassen.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Natascha K meint
16. Juli 2018 at 19:03
Hallo ich habe da mal eine frage meine zeitarbeitsfirma schickt mich nach 9 monaten in den zwangsurlaub für drei monate weil sie kein equal pay erlauben ich arbeite in teilzeit und wollte jetzt wissen ob das überhaupt rechtens ist was die hier machen ich soll im monat nur 80 stunden arbeiten laut Arbeitsvertrag aber ich habe fast immer 134 stunden im monat mein zeitkonto ist mit 80 stunden auch schon voll mehr dürfen wir nicht drauf haben
Ich gehe von Montags bis Samstags arbeiten immer .
arbeitsrechte.de meint
23. Juli 2018 at 9:00
Hallo Natascha,
ob Ihre Situation den rechtlichen Anforderungen entspricht kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christine meint
11. Juli 2018 at 9:17
Hallo Zusammen,
wir sind ein privates Unternehmen im Gesundheitswesen mit derzeit 530 MA. Im Juni 2019 soll ein neues Haus eröffnet werden, wofür nochmals ca. 150 MA eingestellt werden sollen. Die Vorbereitungen der Personalplanung sind schon im vollen Gange und es werden schon Einstellungen vorgenommen. Nun wurde in einer Besprechung gesagt, dass die Kollegen in naher Zeit (Anfang 2019) Ihre Überstunden und auch Urlaub nehmen sollen, um den Personalüberhang bis zur Eröffnung des neuen Hauses nehmen sollen.
Wir haben ein Zeitkonto. Abbau von Überstunden und Entnahme bis zum Minuslimit sind in einer BV geregelt und das sehen wir auch nicht als das Problem. Aber wie verhält es sich mit Urlaub? Ist ein Personalüberhang zur Eröffnung eines neuen Hauses ein dringender betrieblicher Grund um einzelne MA in den Urlaub zu schicken? Oder ist dies ein wirtschaftliches Risiko des AG?
Vielen Dank für Ihre Antwort
arbeitsrechte.de meint
19. Juli 2018 at 8:48
Hallo Christine,
wir bieten keine Rechtsberatung an. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Rechtsanwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Grüffelo meint
4. Juli 2018 at 17:02
Liebes Team von Arbeitsrechte.de,
ich arbeite in einem Automatisierungsbetrieb in der Entwicklung.
Es steht eine Softwareumstellung an, welche aller Wahrscheinlichkeit nach, nicht reibungslos ablaufen wird. D.h. konkret, die Entwickler können ohne CAD nicht wie gewohnt arbeiten.
Kann der Arbeitgeber in diesem Fall Zwangsurlaub in Form von regulären Urlaubstagen und/oder Überstundenabbau anordnen?
Falls ja, wie weit im Voraus muss das angekündigt werden?
Danke
Grüße
arbeitsrechte.de meint
12. Juli 2018 at 9:48
Hallo Grüffelo,
Zwangsurlaub darf in der Regel nur aus dringenden betrieblichen Gründen angeordnet werden. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, können und dürfen wir nicht beurteilen, weil dies als Rechtsberatung gilt. Diese bieten wir jedoch nicht an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anna meint
24. Juni 2018 at 0:39
Uns wurde Freitag mitgeteilt ,das wir aufgrund von wenig Arbeit,ab Montag unsere Überstunden abbauen müssen uns sogar unser Zeitkonto ins Minus geraten darf…nun meine Frage: gibt es eine bestimmten Zeitraum wo dieses erlaubt ist,oder ist es überhaupt rechtens einfach zu sagen,ab Montag müsst ihr weniger arbeiten?kann man das einfach so machen ?
arbeitsrechte.de meint
28. Juni 2018 at 14:00
Hallo Anna,
der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist etwas kompliziert und bedürfte zur Beantwortung Ihrer Frage einer genaueren Prüfung. Wir dürfen eine solche Prüfung nicht vornehmen, weil dies eine Rechtsberatung darstellt. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Pitt meint
22. Juni 2018 at 8:15
Hallöchen, wenn die Kita aus epidemieähnlichen Gründen geschlossen wird. Kann der Arbeitgeber Überstunden abgelten oder Zwangsurlaub anordnen?
Schön Dank für ihre Bemühungen Gruß Pitt
arbeitsrechte.de meint
25. Juni 2018 at 13:46
Hallo,
einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub gibt es nicht. Ob der Arbeitgeber kurzfristig Urlaub genehmigen kann (oder die Abgeltung von Überstunden gestattet) ist meist Verhandlungssache.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Pitt meint
12. Juli 2018 at 10:51
Hallöchen, danke für eine Antwort. Aber sie haben meine Frage leider nicht Richtig gelesen.
MfG Pitt
arbeitsrechte.de meint
19. Juli 2018 at 9:31
Hallo Pitt,
wir entschuldigen uns für das Missverständnis. Zwangsurlaub ist in der Regel bei dringenden, betrieblichen Gründen zulässig. Ob diese Gründe im Einzelfall vorliegen oder ob das Abbummeln von Überstunden angeordnet werden darf, kann und darf nur ein Rechtsanwalt beurteilen, weil dies eine Rechtsberatung darstellt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Barbara meint
21. Juni 2018 at 20:58
Hallo,
ich arbeite in einer Arztpraxis und auf Grund von Umbauarbeiten am Gebäude muss die Praxis teilweise geschlossen werden…
Zu Beginn des Jahres haben sie alle Parteien geeinigt, dass sich jeder Mitarbeiter 1 Woche Urlaub für die Umbauarbeiten aufspart, also quasi Zwangsurlaub.
Alle Mitarbeiter haben den restlichen Jahresurlaub bereits geplant und genehmigt worden.
Leider ist es so, dass die eine Woche „Zwangsurlaub“ nun leider nicht ausreicht, da die Bauarbeiten sich massiv verlängern stehen wir vor folgendem Problem:
Der gesamte Jahresurlaubsanspruch ist bereits verplant und teilweise auch schon genommen. Da die Praxis an weiteren Tagen geschlossen werden muss und wir Mitarbeiter keinen Urlaubsanspruch mehr haben, soll nachgearbeitet werden. Heißt: wir MÜSSEN uns frei nehmen und dafür in unserer Freizeit die Tage nacharbeiten.
Aber sowas kann doch nicht zu Lasten der Mitarbeiter gehen?
Leider finden wir zu diesem Thema keine eindeutige Antwort.
Vielleicht könnte mir hierzu jemand Licht ins Dunkle bringen .
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Vielen Dank schon mal im Voraus
arbeitsrechte.de meint
25. Juni 2018 at 12:49
Hallo Barbara,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Deshalb können wir Ihre Angelegenheit so nicht beurteilen. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter meint
18. Juni 2018 at 12:27
Guten Tag, ich möchte nicht, dass meine Mitarbeiter Urlaub mit in das Folgejahr nehmen, da ausreichend Möglichkeiten bestehen selbigen im aktuellen Jahr zu nehmen. Leider sind die verfügbaren Termine nicht immer „Wunschtermine“ der Mitarbeiter obwohl sogar 2-3 Wochen am Stück möglich wären. Darf ich am Jahresende (November/Dezember) die nicht verbrauchten Urlaubstage aufteilen (unter Beachtung anderer bereits genehmigter Urlaube und Vertreterregelungen) oder kann der Mitarbeiter dies verweigern weil er die Termine nicht mag.
arbeitsrechte.de meint
18. Juni 2018 at 15:57
Hallo Peter,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen sagen, welche Maßnahmen Sie ergreifen können, ohne gegen arbeitsrechtliche Vorschriften zu verstoßen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jamal meint
9. Juni 2018 at 10:12
Hallo Guten Morgen,
Ich hab eine frage, ich sagte mein chef dass ich näschte woche Urlaub möchte, und das sagte ich vor Weihnachten, er sagte mir vor ein monat, dass es nicht geht und dass ich arbeiten muss!…
Heute Rufte er mich an und sagte, dass ich näschte woche Urlaub habe, darf er das machen?
Ich kann in 2 Tagen nichts planen… und ich weiss nicht was ich machen soll…
MfG Bijjou
arbeitsrechte.de meint
16. Juni 2018 at 10:58
Hallo Jamal,
lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten. Das Verhalten Ihres Chefs ist merkwürdig. Eine Rechtsberatung dürfen wir aber nicht anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sandy meint
6. Juni 2018 at 7:15
Hallo,
Ich arbeite an einer Tankstelle die jetzt im Juli und im August jeweils eine Woche geschlossen wird wegen Renovierung aber nur Montag bis Freitag mein Chef hat uns jetzt mitgeteilt das wir zwangsurlaub zu dieser Zeit bekommen und es wohl im Av steht und gesetzlich rechtens ist. Und sich auch somit unsere Jahresurlaubsplanung ändert da wir ja dann nicht mehr genug Tage zur Verfügung haben für unseren geplanten Urlaub.
Darf er das so machen?
arbeitsrechte.de meint
11. Juni 2018 at 15:17
Hallo Sandy,
bei zwingenden gründen darf ein Zwangsurlaub angeordnet werden. Ob der gegebene Grund ausreicht kann ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Robin K. meint
19. Mai 2018 at 15:42
Hallo,
ich arbeite in einer Kita in Frankfurt und mein Urlaub geht für 6 Wochen Schließzeit komplett drauf.
Wobei wir uns komplett selbst organisieren und nicht von irgendwelchen Chefs abhängig sind, wie es in einer Arztpraxis der Fall wäre.
Wir haben also immer im August geschlossen und 2 Wochen Weihnachtsferien.
Aber ich kann keinen einzigen Tag selbst legen.
Ist das so rechtens?
Danke und Gruß
Robin
arbeitsrechte.de meint
22. Mai 2018 at 9:14
Hallo Robin,
bei zwingenden betrieblichen gründen kann Betriebsurlaub angeordnet werden. In der Regel darf der AG jedoch nicht den gesamten Urlaub des Arbeitnehmers verplanen, sondern muss diesem Tage zur freien Verfügung zurückhalten. Wie es sich in Ihrem Fall genau verhält, kann aber nur ein Anwalt für Arbeitsrechte feststellen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bruhn meint
25. April 2018 at 20:41
Moin moin, ich habe zwei fragen die mein Schwager betreffen…
Und zwar sagt er das er seid mehreren Jahren keinen Urlaub auch mal in den Ferien bekommt. Ja er hat keine Kinder und ist nicht verheiratet, aber hat er nicht trotzdem auch mal Anspruch in den Ferien Urlaub zuhaben?
Selbst ausserhalb der Ferien , möchte die Firma sein Urlaub streichen, zugesagte Brückentage werden 5-6 tage vorher ebenfalls gestrichen.
Geht das alles einfach so , über ihre Antwort würde ich mich freuen.
Viele grüße
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 16:58
Hallo Bruhn,
grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Urlaub. Dieser muss gemäß den Wünschen des Arbeitnehmers gewährt werden, es sei denn, dem stehen von betrieblicher Seite dringende Gründe entgegen. In diesem Fall ist der Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt zu gewähren.
Bereits genehmigter Urlaub kann vom Arbeitgeber in der Regel nur in Ausnahmefällen gestrichen werden. Wir empfehlen Ihrem Schwager daher, sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andreas K. meint
24. April 2018 at 12:09
Hallo,
meine Frau arbeitet in einer kleinen Praxis für Chiropractic und hat 2 Chefs und sonst keine weiteren Kollegen. Beide Chefs sind gerne auf Reisen, Skiurlaub, Afrika etc.
Meine Frau hat aber nur den Mindesturlaub von 20 Tagen im Jahr. Damit kann Sie die Zeit in der die Praxis geschlossen ist aber nicht abdecken. Man erwartet von Ihr den ständigen Aufbau von Überstunden die sie dann dafür verwenden muss. Ist das so erlaubt? Welche Rechtsgrundlagen gelten hier?
Vielen Dank im Voraus
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 14:17
Hallo Andreas,
eine Schließung der Praxis ohne wirtschaftliche Begründung darf nicht zu Lasten der Angestellten gehen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist hier der richtige Ansprechpartner.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alisha meint
21. April 2018 at 13:33
Hallo,
der Chef von meinem Lebensgefährten zahlt seit 2 Monaten keinen Lohn, und auch nicht wie vertraglich vereinbart, seine Überstunden. Da angeblich die Konten gepfändet worden seien, vertröstete der Chef meinen LG jeden Tag mit den Worten: „Kannst heute noch mal Zuhause bleiben, melde mich morgen.“ Nun sitzt er seit knapp zwei Wochen Zuhause und wartet auf Rückrufe des Chefs. Dieser hat allerdings sein Handy aus und man kann Ihn nicht erreichen. Es ist doch kein Urlaub; wenn der Chef verlangt, dass er Zuhause bleibt, oder?
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 12:52
Hallo Alisha,
ohne einen Urlaubsantrag seitens des Arbeitnehmers sollte auch kein Urlaub berechnet werden. Trotzdem kann es sich in Ihrer Situation lohnen, einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Paula meint
4. April 2018 at 23:13
Hallo, kann mein Chef mir 15 von 20 Tagen, Urlaub verplanen?
Zumal es außerhalb der Ferien sind und ich noch Kinder zu Hause habe.
Wie sind ein kleiner Betrieb wo jeder für sich arbeitet.
arbeitsrechte.de meint
16. April 2018 at 11:33
Hallo Paula,
zwar gibt es die Bestimmung, dass Arbeitnehmern ein Teil ihres Jahresurlaubs zur freien Verfügung stehen muss, das Gesetz hat jedoch keine verbindliche Regelung, wie groß dieser Anteil ausfallen muss. Dies wird im Streitfall von einem Arbeitsgericht entschieden.
Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
gerold meint
27. März 2018 at 0:19
Hallo, ich arbeite in einem Verkehrsbetrieb als Wagenpfleger. Ich war bis vor kurzem krank geschrieben. Konnte deswegen meinen Resturlaub bis Ende März nicht antreten. Frage. Kann man mir vorschreiben wann ich den Resturlaub nehmen muss? Frist wurde bis Ende Juni verlängert!!
arbeitsrechte.de meint
16. April 2018 at 9:12
Hallo Gerold,
konkret vorschreiben wann der Resturlaub zu nehmen ist, kann der Arbeitgeber nicht. Allerdings ist es durchaus üblich für die Inanspruchnahme des Resturlaubes eine Frist zu setzen. Im Zweifelsfalle erkundigen Sie sich beim Betriebsrat oder einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Leezenlilli meint
16. Februar 2018 at 9:13
Hallo, wir sind ein kleines Unternehmen von 13 Angestellten, Chef und einigen Studenten, das schwerpunktmäßig bundesweite Vertriebsunterstützung für grosse Energieunternehmen anbietet. Nun hat sich unser Chef spontan überlegt die Urlaubsanträge von einigen Kollegen in diesem Jahr abzulehnen mit dem Hinweis darauf, dass er nur noch Urlaubstage genehmigen wird, die innerhalb der Schulferien unseres Bundeslandes oder aber an klassischen Brückentagen liegen. Zwischen Heiligabend und Silvester(jeweils ganze Tage) müssen wir sowieso Urlaub einreichen. Auch letzteres steht nicht im Arbeitsvertrag, ist aber offensichtlich betriebliche Übung, von der man als neuer Mitarbeiter im Laufe des Jahres durch Zufall erfährt. Die Begründung für die aktuelle Vorgehensweise sind dringende betriebliche Belange, da er angeblich einen finanziellen Schaden erleide, wenn jmd. außerhalb der NRW-Schulferien Urlaub nimmt. Während der Ferienzeit erreichten wir angeblich weniger Ansorechpartner und machten so weniger Abschlüsse, als in der übrigen Zeit des Jahres. Die Tatsache, dass zu anderen Zeiten auch andere Bundesländer Ferien haben, interessiert ihn nicht, auch wenn NRW nur 1/16 der antelefonierten Vertriebsgebiete ausmacht bzw. Süddeutschland aufgrund der interessanten Unternehmensstruktur deutlich stärker von uns kontaktiert wird. Ist dieses Vorgehen so haltbar?
arbeitsrechte.de meint
12. März 2018 at 8:48
Hallo Leezenlilli,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt sollte deshalb prüfen, ob sich Ihr Arbeitgeber hier richtig verhält.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Uli meint
7. Februar 2018 at 15:11
Hallo Arbeitsrechteam,
ich arbeite in einem saisonalabhängigen Betrieb Bau-(Zulieferer). Das Unternehmen will im nächsten Jahr im Monat Februar (schwächster Monat bzgl. Auftragslage) dass jeder Mitarbeiter, natürlich nach Teamabsprche – in diesem Monat 1 Woche Urlaub nimmt. Ist das rechtens? Wir haben alle 6 Wochen Jahresurlaub.
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 12:28
Hallo Uli,
der AG darf darum bitten, zur Schonung des Betriebs, den Urlaub entsprechend zu nehmen. Ein möglicher verordneter Urlaub muss in der Regel im Arbeitsvertrag vereinbart sein. Bei rechtlichen Detailfragen zu Ihrer Situation, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de