Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist hierfür das Maß aller Dinge und legt unter anderem auch einen sogenannten Mindesturlaub fest. Dieser beträgt in der Regel für eine Fünftagewoche 20 Urlaubstage im Jahr.
Der Arbeitnehmer kann grundlegend darüber entscheiden, wann und wie lange er Urlaub nimmt, wenn hierbei die gesetzlichen Bestimmungen und arbeitsvertraglichen Vereinbarungen berücksichtigt werden.
Kurz & knapp: Zwangsurlaub
Zwangsurlaub ist angeordneter Urlaub durch den Arbeitgeber. Es bedarf dazu entsprechend keines Antrages durch den Arbeitnehmer.
Informationen zu den Voraussetzungen, die bei Zwangsurlaub erfüllt sein müssen, finden Sie hier.
Ja, die gibt es tatsächlich. Beispiele wären unter anderem der Überstundenabbau, Kurzarbeit oder die Reduzierung der Arbeitszeit.
Doch was ist der sogenannte „Zwangsurlaub“? Wann ist dieser legitimiert und welche Handhabe haben Sie als Arbeitnehmer, wenn Ihr Arbeitgeber einen Zwangsurlaub anordnet?
Inhalt
Was ist laut Arbeitsrecht unter „Zwangsurlaub“ zu verstehen?
Wie erwähnt, besteht in Deutschland ein gesetzlicher Urlaubsanspruch, der auch durch Klauseln im Arbeitsvertrag nicht erlischt.
Für die zeitliche Festlegung sind die Wünsche des Arbeitnehmers laut § 7 BUrlG entscheidend. Der Arbeitgeber gewährt die Urlaubstage. Bei der Urlaubsplanung muss er jedoch sowohl dringende betriebliche Belange als auch die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer berücksichtigen.
Der Zwangsurlaub erfolgt durch den Arbeitgeber, ohne vorherigen Antrag seitens des Arbeitnehmers. Dieser verordnete Erholungsurlaub ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Nähere gesetzliche Ausführungen zum Zwangsurlaub oder dessen Zulässigkeit gibt es bislang nicht. Dennoch wurden durch Urteile aus der Vergangenheit charakteristische und gesetzlich geltende Merkmale herausgearbeitet, an die sich Arbeitgeber halten sollten.
Unter anderem in folgenden Fällen wird ein Zwangsurlaub vom Arbeitgeber verordnet:
- in Saisonbetrieben
- bei Nicht-Betriebsfähigkeit von Unternehmen ohne Eigentümer (zum Beispiel Arztpraxen)
- bei unvorhergesehen betrieblichen Krisen
Zwangsurlaub gleich Betriebsferien?
Oft werden die Begriffe Zwangsurlaub und Betriebsferien gleichbedeutend benutzt. Die Grenzen sind dabei auch fließend.
Bei Betriebsferien wird oft das gesamte Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum stillgelegt oder gar gesamte Abteilungen müssen ihre Arbeit niederlegen. Sie sind überwiegend bereits im Arbeitsvertrag verankert oder müssen vor dem Urlaubsjahr angekündigt werden.
Der Arbeitgeber oder der Chef des Unternehmens legen diese fest. Dabei handelt es sich in aller Regel um zwei bis drei Wochen. Vor allem im produktiven Gewerbe ist dies eine Maßnahme, um einen Produktionsausfall durch den Urlaub von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen nahezu auszuschließen.
Betriebsferien können auch einzelne Tage beispielsweise zwischen Weihnachten und Neujahr umfassen. Damit können im Zweifelsfall Überstundenguthaben sowie Resturlaubsansprüche verringert werden.
Auch ein Zwangsurlaub zu Weihnachten muss seitens des Arbeitgebers betrieblich begründet werden, denn nicht alle Betriebe sind zwischen den Jahren ausgelastet.
Voraussetzungen für den Zwangsurlaub nach geltendem Arbeitsrecht
Erst infolge dringender betrieblicher Belange ist die Anordnung zum Zwangsurlaub gerechtfertigt. Dabei sollte jedoch bedacht werden, dass dies nicht in jedem Falle für eine wirtschaftliche Krise des Unternehmens gilt. Denn Auftragsmangel oder Störungen im Betriebsablauf legitimieren den Zwangsurlaub nicht.
Das Betriebsrisiko, die Angestellten unwirtschaftlich zu bezahlen, muss der Arbeitgeber tragen und sollte nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden.
Wichtig! Bei Betriebsferien oder Zwangsurlaub ist der Betriebsrat, falls vorhanden, mitbestimmungspflichtig.
Zeitlicher Rahmen für einen Zwangsurlaub
Grundsätzlich gibt es für die Dauer von Zwangsurlaub keine gesetzlichen Richtlinien.
Dieser kann sich auf ein paar Tage oder Wochen belaufen. Dabei ergibt sich aus der bisherigen Rechtssprechung, dass ein Teil des Urlaubs frei vom Arbeitnehmer festzulegen ist.
Ist der Urlaub bereits genehmigt und wurde vollkommen ausgeschöpft, kann der Arbeitgeber nicht einfach widersprechen. In einem solchen Fall dürfen Sie als Arbeitnehmer bei vollen Urlaubsbezügen zu Hause bleiben.
Alternativen zum Zwangsurlaub
Ein Zwangsurlaub ist nicht immer die perfekte Lösung, da der Betrieb für einen gewissen Zeitraum komplett auf Eis gelegt ist. Da können andere Möglichkeiten für den Arbeitgeber interessanter sein, die gewisse Kostenfaktoren einsparen und die Krisenzeit überbrücken können.
- Abbau von Überstunden
- Kurzarbeit
- Reduzierung der Arbeitszeit
- Kürzung der Zuschüsse
Thomas meint
19. Dezember 2020 at 0:06
Hallo wertes Arbeitsrechte.de Team, ich bin zu 80% behindert und arbeite in einer WfbM in Thüringen. Vom 18.03.2020 hatten wir ein sog. Betretungsverbot vom Ministerpräsidenten. Die Folge war das uns 3 Tage vom Jahresurlaub gekürzt wurden.Der Werkstattrat hatte darum gekämpft das es nur 3 Tage sind. Jetzt infolge von Corona (nehme an der Chef schiebt es als Grund vor) sollen wir vom 4.1.2021 5 Tage Urlaub nehmen müssen. Wir haben in der WfbM 3 Bereiche für die Unterschiedlichen Bereiche. Das sind Elternbeirat, Betriebsrat und Werkstattrat. Beim Elternbeirat weiß ich das Ergebnis nicht. Beim Werkstattrat haben die Mehrheit mit nein gestimmt. Beim Betriebsrat mit Ja, denn bei ihnen ist Resturlaub ins neue Jahr mitzunehmen möglich bei uns Beschäftigten nicht. Durch o.g. Grund wollen viele nicht den Urlaub antreten. Wir überlegen ob nicht alle zum Arzt gehen können, damit der Urlaubsanspruch, welchen wir noch nicht erarbeitet haben, bestehen bleibt. Vielen Dank für das zuende lesen des Kommentares. Würde mich über eine Antwort freuen. Und bitte Gesund bleiben. Wünsche allen besinnliche coronafreie Weihnachtstage und einen besseren Start in 21.
Silke meint
16. Dezember 2020 at 9:41
Hallo zusammen. Auf Grund von Corona müssen wir Zwangs Urlaub nehmen. Habe aber keinen alten Urlaub mehr. Ist das rechtens das mir der komplette Urlaub von 2021genommen wird.
Thomas meint
4. November 2020 at 8:15
Hallo, ich bin angestellt bei einem großen Caterer welcher wiederum für einen großen Automobilhersteller arbeitet. Nun steht die Urlaubsplanung fürs kommende Jahr an und uns wurde mitgeteilt das wir unseren Urlaub so nehmen müssen wie die Fremdfirma ihr Werk schließt. Das wären schonmal 5 Tage im Januar, 15 Tage im Sommer, 6 Tage zwischen Weihnachten und Neujahr plus ein Brückentag im Mai. Das entspricht meinem kompletten Urlaub, so das ich absolut nichts mehr planen kann. Kann das mein Arbeitgeber von mir verlangen?
Vielen Dank im voraus.
LG Thomas
Liane meint
20. Oktober 2020 at 15:30
Liebes Team, ich arbeite in einer Zahnarztpraxis und mache derzeit eine Weiterbildung. Die Praxis überschreitet regelmäßig die jährliche Jahresurlaubsgrenze und zieht dieses als Minusstunden vom Zeitkonto ab. Am Jahresende erhalte ich dadurch Gehalt. Zudem wird mir meine Weiterbildung ebenso als Minusstunden angerechnet obwohl die Kosten von der Praxis übernommen wurden und ich einen Vertrag unterschrieben habe das ich x-Zeit der Praxis erhalten bleiben als Ausgleich der Kosten. Gibt es dazu entsprechende Gesetze wo das geregelt wird? Lieben Danks für Eure Hilfe… ganz lieben Dank
Mandy meint
23. Juli 2020 at 15:57
Hallo,
ich arbeite als Sachbearbeiterin ,Vollzeit , in einer Spedition.
Zur Zeit gibt es sehr wenig Arbeit und mir wurde schon 4 Tage Zwangsurlaub verordnet.
Muss ich dafür meine Urlaubstage opfern, oder muss mich der Arbeitgeber bezahlt zu Hause lassen, wenn er keine Arbeit hat.
Adrian meint
26. Mai 2020 at 12:33
Hallo,
ich hätte ein Frage zur Urlaubsplanung.
Kann mich der Arbeitgeber „zwingen“/verpflichten zu Begin eines Jahres eine Urlaubsplanung inklusive Urlaubsantrag abzugeben?
Es gibt in der GBV kein Vereinbarung dazu. Ich weiß in andern Unternehmen muss diese Urlaubsplanung so gemacht werden, dazu gibt es aber eine entsprechende GBV. Ich habe aber bisher keinen Gesetzestext gefunden wo das für den Arbeitnehmer verpflichten ist (also ohne GBV).
Datum und Länge kann ich frei festlegen. Nur, wenn einmal beantragt, muss der AG eine mögliche Änderung ja nicht mehr zwingend zustimmen.
Vielen Dank und Grüße
Adrian
Richard meint
8. April 2020 at 15:53
Ich habe mal eine hypothetische Frage, die nichts mit realen Firmen oder Personen zu tun hat.
Stellen wir uns einmal vor, die Beispiel GmbH aus Deutschland hat mehrere hundert Mitarbeiter und einen Betriebsrat. Nun schreibt – rein hypothetisch versteht sich – DIESER BETRIEBSRAT an alle: „Hallo Kollegen, der Chef wünscht, dass alle Arbeitnehmer wg. der Krise bis zum 1.Juni 2020 mindestens 50% ihres Jahresurlaubs nehmen, weil zu wenig Aufträge reinkommen. Ich, der Betriebsrat, sehe nichts was dagegen spricht. Bitte die Anweisung befolgen.“
Ich sage: das können Chef und Betriebsrat so machen. Ist ja Krise. Jeder muss Opfer bringen.
Die Freundin sagt: der Betriebsrat ist ein Verräter. Der Chef kann sich zwar wünschen, dass die Mitarbeiter Urlaub abbauen. Verbindlich anordnen kann er es nicht. Schon gar nicht wenn noch (wenig) Aufträge reinkommen.
Wer hätte recht und wie würde die rechtliche Begründung aussehen?
Ludwig meint
26. März 2020 at 17:08
Hallo, unser Chef möchte das wir bis Ende Juni 10 Tage Urlaub genommen haben. Da da für uns unpraktisch (da vor den Sommerferien). Die Frage darf der der Arbeitgeber anordnen das bis Mitte des Jahres 10 Tage genommen werden müssen. Welches sind dafür die rechtlichen Hintergründe.
Danke
Ludwig
Heike meint
19. März 2020 at 18:12
Hallo, jetzt in der Coronakrise sind wir am letzten Montag ins Home Office geschickt worden, heute nun will man, das ab Montag Überstunden und Urlaub abgebaut wird, weil weniger zu tun ist durch die krise, da wir als Spedition jetzt wo die Geschäfte geschlossen haben, nicht mehr viel zu fahren haben. Meine Frage wäre hier, bin ich verpflichtet, meinen Jahresurlaub dafür herzugeben, weil die Firma jetzt nix mehr zu tun hat ? Ich denke, diese Frage ist für viele Leute momentan interessant. Wäre schön, eine Antwort zu bekommen. Danke dafür im vorraus.
arbeitsrechte.de meint
23. März 2020 at 18:29
Hallo Heike,
bitte wenden Sie sich für eine juristische Bewertung dieses Sonderfalles an einen Anwalt. Eine Rechtsberatung ist an dieser Stelle nicht möglich.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bettina meint
10. Februar 2020 at 15:54
Hallo,
ich arbeite in einer Kita. Aufgrund einer Sturmwarnung hat der Arbeitgeber beschlossen die Kira zu schließen. Das Personal sollte Zuhause bleiben. Nun informierte der Ag, dass dafür Urlaub genommen werden muss. Ist das rechtens?
Andreas meint
11. November 2019 at 13:02
Hallo liebes Arbeitsrecht-Team,
ich arbeite im Tarif IG Chemie in Bayern:
Ist es Rechtens, dass AT-Mitarbeiter ein Gehalt bekommen, welches innerhalb des Tarifvertrages abgedeckt werden könnte? Ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet möglichst alle Arbeitnehmer im Tarifvertrag abzubilden (außer die AT-Mitarbeiter, die mehr als die höchste Stufe des Tarifvertrages verdienen)?
Andreas meint
11. November 2019 at 12:51
Hallo zusammen,
ich arbeite als Angestellter in einer Pharma-Firma in Bayern. Für meine Firma ist der Manteltarifvertrag der IG Bergbau, Chemie und Energie bindend. Jedes Jahr kommt es in meiner Firma zu Diskussionen, ob und wie viele Tage Urlaub als Resturlaub in das nächste Kalenderjahr übertragen werden können. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) erlaubt keine Übertragung von Urlaubstagen in das nächste Jahr (außer in besonderen Fällen). Der Tarifvertrag gestattet generell eine Übertragung von Urlaubstagen in das neue Kalender, sofern diese Resturlaubstage bis zum 31. März genommen wurden.
Jetzt meine Frage: Darf eine Betriebsvereinbarung die Anzahl der übertragbaren Resturlaubstage festlegen (z.B 5 Tage) oder ist das ein Verstoß gegen den Tarifvertrag?
Freya meint
26. Oktober 2019 at 13:42
Liebes Arbeitsrecht-Team,
ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag mit einem jetzt schon vorliegenden Einsatzplan. Zwischen Weihnachten und Neujahr haben alle Mitarbeiter Betriebsferien. Nun erfuhr ich, dass einige Mitarbeiter im November für einige Tage Zwangsurlaub nehmen müssen, weil für diese Zeit neue Mitarbeiter probeweise eingestellt werden. Die Auftragslage des Unternehmens hat sich nicht geändert, da die Auftraggeber bis Jahresende schon feststehen. Ist dies rechtens?
Geier meint
7. August 2019 at 13:43
Liebes Arbeitsrecht-Team,
unsere Praxis hatte drei Wochen Betriebsurlaub, in dieser Zeit musste ich dienstags und mittwochs an den Vormittagen für ca. 4 Std. in die Praxis . Nun sollen mir die freien Tage als Urlaubstage abgezogen werden. Ist das einfach so möglich?
Penny meint
5. Juli 2019 at 6:47
Hallo liebes Arbeitsteam.de,
Seit einiger Zeit werde ich auf Arbeit gemobbt
Jetzt hat mich der Chef bis auf weiteres in den Zwangsurlaub geschickt. Jetzt habe ich natürlich Angst, dass mein Gehalt nicht gezahlt wird.
Was kann ich jetzt tun um meinen Zwangsurlaub vergütet zu bekommen.
Liebe Grüße
Penny
Pierre meint
5. April 2019 at 21:45
Arbeitgeber schließt denn betrieb für einen Tag da das Werk vom Strom genommen wird um eine neue schaltanlage zu installieren.
Darf der Arbeitgeber mir einen Ulraubstag dafür abziehen oder mir sogar stunden abziehen oder muss der Arbeitgeber diesen tag voll bezahlen auf eigene kosten
Lion meint
7. März 2019 at 20:31
Wir sind eine Gemeinschaftspraxis mit 3 Zahnärzten, einer ist krank hatte einen Unfall und fällt noch mehrere Wochen aus. Übernächste Woche fährt ein Zahnarzt aus der Praxis für eine Woche in den Urlaub da in dieser Woche dann nur ein Zahnarzt da ist sollen ein paar von uns Urlaub nehmen weil dadurch in dieser Woche nur ein Zahnarzt statt 3 Zahnärzten da ist und nicht genügend Arbeit für alle da ist.
Ist das rechtens
Nicole P. meint
25. Februar 2019 at 14:05
Hallo ich habe eine Frage, ich war im Februar 1 Woche krank geschrieben. Nach dieser Woche wollte ich wieder arbeiten gehen weil ich gesund war. Meine Chefin hat mir dann am Sonntag davor eine Nachricht geschickt das sie mich eine Woche beurlaubt weil se angeblich nicht weiß ob ich morgen wieder komme. Ich habe meine Krankschreibung aber korrekt bis zum 3 Tage krank im Betrieb abgegeben. Darf sie mich dann einfach so beurlauben obwohl ich gesundgeschrieben war und wieder zur Arbeit wollte?
arbeitsrechte.de meint
4. März 2019 at 7:27
Hallo Nicole,
in der Regel kann Urlaub nur auf Antrag bewilligt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dörte meint
20. Februar 2019 at 20:59
Hallo,
Mein Mann arbeitet in einer Tiefbaufirma und zählt in eine Kasse für Schlechtwetter ein. Im Dezember und Januar war das Arbeiten aufgrund der kalten Temperaturen nicht möglich und er musste zu Hause bleiben. Jetzt sein Chef aber anstatt Schlechtwetter auf dem Lohn berechnet, sondern einfach Urlaub geschrieben ohne meinen Mann vorher zu fragen.
Ist das rechtens, darf das der Chef überhaupt?
arbeitsrechte.de meint
25. Februar 2019 at 8:18
Hallo Dörte,
in der Regel kann Urlaub nur verrechnet werden, wenn dieser auch beantragt wurde.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Luna meint
10. Februar 2019 at 21:06
Hallo,
ich arbeite auf dem zweiten Arbeitsmarkt in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Der Betrieb hat meine gesamten 35 Urlaubstage festgelegt. Ich habe keinen Einzigen frei zur Verfügung. Die Werkstatt ist dann geschlossen. Überstunden sind dort nicht vorgesehen und werden auch nicht in Erwägung gezogen.
Haben Sie einen Vorschlag, wie ich zu einigen Tagen selbstbestimmten Urlaub komme? Ich dachte an unbezahlten Urlaub. Mein AG sagt, das hätte er noch nie gehabt…
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Luna
arbeitsrechte.de meint
11. Februar 2019 at 10:17
Hallo Luna,
wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht um Ihre Situation und Möglichkeiten abschätzen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Yvonne meint
19. Januar 2019 at 2:50
Hallo liebes Arbeitsrechtsteam,
ich hab einen 450 Euro Job im Büro (2 x wöchentlich) und bin allein neben einem Vollzeitarbeiter als Spengler und meinem Chef. Dem Vollzeitarbeiter wurde saisonbedingt gekündigt und er wird im März wieder eingestellt.
Da mein Chef von Ende Dezember bis 13. Januar im Urlaub war, meinte er, ich müsste nur 1 x kurz kommen und nach der Post sehen. Muss ich in dieser Zeit Urlaub nehmen, da ich als Minijobler sowieso nur wenig Tage habe? Das wären dann 3 Tage von insgesamt 12 im Jahr.
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
Yvonne
arbeitsrechte.de meint
21. Januar 2019 at 13:34
Hallo Yvonne,
die vertragliche Arbeitszeiten bestimmen wann gearbeitet werden muss. Kann der AG diese nicht einhalten, muss er sie in der Regel trotzdem entlohnen. Wie es sich in Ihrer Situation genau gestaltet kann jedoch nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Eva meint
15. Januar 2019 at 16:51
Liebes Arbeitsrechteteam,
ich arbeite in einer Reinigungsfirma, die für ein Einkaufscenter die Reinigung leistet. Die Arbeit ist von Montag bis Samstag, 2 Stunden auf Minijob-Basis. Über Weihnachten wurde Urlaubssperre angeordnet, nur mündlich und ohne Begründung, vom Vorarbeiter an mich herangetragen. Urlaub, der am Jahresanfang in den Urlaubsplan eingetragen wurde und nicht abschlägig beschieden wurde, ist mit Urlaubsantrag nicht genehmigt worden, wieder, ohne Begründung. Es gibt Personalengpass, der jedoch aus meiner Sicht eine Urlaubssperre nicht rechtfertigt, da der Arbeitgeber für mehr Personal sorgen muss, oder? Nun hatte ich meinen Resturlaub aus dem letzten Jahr (auf Grund der Urlaubssperre) und soll schon wieder in „Zwangsurlaub“ geschickt werden – aus betrieblichen Gründen – heißt es. Welche Gründe können das sein? Ich habe eine Bringschuld und der Arbeitgeber eine Beschäftigungspflicht. Die Reinigungsarbeiten sind immer dieselben, egal ob Januar oder Dezember, egal, ob das Center wenig benutzt oder über die Feiertage mehr frequentiert wird. Es wird gefegt und gewischt. Was also, können betriebliche Gründe sein und rechtfertigen, dass nun schon wieder Urlaubstage von mir „verordnet“ werden? Danke für die Antworten.
Astrid meint
10. Januar 2019 at 9:34
Guten Tag,
Ich arbeite in einer Zahnarztpraxis, die sehr gut läuft, und hochgradig ausgelastet ist. Die vereinbarte Wochenarbeitszeit von 38 Stunden überschreite ich regelmäßig, mein Überstundenkonto wächst und wächst. In der Regel habe ich zwei freie Vor- oder Nachmittage pro Woche zu, damit die Regelarbeitszeit nicht überschritten wird. Zur Zeit haben wir einen Personalengpass, und meine Schichten wurden vorübergehend auf 4 volle Arbeitstage (Mo-Do) festgelegt, der Freitag soll dafür frei sein. Nun konfrontierte mich meine Chefin gestern mit der Aussage, sie wolle mir die beiden Freitage vom Jahresurlaub abziehen, und das, obwohl die 38 Stunden mehr als erreicht sind, mein Überstundenkonto auf fast 60 angewachsen ist, und die Praxis auch nicht geschlossen ist. Ist das so rech5ens? Darf sie das? Ich bin da im Moment etwas ratlos.
Vielen Dank für einen Tipp
arbeitsrechte.de meint
14. Januar 2019 at 13:58
Hallo Astrid,
leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und würden Ihnen daher empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ilona meint
17. Dezember 2018 at 13:28
Hallo! Ich arbeite in einer landwirtschaftlichen Dienstleistungsfirma alleine in der Kantine. Jedes Jahr zwischen Weihnachten und Neujahr muss ich schließen. Dafür muss ich Urlaub aufheben. Das sind dieses Jahr 4 Tage, von einem Gesamturlaub von 23 Tagen. Jetzt sagte mir mein Arbeitgeber, dass wir die erste Januarwoche auch noch nicht wieder öffnen, obwohl eigentlich genug Kollegen in der Firma da sind und die auch gerne frühstücken und Mittagessen wollen. Da ich für nächstes Jahr um die Weihnachtszeit schon 5 Tage Urlaub einplanen muss, soll ich für die ersten drei Arbeitstage im Januar Überstunden abbauen, die aber gar nicht reichen. Ich soll dafür in die Minusstunden gehen! Ist das rechtens? Vorallem ist es so, wenn ich dann wirklich mal Überstunden absetzen möchte, weil ich ja auch evtl. mal etwas vor habe, hab ich keine mehr! Und bei mir ist es so, dass kaum Überstunden zusammen kommen; außer wenn eine Veranstaltung ist (2x im Jahr höchstens)!
Charon meint
17. Dezember 2018 at 8:51
Hallo zusammen,
unser Betrieb ist in verschiedene Abteilungen eingeteilt. Mein Team arbeitet als externe Firma für einen großen Autobauer. Da hier die Produktion über die Zeit von Weihnachten und über das Neujahr hinaus gestoppt ist, wurde uns „Zwangsurlaub“ vom Chef verordnet. Da wir aber nicht nur für diesen Betrieb am Werk sind, sondern auch andere Aufträge haben (IT-Branche), können andere Mitarbeiter ganz normal zwischen Weihnachten und 4.1. arbeiten gehen… Unsere Abteilung wird quasi gezwungen, Urlaub zu nehmen. Ist dies rechtens? Der Rest des Betriebes hat die Möglichkeit auf eine freie Urlaubswahl, wir müssen einige Urlaubstage hier hernehmen…
Danke für die Antwort und liebe Grüße
Mareike meint
21. Januar 2020 at 10:58
Diese Frage würde mich auf interessieren.
Dürfen für einzelne Mitarbeiter Ausnahmen gelten vom dem betrieblich angeordneten Urlaub?